Beiträge von Nils

    Zitat

    Die Schreie. Noch immer kann Jürgen Peters sie hören. Nachts kommen die Erinnerungen an abgetrennte Arme und Beine, eingeklemmte Menschen und suchende Angehörige. In Gedanken ist er wieder auf den Gleisen - am 5. Oktober 1961 beim verheerendsten S-Bahn-Unglück in der Hamburger Geschichte. Mit Tempo 70 knallt damals eine S-Bahn zwischen den Haltestellen Rothenburgsort und Berliner Tor auf einen Arbeitszug. 28 Menschen sterben, Dutzende sind verletzt. Peters ist einer der ersten Retter am Unfallort. "Es war so schrecklich. Um das zu verarbeiten, muss man darüber sprechen", sagt der 77-Jährige. Und das tut er. Am Mittwoch sogar in der Öffentlichkeit. Bei der Feierstunde zum 70. Jahrestag des Hamburger Rettungsdienstes erzählten er und andere Pensionäre von ihren Erfahrungen im Rettungsdienst der Feuerwehr der Hansestadt.


    http://www.ndr.de/kultur/gesch…ie,rettungsdienst132.html

    Ich hoffe, dass es aber gleichzeitig im Hintergrund bei der DB genug kluge Köpfe gibt, die es eben nicht auf den Mann alleine schieben, sondern einen systemischen Fehler, bzw. ggf. auch einen technischen (veraltete Hard - und Software) erkennen und beheben.


    Daran glaube ich ehrlich gesagt weniger. Und wenn ich dich zu bekehren versuchen darf: das sagt genug über die Fehlerkultur bei der DB.

    5. Lübecker Notfalltag am Sonnabend, 16. April 2016 / 09.00-15.30 Uhr



    Aber vielleicht kannst Du mir ja mal den einen oder anderen Tipp geben, wenn es um das Thema §17 Abs. 2 Satz 1 TVöD geht?


    Klar.


    Zitat

    Die Initiative auf Verkürzung der Stufenlaufzeit kann sowohl von der Führungskraft als auch vom Beschäftigten ausgehen. Ein Antrag ist nur begründet, wenn konkret dargelegt werden kann, welche erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen in der zurück liegenden Zeit erbracht wurden. Dabei ist darzulegen, dass in der ausgeübten Tätigkeit erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen gezeigt werden und zusätzlich ständig Sonderaufgaben übernommen werden, die über das eigentliche Tätigkeitsfeld oder den Verantwortungsbereich hinausgehen. Eventuell absolvierte Zusatz- und Weiterqualifikationsmaßnahmen sollten ebenfalls zur Begründung angeführt werden. Die überdurchschnittlichen Leistungen sollten über einen längeren Zeitpunkt ständig erbracht werden. Wird der Antrag von dem Beschäftigten gestellt, dann ist eine Befürwortung durch die Abteilungsleitung unerlässlich.


    BeckOK TVöD-AT § 17 Rn 12b



    A.a.O., Rn 12.2

    I.d.R. immer besser wie ein HiOrg-Tarif, aber auch nicht immer das gelbe vom Ei. Und das habe ich im öD nicht für möglich gehalten! Einige Dinge, wie "Kann-Regelungen", z.B. für die Personalförderung und -entwicklung, bedeuten für den Arbeitgeber immer "Nein, das geht nicht-Regelung" (und "das haben wir noch nie gemacht").


    Da muss ich mal kurz und heftig widersprechen: das ist nicht überall so. Wenn die wollen, ist echt viel möglich.