Moin,
ich finde das etwas zu pauschal formuliert. Zum einen sagst du, dass das bei euch nicht anerkannt wird. Zum anderen schreibst du aber Regeln auf, nach denen ein nicht zu verachtender Prozentsatz von potentiell anrechnungsfähigen Sachen sehr wohl auch bei euch anerkannt wird. Ja, was denn nun?
Die meisten Universitätskliniken bieten Rettungsdienstfortbildungen an. Dies geschieht zumindest sehr häufig über die Kooperation mit einer Rettungsdienstschule - z.B. einer stadteigenen Berufsfeuerwehrschule. Gemäss diesen Kooperationen sind die Unis häufig dazu befugt, entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Dies werden die meisten Professoren dann auch unkompliziert tun, das ist zumindest meine Erfahrung.
Weiterhin sagst du, dass akkreditierte Fortbildungsveranstalltungen für Ärzte anerkannt werden. Das haben zumindest in meinem Fall mal sämtliche Wahlmodule erfüllt. Wenn man sich mal zusammenrechnet, was da an Stunden zusammenkommen, kann man bei geschickter Einteilung der Wahlmodule damit durchaus die Fortbildungen für die gesamte Studienzeit hinbekommen.
Was mich massiv irritiert: eine firmeninterne ACLS / Megacode / wie immer man sie gerade nennen mag Schulung wäre bei euch als Fortbildung entsprechend deinen Regeln nicht anerkannt? Oder werdet ihr dafür alle an eine Rettungsschule geschickt?
Viele Grüsse,
Johannes