Beiträge von bredo

    Zitat

    Original von Ani
    Es geht ja nicht immer gleich um Drogenmißbrauch. Zwei Ampullen Beloc können auch ein paar Problemchen beim Ausprobieren machen...


    Kann man nur sagen....selber Schuld!

    Zitat

    Original von ThorstenKl.
    Na ja ich fühle mich dafür sehr fit und gehe mit hohe Motivation an die Sache ran, auch wenn hier andere denken das ist dass nicht kann...
    Was man für Eigenschaften haben sollte, danke das weiß ich...


    In diesem Sinne


    Kritikfähigkeit ist auch noch gern gesehen 8o


    Ansonsten viel Spass im dunklen Kämmerlein

    In meiner Schulzeit war eigentlich im Geschichtsunterricht jedes zweite Thema das Naziregime. Manche Zitate gehören meiner Meinung nach einfach zur Allgemeinbildung und zu behaupten sie hätten es ja nicht gewusst (alle 9?), halte ich für ein bißchen blauäugig.

    Zitat

    Original von Taubenzüchter


    Heißt das für Dich auch, dass Notfallpatieneten in Ländern ohne NA-System, bzw. mit geringerem Einsatz an NAs, schlechter versorgt sind?


    Natürlich. Der Vorteil dieser Systeme ist der geringere Kostenfaktor und vielleicht noch ein zeitlicher Gewinn. Das ist aber nicht zwangsläufig ein Qualitätsmerkmal.
    Trotzdem habe ich noch kein wirkliches Argument gelesen weshalb man die bisher in der Notkompetenz aufgeführten Massnahmen nicht in eine Regelkompenz umwandeln sollte. Es kann doch nicht angehen das man Anforderungen an RAs stellt, die nur in "extrem"-Situtationen erbracht werden sollen/dürfen, ohne dafür eine gewisse Grundlage zu ermöglichen, auf der das geübt wird.

    Wir machen das schon relativ lange so.....die Kategorie gibt ja die Zeit bis zur Behandlung an. Sind dann ja nicht zwangsläufig auch Intensiv-Patienten, wenn sie anfangs so triagiert wurden. Sollten sie alle zeitgleich aufschlagen, wird eigentlich wie gewohnt verfahren.

    Ich habe vor einiger Zeit einen Bescheid vom Rentenamt bekommen das ich doch bitte meine Tätigkeiten und Versicherungsrelevanten Zeit anmelde und belege (Antrag auf Kontenklärung). Nun hat mir die Dame vom Amt erzählt das Ausbildungszeiten erst ab 6 Monaten angerechnet werden. Der RA ist doch regelhaft auf 2 Jahre angelegt....die RD-Schule hat mir aber nur die reine Schulzeit bestätigt, also knapp 5 Monate. Wie habt ihr das geregelt? Würde es überhaupt einen Unterschied für die späteren Rentenansprüche machen, da die Ausbildung ja nicht bezahlt wird?!


    //edit: Sollte eigentlich in "Ausbildung"...

    War eine eher grobe Schätzung.....ich wollte damit nur sagen das auch ein einfaches / älteres Buch vollkommen ausreichend ist.
    Soviel hat sich in den letzten 100 Jahren in der Makroskopie bestimmt nicht getan ;) Schliesslich ist der Sobotta auch schon fast 100 Jahre alt und zu 90% ist er noch unverändert.

    Prometheus, Benninghoff usw sind viel zu umfangreich/teuer um sich damit eine Grundlage zu verschaffen.
    Ich hab für den RA mit einem Anatomie/Physiologie-Buch meiner Mutter (geschätzt von 1905) gelernt.....das hat dicke gelangt

    Zitat

    Original von Hilope


    Dann dürfte es auch die "Schwarze Reihe" nicht geben bzw Fragen daraus nicht mehr im Physikum oder Staatsexamen verwendet werden.


    Fragen daraus dürfen eigenltich auch nicht mehr verwandt werden...

    Trotzdem sind die Unterschiede teilweise gering.....schadet bestimmt nichts sich Alt-Fragen anzusehen. Das schafft zumindest einen Überblick über den Fragenaufbau und hilft beim Wiederholen.

    Den Punkt mit mehr Stunden und mehr Bezahlung verstehe ich nicht. Die Idee war doch eher die prinzipielle Möglichkeit auch im Krankenhaus als RA arbeiten zu können, nicht zusätzlich.


    Also ich arbeite noch auf einer NA und mache da eigentlich die Tätigkeiten die man auch im RA Praktikum auf einer Notaufnahme macht. EKGs schreiben, Betten durch die Gegend schieben usw.
    Blutentnahmen und iv-Zugänge darf ich auch legen, nach einer intenen Schulung durch den Oberarzt.


    Hab vor einiger Zeit ne Stellenanzeige für Sylt(?) gesehen, wo die RTW Besatzung planmässig auf der Aufnahme mitarbeitet, aufgrund von akuter Einsatzarmut