Das ist jetzt aber Drückeberger spielen, da es hier ja nur um darlegen deiner Meinung geht.
Vielleicht mag mir trotzdem einer veraten warum das verboten bzw. nicht erlaubt sein soll.
Das ist jetzt aber Drückeberger spielen, da es hier ja nur um darlegen deiner Meinung geht.
Vielleicht mag mir trotzdem einer veraten warum das verboten bzw. nicht erlaubt sein soll.
Jein, natürlich kann ein Mensch nicht einen Schalter im Kopf umlegen und dann statt RettAss nur RettSan-Wissen einbringen.
Zum RettAss sein gehört mMn aber auch der Part als Teamleader oder auch die Patientenbetreung während des Transportes, dies sind aber Dinge die immer nur von einem gemacht werden können.
Wenn also ein MA ständig von diesen Aufgaben entbuden ist, sei es auf persänlichen Wunsch oder aufgrund von Stellenbeschreibung dann finde ich es nicht automatisch verwerflich, wenn man dafür nicht bezahlt wird.
Das driftet jetzt schon wieder auf den moralischen Aspekt ab, meine Frage zielte auf die (arbeits-)rechtliche Seite ab.
Bei der REA ist nunmal einer Kopfhelfer und der andere Seitenhelfer, wer davon jetzt den Atemweg sichert, den Zugang macht, eine Meinung zum EKG bildet und Ursachenforschung betreibt legt meist der Algorhythmus fest.
Beim VU kann Ich dir noch weniger Folgen, oder sagt dein RS aufm Fahrerplatz:
Zitat"Sorry, aber ich bin hier nur der Kutscher!"?
?
Ich frag jetzt mal ganz naiv, weil mich das echt interesiert.
RettAss R. bewirbt sich auf eine RettSan-Stelle, er wird nicht wegen Überqualifizierung abgeleht sondern bekommt die Stelle. Einen Teil der Schichten wird er auf dem KTW (mal Kraftfahrer mal Transportführer) eingeteilt, mal als Kraftfahrer auf dem RTW, nie als Transportführer.
Zu seinem Aufgaben gehören nicht:
Dies ist per Stellen-/Funktionsbeschreibung und Dienstanweisung schriftlich festgehalten und geregelt.
Wieso darf sich RettAss R. sich so nicht den Lebenserhalt verdienen ?
Ich bin nich ganz up-to-date, aber derzeit sind doch nur 2 Patienten in Atlanta, GA (Kent Brantly, Nancy Writebol) und 2 Patienten in Madrid (Miguel Pajares, Juliana Bahi) aufgenommen worden, oder hab Ich wen vergessen ?
@Ani
Sinn machen kann nur der Liebe Gott oder SINN Uhrenfabrik zu Frankfurt am Main
Wenn im Vertrag was von RTWen, Rettungsdienstpersonal, etc. dann muss der Anbieter, dass auch leisten, sobald da aber von Sanitätswagen und Ersthelfern steht bekommt der Veranstallter im Zweifel das was er gebucht und bezahlt hat.
Die Muster-VStättVO und die ihr folgenden Bundesländer machen es sich recht einfach hier am Bsp. Niedersachsen §41 NVStättVO
Zitat§41 (3) Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5000 Besucherinnen und Besuchern sind der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen.
Da steht nichts von Hilfsfristen und Ausrüstung.
Auch wenn diese Dinge Sinn ergeben würden und von vielen als Selbstverständlichkeit erachtet werden heißt das noch lange nicht, dass dies auch gesetzlich geregelt ist.
So könnten die gesetzlichen Hilfsfristen auf dem Gelände mit über 60.000 Besuchern überhaupt nicht eingehalten werden.
Welches Gesetz regelt den die Hilfsfrist auf gewerblichen Sanitätswachdiensten bzw. welches Landesrettungsdienstgesetz erklärt selbige zum Teil des RD ?
Kritik gab es auch an den vor Ort gestellten Rettungsmitteln. Diese müssten ähnlich ausgestattet sein wie ein regulärer Rettungs- oder Notarztwagen.
Und aus welcher Grundlage ergibt sich diese Forderung ?
Hervorhebungen wie immer durch mich
Hilope
Wieso siehst du hier keine Vergleichbarkeit ?
Als ich mir den Artikel grad noch einmal durchgelesen habe, fiel mir auf, dass die Patienten ja weiterhin einen Stifneck bekommen sollen und dieser, wenn ich das richtig verstehe, auf der Trage mit Klebeband fixiert werden soll
Beziehst du dich auf diesen Satz:
ZitatParamedics will still have a C-collar to immobilize patients, who will need to remain rigid as much as possible and will be secured to a cot by straps
Da steht sinngemäß: Patient bekommt Stif-Neck und Patient wird auf der Trage mit Gurten gesichert.
Falls du das Bild aus dem Artikel mit dem Head-Strap meinst, dort wird noch ein Spineboard verwendet.
Zitat von Johannes D.Gab's nicht mal eine Third Watch Folge, bei der Doc und Carlos einen Simulanten mit einer Unmenge Leukosilk an ein Spineboard getapet haben? Ich fühle mich ein wenig daran erinnert.
Gib mal bei Youtube: Paramedic Street Justice ein.
Wenn ich als RA zu einer Gruppe gehöre (z.B. Ü50, interner Test) und mein Arbeitgeber aufgrund dessen nicht vorhat mich zum NFS nachzuqualifizieren, ich aber auf Eigeninitiative und eigene Rechnung eine Nachqualifizierung durchführe, muss der AG mir dann trotzdem mehr bezahlen?
Kurze Antwort: Nein
Nicht so kurze Antwort: Wenn das Tarifwerk deines AG Notfallsanitäter höher eingruppiert als Rettungsassistenten und du NFS bist solltest du darauf dränge als NFS vergütet zu werden. Meines Wissens nach ist der NFS aber in noch keinem Tarifwerk angekommen.
Guerney ist eine Fahrtrage oder auch nur das Fahrgestell selbiger,
Stretcher ist eine Trage, die hiesige Klapp-/NATO-Trage nennt man auch Field Stretcher.
Cot ist mir in diesem Kontext auch noch nicht untergekommen. Vielleicht sagt man, dass so in dieser Gegend.
Zitat von spiegel.deSo brächten Berufsanfänger etwa zu wenig praktische Erfahrung mit.
Hervorhebung durch mich!
Das bringt für mich das gejammer auf den Punkt.
Die Ursachen wären wirklich mal interessant. MWn ist D das einzige Land wo seit Jahrzehnten jeder FS-Anwärter und etliche Betriebsangehörige in Laien-HLW unterrichtet werden.
D...eskalations...trai...ning ???
Na, ist wahrscheinlich billiger als Zentralveriegelungen für die Fahrzeuge.
joe-gando
Vielleicht stehe Ich aufm Schlauch. Suchst du quasi Rahmenbedingungen ?
z.B. Patientenrettung und -versorgung in der Großraumdisko (95db, 140bpm, Stroboskoplicht, "Bodennebel", Enge).
Analyse_drücken
Die MAV ist in den meinsten Fällen für den gesamten Bezirk/Diözese zuständig und da müsste es auf jeden Fall eine geben.
Die Anlage 18 ist bereits in/zu 2009 wegefallen, es war jedoch noch möglich sie bei Ende 2013 anzuwenden (quasi als Übergangsregeleung). Details sind mir auch nicht bekannt.
ZitatInteressant, dass das hier offenbar kaum jemanden betrifft, während es sich doch um ein bundesweites "Malteserproblem" handeln dürfte...
Der Umgang mit der Situation, scheint je nach Dienstort unterschiedlich zu sein, so z.B.
- Einstellung des Dienstes und damit Kündigung der MA
- Eingruppierung der MA und somit gleiches Geld am Monatsende, dafür weniger Arbeitszeit
- oder auch die Nummer die bei euch abgezogen werden soll, die mir arg fragwürdig erscheint.
Ist schon was von Philips in D bzw. der EU dazu bekannt ? Von Seiten der BfArM schon jemand was gehört ?
Ich bitte um Korrektur, falls sich da was geändert haben sollte:
Nicht in der Arbeitslosenquote der Agentur für Arbeit erfasst werden:
- Personen in Berufsfördernden Maßnahmen: 1-Euro-Jobber, Schulungsteilnehmer, (unbezahlte) Praktikaten, (unbezahltes) Probearbeiten
- Personen die als Arbeitnehmer, Bezüge erhalten (sog. Aufstocker)
- Personen die noch keine Ewerbstätigkeit wargenommen haben: Schulabrecher, Schüler nach Abschluss der Schulzeit, Mütter/Hausfrauen
- Personen die unvermittelbar/schwervermittelbar sind, aufgrund von zu langer Arbeitslosigkeit (ich meine nach 20 Jahren ohne Beschäftigung), Behinderung, Alter (ab ?58)