Beiträge von LFX

    Die frage ist wie dann die laufenden Kosten/Aufbereitung zu Buche schlägt?
    Ein günstiger Anschaffungspreis ist bei MP (wie u.a. bei den auch dort verkauften Duckern) nicht alles...
    Da geht doch nichts über Zoll AED Plus mit 60? Jahrlich und 0? für Elektoden +Strom pro Einsatz (wenn man die Daten an zu Studienzwecken mailt).

    Snoopy, wie Medic schreibt ist die Gleichung Desinfektion = "frei von Keimen" so nicht haltbar... dies kann man nur mit regelmäßigen Erfolgskontrollen z.B. Abklatsch - Proben feststellen und überprüfen.


    Wie auch in England hängt Qualität der Desinfektion hängt stark von der Ausbildung, Ausrüstung, Zeitvorgabe und Motivation ab. Wenn z.B:
    - die Desinfektions - Methode / Systematik / Einwirkzeit nicht eingehalten wird
    - mit sichtbar belasteter Lösung weiter desinfiziert wird, ...
    melde ich berechtigte Zweifel am Erfolg und Sinnhaftigkeit der Desinfektion an.


    Unter Gesundheitsschutz und Umweltschutzgesichtspunkte könnte in diesem Fall sogar zu überlegen sein ob, die regelmäßige Touchflächendesinfektion mit relativ unbedenklichen Desinfektionstüchern ohne Alkohol (z.B: Trionic) und die Regelmäßige Grundreinigung (mit Wasser und "Reiniger") auf der Wache ausreicht. Optional und nach den Ergebnissen der Beprobung ergänzt durch eine ggf. zentral und korrekt durchgeführte regelmäßige Desinfektion.




    RKI Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention 4.5.3:
    ..." Flächen, die durch den Kontakt mit Patienten kontaminiert sein könnten, sind täglich einer Scheuerdesinfektion mit einem Mittel aus der Liste der DGHM zu unterziehen
    Zusätzlich ist wöchentlich eine gründliche Gesamtreinigung vorzunehmen. ..."
    Interessant hierzu auch: Thieme A.Schuster, M.Dettenkofer; Oberflächen im Krankenhaus: Reinigung und Desinfektion

    Diese gebundene Version ist nicht mehr verfügbar.
    Die erste und einzige Auflage ist vergriffen, die DRK Beschaffungs- und Vertriebs GmbH in Nottuln gibt es nicht mehr.


    Einzige Chance wäre also wenn jemand die die PDF auf der Festplatte hätte.


    Bin über e-Mail / Hinweise dankbar.

    Hallo Noyamic,
    schon mal darüber nachgedacht das Annerkennungsjahr/ die Stunden als Zivi / FSJ zu fahren. Kenne jmd. der es so gemacht hat.
    Und der AG freut sich auch b- ekommt einen gute fertigen RS zum Bruchteil der Kosten.

    Die G25 ist die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" - von Alarmfahrten steht da nix, soweit richtig.
    Bei der Beurteilung muss der Facharzt dann aber auch den Arbeitsplatz und die damit verbundenen Gefahren einbeziehen.


    Die G25 ist eine "Soll" = Bestimmung der BG. (siehe "Safety Venenverweilkanülen")


    Auch wenn viele AG sich mit einem Hb-Titer zufrieden geben - sind die G25/42 ja nur zum meinem eigenen Schutz, würde ich also trotzdem alles Abklären.

    Hallo Danu, selbst wenn Du jetzt einen Arzt findest der Dich den C1 FS machen lässt oder die Praxis auf einem <3,5t RTW machst... Du solltest jetzt klären ob Du mit der Sehschwäche auch später die G25 für die Alarmfahrten bekommst?!?


    Schade das der Arzt der Dir die "gesundheitliche Eignung zum RettAss" bestätigt hat dies nicht geprüft hat.


    Würde mich ja für Dich freuen wenn es klappt aber falls eben nicht hast Du dann später zwar eine Ausbildung, bist aber Berufsunfähig.


    Also geh zu Augenarzt und lass ein Gutachten wg FS und G25 machen, dann hast Du Sicherheit.

    Die Frage ist doch mal wieder nicht ja nicht EA, Nebenamt oder HA -
    sondern ob die Transportmittel im Bedarfsplan sind oder nicht ?

    Denn nur dann erkennen die Kostenträger den Bedarf an. Und müssen auch Zahlen.


    und ob Ihr/Euer Verein den gleichen Satz bekommen für eine Fahrt wie die Firma Regelettungsdienst?
    Rettung ist ein Geschäft und so macht man einen Markt kaputt!
    3000Einsätze das sind 2-3zusäztlich Fahrzeuge also ~16.4 - 24.6 Sozialverischerungspflichtige Arbeitsplätz je nach räumlicher Ausdehnung, Vorhaltezeiten und Stellenschlüssel.


    Wieso seit Ihr euch so sicher das es keine neuen Fahrzeuge geben wird?


    Das die Kostenträgern Euch eine kleine Spende in die Kaffeekasse machen, weil sie Euch dadurch beschwichtigen können, ist doch klar.


    Ändern könnt ihr wie schon von mehreren geschrieben nur etwas wenn Ihr auf First Responder umstellt oder anderweitig dafür sorgt das die Statistik das berücksichtigt - das muss bei einer guten Kooperation zwischen RDFirmenleitung und Verein ja nicht heißen, dass Ihr die Transporte später nicht machen dürft, aber eben zugleichen Kurs / Konditionen wie alle
    weil die zusätzlichen Fahrzeuge dann im Bedarfsplan stehen ...


    Konditionen heißt dann Fahrzeugersatz durch die Kostenträger oder
    auch RD Kleidung: kein Bonn2000 (nicht für den RD erfunden, entspricht nicht der GUV), nicht mehr daheim waschen usw...

    Alle Kräfte/Fahrzeuge die Status 3-4 und vor allem 7-8 geben, gehen in die Statistik ein und verfälschen diese...


    Deine Aussage das Euer Ehrenamt keine Arbeitsplätze kostet o. verhindert sehe ich auch kritisch und gerade weil Ihr Ihr eh Probleme habt die RTWs zu besetzen könntet Ihr mal darüber nachdenken ob es nicht besser ist im Alltag (also immer unter MANV) mit einen FZ das nicht transportieren kann "First Responder auf RD-Niveau" zu machen und die Zeit zu überbrücken bis das nächste freie Rettungsmittel des Regelrettungsdienst da ist ... so bleibt keinen Patient unversorgt und langfristig gibt es endlich mal einen realistischen Bedarfsplan ...


    EDIT ich schreibe gerade von der Wache auf einen PalmTreo 5x5cm Display - deshalb die 3 fach Posts werde morgen früh vom PC noch mal drüberschauen...


    EDIT 2 gelöscht

    Kleine Umfrage wer im12h Dienst (Wache/FZ 24h besetzt) bekommt die Wechselschichtzulage/Zusatzurlaub nach TVöD?
    Fassen mal zusammen:
    a. einige AG zahlen/geben 6Tage mehr
    b. andere zahlen/... unter Hinweis das es eine freiwillige Leistung ist (z.B. als Ersatz für die alte Feuerwehrzulage im 24hDienst)
    c. sehen keine Verplichtung wg. "optimierter
    Bereitschaftzzeit"

    Um mal eine Frage aus "DRK im Fadenkreuz" aufzugreifen:

    Zitat

    Original von Medic5754


    Solange sie dabei keine RA-Aufgaben wahrnehmen, ist dagegen auch nichts zu sagen.


    Sobald sie jedoch "nur" als RS eingestellt und bezahlt werden, jedoch regelmässig als RA eingesetzt werden, taucht für den AG ein arbeitsrechtliches Problem auf. Dann muss er den "RS" nämlich wie einen RA einstufen und bezahlen.


    Wann muss der RA wie ein RA bezahlt werden?


    Wie haufig muss er Dienstplanmässig als RTWFührer oder NEF Fahrer eingeteilt sein das sich ein Anspruch ableiten läst?


    "Muss" und Anspruch bedäutet wohl einklagen?


    Gibt es Bestimmungen/Urteile zu dem Thema?

    Das ist so nicht ganz richtig Ani,
    das MPG und die dazugehörige MPBereibV kennen nur den Anwender, die im Auftrag eines Betreibers ein Medizinprodukt der Anlage1 anwenden. Hier hat der Betreiber sicherzustellen das die pot. Anwender eine Geräteeinweisung haben und und fachlich geeignet sind.


    Wenn Fachpersonal also privat zu einem solchen PAD - Defi kommt und damit eine Person behandelt, fällt das nicht unter das MPG. Gesetzesverstoß wird es nur wenn du im Dienst bist und z.B. nicht in den Defi des Nachbarkreises eingewiesen bist.


    Man kann auch in Deutschland einen AED aufhängen wenn man zusätzlich als Betreiber die Funktionsprüfung/STK sicherstellt.

    Mal abgesehen davon das ich mich jetzt für eine Mitgliedschaft im Berufsverband ohne Altlassten und mit den aus meiner Sicht besseren Perspektive entschieden habe, möchte ich Niels und den anderen Mitgliedern eine Verständnissfrage stellen:


    Wenn die letzte satzungsgemäße Bundesversammlung / echte Bundesvorstandswahl in oder noch vor 2002 war?
    Laut Satzung (§24.4) ist die Amtszeit 3Jahre und verlängert sich bis zur Neuwahl "längstenfalls um 6Monate über die reguläre Amtszeit hinaus"


    Es gibt also nach meinem Rechtsverständniss 3,5 Jahre später keine "Präsidenten/Vorstände", keine Beschlüsse und keinen Handlungsspielraum mehr... abgesehen von der Einladung zu Neuwahlen.


    - Wie kann es also durch "Treffen einiger weniger auf einer Autobahnraststätte" wirksame Änderungen Bundesvorstand geben?


    - Wieso wird das vom Vereinsregister und Euch den Mitgliedern wiederspruchslos hingenommen?


    Wenn 20% der Vereinsmitglieder es fordern ist eine Bundesversammlung einzuberufen? Wieviel Mitglieder hat der BVRD denn ?


    Wer jetzt noch Mitglied ist sollte sofortige eine sofortige Bundes besser Mitgliederversammlung anstreben oder kündigen - nichtstun bedeutet ja nur die den nicht legalen Vorstand und sein Treiben weiter zu stützen!


    @Niels falls der Beschluss über Deinen Ausschluss wiedererwarten doch gültig sein sollte, einfach mal vorsorglich "sofortige Beschwerde an die Bundeskonferenz" §9.3 einlegen. - Ohne Neuwahlen wird es die Bundeskonferenz nicht geben und somit auch nie einen rechtskräftigen Aussschluss...

    Hier gibts Neuigkeiten zum DBRD:


    http://www.luftrettung-hamburg.de/html/dbrd.html


    https://www.skverlag.de/index.…&backPID=174&tt_news=1040


    Der SK Verlag wird regelmässig Platz in der Rettungsdienst für die Verbandsarbeit freimachen und des wird Mitgliedschaft & Rettungsdienstabo -Pakete geben...
    aber das ist letztendlich noch nichts schlechtes solange das ein transparenter & basisdemokratischer Verein wird ...


    Mal schauen was die Satzung dazu her gibt die ich gerade gemailt bekommen habe ...

    Abgesehen davon das ich die Neugründung beobachten werde habe ich auch mit dem Gedanken gespielt dem BVRD beizutretten.
    Wie ich schon oben geschrieben habe ist man wohl auch dort im Büro wieder aktiv, verschickt das eifrig das Rettungsdienstjournal und Mitgliedsanträge - leider ohne eine Satzung beizulegen...


    Vieleicht kann jemand mal hier die "vermeitlich" letzte gültige Satzung posten?

    Habe heute das Rettungsdienstjournal 03-2006 erhalten:
    Dort steht auf Seite 3:
    "die Mitgliederversammlung ist für den 20.Januar 2007 vorgesehen... Mitglieder werden rechtzeitig eingeladen"


    sonst leider keine Informationen über die Zukunft des Verbandes X(


    Ach ja vermutlich hat die Geschäftstelle auch wieder Ihre Arbeit aufgenommen - die BVRD-Infomaterialien hatte ich schon ca. vor 1Jahr und zuletzt vor 3Monaten bestellt.

    Also kann ich nur bestättigen bei uns im RD der FW ist auch C1 Pflicht, C/CE wird gerne gesehen.
    Würde Dir deshalb den C(E) Empfehlen, da der Preisunterschied zwische C1 und C nicht besonders ist, der Zeitaufwand der gleiche und viele Fahrschulen eh nicht extra einen keinen LKW vorhalten.
    Frag mal bei Deiner FW/FF nach der Fahrschule die die BFler/Freiwilligen ausbildet und versuche den Preis zubekommen:-)

    @ Nacina
    Ein guter Lehrer/Dozent wird einem bis zur Prüfung immer das unterschwellige Gefühl geben das man sich noch verbesseren kann... das war bei mir bei RA oder vor dem Abi nicht anders und es hat mir im nachhinein betrachtet noch ein paar Zehntel gebracht. Die Abweichung vom Prüfungsniveau sollte aber nicht zu extrem sein - weil es sonst eher demotiviert und Versagensängste proviziert.


    Sprecht einfach mal offen über den eigentlich für die Schule nicht sehr rühmlichen Klassenschnitt und Euere Befürchtung mit dem für den Kurs verantwortlichen Dozenten ("Klassenlehrer").
    Falls Ihr, durch welche Umstände auch immer, auf einem real so schlechten Wissenstand seid, wäre in der Tat ein ernstes Gespräch mit dem Schulleiter angebracht.


    Und sonst kann ich mich nur den Vorrednern anschließen -
    Wenn Du wirklich RA werden willst gibt es nur einen Weg:
    Augen zu und durch - auch entgegen wiedriger äußerer Umstände oder anders gesagt:
    Lernen, Lernen, Lernen ... Praxis, Praxis, Praxis (am besten mit Mitschülern oder jedem anderen von dem Du etwas lernen kanst) und Wachen und Klinikpraktikum könnnen Dich dazwischen sicher erneut motivieren
    und Zugänge legen haben alle Rettungsdienstler, Ärzte und Pleger irgendwann mal in Ihrem ersten Klinikpraktikum versucht ... irgendwann klappt es dann regelmässig (auch Profis verstechen) und dann heißt es nicht aus der Übung kommen ;-)

    Wo wir gerade beim Thema sind: Vossi ist sehr ausführlich auf die Lehrberechtigung für die Ausbildung der EH/HA eingegangen.


    Wie seht Ihr das bei der Laienausbildung? Kann ein LRA(RS/RA/Arzt) Kurse geben und bescheinigen? Braucht er dafür einen Lehrschein (HiOrg) oder reicht es wenn die Bescheinigungen z.B. den Briefkopf der "Feuerwehr"/des Kreises tragen... ???


    Und kann man mit HiOrg Lehrschein auch ohne Stempel/Segen seiner HiOrg seinen Feuerwehrkammeraden eine EH Kurs abhalten/bescheinigen ?



    Da die meisten Feuerwehr-Anwärter die Bescheigung auch für den Führerschein verwenden hab ich mal in der
    Fahrerlaubnissverordnung gesucht, und folgendes gefunden:


    IV. Anerkennung und Akkreditierung für bestimmte Aufgaben
    § 68 Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe


    (1) Stellen, die Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle.


    (2) Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn befähigtes Ausbildungspersonal, ausreichende Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen zur Verfügung stehen. Die nach Absatz 1 zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Gutachtens einer fachlich geeigneten Stelle oder Person darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind. Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befaßten Personen) verbunden werden, um die ordnungsgemäßen Unterweisungen und Ausbildungen sicherzustellen. Die Anerkennung ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung eine der Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorgelegen hat; davon kann abgesehen werden, wenn der Mangel nicht mehr besteht. Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn nachträglich eine der Voraussetzungen nach Satz 1 weggefallen ist, wenn die Unterweisungen oder Ausbildungen wiederholt nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind oder wenn sonst gegen die Pflichten aus der Anerkennung oder gegen Auflagen gröblich verstoßen worden ist. Die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle übt die Aufsicht über die Inhaber der Anerkennung aus. Die die Aufsicht führende Stelle kann selbst prüfen oder durch von ihr bestimmte Sachverständige prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung noch gegeben sind, ob die Unterweisungen und Ausbildungen ordnungsgemäß durchgeführt und ob die sich sonst aus der Anerkennung oder den Auflagen ergebenden Pflichten erfüllt werden.


    Da die meisten FW ja nicht nach (1) annerkant sind ist es meiner Meinung nach nicht möglich...
    Wie seht Ihr das ??? Wie wird das bei Euch gehandhabt?