Beiträge von LFX

    @ Daniel: Wie schon damals nach der Pressemitteilung des DBRD geschrieben muss man nicht auf jede Provokation reagieren und wenn dann professionell mit Argumenten und Zielen auf Sachebene. Auch ich würde Privat oder hier im Forum zustimmen, als öffentliche Petition gegen Verunglimpfung ohne Argumente/ZIEL jedoch nicht.


    kreisende Diskussion innerhalb des RFP oder argumentations-freie Konfrontation hilft gerade nicht
    - wir brauchen öffentliche Diskussion mit Presse, Wähler und Politik über Systemverbesserung.
    Das geht z.B. mit Podiumsdiskussionen oder Pressearbeit am Beispielen aus dem Ausland / Kompetenten RD Bereichen.


    Warum wurde die Petition nicht vorher hier diskutieren und vor Veröffentlichung die teilweise berechtigte Kritik hier im Forum aufgenommen? Warum nutzt Du und nicht vor Veröffentlichung die "Schwarmintelligenz"?


    EDIT: zu lange geschrieben... Madde hatte den ähnlichen Gedanken.

    @ Jörg: Ich könnte meine Aufzeichnungen vom Samstag zum Thema abtippen, aber das wäre ja irgendwie "stille Post in Mandarin".
    Deshalb setze ich auf die Stellungnahme der ARGE oder das Schmunzel selbst oder Du als Zuhörer hier eine kurze Zusammenfassung der jur. Stolperfallen NotSanG aus der Aktuellen Stunde posten könntes ?

    Richtig wie geschrieben wurde das weitere Oben 757ff schon unter dem Aspekt "Rettungsdienstschulenlobby" und der "Natürlichen Auslese" diskutiert...


    Die Fragen der RettRechtler war: Warum jedoch eine unbefristete Besitzstandwahrung für Schulen bei einem neuen Beruf?
    Und warum unterschiedliche Regelungen §27/28 wenn doch die heutigen Dozenten(LRA) einen die neuen NotSan Unterrichten ...
    Dies könnte eine Marktbeschränkung für eine Schulneugründung darstellen und das Gesetz somit angreifbar machen. Ebenfalls könnte ein RettAss versuchen die Nachprüfung / Gesetz anzugreifen, weil ja die Schulleiter und Lehrkräfte dauerhaft Bestandsschutz genießen. Ich hoffe ich habe das Sinngemäß richtig dargestellt, freue mich wenn das Schmunzle oder Jörg bald zum hier NotSanVortrag Posten oder die ARGE Ihre Stellungnahme veröffentlicht ...


    Edit: @Schmunzel: Das hätte ich vom DBRD schon erwartet.

    Ich finde es interessant, dass es schon Schulungszentren gibt die davon ausgehen, das sie die neue NFS Ausbildung auch anbieten werden ohne das das Gesetz und die Inhalte festgelegt sind?! Auch klar definierte invasive Maßnahmen konnte ich dem Gesetz noch nicht entnehmen.
    Entsprechende Werbung findet sich unter dem Link.


    Link:


    Vielleicht sollte man erstmal warten was passiert und dann ein Resumée ziehen.


    Warum sollten die Schulen nicht feiern?
    Der Entwurf bietet allen bestehenden RettAss-Schulen mit deren Schulleitern und Lehrkräften eine Bestandsschutz auf Lebenszeit (§27 Abs. 2).
    und außer auf dem Symposium ARGE RettRecht (RA Schmunzel) ist dies noch in keiner Stellungnahme kritisiert oder gar aufgefallen.
    Gibt es doch eine Rettungsdienstschulen-Lobby? Oder soll das alles der Markt regeln?
    Wer von Euch nicht jur. hatte auch in §27 Abs. 1 eine 5J Übergangsregelung für die Schulen identifiziert?


    Es gibt noch keine offizielle Stellungnahme der BK. Man ist dort aktuell wieder im Hintergrund aktiv und strt sich nach wie vor an gewissen Formulierungen im Entwurf.


    Spätestens beim Gesetzentwurf würde diese "Hintergrundarbeit" ja dann öffentlich... Evtl. war es ein leichter taktischer Nachteil des DBRD so früh zu veröffentlichen?
    Hoffe mal der DBRD steuert offiziell (DBRD zu Gesprächen in Berlin, Stellungnahme) oder inoffiziell nach.
    Dafür arbeitet der BVRD ja schon seit Jahren im Hintergrund/Zimmer :ironie: .


    Kurze Frage laut RD-Blog ist §4 Abs. 2 Nr.1 c wortgleich "Expertenkommission mehrheitlich beschlossene Ausbildungszielbeschreibung"? Gibt es das Sitzungsprotokoll(e) der Expertenkommission öffentlich?


    @cerebralperfusion:
    Seite 4 BV-ÄLRD:
    "7) § 7 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen Diese Möglichkeit ist ein wichtiger Baustein für die Durchlässigkeit (z.B. aus der Pflege) und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten (z.B. Rettungssanitäter)."
    Ledigliche meine Nummerierung ist 7) nicht 6) - ändere ich sofort

    zur Stellungnahme der BV-ÄLRD:


    3) optimal bleibt eine Bundesfachkommission die war ja föderal nicht machbar. Fraglich warum diese Bundesländer sich jetzt die Einführung des ÄLRD vorschreiben lassen sollten?
    Falls der Wettbewerb um die beste Patientenversorgung/SOP im Land/Kreis/Bereich durch "andere beauftragten Ärzte" unterbunden wird, muss wirklich noch einmal über Kontrolle der ÄLRD als Wahlamt oder durch paritätisches Gremium gesprochen werden.


    4) Was zu erwarten war. Mehr Rechtssicherheit für Ärzte, weil weniger Rechte/eigenverantwortliche Kompetenzen für NotSan.
    Unter dem Punkt §4 Abs. 2 Nr.1 c findet sich die Kernausbildungsziele der neuen Profession. Keine Regel-Kompetenz, aber der Nachweis das es (siehe APO) gelernt wurde.
    Damit könnte man den Eingriff rechtfertigen. Die Angst der Ärzte wenn diese Türe einmal geöffnet ist haben Sie keine alleinige Kontrolle mehr was die Profession.
    Nur wenn "invasive Maßnahmen" in §4 Abs. 2 Nr.1 c bestehen bleibt kann der NotSan bundesweit z.B. einen i.v. Zugang legen oder Intubieren ohne weiterhin auf §34StGb angewiesen zu sein.


    5) Forderte die Band vor einer Woche noch "eine Leitung der Schule durch einen Arzt" oder zumindest "dass eine Schule für Notfallsanitäter auch einen verantwortlichen Arzt erfordert" weil das bei anderen Heilhilfsberufen üblich sei. NotSan ist ein Heilberuf. Auch haben die weiteren Gesundheitsfachberufe wie weiter oben geschrieben eine akademische Leitung und Ärzte selbstverständlich paritätisch im PA.


    Der BV-ÄLRD schließt sich an eine "ärztliche Leitung den Schulen" durchzusetzen. Diese sollen dann für jede Schule die Ausbildungsinhalte bestimmen, eine einheitliche notfallmedizinische Konzeption sicherstellen und nach Gutdünken Unterrichtsanteile festlegen die durch Ärzte unterrichtet werden müssen.


    Festlegung der Lernziele muss bundeseinheitlich in der APO passieren. Auch muss heute und in Zukunft Fachunterricht nicht zwingend durch Ärzte erfolgen, wenn Rettung sich als eigene Profession entwickeln soll.
    Neben der Approbation kommt hier künftig z.B. einen Studium der Medizinpädagogik oder B.A. Healthcare and Education (BA), Absolventen der neue Rettungsdienststudiengänge oder gerne auch Ärzte mit entsprechender pädagogische Zusatzstudium in Frage. Von dieser Fremdbestimmung haben Sich die weiteren Gesundheitsfachberufen mit Delegation auch längst befreit.


    7)
    RS: Ich denke man sollte RS nicht auf NotSan Anerkennen weil es sich nicht Einheitlich geregelte Ausbildung handelt.
    Muss man wirklich 3Monate/520h auf 3Jahre anrechnen? Je nach Bundesland kommen da 1-2Monate Ersparnis raus... davon hat weder der Azubi noch der Betrieb was davon.
    Solange es nicht der Regelfall wird ... und dann wären wir wieder bei einer 2,5Jährigen Ausbildung.


    Pflege: Gegenseitige individuelle Anerkennung ist laut §7 NotSanG und §6 KrPflG möglich. Das wird ja im Gegenzug dann ggf. auch für den NotSan interessant.


    Edit: Nummerierung 6) zu 7)

    "Wir schlagen daher als Alternative folgende Stufung vor: In den ersten zwölf Monaten der Ausbildung sollte der angehende Notfallsanitäter in der Regel ausschließlich als dritte Einsatzkraft zum Einsatz kommen. Anschließend hat bei entsprechender Eignung auch der Einsatz als verantwortliche Person auf einem Krankentransportwagen sowie als zweite Einsatzkraft die Tätigkeit auf einem Rettungsmittel für Notfälle zu erfolgen. "


    Die Begründung zu §6 sagt nur der Auszubilden ist nicht Fahrer
    Frage wo Stand im Entwurf, dass der Schüler nur als 3.ter fahren darf? Finde das nicht ...


    Zu §6 "... Ein Mindestalter ist auch im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Führerscheins nicht erforderlich. Gegenstand der Ausbildung ist nicht das Fahren von Kranken- oder Rettungswagen, sondern die fachliche Betreuung von Patientinnen und Patienten in Notsituationen."


    Warum diese Klarstellung? Und wenn wäre dies nicht eine gute Gelegenheit gewesen im Gegenzug "Qualitätskriterien für die Praxisanleitung direkt ins Gesetz aufzunehmen?
    Es macht einen großen Unterschied ob der NotSan-Azubi 3Jahre mit allen Kollegen fährt oder verantwortliche Praxisanleiter (>200h = LRA+AdA+x) hat. Das ist aus meiner Sicht mindestens genauso wichtig für den Ausbildungserfolg, als die Frage ob 2/3.Mann.


    Sonst bleibt es hierbei nur auf APO zu hoffen Zu §5 "...Nähere Regelungen zur der in den Sätzen 2 und 3 vorgesehenen Praxisanleitung und Praxisbegleitung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 9 enthalten. ..." Dies vorausgesetzt stehe ich voll hinter der Stellungnahme des DBRD und freue mich auch auf die anstehenden Prüfung und Entwicklungen - auch ich werde mir das ganze dank Plan B sehr entspannt anschauen ...

    Bleibt zu hoffen, das das Verdischreiben weniger gewichtet wird, als die Stellungnahme des DBRD.


    Oder hoffen das die Bundes-VERDI die 9Seiten Entwurf aus RLP noch qualitativ und quantitativ Aufbereitet!


    Zitat: aus Stellungnahme der Bundes ver.di 2008 - zur geplanten Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG)
    "Wer die neue Berufsbezeichnung führen will, kann die Berechtigung durch Absolvieren einer Aufbauschulung
    mit Prüfung erwerben. Dieser Fortbildungslehrgang wird nur dann erforderlich, wenn durch die geregelte Ausbildung zusätzliche Kompetenzen vermittelt werden, die weder zum Berufsbild nach dem Rettungsassistentengesetz gehören noch durch Berufspraxis erworben werden konnten. ... Berlin, den 14. März 2008"


    Die Meinung aus RLP beruht ja auf der Annahme das die Ausbildungsziele / Tätigkeit 1:1 gleichen :nein:
    - das wird sich ja sicher aufklären lassen :grumble: ... der Einwand wäre erledigt, die Überleitung vom Tisch :)

    ...zumal die Ver.di hier ja nicht ganz unrecht hat mit ihrer Meinung zu der Überleitung:


    @ Mültom ist das wirklich so? Wenn "ALLE" sich weiter gebildet haben, dann sollte die Ergänzungsprüfung ja wirklich nur Formsache sein?


    Zitat

    woraus der Überleitungsvorschlag der Ver.di dann resultiert:

    Was sagt die DBRD denn dazu? Gemäß den getätigten Aussagen dürfte dieser Vorschlag nicht ganz im Sinne des DBRD sein, wobei die von der Ver.di angesprochenen Probleme durchaus mit der Novellierung vorhanden wären.


    @ Mültom: Probleme entstehen nur für RettAss die nicht willens sind Ihr täglich angewendetes Wissen unter Beweis zustellen. Der Vorschlag wiederholt den Fehler von 89, da bei der Formulierung "als solcher beschäftigt" oder "5000h" faktisch wieder alle übergeleitet werden sollen.
    Für mich fraglich wie Bestandsschutz und pfälzische Bequemlichkeit die Qualität oder Attraktivität des RD verbessern sollen??? Zum Rest später mehr.

    Es geht um eine Systemverbesserung und Professionalisierung der Berufsgruppe die die Hauptlast im RD trägt, nicht um Berufsbezeichnungen oder Einzelinteressen einiger RettAss oder RH, RS, NA, etc.


    Bedauerlich das Friendly Fire und die Ausdrucksweise hier, auf FB und in den Foren von welche die 40 Seiten nicht gelesen oder verstanden haben.


    @ Daniel Grein dein Post auf RD.de traurig aber wahr:
    Besonders aufgefallen mit Kraftausdrücke und auf RD.de sind mir gerade die Einträge von G. Buchner über FB.
    Auf seiner öffentlichen FB-Startseite hat er das knappe Abschieds und Dankesschreiben seines ehemaligen Arbeitgeber veröffentlicht, der leider keine Abfindung für Ihn hatte ... ohne Worte.

    Wird hier nicht auch Standespolitik betrieben?
    Alles eine Frage des Standpunktes des Beobachters.


    Da hoffe ich mal das die Anmerkungen meines Berufsverbands zum Entwurf eher auf die teilweise angesprochenen Details abzielen und konstruktiverer sind.
    Die Grundlage für den Gesetzentwurf ist ja der Konsens der Expertengruppe, der jetzt von der BAND (wie zu befürchten war) in Frage gestellt wird ...
    diese :stop: Blockadehaltung führt meiner Erfahrung nach nicht zu der gewünschten Lösung in der Politik.

    BAND hat laut Einleitung ein Berufsausübungsgesetz vorliegen :ironie: schreibt aber auf Seite2 erster/dritter Spiegelstrich das Gegenteil.


    Der Gesetzgeber möchte hiermit alle angehenden Notfallsanitäter beim "Kurs Invasive Notfalltechniken" anmelden :applaus: - warum das nicht gehen soll erschließt sich mir nicht.
    Das nicht alle Techniken an lebenden Patienten bis zur sicheren Beherrschung trainiert werden können ist klar, z.B. die Nadel / Chir. Koniotomie kann jedoch im o.g. Kurs am Patientensimulator/Modell trainiert und abschließend an Körperspendern durchgeführt werden dafür gibt es ja den Kurs Invasive Techniken.


    Auch habe nirgends im Entwurf etwas von Trachotomie gefunden, bin aber nicht sicher ob es der BAND ernst damit ist, dass künftig wieder bei jedem Zugang ein NA nachzufordern ist?
    Welche inv. Maßnahmen im einzelnen gemeint sind wird der Stand der Bezugswissenschaften und ggf. die APO und regeln.
    Auch wird es ja weiterhin den rechtfertigenden Notstand geben, da ja auch heute viele RettAss durch Kurse oder Not, Kompetent geworden sind und diese nicht durch Novelle verlieren werden.


    Unbestritten haben Ärzte eine besondere berufspädagogische Qualifikation - nicht umsonst sind Sie die einzige mir bekannte Berufsgruppe die ohne päd.Weiterbildung unterrichten und sogar Schulen leiten können :hail:
    Heilhilfsberufe ist eine veraltete Bezeichnung für Gesundheitsfachberufe, die sich wie die Pflege ja gerade emanzipieren.
    Im bisherigen RettAssG / APVO und auch im Vorschlag der Expertengruppe ist der Arzt lediglich im Prüfungsausschuss zwingend. Für die Schulleitung wird nun Äquivalent zum Krankenpflegegesetz "Hauptberufliche Leitung der Schule durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung" gefordert.


    Was bleibt von der Stellungnahme an konstruktiven Verbesserungsvorschlägen übrig, wenn man die Standespolitik subtrahiert?

    Leute bei Berufspolitik geht es nicht darum um ob einem persönlich die neue Berufsbezeichnung gefällt und ob diese besonders sexy auf den Rückenklett passt.


    Der lange erwartete Entwurf für eine Professionalisierung der Ausbildung des hauptBERUFLICHEN Rettungsfachpersonal - Dank an den DBRD und alle Beteiligte!


    RettAss war seit 1989 ein "Hilfsberuf" - Erst jetzt durch die Novelierung und die gerade aufkommenden RettAss-Studiengänge
    und die Option auf einen grundständigen Studiengang "Notfallsanitäter + Bachelor" im Referentenentwurf wird später mal eine "eignen Profession" möglich!


    Klagen klingt auch immer toll - nur das durch diesen Entwurf niemand sein RettAss Rückenschild weggenommen werden soll, vielmehr wird mit dem NotSan eine höherwertige Ausbildung geschaffen. Und nach §28 KANN jeder RettAss der möchte NotSan werden :
    > 5J Ergänzungsprüfung (Sie erstrecken sich insbesondere auf die Kerninhalte, die die bisherige Ausbildung von der neuen Ausbildung unterscheiden - Details werden in der APVO geregelt)
    3-5J 3Monate PrüfungsvorbereitungsKurs + Ergänzungsprüfung oder Staatsexamen
    <=3J 6Monate PrüfungsvorbereitungKurs + Ergänzungsprüfung oder Staatsexamen


    Im Ergebnis hätte also jeder die Möglichkeit mit sagen wir mit 1Woche (Sonder-/Bildungs-/Erholungs-)Urlaub und Prüfungsgebühr von 300-500 EUR NotSan zu werden.


    @Schmunzel: Wie oben dargestellt verwechselst Du wollen mit können.
    Ich gehe wie Herr Gliwitzky davon aus das alle Kollegen Ergänzungsprüfung oder Staatsexamen bestehen können, entsprechende intrinsischen und extrinsischen Motivation vorausgesetzt.


    @ campman: Die Berufs-Feuerwehren haben eigene RD Schulen und deren Führungskräfte sind Akademiker - die können sofort genug NotSan durch Überleitung generieren und langfristig nachbilden. Kosten werden die Kostenträger erstatten müssen... die bekommen ja im Gegenzug auch Einsparungen durch besseren RD.



    Die ganzen hier im Forum und unter den Artikel auf den Websites der beiden "Blaulicht-Fachzeitschriften" sehr flach vorgebrachten persönlichen Bequemlichkeiten und Befindlichkeiten
    zeigen mir nur das in der Vergangenheit wohl bei der Personalauswahl und in der Führung die Motivation zum lebenslangen Lernen vernachlässigt wurde.


    Viel Erfolg dem Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren!

    Wie ich gerade aus einer gestrigen Tageszeitung unter Berufung auf eine DPA Meldung lese, ist laut "einer neuen Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen" die Eintreffzeit des NA von 2004/2005 11,2 Minuten auf 2008/2009 12,3 Minuten gestiegen. Hier durch würden Patienten gefährdet.


    Prof. Sefrin wird zitiert:
    "Wenn man da spart, spart man an der falschen Stelle. Das geht zulasten der Patienten", sagte Sefrin. Zwar könne man heutzutage mit besserer Medizintechnik vieles ausgleichen, doch gerade diese eine Minute mehr oder weniger sei von großer Bedeutung.


    "In Deutschland erleiden etwa 120 000 Menschen im Jahr einen Herzstillstand. Da kommt es auf die Minute an. Wenn das Gehirn drei Minuten lang nicht mit Sauerstoff versorgt wird, kann es schon zu spät sein", rechnet Sefrin vor.


    Fast wortgleich findet sich die DPA-Meldung auch hier in der Arztezeitung


    Für eine fundierte Analyse fehlen die noch unveröffentlichten Daten, hat jemand die BAST Berichte zum Leistungen des Rettungsdienstes 2000/01 2004/05 und (2008/09 - noch nicht Veröffentlicht) ? (gerne per PM)
    Fest steht aber schon jetzt die fragwürdige Argumentation der agbn für die NA Lobby, so läßt sich aus dieser Zahl z.B. nicht ablesen ob die Eintreffzeiten wirklich auf eine geringere Anzahl von NA Standorten und Fahrzeugen oder auf einen nicht zeitgemäße NA-Indikationskataloge etc. herrühren.
    Wenn es Herr Severin und der agbn wirklich ausschließlich um die Verbesserung der Versorgung der Bürger ginge müsste auch diese anfangen über Veränderungen der Indikationskataloge, flächendeckend FirstResponder/PAD bis hin zur Kompetenzerweiterung für das Rettungsfachpersonal nachzudenken.
    Der Wegfall/Ausfall von Standorten resultiert häufig durch Ärztemangel. Wurde hier wirklich wie behauptet gespart (weniger Geld für NA?). In unserem Bereich wurde die Aufrechterhaltung der Notarztdienste wohl eher teurer - bewusste Standortschließungen sind politisch meist eh nicht durchsetzbar.


    Um beim Beispiel Herzstilstand oder ACS zu bleiben hier sollte spätestens mit eintreffen des ersten Rettungsmittels nach 8,1Min im Mittel (2004/05) auf ACLS/ERC Niveau sein. Quelle Bei Einsätzen mit Sonderrechten auf Anfahrt errechnet sich nach dem zuerst eingetroffenen Rettungsmittel am Einsatzort eine mittlere Hilfsfrist von 8,1 Minuten, wobei 95 % der Notfälle innerhalb von 16,4 Minuten mit einem Rettungsmittel bedient werden.


    Diese 3,1 Minuten Zeitvorteil dürfen dann auch nicht verschwiegen und wirksame Hilfe durch ausgebildetes Rettungsfachpersonal aus Berufs/StandesPolitik verhindert werden. Es bleibt viel zu tun für den DBRD.

    Lösungsansatz: Wenn Heinz Günter bei der Feuerwehr in NRW ist
    und Ihr (LRA) nach Notfallhelfererlass NRW (angelehnt an ABC + AED der HiOrgs ca.80h) ausbildet
    und eine ärztliche Aufsicht besteht könnte die FW eine "Notfallhelfer - Urkunde" ausstellen.


    Damit darf man bei uns dann mit RA/RS First Responder fahren oder (San-)Dienste machen.

    Hallo unter http://www.shb-nrw.de/BA_NotfallundKrisenmanagement_01.html und hier finden sich bereits weitere Infos zu dem Studiengang Interdisziplinäres Notfall- und Krisenmanagement (BA) i Essen.
    Flyer; Modulübersicht
    Start zum Sommersemester 2011.


    Und auch in Rheine ist die Akkreditierung des PHM in "trockenen Tüchern"Start SS2011 oder WS2011/12
    Titel: Pre-Hospital Management Präklinisches Management, B.Sc.
    Info Veranstaltung zum Studiengang am 11.12. 2010



    Vielleicht kann man dies ja oben in der Liste ergänzen. Danke