Beiträge von Andreas

    Naja, polemisch gesagt, wird der RA einerseits den Gerichtssaal, egal wie es ausgeht, lebend verlassen und immerhin leben wir in D, wo es eine soziales Netz gibt, welches zumindest die gröbsten Bedürfnisse sichert und andererseits dürfte er problemlos eine neue Stelle als RA finden, wo er doch, zumindest der (Selbst-)Darstellung in den Medien und vielen Diskussionsbeiträgen nach, so eine heldenhafter Super-Retter ist….


    Ohne Polemik wird seine Karriere beim BRK NEA zu Ende sein, egal wie die Gerichtsverhandlung ausgeht. Entweder weil er dann innerbetrieblich "abgeschoben" wird, oder weil am Ende die nächste, ordentliche Kündigung folgen wird, im Zweifelsfalls sogar damit begründet, dass nach den öffentlichen Äusserungen und den darauf aufbauenden Presseartikel das Vertrauensverhältnis zwischen AG und An nachhaltig gestört ist.
    Der andere RA, der sich aussergerichtlich geeinigt hat, war wahrscheinlich etwas besser beraten, hat sich einen neuen Job gesucht und ein paar Euro vom BRK erhalten, während der klagende RA jetzt erstmal ein paar Monaten zwischen allen Stühlen und auf glühenden Kohlen sitzt und sich am Ende doch auf die, dann wahrscheinlich etwas erschwertere, Suche nach einem neuen Job machen muss. Ich weiss, das klingt fatalistisch, aber entspricht wohl der Realität, egal welchen Beruf man ergriffen hat bzw. in welcher Branche man arbeitet und egal, dass das Arbeitsrecht eigentlich ein Recht zum Schutz des Arbeitnehmers darstellt. Und das ist m.M. nach das wirkliche tragische an diesem Fall.


    Auch wenn's eklig ist... Darf ich Dich :herz: :praising: ?
    Danke für Deine EXTERNE Einschätzung die so zutreffend ist!!

    Zitat


    @ Condorp


    Nur so am Rande, es waren 2 Fälle, der 1. Fall ist abgeschlossen, die Kündigung wurde zurückgenommen, das Arbeitsverhältnis wurde nach Vergleich beendet, der 2. Fall wird noch verhandelt und nochmals, hier geht es für den Kollegen, (48 Jahre) um seine Existenz! Aber das interessiert die vorschriftenbesessenen Kollegen schon rein gar nicht! Gerade Du, der selber hier postet, Ärzte und RFP sollten lieber miteinander reden, wunderst Dich, das dies nur bedingt gelingt? Immerhin, Auslöser der beiden Kündigungen war ein Notarzt!


    Mütom Du bedienst Dich aus Halbwissen!
    1) Das Arbeitsverhältnis von Kollegen 1 wurde noch nicht beendet. Der Kollege ist von der Arbeitsleistung freigestellt und bleibt solange Mitarbeiter und bekommt jeden Monat seine Gehaltszahlung.
    2) Ob es um die "Existenz" des Kollegen 2 geht oder nicht kannst DU sicher nicht beurteilen.
    3) Auslöser war sicher NICHT der Notarzt, sondern dass Dienstanweisungen des Arbeitgebers nicht beachtet wurden und davor schon schriftliche Abmahnungen wegen ähnlichen Fällen ausgesprochen wurden. Der Notarzt hat auf entsprechendes Fehlverhalten hingewiesen, dies ist meines Erachtens nach völlig legitim.

    Guten Abend zusammen,


    ich habe mich im Forum schon lange nicht mehr zu Wort gemeldet, aber insbesondere diesen Thread in den letzten Wochen aufmerksam verfolgt und mitgelesen.
    Fakten -und zwar genaue- kenne ich. Teile der Moderation des Forums wissen auch warum!
    Sehr schmunzeln muss ich über die Beiträge von Usern hier mit teilweise sehr interessanten Interpretationen der Fälle, die sich lustigerweise auch genau mit den "Geschichten" der Presse/TV/Gewerkschaft decken.
    An diese User mein "Appell":
    Glaubt bitte NICHT was die Presse und nahezu alle Fernsehsender berichtet haben. Wer etwas genauer hinsieht wird feststellen dass die Berichterstattung sehr einseitig und schlecht recherchiert ist.
    Weder die Eintreffzeiten des Notarztes noch die Medizinischen Diagnosen bzw. Patientenzustände bei Eintreffen sind korrekt! Fakt ist dass in einem der Fälle Midazolam nasal gegeben wurde. Jedoch in nicht korrekter Dosierung, bei fehlender Indikation (kein Krampf mehr vorhanden-Nachschlafphase!) und fehlendem Fachwissen der Nebenwirkungen bzw. der richtigen Dosierung nasal gegenüber dem Notarzt bei dessen Nachfragen. Zudem wurden nur 25% der vorhandenen mobilen RTW Ausrüstung, in Form des Notfallkoffers, zum Einsatz gebracht was ich bei einem Notarzteinsatz dieser Kategorie als zu wenig erachte.
    Die Kündigungen beruhen auf vorhandene Abmahnungen.
    Das Arbeitsgericht wird in einem der beiden Fälle nun entscheiden, bis dahin wird sich jeder Arbeitgeber keiner öffentlichen Diskussion stellen denke ich.
    Korrekt ist dass sich ein MItarbeiter mit dem Arbeitgeber mittels Aufhebungsvertrag und entsprechenden Konditionen über die Details seinen Ausscheidens außergerichtlich geeinigt hat.


    Bei weiteren Fragen stehe ich gerne per PN zur Verfügung und wünsche mir insbesondere eine sachliche Diskussion die nicht auf Halbwahrheiten sondern Tatsachen beruht!

    Mein GfB-Vertrag mit bisher festgeschriebenem Stundenlohn (bisher 10,78 Euro/h) wurde gerade in einen GfB-Vertrag nach AVR-J umgewandelt (11,5%), also Tariflohn (Entgeltgruppe 6,5; Erfahrungsstufe) inclusive Lohnfortzahlung bei Krankheit, Schichtzulagen, 13. Monatsgehalt.


    Frohes Neues!
    :drinks: J.


    Herzlichen Glückwunsch :-) Du hast den Erholungsurlaub und die anteilige betriebliche Altersvorsorge vergessen ...

    Meines Wissens nach bezieht sich "der gleiche Stand" auf die sofortige Weitergabe des Notrufs in den entsprechenden Bereich.
    Läuft z.B. bei der Polizei ein medizinischer Notruf auf wird dieser nun sofort an die Rettungsleitstelle weitergeleitet, mom. Zeitverlust +/- 20sec.!
    Zum Vergleich, früher brauchte dieses Procedere mindestens 1,5min.!

    Es war die A73 und JA, es war laut!!!
    Unser armer KTW hat aber am selben Tag noch eine neue Scheibe bekommen.


    Es ist im Übrigen so dass schon öfter's Autoscheiben auf diesem Abschnitt zu Bruch gegangen sind durch Golfbälle...
    Allerdings waren die Deutschen Behörden wohl immer machtlos bis jetzt da direkt neben der BAB der Militärstützpunkt der Ami's anfängt und Sie da wohl keine Handhabe hätten einzuschreiten...
    Der jetzige "Täter" hat sich als erster von vielen bei der Polizei gemeldet und hat sich sogar bei uns entschuldigt(!).
    Passiert ist nix, außer nem gehörigen Schrecken den wir an diesem Tag mit nach Hause genommen haben!

    Mitte Juli wurde nun das neue Bayerische Rettungsdienstgesetz verabschiedet.
    Es wird am 1.1.2009 in Kraft treten.
    Schön dass einige Sachen geklärt wurden, andere Sachen nicht (siehe Daniels Beitrag...).
    Besonders lustig ist dass NEF Fahrer kommen jetzt aber noch schnell die Unitruppe München ,die die TRUST Studie erstellt hat, eine neue Studie über Stellenschlüssel und Personal auf der Rettungswache erstellt hat.
    Kurzum wir müssen nächstes Jahr 1,4 Stellen im Rettungsdienst streichen und bekommen mit viel Glück einen RS-NEF Fahrer...


    Am besten ist man sagt gar nichts mehr dazu...

    Ich denke damit sind "nur" die normalen Fortbildungsstunden gemeint.
    Im Jahr des Praktikums musste ich auch 50 Stunden "theoretischen Unterricht" nachweisen-also ein anderes Wort für Fortbildung.
    Gruß Andreas