Beiträge von advomedix

    @ john Gage
    Da wäre ich mir nicht soooo sicher....


    Es wird nicht genügen den Abgeordneten seines Vertrauens zu impfen oder ähnliches zu tun...
    Eine Novellierung des RettAssG ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden... und in Zeiten leerer Kassen tut man sich da besonders schwer... Und gerade deshalb, weil wir die Gruppe mit der denkbar kleinsten und schlechtesten Lobby sind.


    Wieviele Regierungsmitglieder gehen denn davon aus, dass der Rettungsdienst entweder von der Feuerwehr so nebenbei, oder durch ehrenamtliches Personal durchgeführt wird.
    Da wir wohl nicht oder nur sehr schlecht in der Lage sind unseren Beruf als professionell in der Öffentlichkeit darzustellen, wird es wohl noch sehr lange dauern, bis sich auf dem Sektor was tut...


    Immerhin hat man ja schon die Kostenproblematik des RD erkannt und vergleicht unser System mit dem nahen europäischen Ausland...

    @ Vossi:


    Das ist schon ne ganze Zeit so, dass die Berufsausbildung keine Wartezeitverbesserung mehr bringt. Beispiel Stefan M. von uns...


    @ all:


    Naja viele Medizinstudenten nutzen die Gelegenheit, da sie ohnehin schon warten müssen, eine AUsbildung zu machen. Die RA-Ausbildung ist deshalb gerne genommen, weil sie im Vergleich mit anderen recht kurz ist und zur not auch während dem Studium fertig gemacht werden kann. ZUmindest kann man die Stunden ja nebenbei fahren. Und schlecht ist das mit Sicherheit nicht...

    Naja, ob das gut oder schlecht ist möchte ich nicht beurteilen...


    Sicherlich gibt es in unserem Metier keine "Altstellen" die nachbesetzt werden könnten. Aber in anderen Berufen werden die extra nicht nachbesetzt um Personal einzusparen... Also ists doch egal ob diese Stellen existent sind oder nicht nachbesetzt werden...


    Unterm STrich kommts Gleiche bei raus:
    Weniger Stellen für gleichbleibend viele oder gar mehr Bewerber...


    Der einzige Unterschied der besteht ist, dass die RettAss-Schulen ausbilden wie blöd und die Menge an AUsbildungen in keinem Maße bedarfsorientiert ist. Insofern wird die Anzahl der Bewerber um eine Stelle einfach höher... Und in dem Punkt muss ich den Meinungen hier Recht geben... Andere AUsbildungen werden am jeweiligen Bedarf angepasst... Aber es gibt auch da keine Garantie mehr für eine Übernahme... EIn Azubi verrichtet seine Arbeit und kostet weniger als der ausgelernte und festangestellte Mitarbeiter

    RA-Pioneer:


    Wo sind denn die Bedingungen in den letzten Jahren besser geworden oder gleichgeblieben??? Diese Kritik hörst du in jeder Sparte...


    @ rettungsschaaf:


    In diesem Thread nicht direkt... aber wenn du andere threads und diesen vergleichst kannst dir ein etwaiges bild davon machen, was ich meine.


    @ dorsk:
    da muss ich dir natürlich Recht geben...

    Leute, sind wir mal ehrlich...


    In welchem Beruf fliegen euch heute noch die gebratenen Tauben in den Mund??? In KEINEM!!! Egal was ihr macht, müsst ihr gut sein und auch glück haben um ne anständige stelle zu bekommen.


    Müssen wir deshalb unser Berufsbild schlechtreden?? Ich denke NEIN!
    Wenn ich mir manche Posts durchlese frag ich mich echt ob einige wissen, was sie wollen. Einerseits sind die Rettungsassistenten die Helden von gestern, heute und morgen...andererseits ist der Beruf soooo scheisse.... Entschuldigt dass ich es so hart ausdrücke..


    Natürlich sollte man jedem der in den RD gehen will ein realistisches Bild vermitteln und die Aussichten klar machen. Er/Sie soll ja wissen worauf man sich einlässt. Aber unseren Beruf schlechtzureden bringt nix. Denn dann muss ich mich fragen, warum ihr noch im RD seid. Unser Beruf hat auch schöne seiten und kann durchaus sehr angenehm sein...


    Ich möchte auch nochmals klarstellen... Ich finde es gibt bedeutend schlechtere Jobs als den Rettungsdienst, aber auch bessere. Ich persönlich arbeite gern in dem Beruf, versuche aber auch noch was anderes nebenbei auf die Reihe zubekommen.
    Letztlich muss jeder für sich selbst wissen wo seine Ziele und Prioritäten liegen...


    Ich kann nur empfehlen sich ein sehr genaues bild von der gewünschten Tätigkeit zu machen und auch nach den SChattenseiten zu suchen...

    Nun, zur Rechtslage sei folgendes gesagt....


    Der Arzt hat erstmal keine Möglichkeit Euch strafrechtlich was an die Backe zu hängen.... Der kann über Eure Organisation natürlich personalrechtliche Konsequenzen fordern, aber wie Jörg schon sagt... mit einer Aufforderung zur Unterlassung würde er sich dann strafbar machen.


    Direkt kann Euch nur der Patient oder eben der Angehörige des Patienten belangen...oder eben der Staatsanwalt, wobei dieser dann wieder nach euren Rechtfertigungsgründen suchen muss...und solange ihr die Massnahme sinnvoll und stichhaltig begründen könnt, wird Euch da nicht wirklich Ärger erwarten...
    Blöd sind dann halt AUssagen wie z.B: " Ich hab nen Zugang gelegt, weil der Patient ihn verdient hat" Oder "wir machen das immer so"

    Hmm, schreckliche Praxis...


    "Dauerkranke" Mitarbeiter werden entsorgt??? Naja, da würde ich wohl erstmal meinen Rechtschutz einschalten. Ab gewissen Dienstjahren bei dem AG drängt die BG in ZUsammenarbeit mit dem Betroffenen und dem AG dazu, einen anderweitig geeigneten Arbeitsplatz für den Mitarbeiter aufzutun. Wieterhin ist es dem AG nicht so ohne weiteres möglich ein MA zu kündigen... Gut, bei Zeitverträgen... ABer nach einer gewissen Beschäftigungszeit besteht auch hier das Anrecht auf eine unbefristete Stelle... Das findet sich dann in den jeweils gültigen Vorschriften des Tarifvertrages bzw. der Arbeitsgesetze.


    Ich kenne es so, dass Mitarbeiter die den Einsatzdienst nicht mehr machen können in andere Abteilungen versetzt werden (bsp. AUsbildung, Hausnotruf, etc.)... Die Frage ob sie dann hierfür geeignet sind oder nicht lass ich offen...

    Volltreffer...


    Egal wann ich geweckt werde brauch ich erstmal nen Moment um "warmzulaufen"...


    ICh hab beim nächtlichen Alarm auch schon mal vergessen meine Hosen anzuziehen und saß dann mit sicherheitsstiefeln und Poloshirt hinterm lenkrad... Aber eine nette kollegin meinte dann sie würde fahren, ich solle mich erstmal aufm beifahrersitz richtig anziehen... Schon peinlich...

    Hallo Shasta,


    Gegenfrage: Wo machst du denn die Ausbildung? Wichtig ist, dass das RP für deine Ausbildung zuständig ist, in dessen einzugsgebiet du die Ausbildung machst. Unabhängig vom Wohnort...


    dann kann man dir hier bestimmt effektiver weiterhelfen

    @ Andreas:


    Naja, weil wir als Lehrrettungswache (natürlich nicht ich alleine) eben bei solchen Regelungen auch gefragt werden und diese entweder befürworten oder eben nicht. Und im konkreten Fall waren wir einfach dafür. Eben aus den Gründen, die Jörg oben schon gepostet hat. Uns geht es darum, Leute für ein FSJ zu gewinnen, die auch wirklich Intresse am RD haben und nicht eine ruhige Kugel schieben wollen um mit Blaulicht durch die Stadt zu heizen, weils geil ist.


    Bös gesprochen, aber ich denke es wird klar, was wir erreichen wollen.

    Landesrettungsdienstgesetz Ba-Wü machts möglich.


    Dort ist für die Qualifikation des Fahrers aufm RTW nur der RH vorgeschrieben. In RLP übrigens der RS.
    Deshalb dürfen bei uns Zivis und FSJler als RH auf den RTW.


    WEnn du die genauen §§ benötigst, sag Bescheid, dann such ichs raus.

    Ja wie begründen sie denn, dass du keine SChuhe und auch keine Vergütung bekommst????


    Für mich ist das nach wie vor nicht nachvollziehbar... Trägt der Arbeitgeber doch die Pflicht, den Arbeitnehmern eine entsprechende SChutzausrüstung zur Verfügung zu stellen...



    Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz


    §3 Abs.1 Satz 1:
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.


    §3 Abs.3:
    Die Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen


    Meiner Meinung nach ein absolutes NO-GO für jeden Arbeitgeber, dem Azubi oder Mitarbeiter aufzuerlegen, sich selbst um SChutzkleidung zu kümmern und diese selbst zu finanzieren.

    Hallo Jörg, vielleicht darf ich deinem hirn mal nachhelfen... Steht in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der JUH. IN Ausnahmefällen dürfen zwischen Grundlehrgang und Abschlussprüfung auch drei Jahre liegen. Frag mich jetzt aber nicht nach dem §§§...