Beiträge von Joke

    @ nils


    Doch, ist je nach Rahmendienstplan durchaus möglich... Solch ein 7er Block geht dann übers Wochenende um die max. wöchenliche Arbeitszeit nicht zu überschreiten. Dadurch entstehen dann auch Wochen in welchen nur zwei Dienste anstehen (erklärt warum man mit zwei Tagen Urlaub dann eine ganze Woche frei hat).


    @ seyko


    Möglich. aber dann hast auch Du einen Schichtplatz und mußt die Tage frei nehmen an welchen Du eingeteilt bist. Dann kann aber auch nicht stimmen das Du um eine Woche frei zu bekommen immer fünf Tage (von Montag bis Freitag) Urlaub nehmen mußt. Zumindest in solchen Wochen in denen Du Samstag und Sonntag arbeitest solltest ja dann davor mal zwei Tage frei haben für die Du keinen Urlaubstag opfern mußt...
    Oder ist mir nun etwas entgangen?

    Grüß Gott.


    Ist sicherlich eine unangenehme Situation. Aber zumindest Deine Bedenken bezüglich des Urlaubs kann ich Dir nehmen. Sicher mußt Du von Montag bis Freitag Urlaub nehmen, jemand mit einem Schichtplatz nur die Tage an denen er laut Rahmendienstplan arbeitet. Allerdings dann auch für Samstag, Sonn- und Feiertage. Kannst Dir also theoretisch jedes Wochenende des Jahres Urlaub nehmen ohne einen einzigen Urlaubstag zu investieren...


    Außerdem ist ein Rahmenschichtplatz urlaubsbezogen ja ganz nett solang man jung und flexibel ist. Will man aber eine bestimmte Woche frei (z.B. in den Ferien weil man schulpflichtige Kinder hat) muß man u.U. von Montag bis Sonntag 7 Urlaubstage investieren...


    Und unterm Strich wird der Urlaub nicht in Tagen sondern in Stunden gerechnet. Während Du also in einer Woche Urlaub (5 Tage mal 12h=) 60h auf Dein Konto bekommst, erhält der Arbeitnehmer mit Schichtplatz aus Deinem Beispiel nur 24h. Er muß also irgendwann in jenem Jahr noch drei Dienste schieben...


    mfg Joke

    Grüß Gott!


    Werde nun auch einmal versuchen meine Gedanken in Worte zu fassen...


    Zuallererst frage ich mich schon die ganze Zeit welches Ziel genau erreicht werden soll!? Richtlinien sind ja nun nicht einfach so mal ausgewürfelt worden sondern haben einen Zweck... glaube ich gehört zu haben. Zum einen basieren sie auf klinischen Studien ( und nein, nicht aus einer handvoll Patienten); zum anderen sollen sie gewährleisten das nicht nur Deine Kollegen mit welchen Du Dienst versiehst den Ablauf kennen sondern z.B. auch Besatzungen eines Rettungsmittels aus einem Nachbarlandkreis. Es bringt Dich also für die Zukunft nicht weiter einen eigenen Algorythmus auszutüffteln wenn Du und Dein Prüfungspartner dann die einzigen sind die Ihn kennen... (analog zu Jörg's Aussage)


    Und das Du der Meinung bist "eine frühe Intubation" (mit was auch immer) und "eine frühe Adrenalingabe" seien sinnvoller mag schon sein, wiedersprechen aber einer Lehrmeinung die ihrerseits auch wieder auf klinischen Studien beruht. Gehe hierzu jetzt nicht ins Detail.


    Ich glaube vielmehr das Du Dein Anliegen nicht richtig vermittelt hast und hier eher die "Glaubensfragen" diskutieren wolltest, wie z.B. Über-Kopf-Reanimation ja/nein, dauerhaft oder nur zwischendurch; oder ob das Team die Positionen wechselt um einen Zugang zu legen.


    Ich möchte Dir wirklich nicht zu nahe treten. Ich kann sehr gut verstehen das Du jetzt auf der Schule voller Tatendrang bist. Aber die Entwicklung einer eigenen Guidline (für die "ich benutz lieber englische Begriffe") ist verschwendete Energie. Gibt so viel Stoff zu lernen das Du Dein Augenmerk auf andere Hausaufgaben richten solltest.


    mfg Joke

    Scheint ja auch eine qualifizierte Meldung des guten Mannes zu sein...


    "Polizeinotruf"
    "Ja Hallo? Hier liegt jemand auf der Straße..."
    "Wie geht es der Person denn?"
    "Keine Ahnung, bin mit meinem Dienstwagen vorbeigefahren, konnte aber nicht anhalten, wichtiger Termin..."


    oder so ähnlich... (Anm.: reine Spekulation)


    Smart


    Wenn wüßtest wieviele so unter der 112 anrufen um nach der Nummer der Polizei zu fragen... 8o


    mfg Joke


    Edit: Rechtschreibung

    Kann jetzt zwar nichts über jene Schulen im speziellen sagen, da sie doch ein wenig außerhalb unseres RAiP-Bereiches liegen, aber es gibt zumindest eine Schule in einem nicht näher bezeichneten Eck der BRD deren Absolventen ich nicht einstellen würde, rein aus meiner persönlichen Erfahrung heraus. Und man hört ja auch so einiges... 8o


    Also vorher auf jeden Fall mal umhören...


    Desweitern würde ich persönlich davon Abstand nehmen erst die Ausbildung zum RS zu machen und den RA direkt hinten anzuhängen. Sicher verlockend weil finanziell günstiger und weniger zeitaufwendig. Aber mal wirklich ganz davon abgesehen das dies nicht der Sinn dieses Aufbaulehrganges ist seinen RA schneller zu erreichen, richtet sich dieser auch an RS mit Berufserfahrung. Wird also u.U. mit mehr Aufwand verbunden sein, weil doch schon das ein oder andere vorausgesetzt wird...


    Und falls eine Schule damit wirbt erst den RS zu machen und dann nahtlos den RA anzuhängen sagt das wie ich finde schon sehr viel über die Schule aus... :rolleyes:

    Kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Zumindest in Süddeutschland muß der Schichtverantwortliche RA sein, grundsätzlich kann aber für einen Disponenten die Qualifikation des RS ausreichend sein (sofern die Lst mit mind. 2 Mann besetzt ist).


    In der Praxis sieht es so aus das die zukünftigen Disponenten aus dem eigenen RD Bereich kommen. Sollte eine Stelle öffentlich ausgeschrieben werden so wird Berufserfahrung auf einer Lst vorausgesetzt. Denke auch mehr als verständlich: In einem neuen RD Bereich arbeiten in welchem man sich nicht auskennt und noch dazu keine Erfahrung als Disponent haben funktioniert nicht...


    Macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn von der Ausbildung direkt auf eine Lst zu gehen. Man sollte ja auch ein wenig Wissen über das gesammelt haben was man da so disponiert (beileibe nicht böse gemeint...).


    Und schlußendlich verhält es sich wie mit vielen anderen Zusatzqualifikationen im RD auch: sollte Dein (zukünftiger) Arbeitgeber Dich auf eine bestimmte Stelle berufen wollen, so wird er Dir den dazu erforderlichen Lehrgang auch bezahlen...


    mfg Joke

    Nun mal wieder auf den eigentlichen Einsatz zurück. Frage mich, ob der Disponent einen RTW unter Nutzung des Wegerechts dorthin entsandt hätte, wenn er aus der Abfrage hätte schließen können, das es sich um eine Mittelohrentzündung gehandelt hat...


    Würde deshalb mal spekulieren das er eine andere Einsatzindikation angenommen hat...


    Somit auch absolut unerheblich, ob dann noch ein Hausarzt anruft und eine andere Lage schildert...


    Sehe ich das jetzt falsch...? ?(

    Ich kann von meinem LRA-Lehrgang behaupten das ich sehr viel gelernt habe und er mir auf jeden Fall einige wichtige Tips und Tricks an die Hand gegeben hat.
    Aber unter'm Strich bleibt doch nur eines: Wenn nicht einiges an persönlicher Eignung mitgebracht wird bringt Dir auch der beste Lehrgang an der renoumiertesten Schule nichts.
    Ist wie mit dem RA selbst, logisches Denken, Umgang mit Deinen Dich umgebenden Menschen usw. bringt Dir keine Schule bei, egal welche Noten auf Deinem Zeugniss stehen... (aber das nur mal so am Rande).


    mfg Joke