Beiträge von Jörg Holzmann

    Im Zweifel ist ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) sicher eine gute Alternative zum ZDL. Auch mit dem FSJ kannst du die Wehrpflicht ersetzen. Du verdienst zwar als FSJler etwas weniger als als ZDL, bekommst dafür aber weiterhin Kindergeld, sodass insgesamt etwa das gleiche rauskommt. Für die HiOrgs bist du durch die längere Dauer deutlich attraktiver als ein ZDL. Wir haben z.B. imRettungsdienst keine Zivis mehr, sondern nur noch FSJler. Die Ausbildung zum RS wird denen finanziert, allerdings machen unsere FSJler den RS-Grundlehrgang (160h) VOR dem Dienstantritt als FSJ. (i.d.R. August: 4 Wochen Lehrgang; ab 1. September FSJ-Stelle). Das führt dazu, dass nur Leute diese Stellen nehmen, die auch wirklich in den RD wollen, schliesslich müssen sie 4 Wochen Freizeit investieren...
    Ich finde das okay so.


    Viele Grüße aus Mannheim,
    Jörg

    Liebe Gemeinde,
    ich habe inzwischen am eigenen Leibe eine bittere Erfahrung machen müssen:


    ÄLTER wird man von ganz alleine - und zwar schneller, als einem lieb ist.


    Was spricht also dagegen, mit 17 die RS-Ausbildung anzufangen? Gerade Ehrenamtliche, die die Ausbildung nebenher (Job, Schule,...) machen, teilen diese oft in mehrere Blöcke (z.B. Ferien) auf, da liegt es doch nahe, schon frühzeitig damit anzufangen.
    Wie viele von Euch haben schon mit 17 angefangen, den Führerschein zu machen? Ich schon. Da sagt doch auch keiner: "Was bringt das denn, wenn man doch erst mit 18 Prüfung machen darf?"


    15 finde ich als Einstiegsalter dann doch etwas früh, zumal das mMn nicht mit der APrVO für RettSan in Einklang gebracht werden kann, in der zum einen 17 als Mindestalter für den Ausbildungsbeginn steht, 18 als Mindestalter für die Prüfung und der Zeitraum von zwei bis maximal drei Jahren zwischen Grundlehrgang (160h) und Prüfungslehrgang. Hab das leider grad nicht schriftlich da, sondern nur irgendwo ganz hinten in meinem kranken Hirn...


    Jörg

    Zum Thema RettAss als RS eingestellt...


    Eigentlich finde ich es okay, dass RettAss, die als RettSan eingestellt und bezahlt werden, auch nur als Fahrer eingesetzt werden. Ich sehe das eher als Schutzfunktion: So kann der AG immerhin nicht ausschliesslich RS-Verträge (mit RettAss) abschliessen um damit Geld bei voll qualifizierten Besatzungen zu sparen. Er MUSS also auch RettAss-Verträge schliessen und bei entsprechendem Bedarf aufstocken.


    Dass das für dich mit dem RS-Vertrag und der entsprechenden Tätigkeit dann unbefriedigend ist, ist mir klar, aber erhöht es letztlich nicht die Wahrscheinlichkeit, dass du mittelfristig einen RettAss-Vertrag bekommst?


    Letztlich ist es wohl ein arbeitsrechtliches Problem. Im Arbeitsrecht gibt es den Gleichbehandlungsgrundsatz, d.h. für gleiche Leistung muss das gleiche bezahlt werden. Wenn ein RettAss also als solcher eingesetzt wird, müsste er (unabhängig vom Vertrag) auch als RettAss bezahlt werden. Vor entsprechenden Forderungen (Klagen) wird sich der AG hier wohl schützen wollen.


    Was sagen die Juristen? IMGB01? Öpfä? Höpp? et al...


    Liebe Grüße,
    Jörg

    Du kannst dir Stunden anerkennen lassen, die du ALS RS gefahren bist, also NACH Erhalt der RS-Urkunde. Die Stunden aus dem RS-Praktikum sind natürlich nicht anrechenbar.


    Wieviele Stunden angerechnet werden bzw. wieviele Stunden mindestens nach bestandenem RA-Examen abzuleisten sind, ist Länder- bzw. Behördenabhängig.
    In Baden-Württemberg (Regierungspräsidium Karlsruhe) sind dies z.B. mindestens 480 Stunden - egal, ob man als RS nun 1120 Stunden oder 10.000 Stunden gefahren ist.
    Meiner Meinung nach steht diese Praxis im Widerspruch zum RettAssG / der RettAssAPrV, die ja vorsehen, dass Stunden als RS im Rahmen ihrer Gleichwertigkeit anerkannt werden müssen, aber das hat wohl noch niemand durch ein Verwaltungsgericht endgültig klären lassen :(
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass man mit einer entsprechenden Klage gute Erfolgsaussichten hätte. Ich selbst habe, als diese Frage bei mir aktuell war, mit dem Gedanken gespielt, das mal durchzuziehen, habe es dann aber doch gelassen und bin lieber die 12 Wochen gefahren. (Ich hatte knapp 5000 Stunden als RS nachgewiesen, die auch alle anerkannt wurden - die 480 Stunden musste ich dennoch ableisten...).


    Viele Grüße aus Mannheim,
    Jörg

    Zitat

    Zitat:
    Original von Winnie


    Und wenn man eine Alternative dazu hat, im zweitheißesten Sommer des Jahres keine Hundescheiße vom Rasen zu kratzen...


    Vossi:
    Den hab ich mir jetzt eine ganze Weile auf der Zunge zergehen lassen...



    Vossi: Gut, dass du dir nur den Sommer hast auf der Zunge zergehen lassen - und nicht die Hundescheisse! Dennoch frage ich mich manchmal, wann du Zeit für solch philosophische Gedankenspielereien findest... ist Cocoloco nicht zu Hause?


    Frohes Fest und bis morgen auf der Wache,
    Jörg

    Zitat

    Wenn ein Benzintank (Hexan) explodiert wird im Endeffekt "nur" ein Kohlenwasserstoffgemisch (C6H14) oxydiert.
    Dabei entstehen nur wenig giftige Verbindungen und ansonsten Licht, Lärm und Hitze, Co2 und H2O.



    ...und wenn ein GANZ GROSSER Benzintank explodiert, kann man das sogar vom Weltraum aus beobachten.
    So wie gestern in England, ich fand die Bilder in den Nachrichten wirklich seeeehr beeindruckend. Da musste die Feuerwehr erst mal ein paar Stunden warten, bevor sie überhaupt anfangen konnte zu löschen, weil es so heiss war...


    Das wird sich sicher wieder bei den Spritpreisen bemerkbar machen!
    Jörg

    Zitat

    Was bitteschön soll ein KH Praktikum kosten???
    Das wäre mir ja das allerneuste!!!
    Die Krankenhäuser die ich kenne,und das sind nicht wenige, freuen sich über Praktikanten und geben als "Anerkennung" sogar immer noch das tägliche Mittagessen in der Kantine frei aus!


    Glückspilz!
    Es ist leider tatsächlich so, dass sich immer mehr Kliniken und Krankenhäuser die Praktikumsstellen bezahlen lassen. Da geht es zwar nicht um horrende Summen, aber in der Größenordnung von 30 bis 50 Euro pro Woche kann sich das schon mal schnell bewegen.


    Sad but true.
    Jörg :motz:

    Zitat

    Ich weiß jetzt ja auch nicht wo du herkommst. Aber bei uns im Saarland ist es sehr sinnvoll sich direkt beim LV zu bewerben.


    Tja, das Saarland ist ja auch nicht größer als ein durchschnittlicher Landkreis in den meisten anderen Bundesländern...


    Ich halte es schon für sinnvoll, Bewerbungen an den jeweiligen Kreis- oder Regionalverband der entsprechenden HiOrg zu schicken.
    Obwohl ich bei einer der "kleineren" HiOrgs (zumindest hier in BaWü) arbeite, glaube ich, dass unsere Landesgeschäftsstelle nicht direkt Bewerbungen für FSJ annimmt...



    Grüße,
    Jörg

    Hallo Schaufeltrage ;-)


    Bei uns (JUH Mannheim) ist es kein Problem für unsere ehrenamtlichen Helfer, als Praktikant im Rettungsdienst mitzufahren.


    Voraussetzungen:
    - mind. 18 Jahre alt
    - abgeschlossene sanitätsdienstliche Ausbildung (SanHelfer)


    Aus Sicht des Ehrenamtes ist es hier sogar gewünscht, dass Helfer Erfahrungen im Rettungsdienst sammeln, da sie hier wesentliche Erfahrungen im Umgang mit Patienten bekommen und lernen, ihre erlernten Maßnahmen (entsprechend ihrer Qualifikation) anzuwenden. Nur so können sie letztlich routiniert in ihrer Tätigkeit werden - auch und gerade für den Sanitätsdienst!


    Ich wünsche Dir weiter viel Erfolg bei der Suche nach einem Praktikumsplatz,
    Jörg

    Zitat

    Wiederspricht der Patient dann allerdings, können wir ihn natürlich nicht einfach "irgendwohin" karren. Aber meistens ist es mit einer Erklärung getan, warum man KH XY anfährt und der Patient willigt ein.


    Also entscheidet DOCH der Patient! =)
    Das Zauberwort heisst "freie Arztwahl". Natürlich wird sich der Patient i.d.R. von uns beraten lassen, aber letztlich kann er schon auf einem Transportziel bestehen - oder den Transport verweigern.


    LG,
    Jörg

    Das ist ja völlig absurd! Fangen die Engländer jetzt auch schon im Sektor Schadenersatzprozesse an, den Amis nachzueifern?


    Das muss man sich mal vor Augen halten: Die Patientin wirft *sich selbst* irgendwelche Tabletten in den Kopf, bekommt davon was ab, und Schuld daran ist der Rettungsdienst ;-)
    Die Beweiskette würde mich mal interessieren...


    Aber keine Sorge: Hier hätte sie damit vor Gericht wenig Erfolgsaussichten.


    J.

    Hey Höppi,
    stell dir vor, auf dem Leergang, auf den Du dich nicht beziehst, und auf den Du natürlich auch nicht anspielst, weil es so einen Lehrgang und solche Dozenten ja gar nicht geben kann - auf dem Leergang war ich auch! Aber das Essen war gut!


    Bis zum nächsten LeHrgang,
    Jörg :P

    Höppi schrieb:


    Zitat

    - KOLLEGEN [hochschulabsolventen! juristen, mediziner, archäologen... zivis, FSJler, brummbären, idealisten... und Kfz-meister! *g*] entschuldige, jörg. GERMANISTEN!



    Kein Problem Höppi. ich hatte mich schon bei den Brummbären wiedergefunden! Aber du hast die Schuhverkäufer vergessen. :evil:


    j.

    1. Natürlich endet die Ausbildung in jedem Falle mit einem Abschlussgespräch.


    2. Für Stunden, die man sich aus einer früheren Tätigkeit als RettSan anerkennen lässt, muss man natürlich KEIN Berichtsheft führen - wie soll das auch gehen?


    3. @Hossa: Wenn Du die 1600 Stunden voll hast, kannst du jederzeit die Zulassung zum Abschlussgespräch beantragen und dieses durchführen. Allerdings endet mit dem bestandenen Abschlussgespräch deine Ausbildung und somit i.d.R. auch die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages. Da steht ne Klausel drin, dass der Vertrag mit dem Ende der Ausbildung endet - also überleg dir gut, ob du lieber schnell die Urkund willst oder lieber noch ein paar Monate eine Stelle -wenn auch nur als Azubi- hast...


    LG,
    Jörg

    Zitat

    Da gibt es viele Beispiele (auch in diesem Forum) aber ich kann gerne auch mal RD Schutz und Rettung nennen Freigegeben sind dort 2mg Morphin beim Traum


    Zitat

    Bitte nich mein RD wir haben schönere Sachen.


    RettSanSRK: Lässt Du jetzt zur besseren Verständlichkeit deiner Thesen auch noch jegliche Interpunktion / Satzzeichen weg?
    Langsam glaube ich auch, dass das Absicht ist - so ignorant kann man doch gar nicht sein...


    genervt, X(J.

    Zitat

    Daniel schrieb:
    2. Ich wiederhole mich an dieser Stelle, aber weshalb wird ständig das Hauptaugenmerk bei Diskussionen um diesen Ausbildungsgang auf die selbstständige Narkoseführung gelenkt ?
    Die Ausbildung besteht aus weitaus mehr Inhalten, als die Narkose.



    Naja, wie Ani (?) weiter oben schon schrieb, derjenige, der das Augenmerk hier auf die Narkose gelegt hat, war Bernd Fertig höchstselbst, indem er sie aus den anderen Inhalten höchstselbst hervorhob...


    Soviel dazu!


    greez,
    Jörg 8)

    Hallo 007,
    da hast Du meine posts möglicherweise etwas missinterpretiert! Ich habe nirgends geschrieben, und es entspricht auch nicht meiner Meinung, dass ich alles tun und lassen kann, solange es mir und dem Patienten gefällt - um Gottes Willen!
    Meine These war lediglich - und glaube mir, darüber habe ich vor dem posten auch nachgedacht - dass ich mich für meine ergriffenen und nicht ergriffenen Maßnahmen im Zweifel vor einem Gericht verantworten muss, nicht aber vor einem Arzt / Notarzt!
    Dies habe ich möglicherweise etwas überspitzt dargestellt, vor allem vor dem Hintergrund, dass im oberen Bereich dieses threads teilweise der Eindruck entsteht / erweckt werden könnte, dass für die Auswahl und die Legitimation meiner Maßnahmen das zu erwartende Urteil des übernehmenden Mediziners entscheidend sei! Und dem ist nunmal (wie oben erläutert) nicht so! Ich kann meine Entscheidungen nicht davon abhängig machen, welcher Notarzt kommt oder in welche Aufnahme ich meinen Patienten bringe, sondern einzig aufgrund einer zu stellenden Indikation und auf einer juristischen Grundlage!
    Zu diesem Themenkomplex kursieren leider im Rettungsdienst - und teilweise sogar in der Rettungsdienst-Ausbildung - jede Menge Gerüchte, Halbwahrheiten und schlicht falsche Aussagen. Auf diese Fehlerquelle wollte und will ich aufmerksam machen, falls das missverständlich war, tut es mir leid!


    Hoffe, das geklärt zu haben,
    Jörg :kaffee:

    Zitat

    Michi1981 schrieb:
    Vielleicht ist es dir egal, was der Notarzt darübre denkt. Wenn dann aber einer der Stein ins Rollen bringt, dass die Sache untersucht wird, dann der Notarzt.


    Das kann er von mir aus gerne tun! Denn ich habe ja ein gutes Gewissen, da ich die Maßnahme, die ich durchführe, beherrsche, sie indiziert war, ich sie kunstgerecht durchgeführt habe und - jetzt kommt's: DER PATIENT damit einverstanden war! Ob der ARZT damit einverstanden ist, ist letztlich nicht wirklich relevant für die strafrechtliche Beurteilung meines Vorgehens, von daher kann er von mir aus so viele Steine ins Rollen bringen, wie er mag, denn ich habe ja (s.o.) ein gutes Gewissen!


    Und umgekehrt: Wenn der Patient NICHT mit der Maßnahme einverstanden war, was hilft's mir dann, wenn der Notarzt begeistert von mir ist? Dann bringt nämlich der Patient Steine ins Rollen, die dann auf mich zukommen, und die der Doc sicher nicht von mir abwenden kann...


    Fazit: Die Meinung des Arztes ist in Bezug auf die Rechtmäßigkeit / Rechtswidrigkeit meiner Maßnahmen irrelevant!


    Liebe Grüße,
    Jörg