Beiträge von not_for_everybody

    Dieser Beitrag des Sat1-Bayern ist doch ein absoluter Witz...


    Das es in dem besagten Bundesland immer etwas anders zugeht, als im Rest der Republik ist ja kein Geheimnis. Dies fängt ja schon mit dem Eigennamen der Hilforganisation an.


    Ich glaube, durch das BRK wurde noch nicht so wirklich verstanden, welchen Sinn und Zweck das Notfallsanitätergesetz haben soll. Das damit das Ziel verfolgt wird, eine gute und vor allem qualitativ hochwertige Versorgung von Notfallpatienten auch ohne einen anwesenden Notarzt sicherzustellen, ist glaube ich im Süden noch nicht durchgedrungen.


    Ich frage mich sowieso, wie es möglich ist, einen RTW nur mit Ehrenamtlichen und dann noch mit zwei Rettungssanitätern zu besetzen, aber dies ist ja leider Länderregelung. Man hat sich in Bayern ein schönes Schlupfloch im Gesetz gelassen:


    BayRDG:


    "Art. 43


    Besetzung, Personalqualifikation


    (1) 1Krankenkraftwagen sind mit mindestens zwei
    geeigneten Personen zu besetzen. 2Beim Krankentransport
    ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder
    ein Rettungssanitäter, bei der Notfallrettung ist mindestens
    eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent
    zur Betreuung des Patienten einzusetzen.


    (3) Von den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 und des
    Abs. 2 Satz 3 kann im Einzelfall ausnahmsweise abgewichen
    werden, wenn ansonsten das Einsatzfahrzeug
    nicht zum Einsatz kommen könnte."


    Meiner Meinung nach kann man ein Gesetz nicht noch schwammiger formulieren. Wenn ich von einer geforderten Qualifikation Abstand nehmen kann, weil ein Rettungsmittel sonst nicht eingesetzt werden kann, welche Mindestqualifikation muss dann bitte nachgewiesen werden??? Oder darf ich mir jetzt den nächsten Fleischer und Bäcker suchen und diese zum nächsten Notfalleinsatz schicken??? :scare3:


    Genau so ist es für mich unverständlich, wie man in einem System, welches durch Krankenkassen finanziert wird, Ehrenamtliche einsetzen kann. Ein ganz klarer Fehler in der Planung.

    Liebe Kollegen,


    heute beschäftigte meine Kollegen die Frage, ab wann die Zeit der Berufserfahrung gezählt wird. Werden die 5 Jahre erst ab dem Datum der Urkundenausstellung gezählt oder ab dem Datum der letzten Prüfung?


    Meiner Meinung nach würde ich behaupten wollen, dass das Anerkennungsjahr nicht mit zur Berufserfahrung gezählt wird.


    Wie ist Eure Meinung dazu?


    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Hilfreich könnten für euch auch spezielle Bücher sein.....z.B. der LPN5 ist ein reines Buch mit Prüfungsfragen...auch gibt es noch andere Literatur im Handel...


    wenn ihr mit eurer Schulleitung gut könnt, fragt doch einfach mal, ob man euch eine Probearbeit aus alten Examensfragen zusammen stellen würde, einfach damit ihr die Art der Fragen schon mal gesehen habt und wisst, was auf euch zu kommt....


    und im Großen und Ganzen hilft wirklich nur lernen...das ist der einzige Weg, um das Examen zu bestehen und nachher auch gute Arbeit leisten zu können ;-)

    Hallo Kollegen,


    hat jemand von Euch eine Präsentation zum Thema Spineboard, Kopffixateur, Stifneck und / oder Schaufeltrage, welche er mir zur Verfügung stellen könnte?


    Ihr würdet mir damit sehr helfen... :help:


    Danke.....

    Hallo,


    also ich habe heute auch gerade einen Kurs bei Heinzmann abgeschlossen, und kann dir nur sagen, egal welchen du machst, die Wiederholungsfragen können echt helfen. Problem ist manchmal nur, dass evtl. noch mehr und noch tiefgründiger gefragt wird, allerdings wirst du im Präsenzunterricht eigentlich recht gut auf alles vorbereitet.


    Wünsche dir viel ERfolg für dein Examen :)

    Ich habe damals eine Liste mit meinem Zeugnis von der Prüfungsbehörde zugesandt bekommen, auf der alle einzureichenden Unterlagen aufgeführt waren. Darunter auch eine "einfache" Kopie des Zeugnis, obwohl es an die ausstellende Behörde geschickt werden musste.


    Also hier im Zweifelsfall noch mal bei deiner Prüfungsbehörde nachfragen.


    Schöne Grüße :prost:

    Also bei uns wird auch jährlich die Rezertifizierung zur Frühdefibrillation durch den ärztlichen Leiter abgenommen. Gleichzeitig wird somit auch das Legen von periph. venösen Zugängen und das Intubieren mittels Larynxtubus "im Rahmen der Notkompetenz" geprüft. Ein kleiner Theorieteil gehört auch dazu...=)

    hallo,


    also ich kann aus eigener Erfahrung sprechen und habe neine LRW damals auch geändert.


    Da ich von der ersten Wache alle Unterschriften für die dort geleisteten Stunden und so weiter hatte, wurden mir diese dort auch anerkannt.


    Aber ich denke, es wäre am Besten, wenn du z.B. am 31. bei einer Wache aufhörst und am 1. dann nahtlos weitermachst....so hast du keine Leerzeiten, die du irgendwann begründen musst....

    ja, in der Suchfunktion habe ich schon was gefunden. Und mich würde doch auch mal interessieren, ob schon jemand seine LRA-Ausbildung über das Fernstudium bei Heinzmann gemacht gemacht hat? ?-( und mir evtl. erzählen könnte, wie die Lehrbriefe aussehen.. :?:..ob er mit der Ausbildung das bekommen hat, was er sich vorgestellt hat und wie sich der praktische Teil nachher gliedert....


    würde mich über viele nette Antworten von Euch freuen.... :hi:


    schöne Grüße.... :beer:

    Liebe Kollegen,


    ich wollte mal fragen, wie es bei euch mit der Anerkennung von :!: externen :!: Weiterbildungen und Fernstudien durch euren Arbeitgeber aussieht. Meine Frage ziehlt eigentlich nur darauf, dass ich mich für ein Fernstudium zum LRA bei der Heinzmann Akademie interessiere. Nach Aussage des Anbieters ist diese Fortbildung anerkannt. Aber ich bin ehrlich gesagt noch beim überlegen, ob ich es mit einem Fernstudium versuche, oder doch lieber nächstes Jahr auf eine Vollzeitausbildung setze.... ?-(


    Für Eure Meinungen und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar....


    Gruß

    Hallo Kollegen,


    ich hab mich in der vergangenen Zeit fters mit dem Thema eines Fernstudiums beschftigt. Die Studienrichtung sollte "Lehrrettungsassistent" sein.


    Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit einem Fernstudium fr die Lehrrettungsassistenten-Ausbildung?


    kollegiale Gre aus Mecklenburg


    Flori

    Also wenn du später mal auf RTW od ITW eingesetzt wirst, kann es dir täglich passieren, dass du auch pat von der ITS verlegen musst. Und genau da kommt der entscheidende Vorteil. Du weist dann, wie auf der Station gearbeitet wird, welche Moglichkeiten des Monitorings vorhanden sind. Und jetzt kannst du in deinem Praktikum lernen, wie man einen intensivpflichtigen Pat betreut und behandelt, auch bei brenzligen Situationen. Und es ist immer noch jemand an deiner seite. Wenn du später dann mit dem Pat allein im Patientenraum des Fahrzeuges bist, kann dir diese Erfahrung helfen.

    Hallo,


    also ich weiß, dass es vereinzelt möglich ist, die Ausbildung auch schon kurz vor dem 18. Geburtstag zu beginnen.


    Aber wenn ich dir mal einen Tipp geben darf, mach doch erst mal eine andere mediz. Ausbildung, die dich interessieren könnte.
    Z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, ich kann dir nur sagen, dass eine med. Ausbildung schon vor der RettAss-Ausbildung sehr hilfreich sein kann. In der 3-jährigen Ausbildung zum "Pfleger" kannst du die ganzen Zusammenhänge erlernen. Denn in der Ausbildung zum RettAss wird echt viel Wissen vermittelt und zum Examen auch verlangt. Und aus persönlicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass du die Anforderungen besser meistern kannst, wenn du schon vorgebildet bist.


    Und als kleiner positiver Nebeneffekt, kannst du während der ersten Ausbildung evtl. schon die Lehrgangskosten für den RettAss ansparen, und dann auch einen verkürzten Lehrgang machen.


    Grüße aus M-V :hallo: