Übersicht ist in Arbeit musst dich aber noch ein Weilchen gedulden.
Die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgängen befähigen dich zwar für die Funktion, aber nennen darfste dich deswegen nicht automatisch so.
Kannste mit nem "RettAss" vergleichen der zwar seine Ausbildung abgeschlossen hat, aber seine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung noch nicht zugestellt bekommen hat.
Maln kurzer Abriss über die Lehrgänge:
FF
Lehrgang: Truppführer | darf einen "Arbeitstrupp" (1/1) führen
Lehrgang: Gruppenführer | darf Trupps (1/2) , Staffeln (1/5), Gruppen (1/8)
Lehrgang: Zugführer | darf Züge und erw. Züge führen
Lehrgang: Verbandsführer | führt alles darüber hinaus
DRK
Lehrgang: Führen im Einsatz I und II | entspricht Gruppenführer FF
Lehrgang: Führen im Einsatz III und IV | entspricht Zugführer FF
MHD
Lehrgang: Unterführer | entspricht Gruppenführer FF
Lehrgang: Zugführer | entspricht Zugführer FF
Lehrgang: Einsatzleiter (ehem. Bereitschaftsführer) | entspricht Verbandführer FF
Rettungsdienst
Lehrgang: OrgL | befähigt zur Führung eines Abschnittes
wobei die Leute ihre Funktion natürlich auch komisarisch haben können was dann im Klartext heist, kein einziger Lehrgang absolviert.
Grus
Mücke (der zwar ausgebildet ist aber z.Z. keine Gruppe führt und somit auch keine Pommes spazieren führt.)