Beiträge von MarkusB

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    Bisher übrigens bereits sechs erfolgreiche Einsätze und wie ich erfahren habe ist wohl auch in Kassel ein entsprechender Dienst vorhanden.

    Soll das Fahrzeug denn vor allem eCPR machen - also ähnlich wie das MIC zum Primäreisatzort - oder eher als Zubringer für das ECMO-Team für vv-ECMO bei ARDS?

    Das wird nicht so ganz deutlich bzw vermischt in dem kurzen Video. Daher ist dann die Frage, wie die 6 erfolgreichen Einsätze zu werten sind ... Vor Ort Anschluss an die vvECMO und Transport oder eCPR

    Beim Zeitfaktor (Patient zum Maximalversorger mit neuroradiologischem Arbeitsplatz oder Neuroradiologe ins kleine Haus) frage ich mich, ob die Strukturen vor Ort den möglichen Zeitvorteil nicht wieder auffressen.

    In einem entsprechenden Zentrum gibt es den entsprechenden Arbeitsplatz mit Material, gut geschultem Assistenzpersonal, einer Anästhesie, die das Procedere kennt und auch entsprechende Routinen, damit der Eingriff schnell abläuft (z.B. entsprechende Routinen ähnlich wie ein Schockraumalarm, der alle notwendigen Personen gleichzeitig informiert).

    In einem kleinen Haus kommt dann zwar der Neuroradiologe dazu, allerdings ist der Rest des Personals nicht so routiniert, es ist eine fremde Röntgenanlage, mit der gearbeitet wird usw. - daher würde mich eine retrospektive Analyse auch auf Ergebnisqualität und auf entsprechende Zeitmarken (z.B. Gesamtdauer bis Ende usw.) interessieren.

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    Manchmal hat man z.B. Midazolam im Einsatz prophylaktisch aufgezogen und dann nicht gebraucht, somit ist es auch nicht im Einsatzprotokoll vermerkt worden und wäre bei einer gründlichen Kontrolle auffällig gewesen.

    Bin jetzt länger nicht mehr NEF gefahren, aber soweit ich mich erinnere, gibt es in unserem digitalen Protokoll auch die Möglichkeit "nicht verabreicht" auszuwählen.

    Vor allem dann sinnvoll, wenn die Daten daraus auch zur Materialbeschaffung genutzt werden.


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    Die BF, in deren Gebiet ich gelernt habe, hatte auf den größten Wachen einen Rettungsdienstmeister analog dem MvD der Wachabteilung.

    Alle Medikamente, seltenen und teuren Artikel gab es nur dort, den Rest im Handlager.

    So ähnlich ist es bei der BF hier auch, Verbrauchsmaterial und gängige Medikamente in üblichen Mengen im Handlager direkt an der Rettungswagenhalle, aus denen dann jeder RD-Mitarbeiter auffüllen kann. Wirkliche Exoten (z.B. Antidote) oder größere Mengen (nach der dritten präklinischen Narkose wird´s eng) oder bestimmte Materialien (es gab einen sehr hohen anfänglichen Bedarf an Tourniquets, der sich nicht über eine Häufung an traumatologischen Notfallen erklären ließ) gibt es dann beim "Rettungsdienstmeister", immer jemand da und wird von einigen wenigen Personen reihum ausgeführt, die sich auch um Nachbestellungen usw. kümmern und auch während der Schicht das Handlager wieder auffüllen, um nach Möglichkeit Nachts nicht für ASS + Heparin geweckt zu werden.

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    Die kleine Midazolam (nasal) und die Tavor ex. mit in der BTMBox verstaut. Die grosse Midazolam (5mg/ml) normal im Rucksack Ampullarium verstaut.

    off Topic:

    was ist denn die "kleine"? die kleine Ampulle (5 mg in 1 ml) oder die kleine Konzentration (1 mg in 1 ml)? zweiteres würde nicht zu intranasal nasal passen, allerdings passt ersteres nicht dazu, dass die folgende "große Midazolam" auch 5mg pro ml hat.

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    Man hat mir erst neulich erklärt, das liegt an der Gefahr zur Verwechslung.

    dann stellt sich die Frage, ob man dann nicht zum einen an der Sprache arbeitet (statt "groß oder klein" von "hoch oder niedrig konzentriert" sprechen sollte) oder aber auch nur eine Ampulllengröße (3 ml) mit der Konzentration (5mg je ml) vorhält, die sich letztendlich für alle Anwendungen eignet, wenn man mit kleinen Spritzen oder Verdünnung arbeitet.

    Ich sehe sehr viele Nachteile des Fahrzeuges. Vielleicht sehe ich zu pessimistisch und andere haben diese Dinge bedacht und sinnvolle Lösungen:


    Bei dem Transport von 4 Intensivpatienten in einen anderen Bereich kann man davon ausgehen, dass Kliniken in der Nähe auch recht voll sind, das Fahrziel also weiter weg ist, zudem wurden auch internationale Fahrten als möglicher Einsatz genannt, dafür hätte ich mir einen Ruheraum etc. gewünscht, um so mit zwei Fahrern im Wechsel auch zügig voranzukommen.


    Es gab schon Intensivtransporter auf Busfahrgestell - zu groß, zu wenig wendig, um die meisten krankenhäuser anzufahren - oder hält man weiter entfernt und nimmt dann RTW als zubringershuttle, um in die RTW - halle zu kommen


    Patient nur von 2 seiten zugänglich, für einen Intensivtransporter sollte die Zugänglichkeit des Patienten nicht schlechter sein als im RTW


    Geräte hängen hinter/über der Trage - unergonomisches Arbeiten, über den Patienten beugen...


    nicht nachgemessen, aber Trage wirkt mit Podest, Trageaufnahme, Fahrgestell, Liegefläche sehr hoch - interventionen wie z.B. CPR überhaupt möglich? oder gibt es dafür Höckerchen....


    Kein Sitzplatz Patientennah, der Personalsicherung bei gleichzeitiger Beobachtung der Beatmungsparameter, bedienung der Spritzenpumpen etc erlaubt.


    nur eine Absaugpumpe pro Platz finde ich für Intensiv doch etwas mau (z.B. Sog Tx-Drain), gleichzeitig kaum möglichkeit, weitere Medizintechnik (im Extrem ECMO, aber auch tx-Drain, Zu-Ableitsysteme etc zu sichern und aufzuhängen


    Kein Intensivmonitoring, kann der LP 15 überhaupt invasive Druckmessung?


    auf so einem Fahrzeug für den reinen längeren interhospitaltransfer sollten doch sicher auch Intensivfachpfleger mit eingesetzt werden, um pflegerische Aspekte besser abzubilden


    Ich sehe (auch auf einer umfangreicheren Bildergalerie auf FB) keinen Arbeitsplatz mit gesichertem Stuhl zur Vorbereitung von Medikamenten, Kühlschränke für Medis, Transportable Ausrüstung (Transfer der Patienten von ITS zum Bus und umgekehrt erfordert ja auch zumindest Notfallrucksack und tragbares Equipment)


    Wirkt für mich eher wie ein schnellschuss und PR-Maßnahme als eine sinnvolle Ergänzung der Rettungsmittel. 2 weitere ITW sind sicherlich flexibler und schaffen sicher ähnlich viel weg (schnellerer Transport bei Umlagern von einem Patienten anstatt vieren, unwahrscheinlich, dass bei jedem Transport alle vier Tragen belegt sind...).


    Naja, ich bin gespannt, ob und was man im Verlauf über das Fahrzeug noch hört und liest

    Zu der Diskussion Filterwechsel

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    der Hygienefilter ist optional bei Weinmann. Und muss bei jedem neuen Pat. gewechselt werden.

    vs. längerer Nutzung:


    https://www.weinmann-emergency…chinfektioesen-keimen.pdf


    Hier beschreibt WM, dass er nach jedem "Air-Mix-Gebrauch" und entsprechenden Erregern wie SARS-CoV 2 der Filter zu wechseln ist, sonst kann er länger genutzt werden.


    Allerdings geben sie eine off label empfehlung ab, dass dieser in Zeiten einer begrenzten Verfügbarkeit von Material auch länger verwendet werden kann (ebenso Aufbereitung von EW-Schläuchen etc.) --> https://www.weinmann-emergency…g-zubehoer-2020-04-02.pdf

    Letztendlich braucht man für die Behandlung eines ARDS gar nicht sonderlich viel Beatmungsformen, wir arbeiten beispielsweise nur mit BIPAP und CPAP beim ARDS, wichtig ist die Fähigkeit, schnell ansprechende Ventile und Steuerungsautomatik zu haben (insbesondere für die Spontanatmung und fürs Weaning), einen hohen PEEP sicher zu halten und halt auch einen Dauerbetrieb aufrecht erhalten zu können.

    Sauerstoff in zu hohen Konzentrationen ist toxisch, daher sollte es auch die Möglichkeit geben, dieses runterzuregulieren. Genau das schließt Dräger für die Transportrespiratoren aus (nicht sicher gefiltert), Bei Hamilton-Geräten (z.B. T1-Transportgerät) ist die Zumischung von Raumluft möglich https://www.hamilton-medical.c…nt-en-ELO20180811N.01.pdf

    Es gibt sicherlich viele Entwicklungen, die dazu führen, dass die Alarmierungszahlen zu Alten- und Pflegeeinrichtungen zunehmen.


    Drollig finde ich die Begründung in dem verlinkten Artikel "Pflegeheime mit bis zu 25 Mal so vielen Einsätzen pro Person wie in der Berliner Allgemeinbevölkerung" - vielleicht liegt es daran, dass die Bewohner in Pflegeheimen oftmals älter und kränker sind als die Durchschnittsbevölkerung. Dieses würde ich persönlich auch nicht als Missstand, sondern als systemimmanent in einer solchen Einrichtung bezeichnen, viel interessanter (und insgesamt glaubwürdiger) wäre es herauszuarbeiten, welche Anzahl von Einsätzen durch einen anderen Personalschlüssel vermieden werden könnte.


    Sicherlich hat sich in den Pflegeheimen in den letzten Jahren vieles verändert, was natürlich auch zu mehr Einsätzen führt:

    • insgesamt deutlich mehr hochgradig demente und pflegebedürtige Bewohner als noch vor 1-2 Dekaden
    • geringerer Personalschlüssel (dadurch kann man ggf. auch mehr Stürze, schlechtere Pflege etc. postulieren)
    • restriktiverer Einsatz von mechanischen Fixierungen von dementen Personen mit Weglauftendenzen (Sturzrisiko dadurch erhöht)
    • Weniger Hausärzte, die bereit sind, Hausbesuche zu machen (miserable Vergütung, häufig komplexe Patienten im Altenheim, die mehrfach besucht werden müssen, um sie zu therapieren)
    • gestiegene "Absicherungs-Mentalität" - sowohl vom Heim aus als auch von den einweisenden Ärzten - ein Phänomen überall, aber in den Heimen, wo viele deutlich vorerkrankt und vor allem dement sind natürlich auch dem Klientel geschuldet
    • Kaum freie Personalressourcen in den Pflegeeinrichtungen (es fehlt z.B. manchmal einfach die Hilfskraft, die nach einem Hausbesuch in die Apotheke fährt und das Medikament holt, vor allem außerhalb der Regelarbeitszeit, wo meist noch irgendwelche hauswirtschaftlichen Hilfen oder ehrenamtliche Kräfte so etwas machen können)
    • liste sicherlich vielfältig verlängerbar.

    Aber Pflege darf ja bei vielen auch nichts kosten - daher wird dann ein System bespart und versucht, dieses mit anderen Ressourcen wie Rettungsdiensten und Krankenhäusern zu kompensieren.


    Schade finde ich, dass viele Pflegeeinrichtungen (zumindest hier, vielleicht ist es woanders besser) Dinge wie Advanced Care Planning nicht nutzen, hier könnte schon im Vorfeld durch ein (bezahltes) Gespräch zumindest für die letzte Lebensphase festgelegt werden, was ein Bewohner will, falls er mal sterbend ist - durch so etwas ließe sich dann vielleicht so manche Fahrt von präfinalen Patienten ins Krankenhaus einsparen.

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    Menschen zu zwingen, sich mit unangenehmen Fragen zu beschäftigten, lässt sich nur schlecht mit unserem freiheitlichen Rechtsstaat vereinbaren.

    Klar - deswegen habe ich es auch bewusst in Anführungszeichen gesetzt, weil es ja kein staatlicher Zwang ist, sich damit zu beschäftigen, man könnte ja weiterhin mit der Philosophie durchs Leben gehen, dass man solche Themen verdrängt und wenn es mal so weit ist, es einem ohnehin egal ist.

    Was ich mit dem Zwang meinte, habe ich ja kurz drauf nochmal erklärt "hätte es die Möglichkeit gegeben, die Organspende und die dazugehörigen Diskussionen aus ungeliebten Ecken heraus- und in die Mitte der gesellschaftlichen Diskussion zu holen"

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    Soll dann auch gelten, dass jeder, der keine Patientenverfügung hat, zwingend am Leben erhalten wird oder umgekehrt keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr erhält? Er hätte sich ja dafür entscheiden können, seinen Willen zu äußern … Hat er halt Pech gehabt

    Letztendlich läuft es genau darauf hinaus - kommt jemand bewusstlos ins Krankenhaus, kann seinen Willen nicht äußern und hat ihn im Vorfeld nicht schriftlich dargelegt (Patientenverfügung) oder Personen benannt, die seinen Willen für ihn vertreten (durch Vorsorgevollmacht), ist es gar nicht mal unwahrscheinlich, dass es den Weg einer Berufsbetreuung nimmt und der Berufsbetreuer (mangels Wissen über Wertevorstellungen und Wünsche des Patienten) dann natürlich zwangsläufig zugunsten des Lebens entscheidet, auch wenn es dann im schlimmsten Fall mit schweren Beeinträchtigungen im Beatmungsheim endet - hat man natürlich Angehörige, versucht man über diese den mutmaßlichen Willen des Patienten zu eruieren und kann dann meist auf einen Berufsbetreuer verzichten, falls ein Angehöriger die Betreuung übernehmen möchte.


    Ansonsten ist natürlich das Risiko recht hoch, dass man eine Therapie erhält, die in einen Zustand mündet, den man für sich niemals gewollt hätte - da man im Zweifelsfall (wie auch bei dem Beginn einer Reanimation im Rettungsdienst auch) erst mal davon ausgeht, dass die Therapie und ein Leben dem mutmaßlichem Willen entspricht

    Ich persönlich finde auch, dass es eine sehr schwierige Entscheidung war, die heute im Bundestag zu treffen war.


    Letztendlich wurde mit dieser Entscheidung aber die Chance vertan, einen Aufhänger zu haben, um die Menschen "zu zwingen", sich auch mit unangenehmen Fragen zu beschäftigen.

    In der Gesellschaft werden Themen wie Organspende, Tod/Sterben, Wertevorstellungen zum Lebensende und auch Fragen, wer für jemanden entscheiden soll, falls man selber dazu nicht mehr in der Lage ist, völlig verdrängt. Mit Einführung der Widerspruchslösung hätte es die Möglichkeit gegeben, die Organspende und die dazugehörigen Diskussionen aus ungeliebten Ecken heraus- und in die Mitte der gesellschaftlichen Diskussion zu holen - was dann auch in Hinblick auf ähnliche Vorkehrungen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sicherlich auch Synergieeffekte gehabt hätte.


    Nun ist diese Chance vertan.


    Realistisch betrachtet bedeutet es ja somit, dass weiterhin die Angehörigen eines Patienten mit sehr schweren Hirnschäden um den Zeitraum der Diagnose eines irreversiblen Ausfalls der Hirnfunktionen mit der Frage nach Organspende konfrontiert werden und nach dem mutmaßlichen Willen befragt werden - diese zusätzliche Belastung der Angehörigen hätte man mit einer anderen Entscheidung auch herausnehmen können.


    Allerdings glaube ich auch, dass es hierzu auch mehr Beratung, Information und Wissen bedarf - Organspende sollte (genauso wie Erste Hilfe) obligater Bestandteil im Lehrplan sein, sollte bei Vorsorgeuntersuchungen mit angesprochen werden und auch Ämter sollten bei bestimmten Ereignissen auf entsprechende Planungen hinweisen (z.B. das Standesamt auch bei der Eheschließung darauf hinweisen, dass das nicht, wie landläufig angenommen wird, bedeutet, dass der Ehepartner im Krankheitsfall automatisch entscheiden darf, sondern hierfür auch noch eine Vorsorgevollmacht erforderlich ist).

    Einige gesetzliche Optionen gibt es schon (z.B. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/132g.html ), allerdings habe ich noch nie erlebt, dass dieses von einer Pflegeeinrichtung auch gelebt wird und beispielsweise bei Einzug ins Heim auch über solche Dinge gesprochen wird - Notruf im Fall der Fälle zu wählen ist einfacher.


    Hier wäre dann auch die Frage nach Organspende (wie schon angedacht gewesen bei Neubeantragung von Ausweispapieren) ein guter Aufhänger gewesen.

    Ganz formal - ich finde den Begriff "Einweisung" hier falsch gewählt - unter Einweisung wird die ärztliche "Verordnung einer Krankenhausbehandlung" verstanden - in der Studie geht es im Gegensatz dazu doch eher um die zumeist nicht ärztlich verordnete Einlieferung - oder sehe ich das falsch?

    Bei uns läuft es seit mehreren Monaten im Routinebetrie. In einer der letzten Schichten hatte ich selber einen MR der vor uns und dem NEF an der Einsatzstelle war. Die größte Startschwierigkeit war eigentlich, dass einige MR sich nicht als solche zu erkennen gegeben haben und für Verwirrung gesorgt haben.


    Bekommt ihr über die Leitstelle die Info, dass nen MR unterwegs ist?

    Gibt es schon mehr Erfahrungen mit dem System?


    Hier ist es mittlerweile angelaufen - in der ersten Welle wurden Hilfsorganisationsmitarbeiter geschult und konnten sich als "MR" registrieren, aktuell besteht auch für Krankenhausmitarbeiter die Möglichkeit, sich nach kurzer Schulung anzumelden.


    Bislang hatte ich bei einer Reanimation 2 mobile Retter dabei, einer vor dem Eintreffen des RTW, eine weitere zwischen RTW und NEF. Da ich beide als aktive Notfallsanitäter kannte, ließen sie sich perfekt in das Geschehen integrieren, so dass ich als Notarzt recht schnell frei war und die Zeit mit der Betreuung/Gespräch mit den Angehörigen verbringen konnte und dann auch informationen erhalten habe, die zum Abbruch der Reanimation geführt haben.


    Hattet ihr schon Begegnungen, sowohl als MR als auch als eintreffendes Rettungsmittel und Kontakt zu bekannten und vor allem unbekannten MR...?

    Jetzt ist eine weitere Patientin ihren Brandverletzungen erlegen.


    https://www.siegener-zeitung.d…-schock-fuer-alle_a181495
    hier auch mal ein Bericht, der etwas die Perspektive der Helfer beleuchtet - die freiwillige Feuerwehr war sehr schnell vor Ort und hat sich dann mit mehreren Schwerstverletzen konfrontiert gesehen, die sie dann überbrückend versorgen mussten, bis der Rettungsdienst da war.

    Die Fehlalarmierungsquote bei Notarzteinsätzen liegt also bei über 80%?


    Nein, aber ein Pseudokrupp, Analgesie bei BS-Vorfall oder Extremitätentrauma, hypertensive Entgleisung, ... sind zwar durchaus Notarztindikationen, nicht aber lebensbedrohlich. Ich habe vor meiner Zusatzbezeichnung auch die Fachkunde erworben und hab knapp 60 Stück gefahren bis ich auf die 10 lebensrettenden kam. Daher hab ich auch geschrieben, dass es (zumindest wenn man es Ernst nimmt) der Unterschied zu 50 Einsätzen insgesamt kaum vorhanden ist.