Da der gesamte Rettungsdienst ja Ländersache ist, sind auch die Regelungen zur Vorhaltung eines Sanitätsdienstes von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Also in B.-W. sind die Regelungen zu Sandiensten auch sehr dürftig, da gibt es für kleine Aktionen wie z. B. einem Fussballturnier keinen Zwang. Erst bei wirklich großen Veranstaltungen wird dann ein entsprechender Sandienst durch die Ordnungsbehörde (meist das Ordnungsamt der Gemeiden) angeordnet. Inzwischen sind da auch die LNA´s als Fachberater durch das Innenministerium ausgewiesen.
Ansonsten gibt es dann noch Vorgaben durch die Dachverbände der ausrichtenden Vereine. Bei Reitertunieren gibt es z. B. abhängig von der Größe des Turniers und der Art der Prüfungen eine Pflicht zu Sandienst oder RTW-Vorhaltung.
Eddy