Beiträge von condorp4

    Nicht mal die ILS-Disponenten, nehme ich an .... Falls jemand das Fax dann überhaupt findet...


    Da muss ich mal eine Lanze für unsere Disponenten brechen: Die Abesetzung eines Notrufes per Fax und die Reaktion er ILS darauf funktioniert bei uns ganz gut, vielleicht auch aufgrund der Lobbyarbeit der lokalen Gehörlosenvereinigung.

    Es ist schon korrekt das der DBRD e.V am Anfange relative viele klare Stellungsnahmen gegeben hat, gerade in der Fachpresse "Rettungsdienst". Doch ist es weniger geworden und Fortschritte/Maßnahmen (positiv wie negativ) sind mir zumindest aus der Fachpresse nicht bekannt. Auch ist die Aufklärungsarbeit, dass es den DBRD e.V immer noch aktiv ist gering.


    ? Zumindest der DBRD (bzw. einige wenige seiner Mitglieder) ist auf Kongressen sehr aktiv, obwohl er (leider) zu wenig Unterstützung durch diejenigen erhält, die er verteten möchte bzw. soll.
    Bei der geringen Mitgliederzahl grosse Sprünge und (schnelle) Erfolge in einem hochpolitisiertem Umfeld mit sehr vielen divergierenden Interesse zu erwarten, ist m.E. etwas zu hoch gegriffen.

    klakon:
    Im Grunde stimme ich Dir zu, nur, letztendlich landen wird, wenn es um die "Abmeldung" oder "Ablehnung" von Notfallpatienten geht, zumindest in Ba-Wü, beim §28 Landeskrankenhausgesetz, die die Aufnahmepflicht eine Krankenhauses definiert.
    Zitat:
    "Wer der stationären Versorgung bedarf, hat Anspruch auf Aufnahme in ein
    geeignetes Krankenhaus.
    Das Krankenhaus ist im Rahmen seiner Aufgabenstellung und Leistungsfähigkeit
    zur Aufnahme und Versorgung verpflichtet. Ist das Krankenhaus belegt,
    so hat es einen Patienten, dessen sofortige Aufnahme und Versorgung
    notwendig und durch ein anderes geeignetes Krankenhaus nicht gesichert ist,
    einstweilen aufzunehmen. Es sorgt nötigenfalls für eine Verlegung des Patienten.
    Weiter gehende Pflichten bei der Hilfe in Notfällen bleiben unberührt."


    Ich glaube, das ist eine sehr eindeutige Aussage zur Aufnahmepflicht, unabhängig von der Personalsituation oder ökonomischen Gegebenheiten eines speziellen KH. Wie das KH die zusätzlichen Patienten versorgt, bleibt dem KH (bzw. dessen Verantwortlichen) selbst überlassen. Ablehnen/Abmelden ist aber nicht die Lösung.


    Desweiteren gibt es seit 2002 eine vom Sozialministerium festgelegtes Procedere bezüglich der Aufnahme/Ablehnung von Notfallpatienten, wobei sich leider viele, speziell periphere Häuser nicht daran halten und dieses von den AUfsichtsbehörden auch nicht sanktioniert wird. (Die entsprechende Anweisung des Sozialministeriums liegt mir leider nur in Papierform vor.)


    Übrigens: Die Rechtsabteilung meines alten Arbeitgebers hat sich auf den (schriftlich fixierten) Standpunkt gestellt, dass die Abmeldung des KH bzw. die Ablehnung eines speziellen Notfallpatienten mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen würde....

    klakon:
    Klar, wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was", das gilt aber auch für das KH und die dort Beschäftigten. Eine zu dünne Personaldecke z.B. ist etwas, was die entsprechenden Stationsverantwortlichen grundsätzlich angehen müssten. (Ja, ich weiss, die KH-Leitungen sind sehr effektiv darin, entsprechende Wünsche/Notwendigkeiten zu ignorieren und das Problem auf untere Ebenen abzuwälzen und diese es ausbaden zu lassen.)


    Letztendlich ist jedes KH nun mal aufnahmenpflichtig und muss dann selbst schauen, wie es den Arbeitsanfall abarbeitet und kann und darf dies nicht via ("prophylaktisches") Ablehnen oder gar "Abmelden" auf den RD draussen abwälzen.


    Der Katastrophenfall und die Inkraftsetzung der entsprechenden Notfallpläne eine KH ist nicht von der Ausrufun eine Katastrophenfalls ausserhalb des KH abhängig. Den Notfallplan darf die KH-Leitung auch dann auslösen, wenn die Arbeit im KH dem vorhandenen Personal über den Kopf wächst, egal aus welchem Grund. (Und ja, das habe ich schon einmal mitgemacht....)

    klakon und @raphael:
    Wenn es eng wird, muss eben auch die Anästhesie aus dem OP mit rangezogen werden um im OP entsprechende Patienten zu betreuen; bis ein Bett gefunden/geschaffen wurde, z.B. durch weiträumige Verlegung (sprich: anderes KH) stabiler Patienten.
    Zudem gibts es meisten noch Rufdienste, die dann eben reingerufen werden müssen und dann auch länger vor Ort beleiben müssen.


    Und dann sollte jedes deutsche Krankenhaus einen Notfallplan haben, via den, wenn es mehr Patienten zu behandeln gibt als die im KH vorhandenen Kräfte schaffen (auch ausserhalb irgendwelcher MANV und Katastrophenfälle), zusätzliches ausgebildetes Personal requiriert werden kann.
    (Ja, das alles ist unangenehm fürs Personal, ja, das gefährdet das elektive Program am nächsten Tag, aber so ist das nun mal. Dann muss eben die ausgeprägte deutsche Individualmedizin, so hart das klingen mag, zeitweise zurückgefahren werden, weil sonst das passiert, was in den in diesem thread aufgeführten links passiert ist: einem Patienten wird geschadet, weil er kein KH-Bett bekommt.)


    Meine Erfahrung aus Klinik und Präklinik sagt mir deutlich, dass
    1. Wenn ein Haus "voll" ist, die drumherumgelegenen Häuser meistens auch "voll" sind.
    2. In jedem Haus letztendlich doch irgendwas geht, wenn sich die Beteiligten kurz Zeit nehmen, nachzudenken und nicht aus Einfachheit erst mal ablehnen, unter dem Gedanken, irgendjemand anderes wird schon aufnehmen.

    Zitat

    Original von McJo
    Tjoa, ich zähl zu den wartenden wohl auch dazu.
    In BaWü ist man ja mit dem Medizinertest dabei, die "Eignung" zu prüfen.... (Ich weiss allerdings nicht, was ich von ihm halten soll).


    Was mich interessieren würde: Wie viele derer, die erst eine Berufsausbildung machen und dann mit dem Medizinstudium anfangen, steigen davon wieder aus?


    Grob aus den leider nie veröffentlichen Zahlen einer süddeutschen Uni, erhoben in den Jahren 1995 bis 2000, zitiert: Die Abbrecherquote unter den Studenten mit abgeschlossener Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf (Krankenpflege, Rettungsassistent, Arzthelferin, MTA) war knapp doppelt so hoch wie die Quote der Abbrecher unter allen Studenten.


    LG
    Jörg

    Zitat

    Original von Daniel Grein
    Die SAR-Rettungshubschrauber der Bundeswehr werden sich künftig nicht mehr wie bisher an der zivilen Luftrettung beteiligen.
    Grund dafür ist die Umstellung der eingesetzten Hubschrauber des Typs Bell UH-1 D auf neue Hubschrauber des Typs NH 90. Der neue Hubschraubertyp ist größer und schwerer, was eine problemlose Landung erschwert. Dazu ist der NH 90 schneller und kann weitere Strecken zurücklegen, weshalb die Anzahl der SAR-Standorte künftig reduziert wird. Man werde aber auch weiterhin "in Fällen dringender Nothilfe" wie Überschwemmungen, Feuer oder anderen Ausnahmesituationen mit den Maschinen vor Ort sein, primärer Auftrag sei aber die Rettung von Personen abgestürzter Luftfahrzeuge.


    Quelle: http://www.augsburger-allgemei…2_puid,2_pageid,4500.html



    Bis es soweit ist, wird es aber noch einige Zeit dauern..... Erstmal müssen doe NH 90 an die LW geliefert werden und dann in den SAR-Dienst integriert werden , und das wird noch etwas dauern. Die Zahl der SAR Standorte wird dann aber auf 4 reduziert werden.