Als Disponent einer ILS die dass genannte regelmäßig umsetzt mag ich einfach mal ein paar Punkte aus meiner Sicht schreiben:
1. Das selbstgewählte Motte der Deutschen Feuerwehren is "Retten-Löschen-Bergen-Schützen". Weiter ist in der FwDV 3 Retten wie folgt definiert:
"R e t t e n ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch
-
lebensrettende Sofortmaßnahmen
,
die sich auf Erhaltung oder
Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten
und/oder durch
-
Befreien
aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage. "
Das Erhalten und wiederherstellen Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit steht dort bereits deutlich vor der, meist deutlich komplexeren, aufgabe des befreiens aus einer Lebens- und Gesundheitsgefährdenden zwangslage.
2. Keine Feuerwehr ist gezwungen einen, unstrittig sehr sinnvollen, AED anzuschaffen. Tut man es doch sollte dieser, oft ja aus Fördermitteln der Vereine beschafft, auch eingesetzt werden können.
Fragt man einen solchen Kommandanten ob er denn den AED einsetzen würde wenn der 62 jährige Maschinist am Einsatz zusammenbricht wird dies sofort bejaht, dafür ist der AED ja da. Fragt man dann warum man ein halbes jahr später, der Kammerad ist altersbedingt aus dem aktiven Dienst ausgeschieden, ihm den Einsatz des AED quasi verweigern würde kommt es zumindest zu einem Denkprozess.
3. Was ich an meinem Beruf als Disponent mag ist dass ich alle Hebel ziehen kann: sei es dass ich eine FF zum Reanimieren schicke, den Niedergelassenen Arzt aus dem 1. OG vors Haus zum Bewusstlosen oden Notfalls sogar einen Dienstfreien Kollegen der ILS drei Häuser weiter zum schweren VU. Und weil sich sicher einige Fragen: ja wir tun sowas regelhaft.
4. Ist die auch genannte Aussage der Staatsanwaltschaft: diese definiert als relevanten Zeitvorteil bei der Reanimation bereits 1-2 minuten. Ich hatte die Gelegenheit einen dieser Staatsanwälte im Rahmen der Ausbildung kennenzulernen. Dies ist also keine Interpretation oder hörensagen sondern eine Bewertung, übrigens einer ganzen Gruppe, von Volljuristen.
5. Je abgelegener das Dorf, je kleiner ist es meist. Folglich sind die Wege kurz und faktisch wohnen 2/3 der FFler in unmittelbarer Nachbarschaft zum Einsatzort. Dh. oft hören ein oder zwei FFler die Durchsagen und gehen die berühmten drei Häuser weiter um zu Reanimieren, der Rest kommt nach. Ich weiß nicht nur einen Fall bei dem die Sirene bei der angeleiteten Telefonrea noch zu höhren war als die ersten Feuerwehrler da waren.
6. Signalwirkung -> Wenn sich sogar die Freiwilligen Feuerwehren weigern, die wie bereits oft genannt alle in EH ausgebidet sein müssen, wie kann ich dass auch nur noch von einem einzigen Normalbürger erwarten?
Übrigens: Wenn dass mit der Ersten Hilfe Ausbildung in einer Bayrischen FF nicht so klappt, mal den Kommandanten mit der Nase ins FwG stecken und gucken was seine Pflichten sind. Für die er uU auch privat haftbar ist!
Grantige Grüße
Edit: Wutfehler verbessert!