Ein LL.M. Abschluss gibt es auch in Medizinrecht Aber ehrlicherweise muss ich gestehen, dass ich nicht weiß ob der Autor auch in diesem Bereich diesen gemacht hat.
Nirgendwo habe ich behauptet, dass der rechtfertige Notstand keine Relevanz hat. Ich habe nur dargestellt, dass da sehr wohl ein Spannungsfeld existiert. Die Berufsethik ist kein rechtliches Konstrukt, sondern nur ein Selbstverständnis des NotSan. Man wird ja schließlich Notfallsanitäter um Menschen zu helfen und nicht am Einsatzort, überspitzt zu sagen, neben dem Patienten zu stehen und zu sagen: "Neeee sorry, wir müssen erst auf den Arzt warten bevor ich helfen kann."
Hallo Ger,
nimm dir hier im Forum etwas Zeit und such mal über Suchfunktion nach einschlägigen Threads. Wir haben hier das Glück, einige Juristen zu haben, die ein hohes Fachwissen für den Bereich Rettungsdienst mitbringen. Deine berufsethische Einstellung ist natürlich vorbildlich, kann aber nach derzeitiger rechtlicher Auffassung unsere Forumjuristen für dich zum strafrechtlichen Nachteil sein.
Dein genanntes Beispiel wäre z.B. bei Lebensgefahr über den rechtfertigenden Notstand abgedeckt. Ansonsten ist es derzeit nunmal noch so, dass du auf den NA warten musst. Aber meiner Erfahrung nach kann man bei rechtzeitiger Alarmierung die Zeit, bis dieser eintrifft, trotzdem sinnvoll nutzen und steht nicht doof und achselzuckend vor dem Patienten.