Beiträge von SanSold

    Ich frage mich ja was die dort für Einsatzzahlen mit dem NEF haben wenn sie neben ihrer Praxisöffnungszeiten Notarzt fahren können. Weil wenn ein NEF Einsatz kommt müssen sie ja auch ihre Praxis „zusperren“, sprich die Arzthelferinnen warten mit den Patienten bis der Doc wiederkommt. Viel kann es ja nicht sein wenn dieses System funktioniert... Vielleicht müsste man dann an den Standorten und Vorhaltezeiten noch etwas optimieren?
    Kommt zufällig jemand aus der Ecke und kann dazu was sagen?


    Doch doch die Praxen sind, zumindest hier, bummsvoll. Nur wenn Du der einzige Landarzt im Umkreis von 10 km bist kann es dir egal sein....

    Einmal, ein einziges mal, wurde ich von der ILS damals zu meinen Fahrdienstzeiten gefragt ob ich Hilfe brauche in so einem Fall. Niemals von meinen Vorgesetzten.


    Heute ist es in der ILS nicht anders. Würden einem die Kollegen nicht den Rückhalt geben würde es keiner tun.
    Es wäre sogar beinahe handfest geworden.
    Kollege kam nicht zum Dienst, sehr sehr untypisch.
    Telefonisch nicht erreichbar, keine Reaktion auf den Hintergrund-FME.
    Anderen Kollegen angerufen der in der nähe wohnte und auch privat ein guter Freund des abgängigen war.
    Auto vor der Türe, alle Telefone und Piepser zu hören aber alles dunkel und keine Reaktion.


    Was macht dein Disponent wenn jemand anruft und sowas schildert? Kräfte hinschicken und nachgucken. Haben wir getan, leider mit einem traurigen Ergebnis. Aber PSNV für die Kollegen? Fehlanzeige! Nichtmal für diejenigen die direkt beteiligt waren.
    Stattdessen Vorwürfe!
    Man könne doch einem Kollegen nicht einfach die Türe aufbrechen lassen nur weil er nicht zum Dienst kommt mit androhen von arbeitsrechtlichen Konsequenzen an die Kollegen die an dem Einsatz (Leitstellenseitig) beteiligt waren.


    Selbst wenn ich jetzt einige Jahre später daran denke bekomme ich eine hypertensive Entgleisung und eine unbändige Wut

    Ohne das jetzt inhaltlich teilen zu wollen:


    Das Asylrecht ist ein Schutzrecht, kein Einwanderungsrecht.


    Was aber doch nicht bedeuten muss dass man dies nicht verbinden kann. Ich stelle mir es schon als machbar vor so einen, durchaus nichts seltenen, Fall gesetzlich abzudecken.


    Jemand kommt als Schutzsuchender und darf erstmal bleiben, macht dann eine Ausbildung und darf diese auch abschließen. Die Ausbildung kann er idealerweise in seinem Heimatland nutzen was sicherlich besser investiert ist als monetäre Hilfsleistungen jedweder art die irgendwo versickert. Ist die Ausbildung aber vielleicht in einem Mangelberuf und, idealerweise durchschnittlich oder besser, abgeschlossen kann ich dies doch auch zu beiderseitigem vorteil nutzen.

    Sehe ich anders. Umso größer die Fläche, umso länger braucht man die ganzen Orte einzuordnen. Das führt zu Fehler, es gibt Orte doppelt, Straßen dutzende Male usw.


    Alle leicht einzuschränken mit Datenabgleich, Datenpflege, Ausbildung und ordentlicher Abfrage.


    Wir sind zuständig für 4 Landkreise, auf Anhieb kann ich ein knappes dutzend Duplizitäten nennen, Verwechslung alle Jubeljahr, eine Verwechslung die erst nach Alarmierung erkannt wurde noch seltener. Und eine solche Namensgleichheit kann es ja auch innerhalb einem Landkreis geben, also muss ich so und so ein Auge darauf haben. ;)

    So, the day after!


    Ich schreibe hier nur kurz, für den bericht im Detail werde ich die Tage mal meinen Blog ausgraben.


    Auf den ersten blick, gleiches Spiel in blau.


    Auf den zweiten blick, viele Details in Organisation und Struktur verbessert / eingeführt welche einfach nur :thumbup: sind. (Und leider viele viele jahre zuvor als Verbesserungsvorschläge ignoriert wurden!)


    Zusammenfassend: bewährtes erhalten, an kleinen, feinen aber höchst wirksamen Stellschrauben die effektivität deutlich verbessert.


    Bedenkt man die kurze Zeit in der die AAU dies aus dem Boden gestampft hat bleibt mir nur Respekt und Anerkennung auszusprechen.


    Da ich zum einen die Münchner Strukturen kenn und zum anderen von 1996 bis 2015 im Schnitt jedes jahr zwei Wiesndienste geleistet habe, überwiegend Trage aber auch andere positionen, kann ich nur sagen: Stadt München, gute Entscheidung! Ohne dass ich die Leistung des BRK schmälern will macht sich eines stark bemerkbar, nämlich die flache Hierarchie frei von verkrustetem "Titeldenken".


    Es war mir eine Freude meine 20. Wiesn unter dem Sigel der AAU leisten. Gerne wieder! :thumbup:

    Es ist ja schön, wenn die ganzen Feuerwehrgesetze zitiert werden und das zeigt ja auch sehr gut, dass man könnte, wenn man denn wollte. Aber wenn wir diese hierfür gedeuteten Passagen wieder interpretieren, dann kann ja gleich die Feuerwehr den Rettungsdienst übernehmen. Und da möchte ich mich als in NRW aufgewachsener Retter doch sehr gegen wehren. Denn das ist nicht gut. Ja - die Feuerwehr sollte auch zur Menschenrettung einbezogen werden. Nein - die Feuerwehr ist nicht der Notnagel des Rettungsdienstes, auch nicht bei Reanimationen. Das ist in jedem Dorf ein möglicher Einzelfall, aber die Reanimation an sich ist im RD-Alltag nicht so selten, als dass es eine extreme Ausnahmesituation darstellt. Und weil es kein Einzelfall ist, muss das System so funktionieren, dass es regelhaft abgedeckt wird und nicht in jedem Fall einen Verwaltungsakt bedeutet.


    Was für einen Verwaltungsakt meinst du bitte?


    Und keiner sagt die Feuerwehren sind Notnagel. Im gegenteil, viele Feuerwehren sehen sich gerne als "die Speerspitze der Rettung", also müssen sie es auch sein wenn es darauf ankommt. Und sie sollen auch nicht den Rettingsdienst übernehmen sondern einfach ab und an qualifizierte Sofortmaßnahmen durchführen. Nicht mehr.
    Übrigens sind die Reaktionen der Feuerwehren zu 99,9 % positiv, egal ob TSA-Wehr oder Stützpunktwehr, es wird gerne getan da man auch einen Sinn dahinter erkennt!

    Als Disponent einer ILS die dass genannte regelmäßig umsetzt mag ich einfach mal ein paar Punkte aus meiner Sicht schreiben:


    1. Das selbstgewählte Motte der Deutschen Feuerwehren is "Retten-Löschen-Bergen-Schützen". Weiter ist in der FwDV 3 Retten wie folgt definiert:


    "R e t t e n ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch
    -
    lebensrettende Sofortmaßnahmen
    ,
    die sich auf Erhaltung oder
    Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten
    und/oder durch
    -
    Befreien
    aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage. "


    Das Erhalten und wiederherstellen Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit steht dort bereits deutlich vor der, meist deutlich komplexeren, aufgabe des befreiens aus einer Lebens- und Gesundheitsgefährdenden zwangslage.


    2. Keine Feuerwehr ist gezwungen einen, unstrittig sehr sinnvollen, AED anzuschaffen. Tut man es doch sollte dieser, oft ja aus Fördermitteln der Vereine beschafft, auch eingesetzt werden können.
    Fragt man einen solchen Kommandanten ob er denn den AED einsetzen würde wenn der 62 jährige Maschinist am Einsatz zusammenbricht wird dies sofort bejaht, dafür ist der AED ja da. Fragt man dann warum man ein halbes jahr später, der Kammerad ist altersbedingt aus dem aktiven Dienst ausgeschieden, ihm den Einsatz des AED quasi verweigern würde kommt es zumindest zu einem Denkprozess.


    3. Was ich an meinem Beruf als Disponent mag ist dass ich alle Hebel ziehen kann: sei es dass ich eine FF zum Reanimieren schicke, den Niedergelassenen Arzt aus dem 1. OG vors Haus zum Bewusstlosen oden Notfalls sogar einen Dienstfreien Kollegen der ILS drei Häuser weiter zum schweren VU. Und weil sich sicher einige Fragen: ja wir tun sowas regelhaft.


    4. Ist die auch genannte Aussage der Staatsanwaltschaft: diese definiert als relevanten Zeitvorteil bei der Reanimation bereits 1-2 minuten. Ich hatte die Gelegenheit einen dieser Staatsanwälte im Rahmen der Ausbildung kennenzulernen. Dies ist also keine Interpretation oder hörensagen sondern eine Bewertung, übrigens einer ganzen Gruppe, von Volljuristen.


    5. Je abgelegener das Dorf, je kleiner ist es meist. Folglich sind die Wege kurz und faktisch wohnen 2/3 der FFler in unmittelbarer Nachbarschaft zum Einsatzort. Dh. oft hören ein oder zwei FFler die Durchsagen und gehen die berühmten drei Häuser weiter um zu Reanimieren, der Rest kommt nach. Ich weiß nicht nur einen Fall bei dem die Sirene bei der angeleiteten Telefonrea noch zu höhren war als die ersten Feuerwehrler da waren.


    6. Signalwirkung -> Wenn sich sogar die Freiwilligen Feuerwehren weigern, die wie bereits oft genannt alle in EH ausgebidet sein müssen, wie kann ich dass auch nur noch von einem einzigen Normalbürger erwarten?
    Übrigens: Wenn dass mit der Ersten Hilfe Ausbildung in einer Bayrischen FF nicht so klappt, mal den Kommandanten mit der Nase ins FwG stecken und gucken was seine Pflichten sind. Für die er uU auch privat haftbar ist!
    Grantige Grüße


    Edit: Wutfehler verbessert!

    http://www.gesetze-bayern.de/C…ent/BayVV_215_I_2279/true


    In den diversen Anlagen dazu ist dezidiert vorgegeben welche Einsatzmittel / Geräte MINDESTENS an jedem einzelnen Schlagwort / Stichwort hängen und alarmiert werden MÜSSEN. Darauf Aufbauend können die zuständigen Stellen dieses noch aufstocken, was auch passiert.


    Leider findet sich im öffentlichen www. nur jede Menge Einsatzmittelketten der Feuewehren, aber nicht zum RD


    Als Beispiel: MANV 10-15 Erkrankte / Verletzte (also ab voraussichtlich mind. 10 Patienten, es wird nicht nach schwere Unterschieden)


    7x RTW
    4x NA
    1x ELRD
    1x SEG Transport
    1x SANEL + UGSanEL
    1x FB San / Betreuung
    1x EL Wasserrettung (additiv bei uns, so ist zumindest lt. Unterlagen die Beplanung))


    Also rollt bereits eine ganze menge Ehrenamtlich, der ELWRD dürfte optional sein, der rest dürfte auch in ganz Restbyern bei dem Stichwort rollen...



    Edith sagt gerade dass ich noch vergessen habe die Objektbeplanung zu erwähnen. Sprich z.B. bei einem Altenheim kommen dann evtl. nochmal 2 Gruppen Feuerwehr rein zum Tragen / Transportieren

    Natürlich muss man das Ehrenamt einbinden, aber sinnvoll und nicht bei jedem quersitzenden Furz.
    Wenn die örtliche SEG bei jeder brennenden Mülltonne mit rausfahren soll/will: Meinetwegen. Ich würd so einen Quatsch jedenfalls nicht mitmachen.


    Problem ist nicht dass die entsprechenden Gruppierungen hinfahren wollen oder nicht, sondern dass vorgeschrieben ist, von allerhöchster Stelle, wann sie hinzufahren haben, ob es Sinn macht oder nicht ist dabei egal. Thema ABEK Bayern ist nicht so einfach seid diese vom Ministerium verbindlich vorgegeben wurde. Thema grüner Tisch usw...

    Ja, das spricht auch ein Stück weit für niedrige Alarmierungsschwellen. Außerdem gibt es nix blöderes für alle Beteiligten, als im größeren Bedarfsfall NACHalarmieren zu müssen.
    Und nochmal: Der Rettungsmensch ist eh im Dienst, der kommt nicht extra deshalb von zuhause und schreibt sich Überstunden auf. Die paar Liter Diesel sollte uns eine gewisse Angespanntheit wert sein.


    Aber natürlich muss das auch Grenzen haben. Wer mag sie ziehen?


    :stop: Kann ich so nicht bestätigen, die Feuerwehr ist mit eingebunden in diese Konzepte und die Schnelleinsatzgruppen ebenso. Alles wie in der restlichen BRD 98% Ehrenamtlich!


    Zu dem Thema Eier sei gesagt dass es ganz klar MINDESTvorgaben gibt, zumindest in By, was bei einem bestimmten Meldebild zu alarmieren ist. ABEK Bayern gibt dies ganz klar vor (Gesetzescharakter) und nach unten abweichen ist nur mit verdammt guter Begründung möglich aber selbst dann hast Du dich Tage, wenn nicht Wochen, zu rechtfertigen.