Beiträge von Nils

    Zitat

    thomas schrieb:
    Hallo Nils,
    die Urkunde musst du bei deinem für dich zuständigen Landesverwaltungsamt beantragen.



    Vielen Dank! Habe ich damals auch so gemacht :pfeif: Nannte sich damals noch Bezirksregierung
    "Sumpfei" freut sich aber sicher über Deine Antwort :love:


    Gruß, Nils :rtw:

    Eine neue Frage aus dem alten Forum sei hierher verschoben:


    Zitat

    Original von Jonas06
    3. So lange man von Kollegen belächelt wird, weil man einen Patienten auskultiert.....


    Oh ja, DAS kenn ich irgendwoher...

    Zitat

    Original von anbida72
    Mein Sohn hat ein Buch über den RD für Kinder und ich muss sagen, das ich sehr erstaunt war, weil darin nicht mehr der RS und NA stand, sondern RettAss und NA.


    Welches Buch meinst Du denn?


    "Wenn der Rettungsdienst kommt" (SK-Verlag) finde ich sehr schön, das hat meine Nichte und später meine Kinder immer wieder begeistert. Und aufgrund seiner Kürze schon sehr früh...


    "Ich habe eine Freundin, die ist Notärztin" (PIXI-Bücher, auch als große Version erhältlich) finde ich sehr gut, ein einziger Fehler in der Erklärung rettungsdienstlicher Strukturen: Respekt!


    Gruß, Nils

    übrigens
    hat die präklinische Sonographie in der Rettungsassistentenausbildung genau den Stellenwert, den er auch in Ihrer Notarztausbildung hatte... nämlich keinen!
    Das ist eine Spielerei, die von Ihrem Kollegen Walcher aus Frankfurt in die Welt getragen wird (und in der Rettung wohl auch irgendwann Einzug halten wird, seine Studien werden schon dafür sorgen... Man muß sich seinen Markt ja irgendwie schaffen...).
    Sie sehen, nicht nur Rettungsassistenten kümmern sich um die Entwicklung des RD :love:


    launige Grüße von
    Nils

    die Antwort wird Dir in erster Linie die Schule Deiner Wahl geben können - und wenn diese sich nicht sicher ist, dann die zuständige Verwaltung (Regierungspräsidium o.ä.).


    Da
    a) die Berufsurkunde Rettungsassistent keine Angaben darüber enthält, nach welcher Kursmöglichkeit die Ausbildung durchgeführt wird und
    b) eine Gleichwertigkeit der verschiedenen Anerkennungsmöglichkeiten mit der "normalen" Ausbildung garantiert wird, muß die Schule (sollte sie "normale" Rettungsassistenten annehmen) auch Dich annehmen.


    Die andere Frage ist eher (und da sind sich die Länder wohl nicht ganz einig), ob eine Ausbildung zum RettAss tatsächlich anerkennungswürdig ist, da die Ausbildung ja nicht nach dem BBiG erfolgt. Eine Reform der Ausbildung nach dem derzeit vorgestellten Eckpunktepapier der Ständigen Konferenz Rettungsdienst würde diese Problematik endlich beseitigen und damit den Weg für eine Gleichbehandlung in allen Bundesländern ebnen.


    Gruß, Nils



    edit: fliege
    die Fachoberschulreife hat er ja schon... Er will die Fachhochschulreife

    Aktueller Stand der Novellierung:


    um mal ganz konkret zu sein, stell ich hier mal das Eckpunktepapier vor, auf das sich folgende Organisationen zur Vorlage beim Bundesministerium geeinigt haben:
    - Ständige Konferenz für den Rettungsdienst
    - ver.di
    - BKS
    - BÄK
    - VDAK
    - ARw
    - BVRD
    - DIVI
    - BAND
    - MHD
    - JUH
    - ASB
    - DRK



    So, jetzt haben wir mal was handfestes :]


    Gruß, Nils

    eben. Also mach mal Deine 3 Jahre die Ausbildung, und danach schauen wir mal ob die Novellierung durch ist, oder ob Du die Ausbildung nach derzeitiger Gesetzeslage machen kannst. Jetzt über die Situation in dreieinhalb Jahren zu spekulieren macht wenig Sinn und wird Dir auch nicht wirklich weiterhelfen.


    Ist nicht bös gemeint.


    Gruß, Nils

    Den Rettungsmeister würd ich auch noch akzeptieren.
    Die Besetzung ist tatsächlich Sache der Länder und wird damit nicht über ein Bundesgesetz zu regeln sein. Eine von den Ländern seit 1977 vergebene Ausbildungsbescheinigung (RS) nachträglich zu einem richtigen Beruf aufzuwerten scheint mir sehr unklug zu sein, dies schafft noch mehr Verwirrung. Auch bin ich gar nicht so scharf darauf, den Begriff "Sanitäter" in die Berufsbezeichnung aufzunehmen, denn der heutige Rettungsdienst bietet dem Patienten ein bißchen mehr an Service... Da würde ich tatsächlich eher auf eine integration von Rettung oder Rettungsdienst in die Berufsbezeichnung plädieren - auch hier liegt eine eindeutige Zuordnung vor. Der Rettungsmeister würde diese Bedingung durchaus erfüllen.


    Sollte eine dreijährige Ausbildung die Durchlässigkeit zu anderen medizinischen Hilfsberufenb ermöglichen bzw. erleichtern, würde ich auch mit dem Notfallpfleger o.ä. gut klarkommen.


    Gruß, Nils

    gefunden im alten Forum, wird diese Diskussion hier vorgestellt:



    Zitat

    Original von Daniel Grein, 14.04.2005 13:08
    [...]
    Übrigens ist es richtig, daß das ein FSJ während der Berufsausbildung nicht möglich ist. Und da es sich in deinem Fall um das 2. Ausbildungsjahr zum RettAss handelt, ist eine Ableistung über das FSJ leider nicht möglich.



    viel Spaß bei der weiteren Diskussion. Der Thread wurde im alten Forum geschlossen

    Zitat

    Original von Anno2000
    Ich würde mich lieber Rettungssanitäter nennen dürfen!!!


    Ich DARF mich Rettungssanitäter nennen :D


    Leider aber ist dieser Begriff fest mit der 520-Stunden-Ausbildung verbunden, also ist eine Diskussion darüber hinfällig. Eine andre Bezeichnung (im alten Forum haben wir mal Namen gesammelt, aber irgendwie war da wenig brauchbare dabei) könnte der Notfallsanitäter sein, hier scheint mir aber eine begrifflich unklare Abgrenzung zum Rettungssanitäter zu bestehen - auch nichts eindeutiges.


    Hättest Du denn was anzubieten? Subarzt? paramedizinischer Notfallpfleger?


    Gruß, Nils