Beiträge von Nils

    die Frage ist eher, ob der Vorgesetzte nicht einen Vorgesetzten hat der wiederum einen Vorgesetzten hat...
    Beim direkten Chef muß ja nicht Schluß sein, wenn man sich eh schon unbeliebt gemacht hat...

    Noch mal von vorne:


    es gibt hier jetzt 2 mögliche Fälle:


    1) Alkoholabhängigkeit


    2) Alkoholisiert zum Dienst erschienen (kann mit Fall 1 einhergehen, aber auch nach durchzechter Nacht eines nicht-Abhängigen)


    zu 1:
    der Kollege wird angehalten sich in Therapie zu begeben. Tut er dies nicht, ist eine Kündigung möglich, da er für den Arbeitgeber in der vertraglich vereinbarten Position nicht einsetzbar ist. Begibt er sich in Therapie, wird seine Stelle selbstverständlich (wieso schreibt Klaus: "leider"??) freigehalten. Während dieser Zeit wird er aber eher krankgeschrieben sein als sich im Betrieb auf fremden Stühlen zu tummeln.
    Hat die Therapie keinen Erfolg oder gibt es Rückfälle, wird eine erneute Chance eingeräumt werden müssen. Funktioniert auch dieses nicht, ist langfristig eine Kündigung möglich.


    zu 2:
    Der Kollege wird seinen Dienst nicht antreten oder nach Erkennen der Trunkenheit (i.d.R. durch Kollegen) sofort aus dem Dienst genommen. Egal was kommt: es gibt KEINEN Grund, mit einem alkoholisierten Kollegen den Hof zu verlassen, man bringt nur den Kollegen, sich selbst und den Betrieb in Teufels Küche, denn die Probleme im weiteren Einsatzgeschehen sind nicht kalkulierbar.
    Der Kollege wird sich den arbeitsrechtlichen Konsequenzen stellen müssen (im ersten Fall wird dies wohl auf eine Verwarnung, im Wiederholungsfall auf eine Kündigung hinauslaufen). Fühlt er sich zu Unrecht beschuldigt, steht es ihm frei zu seiner Entlastung unverzüglich eine Blutprobe abzugeben. Es wäre mir dagegen neu, daß man ihn zu seiner eigenen Belastung zu Blutprobe oder Alkomattest zwingen kann - vor dem Arbeitsgericht werden auch die Aussagen der Kollegen und Vorgesetzten ausreichen. Mehrere gegen einen sind immer eine schlechte Ausgangsposition für den Belasteten.


    Ein Arbeitgeber, der auf die aktuelle Problematik ("X ist betrunken zum Dienst erschienen") nicht reagiert, handelt definitiv gegen geltendes Recht, denn er darf die auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeuge nur von geeignetem Personal bewegen lassen (siehe Problematik der ständigen Führerscheinkontrolle durch den AG zur eigenen Absicherung). Auch darf er (Beifahrerargumentation von Klaus) alkoholisiertes Personal nicht zur Patientenversorgung einsetzen.


    Gruß, Nils

    Zitat

    Original von Medic5754
    Und schliesslich ist ja auch die Aussage:
    Soldaten sind Mörder.
    höchstrichterlich genehmigt.


    Ist sie das?


    Im alten Forum meinte mal ein BWler, daß dieses Zitat nicht mehr verwendbar sei - blieb allerdings auf Nachfrage die Quelle schuldig.


    Ich habe dazu bislang nichts finden können, meine aber, im Rahmen des Zitatrechts nicht viel falsch machen zu können.



    Gruß, Nils

    Unsinn. Mord ist eine geplante Tat - die Planung seines Unfalls werdet ihr dem Kollegen kaum vorwerfen wollen. Folgerichtig könnte man ihn maximal als Totschläger bezeichnen.


    Dies ist keine Wertung des betreffenden Sanitäters und dient lediglich der Korrektur einer übermäßigen Beschuldigung. Weitere Titulierungen des (real existierenden) Rettungssanitäters möchte ich hiermit untersagen. Ob die vorangegangenen Beiträge editiert werden, bleibt Daniel Grein als Forumsadministrator überlassen.



    Nils

    Was soll denn das Berufsgesetz des Rettungsassistenten an den Ausbildungsordnungen der Rettungssanitäter ändern können? Ersteres ist Bundessache, letzteres Länderhoheit. Eine Änderung der Grundsätze zum 520-Stundenprogramm vom 20. September 1977 ist meines Wissens nicht im Gespräch.


    Gruß, Nils

    so, nach langer Suche nach einer nicht kostenpflichtigen Datenbank für das Gesetzblatt Rheinland-Pfalz bin ich nicht fündig geworden und muß euch deshalb eine etwas umständliche Alternative anbieten:


    Der Gesetzentwurf für das RD-Gesetz Rh-P. wurde unter http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3502-14.pdf (ab Seite 21) veröffentlicht, die letztendlich angenommene Version enthält die in folgendem Antrag erbetenen Änderungen: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3937-14.pdf


    Nur, um mal die Fakten auf den Tisch zu bringen ;)


    LG, Nils

    die Festschreibung von RettAss/RS finde ich ja auch grundsätzlich gut. Schlecht finde ich lediglich, wenn ihnen auch Positionen (Fahrer / Transportführer) zugeordnet werden - dies verhindert entweder eine anständige Ausbildung von Rettungsassistenten oder aber man wird geradezu aufgefordert, gegen bestehendes Recht zu verstoßen.


    In Koblenz zumindest scheint eine Ausbildung von RettAss so nicht möglich zu sein, da sich die Behörde ja eindeutig auf den Standpunkt stellt, daß der RAIP auf den Fahrersitz gehört.


    Insofern: Nicky, in Niedersachsen kann man was lernen - wenn denn ein anständiger LRA vor Ort beschäftigt ist...


    Gruß, Nils

    macht mal halblang... das ist eine Ordnungswidrigkeit, und der hat das ja nicht tagelang stehenlassen sondern wollte das Teil anmelden.


    Verboten ist es auch, Dienstfahrzeuge rückwärts zu bewegen oder im Krankenfahrzeug zu rauchen (ich bin Nichtraucher!! keine falschen Anschuldigungen bitte...) oder als RS einen Zugang zu legen...


    Nils

    http://www.gmx.net/de/themen/n…160300010064561QNoXY.html


    Zitat

    Bonn (dpa) - Zerschnitten und zerlegt fand ein Mann in Hennef bei Bonn seinen gerade gekauften Gebrauchtwagen auf einem Feuerwehrparkplatz vor.


    Die Freiwillige Feuerwehr hatte den noch unangemeldeten Opel irrtümlich für ein Übungsobjekt gehalten und die Jungfeuerwehr im Bergen von Unfallopfern ausgebildet, sagte Stadtbrandmeister Heinz-Peter Krämer in Hennef. Der Mann hatte das 900 Euro teure Auto ohne Nummernschilder auf dem öffentlichen Parkplatz abgestellt, bevor er es anmeldete.


    Gleich neben dem Opel hatte die Feuerwehr schrottreife Wagen für eine Rettungsübung der Jungfeuerwehr am folgenden Tag geparkt. "Augenscheinlich sah der Wagen des Mannes nicht wesentlich besser aus als die anderen dort abgestellten Autos", sagte Krämer. Mit hydraulischen Geräten schnitten die Feuerwehrleute sämtliche Türen aus dem Wagen, bauten die Frontscheibe aus und zogen die Lenksäule. Erst nachdem die Übung beendet war, kehrte der 19-Jährige zu seinem Auto zurück. "Wir haben den Fall unserer Versicherung gemeldet. Sie hat signalisiert, dass sie den Schaden übernehmen wird", sagte Krämer.


    Also paßt auf eure Autos auf :D


    LG, Nils

    Es ist der Schule egal, bei welcher HiOrg Du tätig bist. Naturgemäß überwiegen jedoch meist die Schüler der "eigenen" Fraktion, da sich viele halt für eine organisationseigene Schule entscheiden.
    Auch für spätere Arbeitgeber ist weniger die Organisationszugehörigkeit einer Schule entscheidend - da spielen mehr der Ruf der besuchten Schule sowie die Prüfungsnoten eine Rolle.


    Gruß, Nils

    Zitat

    Original von Nic
    ich trau es mich gar nicht zu sagen, aber bei uns stehen die Autos offen, mit Schlüssel im Zündschloß in der Halle. Außer das NEF. Den Schlüssel hat der NEF-Fahrer...


    Laß mich raten: wegen der Gifte :D

    Aber:
    was sagt ihr dazu:



    Bin nur beim Suchen darüber gestolpert...

    Zitat

    Original von Ich schon wieder
    Na, dann brauchen wir uns ja über weitere Kostensteigerungen im RD nicht wundern! *kopfschüttel*


    Was möchtest Du denn damit sagen?


    Soll ich Dir jetzt mal intensivmedizinische Maßnahmen aufzählen, die ein Vielfaches dieser MWL-Schaltung kosten??
    Überdies ist jeder Euro im Rettungsdienst gut angelegt, die Ersparnisse im Gesundheitswesen liegen bei 3-4 ? pro Euro Investition im RD. Wenn ich jetzt wüsste, welche Studie das ergeben hat, würde ich die Quelle gleich angeben, evtl. hat ja ein anderer User da ein besseres Gedächtnis als ich?


    Gruß, Nils

    eine kleine elektronische Hilfe, die einem viel Ärger ersparen kann:


    ein eingebauter Knopf im Fahrerraum wird gedrückt gehalten, Gangschaltung im Leerlauf, Handbremse anziehen und alle Pedale loslassen - nun kann man den Schlüssel abdrehen und der Motor läuft weiter.


    Nun gibt es eine einzige Möglichkeit, mit dem Auto loszufahren (wenn dann irgendwann der Patient im Auto gelandet ist):
    Schlüssel ins Zündschloß, ein wenig drehen und losfahren.


    Wird hingegen OHNE Zündschlüssel ein Pedal betätigt oder die Handbremse gelöst, geht der Motor sofort aus.


    So hat man bei laufendem Motor einen schön warmen Patientenraum ohne daß der RTW deswegen geklaut wird. Und wenn man überdies noch mit Zentralveriegelung ausgestattet ist... *schwärm*
    Übrigens keine Wunschträume - ich habe sowas auch durchaus schon gefahren (damit ist nicht das gemietete Ersatzfahrzeug gemeint :D )


    weiterhelfende Grüße von Nils

    Zitat

    Original von Alhard
    Die Rettungsdienstschule der Berliner Feuerwehr hat zwar keinen guten Ruf,aber dafür (wenn man angenommen wurde) für jeden einen Praktikumsplatz :)


    Was nutzt das, wenn Du da nichts lernst?