Beiträge von El Mosquito

    Die zusätzliche KTW-Schicht, die die hauptamtliche Personalplanung erleichtert? - Analog zum zweiten Gerätewart ...

    Eine zusätzliche Schicht würde bedeuten, dass der Frewilige nicht mehr unterstützend und unter Anleitung tätig wird, sondern eigenverantwortlich.
    Ebenso würde der Freiwillige als Gerätewart der FF unterstützen, denn sofern nicht die notwendige Ausbildungen (Truppmann 1&2, Truppführer, Machinist, Gerätewart) dürfen die Maßnahmen gar nicht eigenverantwortlich durchgeführt werden.

    Ganz so einfach ist es m.E. doch nicht. Kann denn ein qualitativ ausreichender und vom Angebot her wettbewerbsfähiger Fahrdienst ohne Begleiter, nur mit Fahrer, durchgeführt werden?

    Kann nicht nur, wird sogar vielerorts. In Auschreibungen für Schüler- bzw. Behindertenfahrdienst gibt Lose die mit und Lose die ohne Begleitperson ausgeschrieben werden.
    Im Fall mit Begleitperson sollte ein MA eingestellt werden (dessen Personalkosten ja Teil der Ausschreibung sind) tlw. ist für die Begleitpersonen ja auch eine berufliche (z.B. pflegerische) Qualifikation gefordert.
    In den Losen wo keine Begleitperson von Leistungsträger gefordert wird und ein Sitzplatz auf der Tour frei ist, wäre ein Freiwilliger eine willkommene Unterstützung.


    Und schließlich muss man sich fragen, welches Interesse eine Einsatzstelle dafür haben sollte, Kosten für eine Kraft aufzuwenden, die sie eigentlich nicht braucht.

    Welche Kosten ???
    Für FSJ&BFD zahlt der BUND 200,-EUR/Monat für die pädagogische Begleitung der Frewilligen.
    Für BFD gibt es nochmal bis zu 250,-EUR/Monat (350,-EUR/Monat bei BFD-Ü27) vom Bund.
    Beim FSJ liegt dies in Landesverantwortung.

    Wo setzt man also FSJ, Bufdis und Co arbeitsmarktneutral ein? Jede Tätigkeit, die sie machen, kann ich auch durch einen beazahlten Arbeitnehmer durchführen lassen...


    Können kann man auch das hauptamtliche Zivilschutzkorps (mit etlichen Jahrzehnten Verspätung) aufstellen. Arbeitsmarktneutral sind all diese Tätigkeiten für die kein weiteres Personal eingestellt wird, z.B. das dritte Besatzungsmitglied auf KTW/RTW/NEF, der Begleiter im (Behinderten-)Fahrdienst, der zweite Gerätewart einer FF. All jene Stellen die
    A) Funktionieren auch wenn kein Freiwilliger eingestellt ist
    B) Die Allgemeinheit davon profitiert, dass dort jemand in Vollzeit zur Verfügung steht
    C) Der Freiwillige einen konkreten Bildungsvorteil von der Ausübung hat.


    Die Prüfung wäre doch sehr simpel, welcher MA wird durch den Freiwilligen unterstützt, ist der untertstützte MA in Vollzeit tätig, ist der Dienstbetrieb gewährleistet wenn die Eignung der Stelle für 12 Monate ausgesetzt wird.

    immerhin behördliche - Stelle ein, welche die Bufdi-Plätze anerkannt hat.


    Ich kann dazu nur meine Froschperspektive anbieten, wir sind sowohl als FSJ- wie BFD-Stelle anerkannt (is ja auch vorne ein HiOrg-Logo anner Tür) wir waren ja vorher auch als ZDL-Stelle anerkannt.
    Es war bei uns noch nie jmd. von einer Behörde oder von weiter oben aus der Firma um zu prüfen ob unsere Freiwilligen arbeitsmarktneutral, artgerecht, etc. eingesetzt werden.
    Ist also die Frage wie die Behörde(n) überhaupt die Eignung feststellen/prüfen.

    Vorneweg: MOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOODS!!!!!!!!!!!!1elf!!!!!! ;)


    Vielleicht kommen wir mal zum Thema zurück und behandeln das Thema "Fit & Gesund bis zur Rente im Fahrdienst" an eigener/anderer Stelle.
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    Schauen wir doch mal in die Gesetzesgrundlage:
    § 1 (1) JFDG:
    Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungsfähigkeit der Jugendlichen und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. [...]
    §1 BFDG:
    Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen.
    §3 (1) JFDG:
    Das freiwillige soziale Jahr wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege,[...] in Einrichtungen der Gesundheitspflege,[...].
    §3 (1) BFDG:
    Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere [...] in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, [...]. Der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral auszugestalten.


    Fassen wir mal zusammen so stellen wir fest, das eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit fürs Allgemeinwohl zum lebenlangen Lernen Sinn und Zweck von FSJ/BFD sind.
    Und nur um Missverständnisse zu vermeiden, das sagt der Duden dazu: Hilfstätigkeit: Tätigkeit, mit der jemand bei einer beruflichen Arbeit aushilft.


    Per Definition ist somit weder der 2FSJler-KTW möglich, noch der Freiwillige als 2. Besatzungsmitglied. Ein Drittes Besatzungsmitglied darf unter Anleitung allerdings durchaus das Fhz. führen (bei passender Fahrerlaubnis), das Patientengespräch führen, etc.


    In meiner kleinen "Ach-wär-das-schön-Welt" würden die HiOrgs FSJ & BFD nutzen um Rettungssanitäter führ Ihre San-/RD-Einheiten auszubilden und mit etwas Erfahrung zu versehen.

    Warum ?


    Ist die Kernfrage, die du nicht stellst.
    Warum soll man diese Technik implementieren, warten, instandhalten, prüfen & weiterentwickeln ?
    Warum soll man Geld ausgeben, wenn doch nur nötig ist das ein Typ seine Arbeit, für die er bezahlt wird, macht ?


    Und das alle wofür ? Damit alle Jubeljahre kein Unfall passiert ? Damit noch mehr Leute sich stumpf auf die Technik verlassen anstatt ihre Arbeit zu machen ?
    Und wenn doch was passiert, fragt man am Ende warum die Technik nicht gereicht hat.
    Was kommt als nächstes Gurtpflicht im Zug ? Oder dürfen gar nur noch soviel Fahrkarten pro Zug(-abteil) verkauft werden, wie Sitzt- & Stehplätze vorhanden sind ?


    Der Schienenverkehr ist halt ein historisch gewachsener Clusterfuck.

    Ah, danke für den Erklärbär.
    dies ist ja bei Einheimischen auch nicht anders. Da macht man in Org_1 (in Ort A) seine Ausbildung, zieht dann Studienplatz-/Berufsbedingt an Ort B und stellt dort sein Engagement ein, weil es Org_1 vor Ort entweder nicht gibt oder weil die so viel anders sind als Org_1 zuhause.


    Bis aufs THW gibt es mWn auch keine Org., welche ein Konzept für den "Gliederungs-"wechsel hat.
    Persönlich begrüße Ich solche "Aktionen", vor Ort wächst die Mannstärke (wenn auch nur vorübergehend) und es gibt einen Wissenszuwachs. Stichwort Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung.

    Das die Betroffene vielleicht deswegen ne Woche (7 oder vielleicht doch nur 5 Tage) krankgeschrieben war, weil der behandelnde Arzt jemand mit Schlafstörungen nicht hinters Lenkrad lassen wollte, ist wohl noch keinem durch den Kopf gegangen. ;) Hier in meinem Dunstkreis kennen einige HA gar keine Krankschreibung unter ner Woche.


    BoDo
    Du bist ja sowas von nicht mehr auf dem aktuellem Stand. Die Priviligierter sind inzwischen alle weißen, CIS-Männer (ja die Homosexuellen auch, weil die kennen sowas wie Diskriminierung nicht). Aber was versteh Ich schon davon Ich bin ja auch weißer CIS-Mann und demnächst auch noch einer mittleren Alters, da werde Ich demnächst noch weniger diskriminiert.


    Edit: hab mich dann doch gegen das Ironie-Schild entschieden.

    Man muss sich dann ersthaft schon einmal fragen, was der Fachberater San dann an der Einsatzstelle sucht, wenn, wie hier z.B. bei MANV-1, keine Kräfte des KatS/SEG-Bereiches zum Einsatz kommen, also sich rein der hauptamtliche Rettungsdienst an der Einsatzstelle tummelt.


    Dies ist eine Frage der AAO und nicht der Fb-Qualifikation.


    Auch wenn die Frage zum Verbandsführer rhetorisch ist, so ist sie durchaus ernstgemeint.
    Wenn im Einsatzgebiet mehere EE/EZ, PA, BHPs und BR sind so muss man sich vielleicht eher die Frage stellen ob man die Einsatzabschnitte noch fachdienstlich aufstellen oder räumlich trennen sollte. Stopfe Ich dies alles in einen Einsatzabschnitt, ziehe Ich den Ltr. Patientenablage auf die selbe Führungsstufe wie den Ltr. BHP dem er zuarbeitet, auch die Einheitsführer EE/EZ finden sich dann auf der selben Ebene wie der UAL Bereitstellungsraum. Insbesondere sei die Frage erlaubt wo den bitte EE/EZ, BHPs und BR vom Rettungdienst gestellt werden und nicht von Fw bzw. KatS.


    Auch Einheitsgrößen sind nicht one-size-fits-all. Der DIN-Fw-Zug hat diese Stärke ja nur weil er aus ZTr + 1. Gr + 2. Gr (ersatzweise Staffel + Trupp) besteht ergo 3-4 Fahrzeuge. Anderorts hat ein Zug die Stärke 1/3/30/33 und null Fahrzeuge oder auch 12 Mann verteilt auf drei Fahrzeuge.


    Zum Vergleich: Auch auf Schiffen arbeiten 20-30 Mann unter der Führung eines Vorgesetzten dadurch werden sie nicht zum Zug. Auch wird aus drei bis fünf Schiffen keine Gruppe sondern ein Schwadron/Geschwader.


    Ebenso die Einsatztaktik: Wenn das Personalequivalent eines Zuges unter Atemschutz im Innenangriff ist und der Verbandsführer Fw anweist den Innenangriff abzubrechen so gibt er durchaus einen Befehl der seine Zug- und Gruppenführer in ihrer Auftragstaktik einschränkt.
    Wie sollte das rettungsdienstliche Pendant zu diesem Befehl sein ?


    Anstatt zu versuchen uns in fremde Schuhe zu quetschen müssen wir feststellen welche Tatik, Einsatzformationen und darausfolgende Führungssystematik für den Rettungsdienst passt.

    Richtig ist, dass der Fachberater eigentlich eine Stabsfunktion ist. Neben der Tätigkeit in der Abschnittsleitung direkt wird diese Funktion zusätzlich ja auch im Stab tätig. Das Wissen, die Kenntnisse und Fähigkeiten ihres Fachbereiches zu kennen ist da tatsächlich wichtig. Daher kann ich eine Wahrnehmung dieser Funktion mit der Qualifikation SanH oder RettSan nicht nachvollziehen. Das ist quasi auch so, als ob man einen KFZ-Mechaniker als Fachberater Chemie einsetzt, nur weil dieser in seiner Freizeit gerne Was-ist-Was-Bücher ließt...

    Jetzt vergleichst du allerdings Äpfel mit Gummistiefeln. Beispiel:
    Ausgangslage der OrgL-RD als AL Med./Gesundheit/whatever muss aufgrund des Wetters irgendwo die Unverletzten und ggfs. noch einige SK III unterkriegen. Anstatt jetzt über die EL zwei Bt-Einheiten zu alarmieren, von dehnen eine eh nicht Einsatzfähig ist, weil sie mit der SanEinheit schon vor Ort (in Bereitstellung stehen), schnappt er sich seinen Fb San/Bt/HiOrg und sagt ihm: Dies ist mein Problem wie können wir das lösen. Der Fb erarbeitet und präsentiert einen Lösungsvorschlag für den AL und dieser erteilt den Auftrag oder fordert über die EL an.


    Der Fb muss sich in seinem Bereich auskennen und nicht im RD (außer natürlich er sist Fb RD), dafür braucht es keinen RettAss, ha RS oder NFS. Außer mit dem OrgL RD kommt der Fb ja auch mit keinem Rettungsdienstler bei dem Einsatz in Kontakt.
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    Wieso braucht der RD den eine Verbandsführer-Entsprechung ?
    Mir fällt jetzt kein Szenario ein wo ein Mensch 16 Rettungsmittel (kl. mögliche Ansammlung die man noch Verband titulieren würde) gleichzeitig führen (nicht leiten!) müsste.

    Der Rettungsdienst in D kennt die "klassischen" (Teil-)Einheiten Trupp, Gruppe, Zug nicht, daher ist es auch sinnentlernt entsprechende Führungsausbildungen durchzuführen.


    Auch dort wo es ÜManV-S (o.ä.) Gruppierung das RD gibt, so sind dies adhoc-Formationen, für die eine Gruppenführer-Ausbildung nicht ganz passt.


    Die Führungsqualifikationen müssten dem Tagesgeschehen entsprechen: Führer Fahrzeugbesatzung, Führer 2 Fahrzeugbesatzungen, 1. Führer vor Ort, etc. Danach kann man sich Gedanken machen, welche Funktion/Qualifikation welcher Führungsebene entspricht.


    @Harris
    Der Fb San/Bt bei euch ist auch eher ein Unikat (und inzwischen wohl auch unterbesetztes). Normalerweise ist ein Fachberater ja auch eine Stabsfunktion die Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten ihres Fachbereiches einbringen kann. Egal ob das jetzt ein Fb San, Bt, Bergung, Ortung, usw. ist. Dieser führt keine eingesetzten Kräfte.

    Einsatzkräfte der Notfallrettung müssen durch Führungskräfte der Notfallrettung geführt werden. Diese Führungskräfte müssen dann in der Lage sein, den Rettungsdienst in der EL zu vertreten egal ob diese von Fw, Pol, KatS, usw. gestellt wird.

    Eine Qualitätssicherung für Fortbildungen im RD wäre wünschenwert, stattdessen geht man den Weg von "Kenn-Ich-nich-fress-Ich-nicht!" interessant wäre es zu wissen wie es zu dieser Regelung kam.


    Denn seien wir ehrlich wer hat noch nicht erlebt wie

    • beim Kongress/Symposium nach Ausgabe der Bescheinigung der Saal über 50% leerer war
    • die OV-Fortbildung 90 Minuten ging und 3 Stunden bescheinigt wurden
    • Bescheinigungen für Leute ausgestellt wurden die nicht waren (Angemeldet aber nicht erschienen bzw. aus Gefälligkeit), nach 5 Min. gegangen sind
    • in den hinteren Reihen gequascht, am Handy/Smartphone gedadelt wurde, was anderes gelesen, geschlafen wurde
    • absolut nun praktische Anteile vorhanden waren


    Mein persönlicher Favorit war eine Ansammlung von Fortbildungsabenden, die vom Schulsani bis zum RettAss alle bedienen wollte :rolleyes:

    Spannend wäre ggf., ob tatsächlich eine Genehmigung erforderlich war bzw. ob eine vorhandene Genehmigung einen konkreten Transport abdeckt. Jenseits dessen fällt mir ad hoc nicht so viel Diskussionspotential ein...


    Je nach Höhe der Strafe, wird man sich mit dieser Frage beschäftigen. Insbesondere wenn man die Dienstleistung weiter anbieten möchte.