Beiträge von Eddy

    Da der gesamte Rettungsdienst ja Ländersache ist, sind auch die Regelungen zur Vorhaltung eines Sanitätsdienstes von Bundesland zu Bundesland verschieden.


    Also in B.-W. sind die Regelungen zu Sandiensten auch sehr dürftig, da gibt es für kleine Aktionen wie z. B. einem Fussballturnier keinen Zwang. Erst bei wirklich großen Veranstaltungen wird dann ein entsprechender Sandienst durch die Ordnungsbehörde (meist das Ordnungsamt der Gemeiden) angeordnet. Inzwischen sind da auch die LNA´s als Fachberater durch das Innenministerium ausgewiesen.


    Ansonsten gibt es dann noch Vorgaben durch die Dachverbände der ausrichtenden Vereine. Bei Reitertunieren gibt es z. B. abhängig von der Größe des Turniers und der Art der Prüfungen eine Pflicht zu Sandienst oder RTW-Vorhaltung.


    Eddy

    Oder der Lehrgang zum RA wird noch teurer, da er jetzt auch die Erlangung eines entsprechenden Führerscheines beinhaltet. Kann die Schule dann ja in Kooperation mit einer Fahrschule machen. Und wer bezahlt die meisten Lehrgänge zur Zeit? Genau, die werdenden RA´s. Damit wäre also garnichts gewonnen.


    Eddy

    Vossi:



    Wie begründet die RP´s in B.-W. diese Regelung eigentlich? Es steht doch im Gesetz klar drin, dass die Stunden ab RS anzuerkennen sind. Oder warten die drauf, dass einer klagt?


    Gruß


    Eddy

    Lieber Ranger:



    1.) Mir tun die Leute leid, die vom Hochwasser betroffen sind.


    2.) Ich habe kein Verständnis dafür, dass die USA, die 6% der Weltbevölkerung darstellen, 50% des täglichen Energiebedarfs der Erde aufbrauchen.


    3.) Energie wächst nicht auf den Bäumen.


    4.) Steckt in meinem Posting die Hoffnung, dass die USA vielleicht doch lernt, dass man Energie sparen kann, denn man muss es jetzt ja tun. Bei uns hat man auch während der Energiekrisen immer die besten Ideen zur Energieeinsparung entwickelt.


    Hoffe ich konnte meine Gedanken klarer erläutern.



    Eddy

    Ich finde vor allem die Anzahl der Betreuersitze im Patientenraum beeindruckend. Wer will denn da alles mitfahren?


    Und die Staufächer im hinteren Bereich dürften während der Fahrt auch nicht gut zu erreichen sein, gerade weil man sehr eng an der Trage sitzt. Und was ich gar nicht leiden kann, sind "Über-Kopf-Fächer", da kannst du angeschnallt auch nichts rausholen.



    Eddy

    Meines Wissens nach bist du bei den Eltern nur bis zum Ende des 25. Lebensjahres zzgl. Bundeswehr- oder Zivildienstzeit mitversichert.


    Danach wirst du dich selber versichern müssen, ich hatte bei meiner schulischen Weiterbildung auch einen Kollegen, der sich aufgrund seines Alters selbst versichern musste. Da war dann eine private Krankenversicherung mit relativ hohem Sebstbehalt am günstigsten, er hat sich halt zwei Jahre lang "unnötige" Arztbesuche verkniffen. Ruf einfach mal deine Krankenkasse an.


    Gruß Eddy

    Dazu kann ich nur sagen, dass wir vor ca. 18 Monaten massenhaft Leute melden sollten. Frei nach dem Motto "Schickt uns alles was ihr irgendwie entbehren könnt, Mann/Frau und Material".


    Drei mal dürft ihr raten, wieviel davon jetzt im Einsatz ist:


    Genau --- kein Material und 3 Mann/Frau, die bei einer anderen Diözese aushelfen, da man dort eine größere Reserve mitnehmen wollte. Unsere Diözese wollte wegen angeblicher Planungsänderung von den zuständigen Behörden vor Ort niemanden mehr. So kann man auch Motivation vernichten.


    Dass hinterher gejammmert wird ist dann auch immer das gleiche, da muss man einfach sagen --> Selber schuld !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Nur schlecht für die Kollegen vor Ort, die das ganze Ausbaden müssen.



    Gruß


    Eddy

    Also ich denke, dass die Antwort aus Daniels Beitrag das ganz doch eindeutig beantwortet. Demnach dürfte der Arzt, der auch eine RA-Ausbildung durchlaufen hat, auch wieder als RA arbeiten/eingesetzt werden. Vermutlich darf/muss er auch ärztliche Maßnahmen durchführen, die Frage ist dabei noch, ob er sie auch abrechnen kann. Das glaube ich eher nicht.


    Ob ein Arzt ohne RA-Ausbildung allerdings den vorgeschriebenen RA auf dem RTW ersetzt, da höher qualifiziert, wäre ich mir nicht so sicher. Wer sagt, dass der Arzt/NA alles das gelernt hat, was der RA können muss?


    Eigendlich könnte dann ja auch die Besatzung eines NEF´s, das gerade keinen Einsatz hat, mal einen KTW besetzen. Das wäre doch mal ein toller Vorschlag, um Geld zu sparen :mauer: :rtw:



    Gruß


    Eddy

    Es gab zu DOS-Zeiten einen EKG-Trainer von Ambu, hat einen schwarzen Bildschirmhintergrund und man konnte ettliche verschiedene EKG-Rhytmen auswählen. Gab dazu auch einen Lernmodus.


    Meinst du das Programm ?


    Eddy

    Eigentlich muss jeder Arbeitgeber (nicht nur die Feuerwehr) seine Mitarbeiter, die im Fahrdienst tätig sind, regelmäßig gemäß G25 untersuchen lassen. Egal ob Postler, UPS, Aussendienstler oder auch RS/RA. Regelmäßig bedeutet meines Wissens nach alle 2 oder 3 Jahre. Wenn euer Arbeitgeber das nicht macht, ist dies rechtlich nicht o.k., die Frage ist halt nur, wer das kontrolliert. Aber wenn ihr einen Unfall baut und man stellt hinterher fest, ihr seid eigentlich gar nicht fahrtauglich (also grundsätzlich, nicht nur in diesem Moment) dann ist euer Arbeitgeber mit haftbar. U. a. wird da Blutdruck, allgemeine Untersuchung, Augen und so Zeug gecheckt.


    Die G42 Untersuchung ist für alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen Pflicht, dabei geht es um alle Infektkrankheiten, also neben der Hep-B. unter anderem auch um sonstige Schutzimpfungen (Tetanus...) Auch hier ist das die Pflicht des Arbeitgebers und muss regelmäßig wiederholt werden.



    IHR HABT ALSO EIN ANRECHT AUF DIESE UNTERSUCHUNGEN, SIE SIND ZU EUREM SCHUTZ !!!




    Gruß


    Eddy