@ JG
Die Argumentation daß ein Abiturient und in diesem speziellen Fall, wie er mir in der RS Ausbildung (Grundlehrgang) wiederfahren ist, ein Abiturient, unbedingt dem Hauptschüler überlegen ist, halte ich für `nen Witz, denn Inteligenz ist nicht gleich Wissen !
Besagter Abiturient stand während des RS Grundlehrgangs kurz vor`m Physikum, also seiner ersten echten Prüfung, leider war Er nicht in der Lage die Theorie 1 zu 1 in die Praxis umzusetzen (zwei linke Hände und verstocktheit), dumm gelaufen, hoffentlich macht Er in der Forschung `nen besseren Eindruck !
Generell bin ich wie viele andere in diesem Forum auch dafür, daß gewisse Standards bei den Zugangsvorraussetzungen gelten sollten (Mindestalter) diese Forderung gilt aber auch für eine Bundesweit eineitliche Ausbildung, einen einheitlichen Konsens zur Regelung der "Notkompetenz", s.h. Berufsordnung für Rett.Ass. mit inhaltlich juristisch einwandfrei formulierter Regelkompetenz des Rettungsfachpersonals,bis des soweit ist (in ferner Zukunft) müssen wir alle mit dem Leben, was uns durch`s Gesetz und den ÄLRD vorgegeben wird !
Und ich arbeite in einem RD Bereich der in diesem Forum unlängst schon als "Insel" bezeichnet wurde, es steht mir also frei in gewissen Situationen ein Analgetikum zu verabreichen, aber ich persöhnlich mache mir diese "Freiheit" eher schwer, warum, weil die Schulung durch den ÄLRD recht dürftig war !
lg
Sven