Hallo!
Ich hab die Diskussion schon eine Weile still beobachtet und mir mal die Mühe gemacht einen Text zu entwerfen.
Ich habe versucht all eure Vorschläge in den Text einzubauen. Ausserdem ists etwas korrigiert und erweitert.
Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich euren Text als Vorlage benutzt hab, nicht das es heißt ich hätte geklaut
Vielleicht könnt ihr ja was damit anfangen:
Überschrift: Petition des Rettungsfachpersonals zur Umsetzung des Referentenentwurfs eines Gesetzes
über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)
Petition:
Das unterzeichnende Rettungsfachpersonal (Rettungssanitäter und Rettungsassistenten)
möchte das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesregierung und die
Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland darauf aufmerksam machen, dass es
die Abwertung der Arbeit des Rettungsfachpersonals, wie sie zur Zeit durch
ärztliche Verbände oder Organisationen in Stellungnahmen bezüglich des
geplanten Notfallsanitätergesetzes betrieben wird, für nicht statthaft und
einer sachlichen Diskussion für nicht zuträglich hält. Stellungnahmen der
ärztlichen Verbände, die darauf abzielen, eine eigenständige Versorgung durch
Rettungsdienstpersonal als Gefährdung des Patienten darzustellen, verkennen
sowohl die jetzige Situation, in der bereits heute die überwiegende Anzahl
aller Notfallpatienten ohne Notarzt versorgt wird, als auch die Intention des
Notfallsanitätergesetzes. Bundesweit übernimmt qualifiziertes Rettungsfachpersonal
täglich die erste eigenständige notfallmedizinische Versorgung von Patienten
mit Verletzungen oder Erkrankungen und versorgt diese Patienten auf einem sehr hohen
Niveau. Rettungsassistenten sind durch die derzeitige Gesetzeslage jedoch oft
in einer rechtlichen Zwickmühle, da sie bei Notfallpatienten erlernte â?? auch invasive
- Maßnahmen durchführen müssen um ihrer Garantenstellung gerecht zu werden und
keine unterlassene Hilfeleistung zu begehen, hierbei aber ggf. gegen das
Heilpraktikergesetz verstoßen und/oder eine Körperverletzung begehen. Durch die
derzeit, im Rahmen der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes durch das
BMG, geplante Ausbildung zum Notfallsanitäter wird künftig die
notfallmedizinische Versorgung durch das Rettungsfachpersonal weiter verbessert
und endlich ein gesetzliches Fundament für deren Handeln geschaffen.
Begründung
In Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Notfallsanitätergesetztes (NotSanG)
sprechen sich ärztliche Organisationen und Verbände gegen Teile des
Ausbildungszieles der künftigen Notfallsanitäter aus. Sie begründen dies damit,
dass durch die vorgesehenen, zu vermittelnden Kompetenzen, eine Abkehr vom
hierzulande praktizierten Notarztsystem zu befürchten sei und es
dadurch (und durch die teils eigenständige Versorgung von Notfallpatienten
durch Notfallsanitäter) zu einer Gefährdung der Patienten und einer
Verschlechterung des Systems insgesamt kommen wird. Dabei wird auch auf die, im
Vergleich zu einem Medizinstudium, nur 3-jährige Ausbildungsdauer und die
geringere Zugangsvoraussetzung "Realschulabschluss" verwiesen. Einen Nachweis, dass
es durch diese Voraussetzungen tatsächlich zu einer schlechteren
Versorgung von Notfallpatienten kommen wird, kann dabei nicht erbracht werden;
die Aussagen bewegen sich einzig auf dem Feld der Spekulation. Deshalb erwecken
diese Aussagen den Anschein rein standespolitisch geprägt zu sein. Sie beziehen
die vorherrschenden und zukünftigen Herausforderungen der präklinischen
Notfallversorgung nicht mit ein. Des Weiteren spiegeln sie nicht den aktuellen
Stand der Wissenschaft wider. Ein Blick in die Nachbarländer (Österreich,
Tschechische Republik, Dänemark und Schweiz) zeigt bereits, wie
reibungslos ähnlich dem "Notfallsanitäter" ausgebildetes Personal zusammen
mit Notärzten arbeitet und dabei auch invasive Maßnahmen durch
Rettungsfachpersonal ergriffen werden, ohne dass die Patientensicherheit darunter
leidet oder eine Abschaffung des Notarztsystems droht. Vielmehr
erreichen diese Systeme eine Ergebnisqualität, die der in Deutschland jederzeit
ebenbürtig, wenn nicht sogar überlegen ist. Daher ist die Darstellung der
künftigen notfallmedizinischen Versorgung durch Notfallsanitäter,als Gefahr für
die Patienten - und damit für die Allgemeinheit - nicht hinnehmbar. Sie schadet
dem Bild des Rettungsfachpersonals in der Öffentlichkeit und dem deutschen
Rettungsdienst insgesamt.
Weiteres zum NotSanG
Die Versorgungsstandards im Rettungsdienst dürfen sich nicht länger an örtlichen
Begebenheiten oder gar der Stellungnahmen von Interessensgruppen orientieren,
sondern sollten bundeseinheitlich in einer Fachkommision festgelegt und ständig
fortgeschrieben werden.
Das unterzeichnende Rettungsfachpersonal unterstützt die Initiative des BMG zur
Zulassung des künftigen Berufsbildes â??Notfallsanitäterâ?? als Heilberuf um dazu
beizutragen die Versorgung der Bundesbürger auf dem aktuell hohen Niveau auch
in Zukunft sicherzustellen.
Die neue Bezeichnung als ??"Notfallsanitäter"?? und die Erweiterung auf eine 3-jährige
Ausbildungsdauer unterstützen wir ausdrücklich.
In dünn besiedelten Gebieten ist es schon seit Jahren nicht mehr möglich alle
Notarztstandorte mit qualifizierten Notärzten zu besetzen. Teilweise kann dies
nur durch immer weiter steigende Honorare sichergestellt werden. Auch in
größeren Städten und Gemeinden im gesamten Bundesgebiet hält dieser Trend Einzug.
Aus diesem und weiteren Gründen explodieren die Kosten des Rettungsdienstes im
Bereich des Notarztwesens.
Um den Rettungsdienst auch künftig bezahlbar zu halten und die Zahl der Fehl- und
Überalarmierungen (Notarzt wird alarmiert obwohl nicht zwingend benötigt) zu
senken ist eine Kompetenzerweiterung
"Wenn wir es nicht schaffen, die notwendigen Veränderungen schon jetzt in die Wege zu leiten,
werden wir die Qualität unserer Versorgung zukünftig nicht mehr aufrechterhalten können. Es
gilt, heute die Weichen zu stellen, um nachhaltige Lösungen für morgen zu
finden." (Fachkräftemangel - Stationärer und ambulanter Bereich bis zum
Jahr 2030; PricewaterhouseCoopers AG)
Im Namen aller Unterzeichner