Beiträge von tansamalaja

    Knifflig - einerseits hat der einheitliche Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung den Vorteil, dass man relativ sicher sein kann, dass alle auf einem Mindestlevel starten. Andererseits gibt es sicherlich auch Hauptschüler, die das geforderte Niveau erbringen und vielleicht - gerade was die Berufsqualifikation angeht - wesentlich besser für das Berufsbild geeignet sind. Klar kann man dann sagen: "Mach deinen Realschulabschluss nach und komm dann zu uns." Aber ob das wirklich sinnvoll ist? Ganz sicher sollte eine gewisse Reife und Alter vorhanden sein, aber ich kann auch in der sechsten und siebten sitzen bleiben, weil ich an allem anderen interessiert bin als an der Schule und dann die Kurve bekommen und einen guten Abschluss machen... Hier ist dann wieder die Frage, auf wieviel Prozent der Hauptschüler das zutrifft und ob das nicht eher ein Ausnahmephänomen ist. Ich habe da auch zuwenig Einblick, um mir da eine fundierte Meinung zu bilden.


    Das eigentliche Ausschlusskriterium sollte ein Eingangstest sein, in denen die Mindestanforderungen noch einmal abgeprüft werden, klappt bei den Berufsfeuerwehren doch auch. Und der wahre Prüfstein ist ja eh die Ausbildung an sich, während der sich die Spreu vom Weizen trennt und klar wird, ob jemand für den Beruf geeignet ist oder nicht. Grundsätzlich sollte die Qualifikation und nicht ein Abschluss für eine Ausbildung entscheidend sein.


    Und wenn ich so sehe, wer in diesem Land alles mit einem Abitur rumrennt, da fällt der Respekt vor so einem "Abschlusszertifikat" doch ganz schnell ins Bodenlose...

    Grundsätzlich dürfte das aber ein Problem sein, ich habe es mir in den letzten Jahren angewöhnt, immer mal wieder bewusst auf den Tacho zu schauen, gerade mit dem NEF ist man derartig fix in gefährlichen Geschwindigkeitsregionen - sowohl inner- als auch außerorts. Die Fahrzeuge sind ja oft sehr leistungsstark und wenn sie dann auch entsprechend gedämmt und gefedert sind, dann stimmt die subjektiv empfundene Geschwindigkeit des Fahrers meist nicht mit der tatsächlichen überein. Soweit meine Erfahrung...

    Ähm, ist das nicht generell so, dass die Hilfsfrist nur für den "ersten" Notfall gilt? Wenn Dorfwache Kleinkleckersdorf nur mit einem RTW bestückt ist, der zum Notfall alarmiert wird und zwei Minuten später noch ein Notfall in dessen Wachbezirk passiert, dann ist die Hilfsfrist nicht mehr einhaltbar, weil das nächste Rettungsmittel aus dem benachbarten Bezirk "anreist"... Selbst durch Wachbereichsabdeckungen kann man da nicht viel machen...

    Was erwartest du denn hier? Körpermaße, Mindestumfang des Bizeps? Im Rettungsdienst musst du in der Lage sein, mehr oder weniger schwere Lasten über gewisse Strecken zu tragen und vor allem zu heben. Und das über Jahre hinweg - je besser dein Körper darauf eingestellt ist, je mehr du Ahnung von Hebetechniken etc. hast, desto besser wirst du damit zurecht kommen.


    Beruhig dich mal wieder, in minem Beitrag findest du keine Verallgemeinerungen, ich habe über diesen speziellen Fall nach den mir vorliegenden Informationen geurteilt. Und demnach war das keine qualifizierte Disponentenarbeit, sondern "Ich-bin-nicht-zuständig-belästigen-sie-meinen-Kollegen" - und das muss und darf man auch mal so hart sagen. Wenn der Bürger in einer für ihn unheimlich stressigen Situation mit einem Hilfeersuchen an mich heran tritt und ich ihm nur das bieten kann, dann ist das ziemlich armselig. Es ist ja nicht so, dass es sich um "Husten-Schnupfen-Heiserkeit" gehandelt hat, das war eine der Situationen, wo es wirklich um Sekunden geht ("time is brain").


    Und wenn ein RA fasziniert auf den Monitor starrt, währenddessen sein Patient blau anläuft, dann ist das auch keine qualifizierte Rettungsdienstarbeit und wird von mir auch ebenso deutlich genannt.

    Wäre jetzt nur noch zu klären, was denn ein "dringender" Notruf ist, der den Leitstellenmitarbeiter (den Begriff Disponent möchte ich jetzt mal nicht nutzen) dazu veranlasst, den Notruf direkt durchzustellen, wenn ein akuter Kreislaufstillstand es nicht ist. Warum fahren wir eigentlich noch mit Sondersignalen zu solchen Einsätzen, scheint ja nicht so wirklich zeitrelevant zu sein... X(

    - ich kann nirgendwo lesen dass es Probleme mit der Verfügbarkeit gab und


    - ich kann auch nirgendwo lesen dass es ein Problem mit der Qualität gab.

    Hat SeLa doch in seinem zweiten Beitrag geschrieben:


    Meinst du evtl.:
    ein qualifizierter Rettungsdienst, die Garantie das die Einsatzmittel auch besetzt werden können, das schaffen von weiteren hauptamtlichen Stellen, oder ähnliche unwichtige Interessen???

    SeLa arbeitet ja in der Ecke und wird diese Gründe dann schon mit einer gewissen Berechtigung und aus einer gewissen Erfahrung heraus nennen.

    Meinst du evtl.:
    ein qualifizierter Rettungsdienst, die Garantie das die Einsatzmittel auch besetzt werden können, das schaffen von weiteren hauptamtlichen Stellen, oder ähnliche unwichtige Interessen???



    Weil ein paar kleinen Jungs ihr toller Blaulichtspielplatz weggenommen werden soll.

    Ich kann nur nach den Informationen aus dem Artikel gehen, und alleine aus den Informationen attestiere ich ein Kindergartenverhalten, denn die dort genannten Punkte hätten ja schnell geklärt werden können, spätestens wenn man den Kreis mit ins Boot geholt hätte.


    Alles andere entzieht sich meiner Kenntnis, sofern es da andere Gründe gibt, sind die aus dem Artikel nicht ersichtlich gewesen und Aussagen dazu meinerseits wären reine Spekulationen gewesen.


    Ich stelle also fest, dass es Probleme mit der rettungsdienstlichen Qualität und der gesicherten Verfügbarkeit der "Wochenendretter" gab, das sind natürlich gewichtige Punkte, die so eine Kündigung natürlich rechtfertigen.

    Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, möchte die RKiSH als Durchführender des Rettungsdienstes im Kreis Pinneberg gerne die Einsicht in die stattgefundenen Fortbildungen der DRK-RAs haben. Das DRK erkennt die RKiSH aber nicht als zuständigen Partner/Kontrollbehörde an, da sie den Kreis Pinneberg als Vertragspartner sieht, und verweigert die Auskunft.


    Wäre es nicht schlau gewesen, wenn sich die beiden erwachsenen Männer mal ans Telefon geschwungen hätten, um die Sach- bzw. Vertragslage mal kurz zu erörtern? Gerade im Hinblick auf diese "einmalige Zusammenarbeit" sind das Ignorieren von Anfragen oder die kommentarlose Kündigung ja nicht gerade Beispiele eine vorbildlichen Kommunikation. Wieso denn dieser Kindergarten? Oder stehen dann wieder andere Interessen im Hintergrund?

    Ohne jetzt etwas schlecht reden zu wollen, stellt sich für mich die Frage nach dem Nutzen eines solchen Ausweises - was bringt dieser persönlich für mich? Bin da ganz unvoreingenommen und habe für mich jetzt bloß noch keinen relevanten Nutzen erkannt.

    Bei meinem alten Arbeitgeber gab es die Dienstanweisung, 12 Stunden vor Dienstantritt keinen Alkohol zu sich zu nehmen. Formulierungen, die eine Alkoholfreiheit zu Dienstbeginn vorsehen, sind da wohl für beide Seiten sinnvoller. Der Arbeitgeber ist seinen Pflichten damit nachgekommen und kann Fehlverhalten mit Verweis auf die Dienstanweisung dann entsprechend sanktionieren, der Arbeitnehmer kann sich reinen Gewissens abends zum Essen ein Gläschen Wein genehmigen, welches ja bis zum Dienstantritt dann verstoffwechselt ist.

    In einer der kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein haben die Fahrzeuge der OrgL und LNA ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung, dass sie "überall" parken dürfen. Auch hier liegt ja nur eine Rufbereitschaft und kein konkreter Einsatz vor - in meinen Augen aber durchaus sinnvoll, hier eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, weil ich im Rahmen der Rufbereitschaft ja keine Sitzwache vor dem Telefon machen muss, sondern aus meiner Freizeit heraus alarmiert werde. Und gerade in der Stadt gestaltet sich so eine Parkplatzsuche in kurzer Gehweite recht schwierig.


    Natürlich ist auch hier wieder eine Interessenabwägung im Rahmen des gesunden Menschenverstandes, ein absolutes Halteverbot hat ja seinen verkehrsrechtlichen Hintergrund, so dass ich mich da jetzt nicht zwei Stunden einfach hinstellen kann, nur weil sonst nix frei ist. Aber mir fallen da Beispiele wie Parkplätze mit Bewohnerausweis, Parkautomat, Parkuhr, breiter Bürgersteig etc. ein.


    Inwieweit dies für das Fahrzeug aus dem Beispiel auslegbar ist, weiß ich jetzt nicht.


    Für KTW empfehle ich einen Verweis auf dem §16 OWiG - hier kann man argumentieren, dass eine mögliche Verletzung der Ehre des auf der Fahrtrage liegenden Patienten durch einen weiten Umweg - möglicherweise sogar witterungsbedingt erschwert - ein kurzzeitiges Halten im Parkverbot rechtfertigt.