Nach bisher einmaligen Lesen, empfinde ich den Entwurf als sehr gut gelungen. Nun bin ich einmal auf die genauen Ausarbeitungen (insbesondere die Inhalte der Ausbildung und auch die Inhalte der Ergänzungslehrgänge) gespannt.
Schön wäre es, wenn die Politik der Länder dann den Notfallsanitäter quasi unterstützen würde, indem sie dessen Verwendung gem. RDG forcieren würden und recht zügig in den RDG implementiert (z.B. Besatzung RTW gem. RDG ein NFS und ein RettAss). Vermutlich würde es dann wieder einen Run auf Notfallsanitätern geben, wie seinerzeit nach Rettungsassistenten.
Was mich an dem Entwurf stört (was sich aber leider nicht vermeiden lassen wird), ist wieder die Erwähnung des ÄLRD in Kombination mit den Kompetenzen. Dies könnte wieder zur Folge haben, dass in einem Rettungsdienstbereich viel gemacht werden kann/darf und im nächsten schon wieder gar nichts. Aber wie ja in der Diskussion bereits angeklungen (zumindest habe ich es so verstanden), sollen ja im Gesetz die Kompetenzen die ein NFS beherrschen muss genannt werden und könnten so dem ÄLRD oder dem verantwortlichen Arzt als Anhaltspunkt dienen.
Habe ich es bisher übersehen, oder finde ich keinen Passus, der etwas über die Übernahme der Kosten für einen evtl. Ergänzungslehrgang und die Ergänzungsprüfung aussagt?
Grüße