Beiträge von Krankensportler

    Ich sehe es auch so, dass ein solcher Dienst im Hintergrund für besondere Fälle nützlich sein kann. Letztlich muss ich jedoch sagen, dass ich kein Gelaber im Ohr brauch, um mir sagen zu lassen wie ich einen kritischen Patienten behandle. Ich meine das 90% der Retter bspw. besser Reanimieren als die NA's. Wird ja, zu mindestens in Hessen, jedes Jahr geprüft. Aber vielleicht irre ich mich ja...


    Und von meiner eigenen Erfahrung her kann ich berichten, bei einem Testlauf für den TELE-LNA mitgemacht zu haben. Und habe dort eine Sichtung mit Datenbrille und Knopf im Ohr machen sollen. Da wollte mir die Tante erzählen wie ich eine Sichtung durchführen soll. Das das ging 2 min und 4 Pat. gut --> dann hab ich die Sache selbst gemacht...


    Also ich sehe da nur bedingtes Potential. Wenn man es an der richtigen Stelle einsetzt, dann gerne. Aber nicht um (wie im Video sichtbar) dem "hilflosen" und "ahnungslosen" Krankenträger zu sagen, was er jetzt mit dem Bewusstlosen machen soll.
    Sorry, aber da sehe ich es letztlich auch berufspolitisch und sage der NotSan ist ein Professional der (leider mit ein paar schwächelnden Ausnahmen) weis was er tut.

    Bei mir im Kreis war man letzten Sommer zu Beginn auf die Tabletten umgestiegen. Dann Granulat.
    Dann hat man im November auf Aspegic Injekt umgestellt.


    Jetzt muss man erstmal sehen wie es weiter geht, wenn das Aspegic aufgebraucht ist. Ich hoffe das man nicht bei den Aspegic Ampullen bleibt. Diese haben nämlich einen äußerst behinderten Blechdeckel oben drauf...
    Toll das im Einsatz mit den Handschuhen abzufriemeln. :fool3:

    Blinky Richtig.


    Zudem wenn ein KH trotz bereits getätigter Zuweisung dann per Telefonanruf in der Leitstelle den Patient ablehnt, ploppt bei der Umdisposition des Pat. ein Begründungsfenster auf. Diese Information wird wiederum dem RD-Träger (in FFM dem Gesundheitsamt - wo ÄLRD und IVENA Beauftragter sitzen) übermittelt.




    Die Einführung von IVENA hat deutlich weniger Abmeldungen gebracht! Dies wurde auch bereits in der Öffentlichkeit mit Zahlen publiziert. Ebenso gab es seit IVENA Einführung in FFM kaum Notzuweisungen (die in Hessen der RettAss auch alleine tätigen kann) mehr.



    IVENA gehört im Grunde Niemanden und Allen. Es ist ein Vetriebsprodukt der Firma Mainis IT aus Offenbach. Das System wurde im Auftrag der Feuerwehr Frankfurt erstellt und hat sich anschliessend durchweg ausgebreitet. Zuständig in Hessen ist der Städte und Landkreistag, welcher einen eigenen IVENA-Ausschuss betreibt. Dieser tagt jedoch nur 1-2 mal im Jahr. In diesem Ausschuss sind neben der politischen Schiene auch alle Rettungsdienstträger der Städte und Landkreise vertreten. Fast alle Neuerungen werden dort beschlossen.


    Das Sozialministerium Hessen hat initial vor ein paar Jahren die Einführung in Hessen beschlossen, dann anschließend bei der Kostenfrage jedoch zurückgerudert. Jedoch haben mittlerweile alle Kreise die Einführung unterschrieben.
    Es bleibt jedem Kreis selbst überlassen welche Zusatzmodule er von IVENA zu den Grundfunktionen hinzu kauft. Bspw. MANV Modul, Offline Betrieb.


    Ich kann aus eigener Erfahrung schildern, dass IVENA massenweise Vorteile bringt. Ich habe von Anfang an die Arbeit mit IVENA miterlebt. Auch habe ich über das System eine Studienabschlussarbeit geschrieben und entsprechend mich tief in die Thematik reingefuttert und Experteninterviews führen können. Jedoch kann ich sagen, so Prozessoptimierend IVENA auch ist, es bringt auch Nachteile mit sich. So gibt es bspw. immer mehr Rettungsdienstler die über die App das System ausnutzen und sich mit der PZC Abfrage die Zahl zurechtwürfeln, mit der sie nicht allzuweit zu fahren haben und entsprechend schnell wieder auf die Couch kommen... Auch gibt es mittlerweile Krankenhäuser, welche eigentlich bis obenhin voll sind, jedoch der aufnehmende Arzt gezwungen wird sich nicht zuzumelden aus wirtschaftlicher Sicht...

    Ich kann selbst nur positives davon berichten. In den SOGRO Übungen konnte man die Umsetzung wunderbar sehen.


    Zudem habe ich die Datei Handbuch-KHEP-Abschnitt7-MANV für meine Abschlussarbeit im Studium benutzt und kann sagen, dass Ding ist wirklich umfangreich. Jede noch so kleine Position bekommt seine eigene Checkliste die er abarbeiten muss... -> Sehr sehr geil gelöst...

    Da muss ich widersprechen.


    In Hessen besitzen wir dies bereits. Hessen ist in 2 ÄND-Leitstellen unterteilt Nord und Südhessen (Kassel u. Frankfurt) . Die meisten Bereiche sind hier schon angegliedert, die restlich fehlenden folgend im Januar.
    Wir haben überwiegend RettAss dort sitzen. Es werden die Hilfeersuchen sowie auch Notrufe entgegengenommen (ca. 10% Notrufe kommen an, die nicht weitergeleitet werden dürfen, sondern entgegen genommen und dann von RLST entspr. Rettungsmittel angefordert werden muss). Von dieser ÄND Leitstelle (Dispositionszentrale genannt) werden die ÄND Fahrdienste koordiniert. Das heißt die fahrenden Ärzte bekommen die Äufträge vom Disponenten zugeteilt. Größtenteils werden durch die Abfrage durch RettAss die meisten Schwachsinnigkeiten weggefiltert und reduzieren somit die Anzahl der ÄND Hausbesuche. Auch trägt dazu ein Telefon Beratungsarzt in der Dispo Zentrale bei, kleine oder geringe Anliegen abzuarbeiten und somit die Belastung der Hausbesuchsdienste zu verringern. Die Zusammenarbeit mit den Rettungsleitstellen funktioniert überwiegend sehr gut. In Frankfurt ist man räumlich sogar im selben Gebäude mit der Leitstelle angesiedelt.


    Das System funktioniert gut und die Qualität der ÄND Arbeit wurde durch die neue Reform der KV Hessen deutlich verbessert. Sicherlich gibt es aber auch Nachteile, wie dass bspw. der Bürger nicht mehr vor Ort in einer ÄND Praxis anrufen können... Aber im Großen und Ganzen ist es meiner Meinung nach auch für den Rettungsdienst positiv spürbar. Trotzdem gibt es auch Einige die darin nur Nachteile sehen.


    http://www.fr-online.de/rhein-…ert,1472796,26706736.html

    Naja, ist die Frage ob man die regulären RTWs einach vorrüstet, sodass das man ggf. ein Kinderintensivteam mit Transportinkubator auf einer Trage nur noch einladen muss.


    So läuft das bspw. in Offenbach a. M.
    Dort bringt das Team alles mit. man muss nur die Trage am Klinikum lassen. Das Team kommt mit klinikeigenem Transportinkubator auf Stollenwerk Trage...


    Das ist sicherlich nicht überall machbar, aber auch eine Lösung.


    Nachteil hierbei, das Kind wird nicht quer zur Fahrtrichtung transportiert...

    Der Kardiologe (aus dem Beitrag) sollte vielleicht eine Mitgliedschaft bei der BAND anstreben. Die haben dort auch so illusorische Ansichten... dass wir RFP lebensbedrohliche Situationen nicht erkennen würden. :applaus:
    Ich weis ja nicht in welcher Fabelwelt die alle leben. Ich erlebe dies wenn eher umgekehrt. Und dann sind die noch beratungsresistent. Unglaublich... :mauer:


    Zum Glück sind nicht alle so! Nunja, erfolgreiche Zusammenarbeit hat ja bekanntlich auch was mit gegenseitiger Akzeptanz und Verständnis für die Arbeit Anderer zu tun. Da hat er wohl noch ein bisschen Nachschulungsbedarf :pc:

    Hier mal zur Info, der Inhalt vom Erlass in Hessen:




    Erl. HSM vom 22. 1. 2007, Az.: V 7 b – 18 c 12.01.30
    Untersagung von Schichtwechsel während eines Notfalleinsatzes
    Die Notfallversorgung ist durch hohe fachliche Anforderungen und durch absolute zeitliche Priorität
    gekennzeichnet. Da es sich dabei um eine klassische Maßnahme der Gefahrenabwehr für Leib und Leben
    handelt, ist auch ein Höchstmaß an Eingriffsberechtigung gegeben, da die hier bedrohten Rechtsgüter zu den
    höchstrangigen unserer Güterordnung gehören und eine erfolgreiche Gefahrenabwehr auf diesem Sektor
    unabdingbar an das schnellstmögliche Handeln gebunden ist. Daraus resultieren auch höchste Anforderungen an
    die Gestaltung und Durchführung.
    Deshalb weise ich aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es untersagt ist, während der Durchführung eines
    Notfalleinsatzes den fälligen Schichtwechsel vorzunehmen. Im Interesse der Patienten ist jeder begonnene
    Einsatz von den Besatzungen (Rettungsdienstpersonal einschließlich Notärzte) der eingesetzten Rettungsmittel
    zu Ende zu führen. Dies gilt auch dann, wenn dadurch das Dienstende überschritten werden muss.
    In keinem Fall darf der Transport der Patienten in das nächste geeignete Krankenhaus durch den Umweg über die
    Rettungswache und Wechsel des Einsatzpersonals verzögert werden.
    Ich bitte um Beachtung.

    Ich habe mir gerade die Anlage 2c "Algorithmen der hessischen ÄLRD zu den heilkundlichen Maßnahmen nach §4 Abs.2 Nr.2c
    NotSanG" angeschaut und halte sie für sehr interessant! Optisch bedauerlich finde ich dass man die entsprechende Anlage nicht einheitlich überarbeitet hat, da manche Algorithmen überhaupt nicht dem initial angegebenen Schema entsprechen und bei anderen es einfach nur zusammengebastelt aussieht.


    Auffällig ist für mich der Algorithmus 21 "Post - Reanimationsphase" diesen scheint man von allen Seiten ungeprüft übernommen zu haben, denn in der dort publizierten Form erscheint er mir deutlichen fraglich. Im entsprechenden Algorithmus wird initial abgefragt ob der Patient spontan erwacht, wenn nein soll geprüft werden ob er die Beatmung toleriert (wenn nein Gabe von z.B. Midazolam) und wenn ja soll der BZ geprüft werden. Entweder wurden hier der Ja und Nein Schenkel vertauscht oder man hat aus meiner Sicht vergessen zu berücksichtigen dass auch jemand der Spontan "wach" wird einen Tubus haben kann.


    Interessant finde ich auch das unter Nr. 28 die Vorsichtung aufgenommen wurde, ich bedaure es aber das hier scheinbar kein Konsens gefunden wurde.

    Konsens wurde m.E. bei der Kompetenzen-Sache in Hessen eigentlich gar keiner gefunden. Die ÄLRD's haben zwar diese Papier hervorgebracht, jedoch ist das nur der gemeinsame Kompetenz-Ausbildungs-Umfang für die Schulen. Die letzliche Umsetzung erfolgt leider dann immernoch nach der Vorgabe des jeweiligen ÄLRD.


    Und in Hessen haben wir bekanntlicherweise genügend "Fürstentümern" in denen Jeder auf seine Weise regiert :applaus:



    Man ist zwar bestrebt eine hessenweite Lösung zu finden... Aber ich sehe diesbezüglich kein Licht am Ende des Tunnels.


    MKK geht bspw. schon seit längerem mit Mo,Dipi und Ketanest voran. Frankfurt findet dies wiederum unnötig. Marburg und Odenwald haben bspw. schon vor längerem mit Morphin hantiert, Andere sind komplett dagegen. In der Wetterau hantiert man Mittlerweile Ebrantil und Ketanest, in Hochtaunus meines Wissens nach nichts der Gleichen... So gibt es überall seine Unterschiede.


    Und auch wenn ich als echter Hesse die Fahne sonst hoch halte, muss ich trotz dessen eingestehen, dass auch Hessen hier und da einen an der Waffel hat.


    Es ist sicherlich kein schlechter Rahmenlehrplan. Aber es ist halt leider auch nur ein "Lehr"-Plan. Die Umsetzung der Kompetenzen hätte in ganz Deutschland einheitlich fest geregelt sein sollen... Aber warten wir ab, was passiert.


    Bzgl. der Vorsichtungs-Algorithmen will man sich sowieso erst dann festlegen, wenn die Sichtungskonsensus-Konferenz der Schutzkommission BMI ihre Vorsichtungs-Empfehlung erarbeitet hat. Ob man es dann jedoch schafft, den einzelnen ÄLRDs ein einheitliches Schema diesbezüglich aufzudrücken, bezweifle ich. Man hält sich ja nicht mal an die einfachsten Erlasse, wie bspw. "wer den kommissarischen ORGL macht", oder "welche Funktion welche Westenfarbe hat"... und und und

    http://www.n-tv.de/panorama/Un…ropa-article12203981.html




    Wiesbaden. Heftige Schneefälle und Eisregen haben in Slowenien zu flächendeckenden Stromausfällen geführt. In weiten Teilen des Landes ist die Stromversorgung massiv gestört. Rund 80.000 Haushalte sind zurzeit ohne Strom. Slowenien hat daher die europäischen Länder um Unterstützung gebeten. Dazu erklärt der Hessische Innenminister Peter Beuth: „Das Land Hessen hat sofort seine Hilfe angeboten. Ein 50-köpfiges Einsatzteam des Hessischen Katastrophenschutzes ist heute Morgen mit zehn Notstrom-Großaggregaten ins Einsatzgebiet aufgebrochen. Die Helfer aus Hessen werden voraussichtlich heute am späten Abend an der slowenischen Grenze eintreffen."




    ...https://hmdis.hessen.de/presse…l-slowenien-betroffenen-0




    Hierzu kam gestern Abend der Voralarm_Ländereinsatz

    Ich kann diesbezüglich mal was für Hessen sagen.


    Auf dem Mittelhessen-Symposium war Herr W. Schier vom RegierungsPräsidium Darmstadt ja anwesend...


    Er sagte, dass sie jetzt dann den Notfallsanitäter in die Fahrzeugmindestbesetzung als Beifahrer RTW aufnehmen werden. Jedoch wird es wie beim NotSanG auch eine 7 jährige Übergangsregelung geben, welche solange den RettAss noch erlaubt...


    Auch erklärte er, dass wir in Hessen scheinbar in der Entwicklung weit vorne sind, da sämtliche anderen Ministerien aus anderen Bundesländer oft bei ihm anrufen würden und nachfragen wie wir in Hessen das geregelt haben.


    = Freut mich wahnsinnig. --> an Hessen führt kein Weg vorbei :lol:


    Zu dem gab es bereits am 06.01.2014 den ersten Erlass bzgl. des Notfallsanitäter. In diesem wurde festgelegt, dass die RettAss > 5 Jahre eine freiwillige 32 Stunden Prüfungsvorbereitung machen können. Ebenso wurde darin festgelegt, dass diese Weiterbildung zum NotSan als Jahrespflichtfortbildung anerkannt wird (38 Std.)





    Absolut Richtig!!!


    Es sind immernoch und bleiben es auch weiterhin!


    Die eigentliche Aufgabe dieser Hubschrauber ist zu erkunden. Lediglich, dass der Bund so nett war und gesagt hat, wir setzen da noch nen Arzt mit drauf und dann kann das Ding sonst Rettung fliegen. Ansonsten wurde der Bund diese Hubschrauber nicht betreiben bzw. hätte keinen Grund dafür...



    Siehe hierzu auch KatS Konzept Hessen Anlage 2 auf Seite 6
    http://verwaltung.hessen.de/ir…22-2222-222222222222,true

    Nichts Anderes als eine Maßnahme gem. PHTLS/ITLS...


    Wenn so etwas notwendig, dann zählt die Tatsache, dass es gemacht wird und nicht prinzipiell von Wem...
    Natürlich sollte der Jenige darin geschult sein. Aber wie auch in den Kursen von PHTLS/ITLS gelebt, zählt im jeweiligen Moment nur die korrekte Durchführung...


    Zu dem sollte man bedenken, was man im Extremfall beim Span.Pn.Th. noch für ne Wahl hat... Wenn kein Doktor da, dann keiner Da... Soll man den dann sterben lassen?


    Somit teile ich die Auffassung von VK-Retter. Sollte man jetzt in diesem seltenen Fall auch schon machen!!!


    Und zum Thema Liste von SK Verlag...


    Ja, als Notarzt...


    Von Ani war nichts Anderes als sein geschriebenes Kommentar zu erwarten... Provokant wie immer. :applaus:
    Vielleicht ist das einfach das falsche Forum für seine Auffassung. Es sei denn, man ist gewissermaßen Krawall-Tourist...




    Die Liste ist sicherlich eine gute Grundlage, aber schauen wir einfach mal wo der Weg uns hinführt. Aber mit einer solchen Liste, welche bspw. dann Bundesweit umgesetzt würde, wäre das ein Meilenstein in der Medizinischen-Versorgung zum Wohle des Patienten.