Ich find die Diskussion ja immer wieder interessant...
Fällen bei Euch allen die Ärzte/Notärzte Urteile?
Ich meine, mir ist es völlig egal, was ein Arzt davon hält, dass ich einen Zugang lege oder nicht. Vor dem Arzt muss ich mich nämlich nicht verantworten, ergo bin ich ihm auch keine Rechenschaft schuldig.
Zunächst einmal muss ich das mit dem Patienten klären -wie der Doc übrigens auch- wenn es dann Probleme geben sollte, muss ich mich vielleicht vor nem Staatsanwalt oder schlechtestenfalls vor nem Richter rechtfertigen, aber sich nicht vor dem Assistenzarzt der ortsansässigen Notambulanz.
Was ich als RA wann und wo "darf" oder nicht, steht leider nicht im "Rechte- und Pflichtenheft für Rettungsdienstler", sondern ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen der BRD. Da kommen in Frage das StGB, das BGB, etc.
Leider wird da nichts stehen in der Art von "Der Rettungsassistent darf Zugänge legen!" oder "Der Rettungsasssitent darf niemals nicht Medizin geben!"... da ist leider etwas mehr Interpretationstalent gefragt!
Es ist wie mit der Menstruation: "Die Geschichte der Notkompetenz ist eine Geschichte voller Missverständnisse...!"
Jaja, das Leben ist kompliziert!
Liebe Grüße aus dem Süden,
Jörg