Mir fällt es schwer, zum eigentlichen Fall Äußerungen zu treffen - zum einen klingen einige Aspekte schon sehr seltsam, dass man sich kaum vorstellen kann, dass so etwas in Mitteleuropa vorkommt, zum anderen weiß ich nicht, wie valide die Informationen sind, zumal ja auch Ungereimtheiten (Vermengung OP/Anästhesiepersonal etc.) da sind. Aufgrund solcher Infos aus dritter/vierter Hand sinnvolle Statements zu geben, bringt nicht viel.
ein paar Dinge zu Aussagen im Verlauf:
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For scale: Ich hab damals sogar für eine Naevusexzision in Lokalanästhesie am Fuss komplettes Monitoring mit EKG, RR und SpO2 sowie einen Zugang bekommen...
Für eine reine Lokalanästhesie eigentlich nicht notwendig (z.B. Unterspritzen des reinen OP-Gebietes mit einem Lokalanästhetikum), falls es eine Regionalanästhesie (z.B. i.V. Regionale, Leitungsblockaden etc.) war, völlig korrekt.
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Eine Abteilung in der grundsätzliche Sicherheitsmechanismen (Nüchternheit, Indikation, Monitoring, etc.) missachtet wurden
Hier schreibst du "Abteilung" - aber für die drei genannten Dinge (Nüchternheit, Indikation, Monitoring, ) ist ja nicht eine Abteilung (z.B. Abteilung für Chirurgie, Abteilung für Anästhesie) zuständig, sondern letztendlich mindestens zwei. Der Operateur (meist Chirurg) stellt die Indikation zur Operation und legt eine Dringlichkeit fest. Aus der Dringlichkeit ergibt sich dann auch, ob noch eine Nüchternheit abgewartet werden kann oder nicht. Der Anästhesist kann auf die Richtigkeit der Indikationsstellung und der Dringlichkeit vertrauen, hat er jedoch Zweifel, so muss dieses mitgeteilt werden, besteht der Chirurg weiterhin auf die Indikation und entsprechende Dringlichkeit ("jetzt - Nüchternheit kann nicht abgewartet werden"), so übernimmt der Chirurg das erhöhte anästhesiologische Risiko, dass sich aus dem Zeitpunkt ergibt (allerdings hat der Anästhesist sein Vorgehen auch entsprechend anzupassen - also z.B. RSI oder Regionalanästhesie).
Von daher betrifft das also nicht eine "Abteilung" sondern dem Zusammenspiel zwischen den Beteiligten. Inwieweit eine Bedenkenäußerung oder ähnliches im Vorfeld gelaufen ist, wissen wir nicht, daher s.o. halte ich mich mit Statements zurück (ich schreibe allerdings über die Bedingungen in Deutschland, wie es in Österreich geregelt ist, weiß ich nicht, allerdings denke ich, dass es dort ähnlich sein wird - nachzulesen hier: https://www.bdc.de/vereinbarun…iven-patientenversorgung/ )