Beiträge von tansamalaja

    Promedica hat auf jeden Fall eine Rettungswache mit zwei RTW in Flensburg und besetzt bzw. besetzte lange Zeit auch einen RTW der Berufsfeuerwehr, wie da der Stand genau ist, weiß ich aktuell nicht.


    Zusätzlich besetzen sie bis zur kompletten Übernahme durch den Kreis einen Tages-RTW in Busdorf (SL-FL).


    Firma Wolf hat bis vor Kurzem noch eine Wache in Steinhorst (Herzogtum Lauenburg) betrieben, wurde jetzt aber aufgrund gravierender Mängel gekündigt: http://www.ln-online.de/Lokale…nst-Wolf-droht-Kuendigung

    Je früher man sich kümmert, desto besser ist man gewappnet - die Einstellung zur Thematik ist ja durchaus sehr unterschiedlich. Und die Redaktionsverhandlungen laufen ja bestimmt noch bis in den Herbst hinein. Ich halte es für wichtig, sich hier frühzeitig zu informieren, um entsprechend perspektivisch auch seine Position stärken zu können. Und es geht ja auch nicht nur um die TVÖD-RD-Bereiche... ;-)

    In welchen Rettungsdienstbereichen wird Personal, welches schon als NFS weiter qualifiziert ist, schon dementsprechend bezahlt bzw. wird dies - beispielsweise durch die neue EGO im TVÖD - ab 2017?


    Mein AG verweist bei uns auf die gesetzliche Regelung nach §23 Abs.4 RDG-SH in der neuen Fassung vom 27.08.2015, nach der bis zum 31.12.2023 anstelle von Notfallsanitätern auch Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen eingesetzt werden können.


    Also ver.di konnte mir jetzt nichts Belastbares dazu sagen, die Redaktion der EGO steht erst nach derselben zur Tarifordnung an, deswegen wird eine konkrete Aussage zu der Problematik wohl frühestens im Herbst fest stehen. Ich rate also einfach jedem, den dies betreffen könnte, zur Wachsamkeit - vielleicht kann man ja eine Zusage des AG bekommen, dass einem durch eine Teilnahme an einer NotSan-Weiterbildung in diesem Jahr keine Nachteile entstehen können. Dann wäre das ja unproblematisch.

    Wir sind im Bereich des ÖD, da ist Sinnhaftigkeit keine zwingende Voraussetzung für etwas... :acute:


    Mir geht es nicht um mich, sondern vor allem um das Grundsätzliche, weil es ja sehr viele Kollegen betreffen könnte und man hier dann frühzeitig gegensteuern und Aufmerksamkeit erregen müsste.

    Machen wir ein konkretes Beispiel daraus:


    Beispiel 1: Bisher RA in EG 6 Stufe 5 - NotSan wird im Herbst 2016 gemacht, zum Inkrafttreten der neuen EGO also schon NotSan
    Beispiel 2: Bisher RA in EG 6 Stufe 5 - NotSan wird erst im Sommer 2017 gemacht, also nach Inkrafttreten der neuen EGO


    Was mich alarmiert hat, war folgender Satz in einem anderen Forum:
    "Von der stufengleichen Höhergruppierung profitiert, wer nachdem 28.2.2017
    neue höherwertige Aufgaben übertragen bekommt die zu einer höheren
    Entgeltgruppe führen."


    Würde ja heißen Beispiel 2 wird stufengleich höher gruppiert, Beispiel 1 wird höher gruppiert, verliert aber Stufen gemäß den Bestimmungen.

    Die Antwort liegt ja auf der Hand: wenn du schon NotSan bist solltest du zum 1.1.17 bereits höher gruppiert werden ansonsten ja erst im Laufe des Jahres 2017. Da geht ja Geld flöten wenn du schon 2016 den NotSan machen könntest. Vorausgesetzt su zahlst das nicht aus eigener Tasche....

    Das weiß ich selber, meine Frage ist im Zusammenhang mit dem Beitrag von Rescue 911 zu sehen, es geht hier um die wichtige Fragen der Stufenmitnahme oder der Zurückstufung bei Höhergruppierung im TVÖD und ob es bei meinen genannten Beispielen unterschiedliche Behandlungen gibt.


    Wenn ich dieses Jahr schon Notsan werde und dann nächstes Jahr höher gruppiert werde, dabei dann aber Stufen verliere, bin ich finanziell angeschmierter, als wenn ich nächstes Jahr auf ein paar Monate Höhergruppierung verzichte und dann nach NotSan-Examen ohne Zurückstufung höher gruppiert werde.

    Ich spreche TVÖD leider nicht fließend, sondern nur eher bruchstückhaft für den Hausgebrauch, daher eine Nachfrage zur Veranschaulichung:
    Macht es innerhalb dieser Regelungen einen Unterschied, ob ich jetzt schon NotSan bin und 2017 dann eingruppiert werde oder ob ich 2017 noch RA bin und erst meinen NotSan mache und dann entsprechend höher gruppiert werde?

    Den sehr gut geschriebenen Bericht über dieses schreckliche Unglück habe ich schon als Jugendlicher in dem Buch "florian 14: achter alarm'" von Hans Georg Prager gelesen: Dunkelheit, Nebel, Unglücksort ein Bahngleis auf einer Brücke und einem sieben Meter hohen Bahndamm, nur unzureichendes Werkzeug zur Befreiung der Verletzten in den unwirklich ineinander verkeilten Zügen...


    Noch weitere eindrucksvolle Fotos gibt es ganz unten in dem Artikel der MoPo:
    http://www.mopo.de/hamburg/kat…i-s-bahn-unglueck-4198708


    Und hier noch ein kritischer Zeitungsbericht bezüglich des alleinschuldigen Fahrdienstleiters:
    http://www.zeit.de/1963/08/der-tod-nach-vorschrift

    Selbst Zusammenkleben mit Leukosilk oder Zusammenbinden mit Gummiband ist kein Garant für Sicherheit, in meinem Wirkungsbereich wurde beim Auffüllen mehrerer Ampullen auch schon mal ein Medikament als Lösungsmittel an eine Trockensubstanz gekettet - das einzige, was hilft, ist tatsächlich der genaue Blick auf die Ampullen: "Welchen Wirkstoff habe ich jetzt gerade aufgezogen?" In meiner Zivildienstzeit habe ich auch mal zwei nebeneinander hängende Ampullen verwechselt und es Dank dieses zweiten Blickes glücklicherweise noch bemerkt.

    Artikel in der OZ


    Zusammenfassung für alle, die den Artikel nicht lesen können (sonst auch per PN zu erhalten):


    Laut einem Bericht der Ostsee-Zeitung vom 14. Oktober 2014 könnte es in der Angelegenheit wohl zu einem Vergleich zu Gunsten des gekündigten Sanitäters Michael O. kommen – der DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg müsste ihm dann 100.000€ zahlen.


    Dies ist das Ergebnis eines Anhörungstermines Anfang Oktober vor dem Landesarbeitsgericht in Rostock. In dieser Anhörung wurde noch einmal deutlich, dass der seit 32 Jahren beim DRK beschäftigte Michael O. aufgrund eines dringenden privaten Termins einen Krankentransport und keinesfalls einen Notfall abgelehnt habe. Auch der Vorsitzende der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichtes habe den Eindruck erhalten, dass das DRK wohl einen Krankentransport als Notfalleinsatz aufbausche.


    Das Landesarbeitsgericht wies den DRK-Kreisverband deutlich darauf hin, das Thema Arbeitszeit und Überstunden mit einer klaren Betriebsvereinbarung zu regeln.


    Ebenfalls spielte die ungeklärte Situation des Betriebsrates nach einer Fusion mit dem DRK-Kreisverband Wismar Mitte 2012 eine Rolle. Zum Zeitpunkt der Kündigung war Michael O. Betriebsratsvorsitzender des größeren und für Personalfragen zuständigen Betriebsrates. Die Neuwahl wurde erst im Dezember 2013 abgehalten, im Laufe derer Michael O. wiedergewählt wurde. Daher sei es auch die Frage, ob zu diesem Zeitpunkt der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber schon bestand. Zudem hatte das DRK das Gericht erst vier Wochen nach dem Vorfall bezüglich der außerordentlichen Kündigung angerufen, 14 Tage wäre die korrekte Frist gewesen. Da Michael O. als Betriebsratsvorsitzender der Kündigung aus ersichtlichen Gründen nicht zustimmen konnte, war diese gerichtliche Zustimmung unbedingt erforderlich.


    Die vom DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg akzeptierte Abfindungsumme von 100.000€ wäre das Einkommen der nächsten dreieinhalb Jahre (Zeitraum als gewähltes Betriebsratsmitglied) von Michael O. - dieser hat sich jetzt ausreichende Bedenkzeit erbeten, ob er dieses Angebot annimmt.