Z. B. in einer aktuellen Stellenausschreibung der BF Neumünster findet sich die EG N:
http://www.neumuenster.de/feuerwehr/files/a_37_ns_191216.pdf
Z. B. in einer aktuellen Stellenausschreibung der BF Neumünster findet sich die EG N:
http://www.neumuenster.de/feuerwehr/files/a_37_ns_191216.pdf
Tut es auch nicht
Kann das jemand verifizieren?
Oder 1/5 Berliner Leitstslelle
Und verdi ist auch aktiv:
Und weiter gehts...
ZitatDie Schreie. Noch immer kann Jürgen Peters sie hören. Nachts kommen die Erinnerungen an abgetrennte Arme und Beine, eingeklemmte Menschen und suchende Angehörige. In Gedanken ist er wieder auf den Gleisen - am 5. Oktober 1961 beim verheerendsten S-Bahn-Unglück in der Hamburger Geschichte. Mit Tempo 70 knallt damals eine S-Bahn zwischen den Haltestellen Rothenburgsort und Berliner Tor auf einen Arbeitszug. 28 Menschen sterben, Dutzende sind verletzt. Peters ist einer der ersten Retter am Unfallort. "Es war so schrecklich. Um das zu verarbeiten, muss man darüber sprechen", sagt der 77-Jährige. Und das tut er. Am Mittwoch sogar in der Öffentlichkeit. Bei der Feierstunde zum 70. Jahrestag des Hamburger Rettungsdienstes erzählten er und andere Pensionäre von ihren Erfahrungen im Rettungsdienst der Feuerwehr der Hansestadt.
Dem zu zu Hören Spaß machen tut
Und jetzt zeigt man mir mal eine Sparte, die sich - bei urteilsgerechter Umsetzung dieser "Vorgaben" - dann noch BuFDi's oder FSJ'ler leistet. Damals beim Zivi hat sich darum doch auch keiner was gesch****en.
Auch bei den Zivildienstleistenden war es damals rechtswidrig...
In HH wird das Schutzziel gem. AGBF oft nur durch die FF erreicht.
Lübeck arbeitet ebenfalls mit der FF zur Deckung der anvisierten Sollstärke.
... und gegebenenfalls kommt § 31a StVZO zur Anwendung, sofern die Zuwiderhandlung mit Punktevergabe belastet ist.
Und vom Bußgeld mal abgesehen: die Kosten des Verfahrens können auch dem Halter auferlegt werden, § 25a StVG. Das ist eine Form der Halterhaftung, auch wenn diese nicht das Begleichen des Bußgeldes betrifft.
Ich hoffe, dass es aber gleichzeitig im Hintergrund bei der DB genug kluge Köpfe gibt, die es eben nicht auf den Mann alleine schieben, sondern einen systemischen Fehler, bzw. ggf. auch einen technischen (veraltete Hard - und Software) erkennen und beheben.
Daran glaube ich ehrlich gesagt weniger. Und wenn ich dich zu bekehren versuchen darf: das sagt genug über die Fehlerkultur bei der DB.
5. Lübecker Notfalltag am Sonnabend, 16. April 2016 / 09.00-15.30 Uhr
ZitatAlles anzeigen
Uhrzeit Thema
8.30 Anmeldung/Registrierung
Gruppeneinteilung Workshop
9.00 Begrüßung H. Thiele, S. Wolfrum
9.05 Geburt – Management geburtshilflicher Notfälle
im Rettungsdienst V. Bossung
9.30 Geburt – Die Versorgung des Neugeborenen P. Jung
9.55 R eanimation – Advanced Cardiac Life Support
ERC Leitlinien 2015: Drucktiefe, Frequenz, Ventilation T. Graf
10.20 Kaffeepause und Produktpräsentation
10.40 Workshop Gruppe A in rotierenden Gruppen
Gruppenvorträge Gruppe B
11.55 Kaffeepause und Produktpräsentation
12.10 R eanimation – Ersthelfer-Reanimation per App,
Lübecker Pilot-Projekt H. Thiele
12.30 Traumatologie – Wirbelsäulenverletzung
Wie sieht die Erstversorgung aus? A. Unger
12.50 Leichenschau – im Rettungsdienst J.-Ch. Lewejohann
13.40 Workshop Gruppe B in rotierenden Gruppen
Gruppenvorträge Gruppe A
15.00 Produktpräsentation
15.30 Ende
Workshops
Gruppe A Gruppe B
Uhrzeit Uhrzeit
10.40 13.40 Workshop 1: Reanimation mit Autopuls
Firma Zoll
11.00 14.00 Workshop 2: Reanimation mit LUCAS
Firma Physio-Controll
11.20 14.20 Workshop 3: Reanimation mit Corpuls CPR
Firma Hestomed
11.40 14.40 Workshop 4: Management einer Geburt im
Rettungswagen J. Baran
Gruppenvorträge
Gruppe A Gruppe B
Uhrzeit Uhrzeit
13.40 10.40 Herausforderung bei der Akutbehandlung
von Patienten mit oralen Antikoagulanzien
S. Wolfrum
14.20 11.00 Akut dekompensierte Herzinsuffizienz –
Schleifendiuretika, Vorlastsenkung, NIV und
was noch? G. Fürnau
14.40 11.20 Aktuelle Studienlage manueller vs.
mechanischer Reanimation M. Mielke
Ihr könnt doch zum Ausgleich einfach ne Freischicht einbaueb
Aber vielleicht kannst Du mir ja mal den einen oder anderen Tipp geben, wenn es um das Thema §17 Abs. 2 Satz 1 TVöD geht?
Klar.
ZitatDie Initiative auf Verkürzung der Stufenlaufzeit kann sowohl von der Führungskraft als auch vom Beschäftigten ausgehen. Ein Antrag ist nur begründet, wenn konkret dargelegt werden kann, welche erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen in der zurück liegenden Zeit erbracht wurden. Dabei ist darzulegen, dass in der ausgeübten Tätigkeit erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen gezeigt werden und zusätzlich ständig Sonderaufgaben übernommen werden, die über das eigentliche Tätigkeitsfeld oder den Verantwortungsbereich hinausgehen. Eventuell absolvierte Zusatz- und Weiterqualifikationsmaßnahmen sollten ebenfalls zur Begründung angeführt werden. Die überdurchschnittlichen Leistungen sollten über einen längeren Zeitpunkt ständig erbracht werden. Wird der Antrag von dem Beschäftigten gestellt, dann ist eine Befürwortung durch die Abteilungsleitung unerlässlich.
BeckOK TVöD-AT § 17 Rn 12b
ZitatAlles anzeigenIn einem Schreiben des Bundesministers für Verteidigung v. 5.5.2010 (PSZ II 4 – Az 18-20-03) werden als mögliche Kriterien für die Verkürzung der Stufenlaufzeit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Einschätzung der Leistungen ua folgende angeführt:
•„kontinuierlich weit überdurchschnittliche Arbeitsergebnisse bei hohem Arbeitstempo,
•überdurchschnittliche und nicht nur kurzfristige Belastbarkeit,
•außergewöhnliche Führungseigenschaften und/oder Förderung von Arbeitsprozessen und Arbeitsergebnissen durch integrative Persönlichkeit,
•besondere Eigeninitiative und Einbringung neuer Ideen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und Straffung vorhandener betrieblicher Strukturen bzw. zur wirtschaftlichen Nutzung von Ressourcen,
•Fähigkeit zur und Engagement bei der Umsetzung neuer Entwicklungen, veränderter Arbeitssituationen, veränderter Grundlagen und Vorschriften („Leisten von Pionierarbeit“),
•Die uneingeschränkte Bereitschaft zur Übernahme von Vertretungsaufgaben, von dienststellen- oder anlassbezogenen Sonderaufgaben bzw. die Wahrnehmung spezieller Beauftragten-/Nebenfunktionen, die bei der Eingruppierung nicht berücksichtigt werden können.“
A.a.O., Rn 12.2
Bundesbeamtengesetz...
I.d.R. immer besser wie ein HiOrg-Tarif, aber auch nicht immer das gelbe vom Ei. Und das habe ich im öD nicht für möglich gehalten! Einige Dinge, wie "Kann-Regelungen", z.B. für die Personalförderung und -entwicklung, bedeuten für den Arbeitgeber immer "Nein, das geht nicht-Regelung" (und "das haben wir noch nie gemacht").
Da muss ich mal kurz und heftig widersprechen: das ist nicht überall so. Wenn die wollen, ist echt viel möglich.
Das passt ja ganz gut zu einem anderen aktuellen Thema hier im Forum. Wenn immer mehr zu tun ist, müssen zwangsläufig mehr Autos und somit mehr Personal auf die Straße.
Zumindest solang kein Paradigmenwechsel in Sicht ist