Beiträge von Nils
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seh ich auch so. Mach Dein Abitur, die Ausbildung kann man auch als Abiturient absolvieren...
Gruß, Nils
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Zitat
thomas schrieb:
Hallo Nils,
die Urkunde musst du bei deinem für dich zuständigen Landesverwaltungsamt beantragen.Vielen Dank! Habe ich damals auch so gemacht :pfeif: Nannte sich damals noch Bezirksregierung
"Sumpfei" freut sich aber sicher über Deine AntwortGruß, Nils :rtw:
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Eine neue Frage aus dem alten Forum sei hierher verschoben:
Zitatsumpfei schrieb am 24.04.2005 um 23:02 Uhr
Hallo.
Ich habe nun endlich mein Anerkennungsjahr hinter mich gebracht und will nun die RettAss Urkunde beantragen. Meine Frage : bei welcher Behörde muss ich dies tun ( wohne in Berlin ) und welche Dokumente muss ich alle einreichen ?
danke schonmal
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Zitat
Original von Jonas06
3. So lange man von Kollegen belächelt wird, weil man einen Patienten auskultiert.....Oh ja, DAS kenn ich irgendwoher...
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Original von anbida72
Mein Sohn hat ein Buch über den RD für Kinder und ich muss sagen, das ich sehr erstaunt war, weil darin nicht mehr der RS und NA stand, sondern RettAss und NA.
Welches Buch meinst Du denn?"Wenn der Rettungsdienst kommt" (SK-Verlag) finde ich sehr schön, das hat meine Nichte und später meine Kinder immer wieder begeistert. Und aufgrund seiner Kürze schon sehr früh...
"Ich habe eine Freundin, die ist Notärztin" (PIXI-Bücher, auch als große Version erhältlich) finde ich sehr gut, ein einziger Fehler in der Erklärung rettungsdienstlicher Strukturen: Respekt!
Gruß, Nils
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hallo?
Hat euch das Papier so sehr verschreckt?
Da mach ich mir die Mühe und stell hier endlich mal was anständiges zum Thema Novellierung RettAssG ein - und alle verstummen vor Ehrfurcht !?!
Gibt es zu dem Text nichts zu sagen?
Nächtle,
Nils -
übrigens
hat die präklinische Sonographie in der Rettungsassistentenausbildung genau den Stellenwert, den er auch in Ihrer Notarztausbildung hatte... nämlich keinen!
Das ist eine Spielerei, die von Ihrem Kollegen Walcher aus Frankfurt in die Welt getragen wird (und in der Rettung wohl auch irgendwann Einzug halten wird, seine Studien werden schon dafür sorgen... Man muß sich seinen Markt ja irgendwie schaffen...).
Sie sehen, nicht nur Rettungsassistenten kümmern sich um die Entwicklung des RDlaunige Grüße von
Nils -
aaah...
ok.ich kenn mich mit diesen seltsamen Strukturen keinen Deut aus...
Gruß, Nils
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die Antwort wird Dir in erster Linie die Schule Deiner Wahl geben können - und wenn diese sich nicht sicher ist, dann die zuständige Verwaltung (Regierungspräsidium o.ä.).
Da
a) die Berufsurkunde Rettungsassistent keine Angaben darüber enthält, nach welcher Kursmöglichkeit die Ausbildung durchgeführt wird und
b) eine Gleichwertigkeit der verschiedenen Anerkennungsmöglichkeiten mit der "normalen" Ausbildung garantiert wird, muß die Schule (sollte sie "normale" Rettungsassistenten annehmen) auch Dich annehmen.Die andere Frage ist eher (und da sind sich die Länder wohl nicht ganz einig), ob eine Ausbildung zum RettAss tatsächlich anerkennungswürdig ist, da die Ausbildung ja nicht nach dem BBiG erfolgt. Eine Reform der Ausbildung nach dem derzeit vorgestellten Eckpunktepapier der Ständigen Konferenz Rettungsdienst würde diese Problematik endlich beseitigen und damit den Weg für eine Gleichbehandlung in allen Bundesländern ebnen.
Gruß, Nils
edit: fliege
die Fachoberschulreife hat er ja schon... Er will die Fachhochschulreife -
ok, ich schulde Dir ein Bier, lasse!
Herzlichen Glückwunsch!
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Aktueller Stand der Novellierung:
um mal ganz konkret zu sein, stell ich hier mal das Eckpunktepapier vor, auf das sich folgende Organisationen zur Vorlage beim Bundesministerium geeinigt haben:
- Ständige Konferenz für den Rettungsdienst
- ver.di
- BKS
- BÄK
- VDAK
- ARw
- BVRD
- DIVI
- BAND
- MHD
- JUH
- ASB
- DRKZitatEckpunktepapier zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes
Berufsbezeichnung
Zur Vermeidung von Konfusionen hinsichtlich der unterschiedlichen Qualifikationsstufen von nichtärztlichem Personal im Rettungsdienst (Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent) besteht Einvernehmen, dass geprüft werden muss, ob eine "neue" Berufsbezeichnung für das nach dem novellierten RettAssG ausgebildete Personal zu wählen ist.
Ausbildungsziele
- Basisuntersuchun und Diagnostik der vitalen Funktionen im Rettungsdienst.
- Durchührung der erforderlichen lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Rettungsdienst.
- Monitoring der vitalen Funktionen.
- Betreuende Maßnahmen.
- Herstellung und Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Durchführung des Transportes.
- Rettungsdienstorganisation und -verwaltung.Ausbildungsumfang
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre in Vollzeit
- Ausbildungsumfang: 4.600 Stunden (mind. die Hälfte praktisch, mind. ein Drittel theoretisch, alternierend)
- Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen auf die Ausbildungsdauer insbesondere für Angehörige von Medizinalberufen und Feuerwehrangehörigen
- Lernorte: Rettungsdienstliche Einrichtungen, Rettungsdienstschule bzw. berufsbildende Schule sowie Krankenhäuser oder entsprechend geeignete medizinische EinrichtungenAnforderungen an Rettungsdienstschule / Ausbildungsbetrieb
- Hauptberufliche Leitung mit integrierter ärztlicher und pädagogischer Kompetenz
- pädagogisch qualifizierte hauptberufliche Lehrkräfte in ausreichender Anzahl
- Übergangsregelung für derzeit anerkannte Rettungsdienstschulen:
Anerkennung bleibt 5 Jahre erhalten
- vertragliche Verbindung mit Ausbildungsbetrieben
- Praktische Ausbildung auch in anderen Einrichtungen, z.B. Krankenhaus
- Ausbilder für die praktische Ausbildung mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation; Weiterbildung im Umfang von mind. 120 Stunden
- Prüfungsverfahren analog Berufsausbildungsgesetz (BBiG)Rahmenbedingungen für den Auszubildenden
- Ausbildungsvertrag mit Betrieb
- Freistellung für die Schule
- Ausbildungsvergütung
- Tarifvertragliche Regelungen der Ausbildungsbedingungen möglich
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Kostenlose Ausbildungsmittel, Fachbücher usw.
- Probezeit auf 6 Monate
- Einmalige Ausbildungsverlängerung bei nichtbestehen der PrüfungÜbergangsregelungen
- Rettungsassistenten dürfen nach Aufbauschulung und bestandener Prüfung die "neue" Berufsbezeichnung führen
- Die alten Berufsbezeichnungen bleiben geschützt und gelten weiter
- Begonnene Ausbildungsgänge werden nach "altem" Recht zu Ende geführt
- Zugang zur "neuen" Berufsbezeichnung wird durch Aufbauschulung und anschließender Zertifizierung durch die zuständige Behörde ermöglicht
- Refinanzierung der Ausbildungskosten über die Entgelte der Einrichtungen (Krankenkassen, Pflegekassen, Selbstzahler)Berlin, 7. Januar 2005
gez.
Prof. Dr. med. Karl-Heinz AltemeyerTeilnehmer der Sitzung waren: Prof. Dr. K.H. Altemeyer (Vorsitzender StKonfRD), Dr. K.W. Demmer (stv. Vorsitzender StKonfRD), G. Dielmann (ver.di), U. Fleischer (BKS), A. Gabler (BÄK), Dr. Dr. A. Lechleuthner (BF Köln), M. Leonhardt (ver.di), N. Klöckner (MHD), M. König (komba), P. Maßbeck (DRK), R. Mohr (VdAK), DR. R. Müller (ARw), Dr. G. Nadler (BVRD), H. Schottner (ASB), Prof. Dr. P. Sefrin (DIVI), L. Strate (JUH), Dr. D. Stratmann (BAND) und S. Tropp (DRK)
So, jetzt haben wir mal was handfestes :]
Gruß, Nils
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PS: Beim MKK z.B. stellten wir fest, daß die Lunge sich offensichtlich nur aus ihrem eigenen Blutkreislauf versorgen soll... Dem widersprachen andere Bücher, die durchaus ein eigenes Versorgungssystem der Lunge nannten
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ähem...
würdet ihr mal etwas weniger chinesisch prechen und mir verraten, was an dem Rungaldier falsch ist?
IUch habe mit dem Buch zwar nicht gelernt, fand es aber beim Überfliegen eigentlich klasse. Was habe ich überlesen??Gruß, Nils
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eben. Also mach mal Deine 3 Jahre die Ausbildung, und danach schauen wir mal ob die Novellierung durch ist, oder ob Du die Ausbildung nach derzeitiger Gesetzeslage machen kannst. Jetzt über die Situation in dreieinhalb Jahren zu spekulieren macht wenig Sinn und wird Dir auch nicht wirklich weiterhelfen.
Ist nicht bös gemeint.
Gruß, Nils
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Zitat
Original von Gelini
Und ich dachte ich wär fertig mit der Schule sobald ich die Prüfungen durch habe !DAS denken leider viele. Viel zu viele
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Den Rettungsmeister würd ich auch noch akzeptieren.
Die Besetzung ist tatsächlich Sache der Länder und wird damit nicht über ein Bundesgesetz zu regeln sein. Eine von den Ländern seit 1977 vergebene Ausbildungsbescheinigung (RS) nachträglich zu einem richtigen Beruf aufzuwerten scheint mir sehr unklug zu sein, dies schafft noch mehr Verwirrung. Auch bin ich gar nicht so scharf darauf, den Begriff "Sanitäter" in die Berufsbezeichnung aufzunehmen, denn der heutige Rettungsdienst bietet dem Patienten ein bißchen mehr an Service... Da würde ich tatsächlich eher auf eine integration von Rettung oder Rettungsdienst in die Berufsbezeichnung plädieren - auch hier liegt eine eindeutige Zuordnung vor. Der Rettungsmeister würde diese Bedingung durchaus erfüllen.Sollte eine dreijährige Ausbildung die Durchlässigkeit zu anderen medizinischen Hilfsberufenb ermöglichen bzw. erleichtern, würde ich auch mit dem Notfallpfleger o.ä. gut klarkommen.
Gruß, Nils
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gefunden im alten Forum, wird diese Diskussion hier vorgestellt:
ZitatOriginal von Liddo, 14.04.2005 12:28
Hi Leute!
Ich habe schon des öfteren gehört, dass Kollegen ihr Anerkennungsjahr im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres gefahren haben. Da ich selbst noch keine RAiP Stelle gefunden habe, ziehe ich dieses jetzt auch in Betracht.
Vorhin wollte ich mich noch genauer informieren, wie das dann ablaufen würde und habe beim ASB Landesverband RLP angerufen und dort wurde mir gesagt, dass es nicht möglich wäre, da kein FSJ während einer Berufsausbildung angetreten werden darf. (Ich mache die verkürzte Ausbildung)
Hat jemand von Euch das Anerkennungsjahr als Zivi / FSJ gemacht?
Wenn ja, wurde getrickst, dass es geht?
Habe nämlich keine Lust das Jahr zu fahren, um dann gesagt zu bekommen, dass mir die Stunden doch nicht anerkannt werden.Mit freundlichen Grüßen
Jens
ZitatOriginal von Daniel Grein, 14.04.2005 13:08
[...]
Übrigens ist es richtig, daß das ein FSJ während der Berufsausbildung nicht möglich ist. Und da es sich in deinem Fall um das 2. Ausbildungsjahr zum RettAss handelt, ist eine Ableistung über das FSJ leider nicht möglich.ZitatOriginal von deTobi, 14.04.2005 13:44
Hi.
Daniel kennt sich zwar normalerweise super aus aber es stimmt net ganz. Man kann dies schon machen es kommt halt auf dein Regierungspräsideum an. Normalerweise auf einer Lehrrettungswache und überwiegend aufm RTW.
Aber frag einfach nach.
Ich mache grad ein FSJ und habe vor dann evtl. zur Überbrückung den RA draufzusetzen und ich Rheinland-Pfalz kann ich die Stunden sogar im nachhinein anrechenen lassen.Hoffe konnte helfen, wenn net kannst gern mailen.
de Tobi
viel Spaß bei der weiteren Diskussion. Der Thread wurde im alten Forum geschlossen -
welche Punkte sollen rein in die Umfrage?? Nenn sie, und ich bastel sie Dir...
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Zitat
Original von Anno2000
Ich würde mich lieber Rettungssanitäter nennen dürfen!!!Ich DARF mich Rettungssanitäter nennen
Leider aber ist dieser Begriff fest mit der 520-Stunden-Ausbildung verbunden, also ist eine Diskussion darüber hinfällig. Eine andre Bezeichnung (im alten Forum haben wir mal Namen gesammelt, aber irgendwie war da wenig brauchbare dabei) könnte der Notfallsanitäter sein, hier scheint mir aber eine begrifflich unklare Abgrenzung zum Rettungssanitäter zu bestehen - auch nichts eindeutiges.
Hättest Du denn was anzubieten? Subarzt? paramedizinischer Notfallpfleger?
Gruß, Nils