Beiträge von Len

    Maverick83:
    Die Frage stellte ich mir gestern auch. Ich höre nach, ob es eine Abmachung Kostenträger <-> Zweckverband/RD-Betreiber hier bei uns gibt.



    Ansonsten findet sich auf der HP der Rettungsdienstschule des Saarlandes (DRK) nur folgendes:




    Zitat

    Jahresfortbildung für Rettungsdienstmitarbeiter im Rettungsdienst



    Gemäss dem Beschluss des DRK-Präsidiums und des Präsidialrates im Jahre 1995 sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes im DRK verpflichtet, jährlich eine mindestens 30stündige Fortbildung zu besuchen. Durchzuführen sind diese durch den zuständigen DRK-Landesverband bzw. durch dessen Beauftragte.



    Quelle





    Auch Mitarbeiter der anderen Hilfsorganisationen absolvieren ihre Fortbildung über die RDSS. Dementsprechend wird es wohl eine passende Vereinbarung geben.

    Saarland - SRettG §4 Abs. 3 - keine Stunden festgeschrieben




    (3) Wer Notfallrettung oder Krankentransport betreibt, ist verpflichtet, für eine regelmäßige Fortbildung des Personals zu sorgen. Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird. Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über Inhalt, Dauer und Durchführung der Fortbildung sowie über das Anerkennungs- und Prüfungsverfahren.




    Nichtsdestotrotz 30h Fortbildung