SaHa
Das ist der in Busdorf...
Beiträge von tansamalaja
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Promedica hat auf jeden Fall eine Rettungswache mit zwei RTW in Flensburg und besetzt bzw. besetzte lange Zeit auch einen RTW der Berufsfeuerwehr, wie da der Stand genau ist, weiß ich aktuell nicht.
Zusätzlich besetzen sie bis zur kompletten Übernahme durch den Kreis einen Tages-RTW in Busdorf (SL-FL).
Firma Wolf hat bis vor Kurzem noch eine Wache in Steinhorst (Herzogtum Lauenburg) betrieben, wurde jetzt aber aufgrund gravierender Mängel gekündigt: http://www.ln-online.de/Lokale…nst-Wolf-droht-Kuendigung
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Zumindest eine gute Nachricht für die Kollegen, die in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen stehen - geht ja nicht jedem so gut wie den TVÖDlern unter uns...
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Noch ein paar Ansichten mehr:
http://bos-fahrzeuge.info/eins…ettung_Rendsburg_91-87-01 -
Hier gibts ein paar mehr Bilder:
NDR: Neue Rettungswagen für XXL-Patienten
Das schaut nach einer Trage des Typs "Ferno Pegasus" aus.
Auch scheint man optional über ein Wand-Schienen-System einiges an Medizintechnik verlasten zu können.Es handelt sich um eine Trage der Marke "Ferno Harrier MK II" mit 400kg Zuladungskapazität und Verbreiterungsmöglichkeit auf 91cm...
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Je früher man sich kümmert, desto besser ist man gewappnet - die Einstellung zur Thematik ist ja durchaus sehr unterschiedlich. Und die Redaktionsverhandlungen laufen ja bestimmt noch bis in den Herbst hinein. Ich halte es für wichtig, sich hier frühzeitig zu informieren, um entsprechend perspektivisch auch seine Position stärken zu können. Und es geht ja auch nicht nur um die TVÖD-RD-Bereiche...
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Kann mir jemand von den Johannitern-Arbeitnehmern sagen, inwieweit diese freiwillige Eingruppierung (EG 7 nach AVR-J bzw. AVR-DD) refinanziert ist? Aus Niedersachsen habe ich dies auch schon gehört und dort ist der NotSan ja noch nicht mal im RDG verankert.
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In welchen Rettungsdienstbereichen wird Personal, welches schon als NFS weiter qualifiziert ist, schon dementsprechend bezahlt bzw. wird dies - beispielsweise durch die neue EGO im TVÖD - ab 2017?
Mein AG verweist bei uns auf die gesetzliche Regelung nach §23 Abs.4 RDG-SH in der neuen Fassung vom 27.08.2015, nach der bis zum 31.12.2023 anstelle von Notfallsanitätern auch Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen eingesetzt werden können.
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Machen wir ein konkretes Beispiel daraus:
Beispiel 1: Bisher RA in EG 6 Stufe 5 - NotSan wird im Herbst 2016 gemacht, zum Inkrafttreten der neuen EGO also schon NotSan
Beispiel 2: Bisher RA in EG 6 Stufe 5 - NotSan wird erst im Sommer 2017 gemacht, also nach Inkrafttreten der neuen EGOWas mich alarmiert hat, war folgender Satz in einem anderen Forum:
"Von der stufengleichen Höhergruppierung profitiert, wer nachdem 28.2.2017
neue höherwertige Aufgaben übertragen bekommt die zu einer höheren
Entgeltgruppe führen."Würde ja heißen Beispiel 2 wird stufengleich höher gruppiert, Beispiel 1 wird höher gruppiert, verliert aber Stufen gemäß den Bestimmungen.
Also ver.di konnte mir jetzt nichts Belastbares dazu sagen, die Redaktion der EGO steht erst nach derselben zur Tarifordnung an, deswegen wird eine konkrete Aussage zu der Problematik wohl frühestens im Herbst fest stehen. Ich rate also einfach jedem, den dies betreffen könnte, zur Wachsamkeit - vielleicht kann man ja eine Zusage des AG bekommen, dass einem durch eine Teilnahme an einer NotSan-Weiterbildung in diesem Jahr keine Nachteile entstehen können. Dann wäre das ja unproblematisch. -
Wir sind im Bereich des ÖD, da ist Sinnhaftigkeit keine zwingende Voraussetzung für etwas... :acute:
Mir geht es nicht um mich, sondern vor allem um das Grundsätzliche, weil es ja sehr viele Kollegen betreffen könnte und man hier dann frühzeitig gegensteuern und Aufmerksamkeit erregen müsste.
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Machen wir ein konkretes Beispiel daraus:
Beispiel 1: Bisher RA in EG 6 Stufe 5 - NotSan wird im Herbst 2016 gemacht, zum Inkrafttreten der neuen EGO also schon NotSan
Beispiel 2: Bisher RA in EG 6 Stufe 5 - NotSan wird erst im Sommer 2017 gemacht, also nach Inkrafttreten der neuen EGOWas mich alarmiert hat, war folgender Satz in einem anderen Forum:
"Von der stufengleichen Höhergruppierung profitiert, wer nachdem 28.2.2017
neue höherwertige Aufgaben übertragen bekommt die zu einer höheren
Entgeltgruppe führen."Würde ja heißen Beispiel 2 wird stufengleich höher gruppiert, Beispiel 1 wird höher gruppiert, verliert aber Stufen gemäß den Bestimmungen.
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Die Antwort liegt ja auf der Hand: wenn du schon NotSan bist solltest du zum 1.1.17 bereits höher gruppiert werden ansonsten ja erst im Laufe des Jahres 2017. Da geht ja Geld flöten wenn du schon 2016 den NotSan machen könntest. Vorausgesetzt su zahlst das nicht aus eigener Tasche....
Das weiß ich selber, meine Frage ist im Zusammenhang mit dem Beitrag von Rescue 911 zu sehen, es geht hier um die wichtige Fragen der Stufenmitnahme oder der Zurückstufung bei Höhergruppierung im TVÖD und ob es bei meinen genannten Beispielen unterschiedliche Behandlungen gibt.
Wenn ich dieses Jahr schon Notsan werde und dann nächstes Jahr höher gruppiert werde, dabei dann aber Stufen verliere, bin ich finanziell angeschmierter, als wenn ich nächstes Jahr auf ein paar Monate Höhergruppierung verzichte und dann nach NotSan-Examen ohne Zurückstufung höher gruppiert werde.
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Leider ist es so nicht ganz...Auszüge aus der Tarifeinigung zur EGO:
(1) "Ergibt sich nach der Entgeltordnung für den Bereich der VKA (Anlage â–ˆ TVöD) eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in der Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 (VKA) TVöD ergibt. Der Antrag kann nur bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirkt auf den 1. Januar 2017 zurück..."
(2) "Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TVöD in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung) ..."
Dies würde bedeuten, dass es zu einer Zurückstufung bei Höhergruppierung kommt. Nur wenn du nach Inkrafttreten der EGO eine höherwertige Stelle antrittst wird es zu einer stufengleichen Höhergruppierung kommen. Also werden alle die einfach nur aufgrund der neuen EGO zum 1.1.17 högerguppiert werden können schön besch..... :diablo:
Ich spreche TVÖD leider nicht fließend, sondern nur eher bruchstückhaft für den Hausgebrauch, daher eine Nachfrage zur Veranschaulichung:
Macht es innerhalb dieser Regelungen einen Unterschied, ob ich jetzt schon NotSan bin und 2017 dann eingruppiert werde oder ob ich 2017 noch RA bin und erst meinen NotSan mache und dann entsprechend höher gruppiert werde? -
Den sehr gut geschriebenen Bericht über dieses schreckliche Unglück habe ich schon als Jugendlicher in dem Buch "florian 14: achter alarm'" von Hans Georg Prager gelesen: Dunkelheit, Nebel, Unglücksort ein Bahngleis auf einer Brücke und einem sieben Meter hohen Bahndamm, nur unzureichendes Werkzeug zur Befreiung der Verletzten in den unwirklich ineinander verkeilten Zügen...
Noch weitere eindrucksvolle Fotos gibt es ganz unten in dem Artikel der MoPo:
http://www.mopo.de/hamburg/kat…i-s-bahn-unglueck-4198708Und hier noch ein kritischer Zeitungsbericht bezüglich des alleinschuldigen Fahrdienstleiters:
http://www.zeit.de/1963/08/der-tod-nach-vorschrift -
Selbst Zusammenkleben mit Leukosilk oder Zusammenbinden mit Gummiband ist kein Garant für Sicherheit, in meinem Wirkungsbereich wurde beim Auffüllen mehrerer Ampullen auch schon mal ein Medikament als Lösungsmittel an eine Trockensubstanz gekettet - das einzige, was hilft, ist tatsächlich der genaue Blick auf die Ampullen: "Welchen Wirkstoff habe ich jetzt gerade aufgezogen?" In meiner Zivildienstzeit habe ich auch mal zwei nebeneinander hängende Ampullen verwechselt und es Dank dieses zweiten Blickes glücklicherweise noch bemerkt.
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Der Mitarbeiter hat endgültig vor dem Landesarbeitsgericht gewonnen und fängt nach seiner einjährigen Freistellung jetzt demnächst wieder an zu arbeiten.
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Zusammenfassung für alle, die den Artikel nicht lesen können (sonst auch per PN zu erhalten):
Laut einem Bericht der Ostsee-Zeitung vom 14. Oktober 2014 könnte es in der Angelegenheit wohl zu einem Vergleich zu Gunsten des gekündigten Sanitäters Michael O. kommen – der DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg müsste ihm dann 100.000€ zahlen.
Dies ist das Ergebnis eines Anhörungstermines Anfang Oktober vor dem Landesarbeitsgericht in Rostock. In dieser Anhörung wurde noch einmal deutlich, dass der seit 32 Jahren beim DRK beschäftigte Michael O. aufgrund eines dringenden privaten Termins einen Krankentransport und keinesfalls einen Notfall abgelehnt habe. Auch der Vorsitzende der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichtes habe den Eindruck erhalten, dass das DRK wohl einen Krankentransport als Notfalleinsatz aufbausche.
Das Landesarbeitsgericht wies den DRK-Kreisverband deutlich darauf hin, das Thema Arbeitszeit und Überstunden mit einer klaren Betriebsvereinbarung zu regeln.
Ebenfalls spielte die ungeklärte Situation des Betriebsrates nach einer Fusion mit dem DRK-Kreisverband Wismar Mitte 2012 eine Rolle. Zum Zeitpunkt der Kündigung war Michael O. Betriebsratsvorsitzender des größeren und für Personalfragen zuständigen Betriebsrates. Die Neuwahl wurde erst im Dezember 2013 abgehalten, im Laufe derer Michael O. wiedergewählt wurde. Daher sei es auch die Frage, ob zu diesem Zeitpunkt der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber schon bestand. Zudem hatte das DRK das Gericht erst vier Wochen nach dem Vorfall bezüglich der außerordentlichen Kündigung angerufen, 14 Tage wäre die korrekte Frist gewesen. Da Michael O. als Betriebsratsvorsitzender der Kündigung aus ersichtlichen Gründen nicht zustimmen konnte, war diese gerichtliche Zustimmung unbedingt erforderlich.
Die vom DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg akzeptierte Abfindungsumme von 100.000€ wäre das Einkommen der nächsten dreieinhalb Jahre (Zeitraum als gewähltes Betriebsratsmitglied) von Michael O. - dieser hat sich jetzt ausreichende Bedenkzeit erbeten, ob er dieses Angebot annimmt.
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Ablagerungen im Bereich des Überdruckventils scheinen die Explosion ermöglicht zu haben.
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Bei den "vier H" scheint ja die Hypoglykämie zu Gunsten der Hypo-, Hyperkaliämie, Hypokalziämie rausgeflogen zu sein. Frage hierzu: Kann man diese Parameter präklinisch bei einer Reanimation überhaupt irgendwie ausschließen? Gerade bei einer asystolen Reanimation ohne wirklich erkennbare EKG-Hinweise?
Quelle u.a.:
http://www.der-mensch.at/4h_hits.php