Beiträge von doniel

    Zitat

    Doniel? Arbeitet er nicht da??



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    Wir sind optimistisch. Besser als eine kantonale Lösung ist dieser Schritt allemal.
    Es bleibt spannend...


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    Laut dem "Forum Berufsbildung Rettungswesen" werden derzeit mehrere Möglichkeiten diskutiert, wie das Anerkennungsverfahren für deutsche RA in Zukunft aussehen könnte. Es ist durchaus denkbar, dass in absehbarer Zeit eine Anerkennung zum Rettungssanitäter Niveau HF auch über Eignungsprüfung oder Zusatzausbildung nicht mehr möglich sein wird. Stattdessen könnte eine Anerkennung zum Transportsanitäter erfolgen. Da die deutsche RA Ausbildung die schweizer TS Ausbildung vom Umfang her übertrifft, wird es wohl eine Möglichkeit geben, innerhalb von 12-18 Monaten eine verkürzte Ausbildung zum dipl. Rettungssanitäter HF zu durchlaufen. "Echte" TS dürfen nur um ein Jahr verkürzen (also zwei statt drei Jahre Ausbildung). Zwingend wäre dann natürlich ein Ausbildungsverhältnis bei einem schweizer Rettungsdienst, da sich theoretische Blöcke in der Schule mit praktischen Blöcken abwechseln würden. Wie schon gesagt, alles (bis jetzt) nur Gerüchte, aber eine reelle Chance auf Umsetzung besteht durchaus.


    Vielleicht noch ein paar Worte zur letzten Eignungsprüfung im November in Bern. Von 12 Kandidaten haben 8 bestanden (ich zum Glück auch). Meiner Meinung nach faire Prüfer und der Rahmen angenehm. Einfach ist die Prüfung auf gar keinen Fall, aber mit guter Vorbereitung und einer gewissen "Schweiz-Erfahrung" durchaus machbar. Zürich soll da wohl ein bisschen heftiger sein, was sich auch in den Durchfallsquoten wiederspiegelt...

    Und kein Politiker der Welt könnte mich davon abhalten meinen Job zu machen.
    Soviel zu meiner Berufspolitik. Ich will für die Menschen da sein, egal welcher Herkunft und soweiter, es ist mein Job Leben zu retten und Patienten zu betreuen...
    Für mich ist es nicht nur ein Job den ich machen will, sondern auch ein Akt der Nächstenliebe und eine Art Ehrenschuld...



    :dash: :dash: :dash:

    Hat sich Runggaldier in seiner zeit bei den maltesern nicht schon mal schriftlich gegen die geplante Änderung des RettAss-Gestzes geäußert.


    Hat zwar nicht direkt mit Falck zu tun, aber indirekt wäre es schon ein kleiner Widerspruch zu den Aussagen in der Falck-Broschüre.



    Soweit ich weiss gibt es eine Pressemitteilung der Malteser zum Thema "Reformierung RettAssG". Im Groben: Novellierung ja, aber nicht um jeden Preis. Also keine 3-jährige Ausbildung unter den gleichen Bedingungen wie heute. Ich sehe da absolut keinen Widerspruch. Man muss halt mal zwischen den Zeilen lesen...

    Moin,


    anbei die Beiträge von Prof.Fehn, der Rechtsabteilung der BÄK sowie des Arbeitskreises der ÄLRD als pdf.
    War mir schon klar daß mit aller Macht versucht wird, das Reutlinger-Gutachten von Herrn Fehn zu wiederlegen.
    Meiner Meinung nach keine sachliche sondern wieder einmal eine standespolitische Diskussion...


    VG



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    - es wird eine telefonische Delegation von Maßnahmen beschrieben


    dies ist unzweifelhaft aus rechtlichen Gründen nicht möglich



    Warum ist eine telefonische Delegation nicht möglich? Gibts es entsprechende Urteile? Meines Wissens nach gibt es ein Urteil aus dem Jahre 1990 vom Arbeitsgericht Elmshorn, aus welchem hervorgeht, daß eine Medikamentenapplikation durch RettAss selbst dann legitim ist, wenn der Notarzt nach Rücksprache per Funk/Handy eine Medikamentengabe ablehnt (natürlich nur, wenn der Patientenzustand dieses akut erfordert). Ist dieses Urteil als generelle Ablehnung der "Telefon-/Funkdelegation" anzusehen?

    Wird das nicht eh schon angewandt, dass ein Arzt nur dann alarmiert wird, wenn er wirklich gebraucht wird?


    Meine persönliche Einschätzung der Situation ist die, daß viel zu häufig der Notarzt parallel zum RTW mitalarmiert wird. In vielen Fällen ist die Situation vor Ort problemlos durch Rettungsassistenten alleine zu berherrschen (auch nach heutigem Ausbildungsstand). Beispiele dafür wären die Einsatzmeldungen kollabierte Person, Atemnot oder unklare Bewußtseinsstörung. Meiner Meinung nach sollte die Parallelalarmierung durch die Rettungsleitstelle in Zukunft die Ausnahme darstellen, besondere Einsatzlagen mal ausgenommen (Person klemmt, Babynotfälle, etc.). Es wäre sinnvoll die Rettungsassistenten die Situation vor Ort bewerten zu lassen und dann ggf. gezielt den Notarzt nachzualarmieren. Ich gehe mal davon aus, daß sich nach einer erfolgten Novellierung des RettAssG diese Vorgehensweise durchsetzen wird...auch auf Drängen der Kostenträger.

    Die Dauer des Klinikpraktikums in der Vollzeitausbildung nach §4 RettAssG beträgt 420 Stunden. Da Du den verkürzten Lehrgang nach §8.2 besuchst, kannst Du die 160 Stunden Klinikpraktikum der Rettungssanitäter-Ausbildung abziehen, es bleiben also noch 260 Stunden über. Es gibt die Empfehlung, diese Stunden in 140 Stunden Anästhesie, 80 Stunden Intensivstation sowie 40 Stunden Notaufnahme aufzuteilen. Dieses sind jedoch nur Richtwerte, ein Abweichen ist meines Wissens nach möglich. Wichtig ist, daß am Ende 260 Stunden bescheinigt werden. Je nach Schule erfolgt das Klinikpraktikum entweder nach dem Theorieblock, zwischen 2 Theorieblöcken oder geteilt zwischen 3 Theorieblöcken.
    Erkundige Dich am besten bei Deiner Schule...

    @ Stefan84:


    Laut dem "Reutlinger-Gutachten" ist eine Analgosedierung mit Ketanest/Dormicum auch ohne Notarztnachforderung legitim...Ich persönlich empfehle jedoch dringend, sich an die Rahmenvorgaben im eigenen RD-Bereich zu halten (sofern vorhanden), um auch im Interesse der Rettungsdienstleitung/des ÄLRD zu handeln.