Dieser Beitrag des Sat1-Bayern ist doch ein absoluter Witz...
Das es in dem besagten Bundesland immer etwas anders zugeht, als im Rest der Republik ist ja kein Geheimnis. Dies fängt ja schon mit dem Eigennamen der Hilforganisation an.
Ich glaube, durch das BRK wurde noch nicht so wirklich verstanden, welchen Sinn und Zweck das Notfallsanitätergesetz haben soll. Das damit das Ziel verfolgt wird, eine gute und vor allem qualitativ hochwertige Versorgung von Notfallpatienten auch ohne einen anwesenden Notarzt sicherzustellen, ist glaube ich im Süden noch nicht durchgedrungen.
Ich frage mich sowieso, wie es möglich ist, einen RTW nur mit Ehrenamtlichen und dann noch mit zwei Rettungssanitätern zu besetzen, aber dies ist ja leider Länderregelung. Man hat sich in Bayern ein schönes Schlupfloch im Gesetz gelassen:
BayRDG:
"Art. 43
Besetzung, Personalqualifikation
(1) 1Krankenkraftwagen sind mit mindestens zwei
geeigneten Personen zu besetzen. 2Beim Krankentransport
ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder
ein Rettungssanitäter, bei der Notfallrettung ist mindestens
eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent
zur Betreuung des Patienten einzusetzen.
(3) Von den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 und des
Abs. 2 Satz 3 kann im Einzelfall ausnahmsweise abgewichen
werden, wenn ansonsten das Einsatzfahrzeug
nicht zum Einsatz kommen könnte."
Meiner Meinung nach kann man ein Gesetz nicht noch schwammiger formulieren. Wenn ich von einer geforderten Qualifikation Abstand nehmen kann, weil ein Rettungsmittel sonst nicht eingesetzt werden kann, welche Mindestqualifikation muss dann bitte nachgewiesen werden??? Oder darf ich mir jetzt den nächsten Fleischer und Bäcker suchen und diese zum nächsten Notfalleinsatz schicken??? :scare3:
Genau so ist es für mich unverständlich, wie man in einem System, welches durch Krankenkassen finanziert wird, Ehrenamtliche einsetzen kann. Ein ganz klarer Fehler in der Planung.