Beiträge von CYP3A4
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In RLP ist zum Beispiel in der FüRi festgelegt, dass der „Führungstrupp der Abschnittsleitung Gesundheit“ aus LNA, OrgL (übrigens nicht OLRD) und zwei Fahrer/Sprechfunker besteht. In RLP wäre somit die Vermutung, dass es sich bei LNA und OrgL um eigenständige Abschnittsleiter handelt, weitestgehend wiederlegt.
Nur in rein medizinischen Lagen ohne Einsatzleitung durch die Feuerwehr ist geregelt, dass der LNA Einsatzleiter mit gelber Weste werden kann (jedoch nicht der OrgL). Praktisch habe ich noch keine Einsätze der ALG ohne FW-Einsatzleiter erlebt.
Für NRW habe ich unterhalb des KatsG und der DV 100 leider keine genaueren ministeriellen Empfehlungen gefunden, liegt aber vielleicht daran, dass ich nicht weiß, unter welchem Begriff man für NRW suchen muss.
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Ich sehe es halt im Grundsatz so, wie es auch in Wikipedia zur Einstellung eines Verfahrens steht:
„Die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet im Strafverfahrensrecht Deutschlands die Verfahrensbeendigung bei Offenhalten der Schuldfrage. Die Unschuldsvermutung besteht daher fort.„
Das hat dann entsprechend ja auch das Bundesverfassungsgericht mal so entschieden:
https://www.kkh.de/content/dam…/verwaltungsrecht/002.pdf
Wenn ich jetzt total falsch liegen sollte (kann ja auch sein, definitiv), dann korrigiert mich gerne.
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Wenn man das ganze noch mal mit etwas Abstand betrachtet, sehe ich hier eigentlich folgendes:
Aus rein rechtlicher Sicht hat hier ein Amtsrichter festgestellt, dass es offensichtlich nicht angebracht ist eine Mitarbeiterin einer Leitstelle die so handelt wie hier beschrieben wegen Unterlassener Hilfeleistung zu bestrafen.
Was er am Ende während seiner Urteilsverkündung an zusätzlichen mündliche Kommentaren von sich gibt, hat letztlich für den Fall keine weitere Bedeutung.
Einer abschließenden rechtlichen Beurteilung der Situation die ggf. auch durch eine höhere Instanz hätte geprüft werden können, hat er sich ja mit seiner Einstellung des Verfahrens entzogen.
Die Mitarbeitern gilt mit der Einstellung als nicht vorbestraft, aus juristischer Sicht hatte ihr Handeln also keine Konsequenzen (außer einem subjektiv vielleicht unnötigen Verfahrens).
Insofern halte ich es persönlich auch nicht für nötig, dass Leitstellenmitarbeiter aufgrund dieses Falls bzw. diese Nicht-Urteils ihr Handeln ändern sollten.
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Hi,
an wen soll man sich denn wenden, wenn man teilnehmen möchte?
LG,
Fabian
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Hi,
außerdem ist die Verkürzung für Helfer des DRK ab nächstem Jahr dann wohl prinzipiell nicht möglich, weil die neue LLU Sanitätsdienstausbildung jetzt nur noch insgesamt 48 Unterrichtseinheiten a 45 min. erhält, somit die geforderten 64 Unterrichtsstunden stark unterbietet.
Alles in allem irgendwie nicht ganz durchdacht.....
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Also unser Gesundheitsamt hat der Klinik ein Schreiben geschickt, dass wir bitte doch nicht mehr wegen jedem H1N1-Verdachtsfall dort anrufen, sondern bitte nur noch ein Fax schicken. Auch am Wochenende.
Aber vielleicht liegt das nur daran, dass in unserer Stadt so viele Menschen zum Urlaub nach Mallorca fliegen ...
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Notarztsystem in Lüneburg ausreichend ?
Dahlenburg (Kreis Lüneburg / NDS), 11. März 2007Dr. Helmut Schwarze ist Anästhesist, Facharzt für Notfallmedizin
Wow, der Kreis Lüneburg scheint ja sehr fortschrittlich zu sein, wenn es dort schon einen Facharzt für Notfallmedizin gibt..... :pfeif:
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Ich würde dafür mal eine eMail an geschaeftsstelle@grc-org.de schicken.
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Danke, jetzt wo meine Brille wieder sauber ist sehe ich es :mauer:
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Eine Studie über die Effektivität von Paramedic Practitioners wurde jetzt im British Medical Journal veröffentlicht.
"Published 4 October 2007" --> Du scheinst die selbe Definition von "jetzt" zu benutzen wie wir sie eingentlich nur von einer großen "Zeitung" mit vier Buchstaben kennen ....
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Hi,
ich habe da Gefühl, dass manchmal die Aufgabe des First Responders etwas übertrieben wird. Denn meiner Meinung nach sollte es doch das Ziel sein in wirklich jedem nicht so schnell erreichbaren Gebiet (ich weiß ein dehnbarer Begriff) ein First Responder System zu installieren. Was bringt es nämlich wenn in Ortschaft A ein RA FR ist und im nächsten dafür gar keiner.
Aufgaben des FR sind (wieder meiner Meinung nach): HLW+AED, Beatmung mit Beatmungsbeutel, Stabile Seitenlage, Stillung stark blutender Wunden. Das sind denke ich die Maßnahmen die keine 10 Minuten warten können. Alles anderen soll der RD machen.
Insofern sind als RS ausgebildete First Responder schon eine sehr gute Sache, weil ich auch ohne viel Erfahrung von Ihnen verlangen kann, dass oben genanntes schnell und präzise durchgeführt wird.
Gruß,
Fabian.
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Hallo,
außerdem habe ich bei kurzem googeln nirgendwo ein Hinweis gefunden, dass in irgendeinem Bundesland der Nachweis einer Erste Hilfe Ausbildung für die Prüfung erforderlich ist.
Persönlich würde ich den Kurs trotzdem mitmachen. Einfach aus kollegialen Gründen.
Wenn also die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz und auch die Prüfungskomissionen keine EH-Ausbildung fordern ist nur die Frage, ob die Schule dir irgeneine Bescheinigung ausstellt die Du auch haben möchtest und ob Sie Dir diese Bescheinigung verweigern können wenn Du den EH-Kurs nicht mitmachst. Ob Sie das so handhaben oder nicht ist dann der Schule selber überlassen und nur die können letztlich entscheiden. Insofern würde ich bei uneinsichtiger Schulleitung halt in den sauren Apfel beißen und den Kurs mitmachen.Liebe Grüße,
Fabian