Beiträge von Transportsanitäter

    Hallo Rallef,


    ihr habt anscheinend einen "tollen" Personalrat. Aber da du auch etwas von einem Verein geschrieben hast weiß ich jetzt garnicht ob du beim Kreis angestellt bist oder bei einem Verein! Der Kreis hätte nämlich den Personalrat, der sich, falls du beim Kreis angestellt bist um dich kümmern muss. Wenn du bei einem Verein angestellt bist und lediglich nach § 13 RettG NRW eingebunden Rettungsdienst fährst wäre dein Betriebsrat zuständig. Falls einer existiert!
    Und jetzt zur Regelung! Jeder Kollege "meiner" Rettungswache hat mit dem Bürgermeister eine Vereinbarung getroffen das wir weiter freiwillig 24 Stunden Dienste fahren und eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden haben. Das ganze haben wir vom Bundesamt für Arbeitsschutz anhand einer Jahreseinsatzstatistik überprüfen lassen und nach dem O.K. von denen verfahren wir so. Die Gewerkschaften, welche auf unserer Rettungswache vetreten sind, Komba und Verdi, hatten auch nichts dagegen und alle sind zufrieden!






    Abweichende Regelungen (§§ 7 u. 12 ArbZG)


    Das Arbeitszeitgesetz enthält in den §§ 7 und 12 weitgehende Öffnungsklauseln für
    abweichende tarifvertragliche Regelungen. Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen
    Tarif-vertragsparteien und enthalten Rechtsnormen, die nur für die Mitglieder gelten, sofern
    der Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Die Tarifpartner müssen
    die abweichenden Regelungen nicht ausdrücklich im Tarifvertrag selbst treffen, sondern
    können in einem Tarifvertrag festlegen, dass Abweichungen durch eine Betriebs- oder Dienstverein-
    barung zulässig sind. Durch die Übertragung der Befugnis zur Vereinbarung abweichender
    Regelungen auf die Tarifvertragsparteien und die Betriebspartner soll ermöglicht
    werden, den Bedürfnissen der einzelnen Betriebe und Verwaltungen praxisnah, sachgerecht
    und effektiv zu entsprechen.
    Als abweichende Regelung kann z. B. zugelassen werden,
    􀂾 die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit
    regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst
    fällt und die Arbeitszeit im Durchschnitt von 12 Kalendermonaten 48 Stunden nicht
    überschreitet,
    􀂾 die Arbeitszeit über 8 Stunden werktäglich auch ohne Ausgleich zu verlängern, wenn
    in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder
    Bereitschaftsdienst fällt und besondere Regelungen sicherstellen, dass die Gesundheit
    der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird und der Arbeitnehmer schriftlich einwilligt,
    􀂾 einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
    􀂾 die Ruhezeit unter bestimmten Bedingungen auf 9 Stunden zu verkürzen,
    􀂾 in Schicht- und Verkehrsbetrieben die Gesamtdauer der Ruhepausen auf Kurzpausen
    von angemessener Dauer aufzuteilen,
    􀂾 die Ruhezeiten bei Rufbereitschaft anzupassen.




    .

    Im TVÖD kann man auch Betriebsvereinbarungen schließen und weiter 24 Stunden Dienste leisten, was hat euer Personalrat dazu gesagt?
    Das Land NRW hat, meines Wissens nach, keine Absichten den 24 Stunden Dienst zu kippen. Also gaube ich da nicht an eine Weisung vom Land!
    Wehrt euch dagegen, gerade wenn die Mitarbeiter, egal ob Beamte oder nicht, im feuertechnischen Dienst weiter 24 Stunden Schichten fahren dürfen und ihr nicht. Das ist höchstens mit einem enorm hohen Einsatzaufkommen zu erklären und in einem Landkreis kann ich mir nicht vorstellen das es im Schnitt mehr als sieben Einsätze pro Schicht sind, aber dann kommt das Personal bestimmt selber auf die Idee nur noch zwölf Stunden Dienste zu fahren.
    Da stellen sich so viele Fragen, was ist zum Beispiel mit der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit. Kann die eingehalten werden wenn kurz vor Schichtwechsel noch ein Einsatz für die alte Besatzung kommt?
    U.s.w.!

    Hilope: Wenn du etwas aus deinem Studium machst dann finde ich es in Ordnung das die Universitäten auch aus Steuergeldern finanziert werden. Aber im Zusammenhang wollte ich dir damit nur sagen das die Kostenträger des Rettungsdienstes freiwillig nicht mehr bezahlen wollen als sie unbedingt müssen und deshalb haben sie sich wohl gegen die vergütete dreijährige Ausbildung ausgesprochen. Das machen sie jetzt, weil sie es jetzt noch beeinflussen können.

    Grillmaster T: Das hast du wunderbar erklärt, leider wissen selbst langjährige Rettungsdienstler oft nicht wie das System des öffentlichen Rettungsdienstes finanziert wird.


    Hilope: Dein Studium bezahle ich ja wohl mit meinem nicht gerade üppigen Gehalt durch die Steuern mit. Ob ich will oder nicht!
    Genauso argumentierten jetzt die Krankenkassen das sie die höheren Pauschalen, welche auf sie zukommen würden wenn das Rettungsfachpersonal eine dreijährige, vergütete Ausbildung durchlaufen würde dagegen. Dann würden, wie ja schon von Grillmaster T. erklärt, die Pauschalen oder Budgets usw. steigen und das ist nicht im Sinn der Krankenkassen und die Kreise, als Träger des Rettungsdienstes werden sich bedanken wenn sie das Personal für eine ihnen vom Gesetzgeber gegebene Pflichtaufgabe aus dem Stadtsäckel bezahlen sollen.
    Wenn aber etwas in der Richtung vergütete dreijährige Ausbildung passiert wird es wohl an den Krankenkassen und Berufsgenossenschaften hängen bleiben!

    Die Gewerkschaften und die Kirche an ihren Leistungen zu vergleichen finde ich nicht richtig. Das sind doch zwei ganz unterschiedliche Bereiche des Lebens! Das einzige was beide benötigen um ihre Arbeit zu tun ist Geld. Das brauchen die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Berufsgenossenschaften auch um z.B. uns zu refinanzieren, da zahlen wir und unsere Arbeitgeber ein und hoffen sie nicht selber in Anspruch nehmen zu müssen. Unser Gehalt wollen wir aber auch jeden Monat haben. Ohne einige existenziell notwendige Solidargemeinschaften kann das System meiner Meinung nach nicht funktionieren ohne total ungerecht zu werden. Da gehören die Kirche und die Gewerkschaften dazu und ich bin bereit dafür einen Teil meines Geldes abzugeben!

    Zitat

    Original von Medic5754


    Der RD war nicht immer eine Randgruppe in der Gewerkschaft. Vor dem Zusammenschluss zur ver.di waren die RDler sowohl von der ÖTV wie auch von DAG gut vertreten worden.
    Solange sich aber die RDler nicht gewerkschaftlich engagieren, wird sich auch nichts ändern. Man geniesst ja (noch) die Vorteile der Tarifabschlüsse auch ohne Mitgliedschaft. Erst wenn sich dieses ändert, wird auch die Gewerkschaft wieder mehr Zulauf haben.
    Und wie ich schon mehrfach sagte: Wer unzufrieden mit seinen Gewerkschafts- oder Berufsverbandsvertretern ist, soll aufstehen und sich selbst engagieren und was ändern anstatt immer nur zu schimpfen es würde schlechte Arbeit geleistet.



    Dem o. g. kann ich mich nur anschließen! Also rein in die Gewerkschaft und mitmachen. Austreten kann man ja immer noch, wenn man merkt das es nichts bringt!


    MfG
    Transportsanitäter