Beiträge von MarkusB

    Ich finde, du siehst es falsch - wenn Du die Karte Zerreißt, ist im Fall der Fälle keine Info vorhanden, somit werden die Angehörigen befragt, die ohnehin schon in einer sehr, sehr schwierigen Situation sind.
    Da ist es viel Besser, irgendwo klar festzulegen ob "ja" oder "nein" oder "ja, aber nur...." und da bringt halt eine leicht einsehbare Stelle (z.b. auf der Versichertenkarte ect.) am meisten und entlastet die Angehörigen

    https://nerdfallmedizin.blog/2…rnotfall-karten-und-mehr/


    Der recht bekannte Nerdfallmedizin-Blog Beschäftigt sich auch mit Kinder Notfall-Systemen und stellt eine eigene Entwicklung vor


    Wie nahezu alle Beiträge aus der Serie sehr sehenswert - Zudem gibt es eine relativ große Marktübersicht über Kostenlose/ Frei verfügbare Tabellen und diverse Links zu kommerziellen Anbietern (die meisten sicherlich ja auch hier schon genannt)
    Zudem gibt es noch kostenlos einen Download Link zu deren Entwicklung Eines Nachschlag-Systems

    https://www.noz.de/deutschland…nung-fuer-rettungseinsatz


    Lt. presseartikel sollen Eltern von Komasäufern so sensibilisiert werden - prinzipiell seien die Gesetzlichen Krankenkassen dennoch zur Übernahme der Kosten verpflichtet, wenn die Rechnung dort dann eingereicht wird. Mal sehen, ob es was bringt und dann evtl für solche Einsätze die Regel statt die Ausnahme werden kann, dennoch werden die, die wirklich häufig für alkoholbedingte Einsätze verantwortlich sind, sehr schnell raushaben, dass die Rechnung weiterzureichen ist bzw bei denen ist eh nix zu holen

    Problem wird vmtl. mit den Dashcams sein, dass man die Fahrer nicht erkennt und somit viele einspruch erheben werden. Ist ja auch bei Blitzer-Fotos immer gerne genommen, wenn das Foto unscharf ist.

    https://www.aerzteblatt.de/tre…d=196511&s=medizinstudium


    Hier mal ein möglicher Vorschlag zur Neuvergabe der Medizinstudienplätze - erst mal nur eine grobe Idee, allerdings schon gemeinsam von Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und der Medizinische Fakultätentag (MFT) erarbeitet. In diesem Entwurf wurde das hier angesprochene Problem (potentielle Medizinstudenten machen die Ausbildung, allerdings arbeiten dann nicht im Beruf) schon aufgegriffen, indem die Höchstpunktzahl für den Aspekt "Ausbildung / Ehrenamt ect" schon nach einem Jahr vergeben wird.

    Zitat

    Die Studienmotivation soll über eine berufspraktische Erfahrung oder einen Freiwilligendienst in einem medizinnahen Bereich in die Auswahlentscheidung eingehen. Dabei soll bereits für eine Tätigkeit von zwölf Monaten die Höchstzahl von zehn Punkten vergeben werden, um zu vermeiden, dass Studieninteressierte wieder eine lange Wartezeit in Kauf nehmen müssen und zudem Ausbildungsplätze in Gesundheitsberufen in größerem Umfang blockieren.


    ich bin mal gespannt, wohin der Weg gehen wird und wie letztendlich die Studienplätze vergeben werden - allerdings hört sich dieser Entwurf erst mal nicht so schlecht an.

    Ja - das hab ich verstanden, aber es ist doch schneller, die 112 zu wählen als sich durch das Menu des Telefons zu wühlen und die App zu suchen und dann darüber den Notruf abzusetzen. Die wenigsten werden sie an prominenter Stelle auf dem Smartphone platzieren.
    Und wenn man den Notruf nicht über die App absetzt, gibt es ja auch keine Alarmierung der Helfer.


    Ich persönlich finde Konzepte der Ersthelferalarmierung über Smartphones gut, dann aber bitte im professionellen Rahmen über die Leitstelle über entsprechende Kriterien als Ergänzung zum professionellen Rettungsdienst. Und das fehlt mir an der App doch sehr - die "mobilen Retter" sind da halt deutlich organisierter und strukturierter.

    http://www.spiegel.de/gesundhe…ben-retten-a-1182700.html


    Was ich in dem Artikel das erste mal gelesen habe - die App "Mobile Lebensretter" - das scheint ja gänzlich unorganisiert zu arbeiten, jeder kann sich registrieren und wird bei (reellem oder vermeintlichem) Bedarf alarmiert - bislang kannte ich ähnliche Apps wie "Mobile Retter" (ähnlicher Name vmtl. gewollt?!?), die als Zwischeninstanz noch die Rettungsleitstelle haben, die halt die First Responder/Mobile Retter nur bei entsprechenden Indikationen, ausgeschlossener Eigengefährdung alarmiert und auf Helfer mit einer Basisausbildung setzt.


    Bei den "mobilen Lebensrettern" sehe ich neben der Möglichkeit, dass sich hier neugierige und/oder ungeeignete Personen registrieren und dann alarmiert werden, sehe ich noch das Problem, dass ggf. der Notruf verzögert wird und dass es ein hohes Missbrauchspotential gibt.

    Hier noch ein Interview mit einem an der Klage beteiligtem Rechtsanwalt:
    https://www.studis-online.de/S…2-nc-urteil-interview.php
    Vmtl. wird es demnach so laufen, dass auch die ABIturnote (und ggfl. andere Fakten wie Ausbildung) bei der Wartezeit berücksichtigt werden - bislang ist es ja so, dass man entweder rein über die Abinote oder rein über die Wartezeit (und halt nach AdH - Auswahlverfahren der Hochschule, wobei jede ein anderes Auswahlverfahren hat) hineinkommt. Bei der Wartezeit ist die Abi-Note erst mal egal (wenn allerdings beispielsweise nicht alle mit 14 Wartesemestern berücksichtigt werden können, dann wird da wieder nach der Abi-Note sortiert, allerdings bedeutet das, dass jemand dann mit 15 Wartesemestern auf jeden Fall drin ist, auch wenn das Abi sehr schlecht ist).
    So wie ich das Interview lese, macht also Wartezeit und Ausbildung auch wieder nur mit einem entsprechend guten Abi (ich denke im 2,X Bereich Sinn) - für den Rest bleibt dann halt nur Studium im Ausland oder ähnliches - von daher muss man mal abwarten, wie groß der Run auf die Ausbildung tatsächlich wird.

    Man sollte erst mal abwarten, inwieweit überhaupt Dinge wie Ausbildung/Softskills etc bewertet werden.


    Insgesamt sind ja mehrere Sachen kritisiert worden:
    - unterschiedlich schwierige Abiturprüfungen in den einzelnen Bundesländern, somit tendentiell schwieriger mit einem Bayern Abitur einen Studienplatz zu erhalten, als jemand (vorausgesetzt gleich intelligent und engagiert) der sein Abi in Bremen macht
    - uneinheitliche Auswahl bei den Hochschulen (einige wichten den Medizinertest extrem stark, andere wichten Schulnoten unterschiedlich, wiederum andere rechnen Ausbildungen ect. oder andere Softskills mit rein)
    - wenn Auswahlgespräche, dann strukturiert und vergleichbar
    - Begrenzung der Wartezeit - (aber nicht, dass man dann nach Ablauf dieser Wartezeit einen Studienplatz bekommt, sondern dass eine Wartezeit nur bis ca 8 Semester gewertet wird)


    Ob es sich also in Zukunft lohnen wird, eiine Ausbildung nur für eine Aufwertung seiner Chancen zu machen, wird sich zeigen - es ist ja noch gar nicht raus, inwieweit das etwas bringen wird.
    Ein sehr gutes Abitur wird aber in jedem Fall niemals schaden, so dass man eher sein Augenmerk hierauf legen sollte.

    Zitat

    Wäre das aber nicht ein Verstoß gegen Art. 12 des Grundgesetzes, wo es um die Freizügigkeit in der Wahl des Berufes und Ausbildung geht? Das könnte bedeuten, dass ich mir diesen Berufswunsch, bei Vorliegen der Voraussetzungen natürlich, nicht erfüllen kann, weil man mich in (zu viele) Wartesemester setzt (und ich deswegen dann ggf. raus fliege).


    Gruß[/align]


    Offenbar nicht - in der Begründung des Urteiles stehen http://www.bundesverfassungsge…s20171219_1bvl000314.html Randnummer 106 ( Diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben danach ein Recht auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Hochschulstudium ihrer Wahl. Das Teilhaberecht reicht indes nicht so weit, dass jeder und jede Hochschulzugangsberechtigte - unabhängig vom Ergebnis der schulischen Leistungen und der sonstigen fachspezifischen Qualifikation - beanspruchen könnte, die Zulassung zu dem gewählten Studium tatsächlich eines Tages zu erhalten.)


    Per se ist das Grundgesetz ja nach den Jahren 33-45 gemacht worden - da sind z.B. Angehörige bestimmter Glaubensgruppen von der Ausübung bestimmter Berufe ausgeschlossen worden - das gilt es zu verhindern. Aber es gibt ja eine Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage - und da braucht man halt Kriterien, um den Mangel zu verwalten. Per se weiß ja jeder, dass man für Medizin primär ein sehr, sehr gutes Abi hat und jeder hat das Recht, dieses sehr gute Abi zu erreichen und dann einen Studienplatz zu bekommen. Man kann auch nicht Sport studieren, wenn man den Sport-Eingangstest nicht besteht (analog Musikstudiengänge), selbst wenn man lang genug wartet.

    Zitat

    Wenn ich die Pressemitteilung richtig verstehe, bedeutet "Begrenzung der Wartezeit" nicht, dass nach spätestens 8 Semestern jeder zuzulassen ist, sondern vielmehr, dass jemand, der nach 8 Semestern Wartezeit noch nicht zugelassen wurde, keinen Studienplatz mehr erhält - insofern bin ich mir nicht sicher, worauf Du hinauswillst.


    Genau so ist es


    Begründung ist einfach, dass die Chance, dass ein langjähriger Warter das Studium erfolgreich abschließt geringer ist als jemand, der relativ nah von der Schule kommt


    Und da ja ein Mangel verwaltet werden muss, Wählt man dann den Weg, der am meisten fertige Ärzte hervorbringt

    Ich fand an der ganzen Sache eine Zahl besonders bemerkenswert. Aktuell gibt es 11.000 Studiumsplätze in Medizin pro Jahr. Wo gehen die alle hin? Es hören doch nicht 11.000 Mediziner pro Jahr (!) in Deutschland auf. Gut, da gehen natürlich noch einige weg, weil sie nicht zu Ende studieren, in die Forschung gehen, etc. Aber das dürften immer noch mehr als genug sein. Vielleicht sollte man da einmal ansetzen und gucken wieso die Leute nicht fertig werden oder als Ärzte anschließend praktizieren.


    Im Vergleich zu anderen Studiengängen hat Medizin eine recht geringe Abbrecherquote - die Meisten, die beginnen, studieren auch zu Ende.


    In den letzten Jahren haben wir aus diversen Gründen einen zunehmenden Ärztemangel - neben der schon genannten hohen Anzahl von Frauen (die irgendwann berechtigterweise auch ihrem Kinderwunsch nachgehen wollen) sind heute viele Kollegen nicht mehr bereit, Vollzeit in der Klinik zu arbeiten, sondern nehmen lieber gewisse finanzielle Einbußen in Kauf - durch die Dienstbelastung ist man bei einer 100%-Stelle und Bereitschaftsdienstzeit schnell in dem Bereich von 55 h/Woche, eine Teilzeitstelle (z.B. 80-90 %) ermöglicht, dass man annähernd auf eine 40 - 45 Wochenstunde kommt und damit dann so viel Zeit in der Klinik ist, wie andere Arbeitnehmer auch arbeiten - bis vor einigen Jahren war das noch undenkbar (als die Chefs noch hohe Stapel an Bewerbern hatten, galt: entweder Vollzeit oder keine stelle). BTW - ab nächstem Jahr mache ich auch 90 %.


    Desweiteren wurde auch Seitens der Gesetzgeber (und zunehmend auch durch Kontrollen mit deutlichen finanziellen Sanktionen für die Krankenhäuser) auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze gepocht - bis vor einigen Jahren gab es durchaus Häuser mit einer geringen Dienstbelastung, in denen man nach einem Nachtdienst (der halt in Vergleich zu größeren Häusern im Durchschnitt recht ruhig war) noch einen Regelarbeitstag drangehangen hat (also bis zu 36 h in der Klinik war). Heute undenkbar - jetzt geht man auch dort verbindlich nach spätestens 24 h nach Hause - auch hierdurch entsteht ein höherer Bedarf an Ärzten, der gedeckt warden will.


    Dann gibt es noch sehr viele Punkte, die mehr Ärzte in den Krankenhäusern erfordern: immer mehr multimorbide Patienten, gestiegene Erwartungen an die Medizin, neue und aufwendigere Therapien, kürzere Verweildauern und damit eine Höherfrequentierung der Krankenhausbetten, Dokumentationsaufwand, Forderung von entsprechenden ärztlichen Besetzungen durch Umsetzung von Leitlinien und Forderungen der Kostenträger.....all diese dinge sorgen dafür, dass bei gleicher Bettengröße ein Krankenhaus auch zunehmenden Bedarf an Ärzten hat.


    Das sind genug Gründe, weshalb die Medizinstudienplätze einfach nicht ausreichen (und auf längere sicht wird sich das auch nicht ändern), die paar Kollegen, die in die Forschung/Pharmafirmen/Medizinjornalistik gehen oder andere Exoten-Jobs annehmen fallen eigentlich nur kaum ins Gewicht (und diese Kollegen gab es ja früher auch).




    BTW:
    auch das Auffüllen unserer leeren Stellen durch ausländische Ärzte ist nicht die Lösung aller Probleme, sondern produziert auch in den Heimatländern einen eklatanten Ärztemangel - gerade in Hinblick auf die zunehmende Zahl von Asylsuchenden schafft man weitere Fluchtursachen, wenn man die ärztliche Versorgung in diversen Staaten so ausdünnt. Ich ärgere mich massiv, wenn Sprecher einiger Parteien (womöglich sogar solche, die sich als "christlich" bezeichnen) sowohl Spitzenkräfte in Deutschland haben wollen (so z.B. auch Ärzte), aber gleichzeitig auch Obergrenzen für Asylsuchende fordern. Auch für eine gerechtere Welt ist es notwendig, hier mehr Studienplätze zu schaffen.

    Ich bin mal gespannt, wie in Zukunft die Vergabe sein wird - ob es gerechter/besser wird, sei dahingestellt.


    Bislang war es ja so, dass jeder die Garantie auf einen Studienplatz hatte (Abitur vorausgesetzt) - sofern er lange genug wartet - das scheint jetzt ja wohl nicht mehr so zu funktionieren, da die Wartezeit begrenzt werden soll. Hier ist u.a. der Hintergrund, dass langjährige Warter eher das Studium abbrechen, als Menschen, die näher am Abi heran mit dem Studium beginnen (wahrscheinlich vielschichtig - eher Probleme zu lernen, private Verpfllichtungen (Familie/Kinder), schon an ein regelmäßiges Einkommen gewöhnt ...). Dieses war aber für einige der einzig gangbare Weg in ein Medizinstudium und scheint nicht mehr so gewünscht zu sein.


    Gut finde ich, dass die Ortsprävalenz umstrukturiert wird
    Bislang konnte man bis zu 6 Wunschunis angeben, problematisch war, dass es Konstellationen gab, dass man zwar an diesen sechs keinen Studiienplatz bekommen hat (zu schlechter NC) - es allerdings an anderen Unis sehr wohl gereicht hätte- es gab nicht die Möglichkeit, zusätzlich ein Kreuz zu machen, dass man, wenn es an diesen 6 Wunschunis nicht klappt, eine beliebige Uni nimmt. Das hat für Frust gesorgt und dann auch dazu geführt, dass Leute dann 5 * Wunschuni und als sechstes eine unbeliebte Uni angegeben haben, um so die sicherheit überhaupt eines Studienplatzes hatten, wenn die Abi-Note grenzwertig war.
    Begründung für dieses vorgehen mit ausgerechnet 6 wunschunis war, war "ist so pogrammiert, und das Pogramm ist so alt, dass man das nicht mehr ändern kann" - dass das kritisiert wird, ist überfällig.


    Berufsausbildungen sehe ich irgendwie kritisch - ganz plakativ: Warum soll jemand, der sich 12 Jahre in der Schule "den Arsch aufgerissen hat", da er das klare Ziel hatte, Medizin zu studieren, schlechter gestellt werden, der 12 Jahre rumgepimmelt hat, so gerade eben sein Abi schafft und dann lieblos ne Ausbildung macht und vielleicht noch Oma Brömmelkamp im Altersheim 1 * wöchentlich besucht, weil das dann Punkte für soziales Engagement gibt? Natürllich gibt es auch diejenigen, die sich über Jahre in einer Hilfsorganisation engagieren, dann nen Rettungsdienst-Ausbildungsgang besuchen, und auch Medizin studieren wollen - so ein System ist auch nicht umbedingt fairer und kann auch ausgenutzt werden, dann aber mit dem Nachteil, dass anderen Berufsausbildungschancen genommen werden - gerade die Berufe, die als potentiell chancenerhöhend gehandelt werden (RD, MTA, OTA, Pflege) sind ja auch Mangelberufe - hier beinhaltet eine höhere Wichtung dieser Ausbildungen, dass auf diesem Wege der Anreiz, ein gutes Abi zu erreichen, reduziert wird, weil es ja noch den Weg über eine solche Ausbildung gibt, gleichzeitig dadurch dann der Fachkräftemangel in bestimmten Berufen erhöht wird.


    Ich glaube, ein wirklich gerechtes System wird es kaum geben, es wird auch in Zukunft einen Mangel an Studienplätzen geben und dieser Mangel muss irgendwie verwaltet werden.


    Das System "Abi-Note" (trotz der Nachteile wie Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern in der Schwierigkeit und was es sonst so gibt) zeigt wenigstens, dass der Bewerber zumindest über eiinen längeren Zeitraum entsprechende Leistungen gebracht hat und auch von mehreren Lehrern übereinstimmend als sehr guter Schüler gesehen wurde - auch das ist es Wert, bei der Studienplatzvergabe gewürdigt zu werden.

    Ohne die genauen Einschlusskriterien zu kennen, vermute ich, dass der Bericht aus dem Ursprungsposting stark vereinfacht bzw. etwas irreführend ist.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Bayern der Stroke überall behandelt wird, sondern auch in Stroke-Units versorgt wird.


    Am ehesten vermute ich, dass der eine Arm in Stroke Units behandelt wird (z.B. mit Lyse, falls keine KI vorliegt) - falls bei diesem Klientel die Indikation zur intervention gestellt wird, wird vmtl. bisher nach Regensburg oder München verlegt. Die andere Gruppe wird zwar auch in StrokeUnits versorgt, jedoch kommt der interventionelle Radiologe per Hubschrauber zu dem jeweiligen Krankenhaus und führt, quasi konsilliarisch, die Intervention durch, der Patient verbleibt dann dort.


    Anders macht es irgendwie überhaupt keinen Sinn. Zum einen hat der Patient Anspruch auf eine StrokeUnit Versorgung (somit ist es schon medicolegal kaum akzeptabel, dass er in irgendeiner Mini-Klitsche ohne Stroke verbleibt, wie im Bericht für beide Studienarme genannt), des weiteren wird es in Bayern wohl kaum nur 2 StrokeUnits geben (die spezialisierten Zentren aus dem Bericht - so dass ich annehme, dass es sich bei diesen Häusern in München und Regensburg halt um die bisherigen Neuro-Interventionszentren handelte, in die von der Stroke verlegt werden musste).


    Und dann wären auch die Voraussetzungen erfüllt, da Häuser der Größe, die eine Stroke vorhalten, i.d.R. auch über entsprechende andere Infrastruktur wie Anglo-Arbeitsplatz ect. verfügen.

    Zitat

    dass es durch die dynamische Lage an sich aber auch durch polizeiliche Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen - und -störungen schwer sein kann, dienstfreies ärztliches und Pflegepersonal in die Krankenhäuser zu bekommen. In diese Problematik schließe ich übrigens Mitglieder der BF, FF und HiOrgs mit ein.


    Genau das hat eine Ärztin des Bergmannsheil (Brand einer Etage) auch berichtet, die bei einem Symposium über die Brandnacht berichtet hat - auch ohne terroristische Lage wurde seitens der Polizei großzügig abgesperrt und es war - trotz der Uhrzeit - schwer, zur Arbeitsstelle zu kommen. teilweise wurde dann nach vorzeigen der Mobiltelefone (Eingang des Anrufes des Krankenhauses), teilweise auch durch andere Legitimationen (Mitarbeiter-Parkausweis ect). Einlass gewährt - bei einer wirklichen Terrorlage mit dem Risiko eines möglicherweise Second Hits im Bereich der Krankenhäuser wird so eine Legitimation sicherlich nicht ausreichend sein.
    Ich habe zwar auch einen MA-Ausweis, habe ihn aber auch nicht ständig dabei (ich würde mich auf meinen Arztausweis verlassen - und sonst ist halt "Pech gehabt").

    Problem ist ja auch, dass nur ganz wenige Bundesland-Gesetze übungen einfordern, die meisten Krankenhausgesetze geben sich mit dem Vorhandensein von Alarmplänen zufrieden.


    Natürlich ist dann - gerade bei nicht geklärter Finanzierung - kein Krankenhaus wirklich bereit, etwas zu machen, was man nicht machen muss. Und die Krankenhäuser, die in einem Bundesland stehen, welches Übungen fordert, haben einen Wettbewerbsnachteil.


    Abgesehen davon halte ich regelmäßige Übungen - sowohl von inneren Schadensereignissen (Feuer, Ausfall wichtiger Infrastruktur...) als auch von äußeren (MANV-Lage) für wichtig - allerdings kann es nicht sein, dass man dieses fordert, aber nicht vergütet, gerade bei den momentan sehr knappen Kalkulationen in den Krankenhäusern - es kämpfen halt etliche ums Überleben (ein sinnvolles, anderes Krankenhausfinanzierungsmodell bzw. grundlegende umstrukturierung des Gesundheitswesens ist längst überfällig).