Beiträge von advomedix

    (...)Die Finanzierung ganz zu Lasten der Arbeitnehmer zu legen, ist in meinen Augen nicht mehr praktikabel.

    Funktioniert aber... "Willst du den Job, dann mach den Führerschien, sonst nehmen wir jemand anderen." So sieht doch die traurige Realität aus.


    Im Prinzip ist die Sonderregelung ja nichts anderes als ein Stück weit zur alten FS-Klasse 3 zurückzukehren. Insofern sehe ich die Bedenken schon etwas konstruiert. Andererseits hat der Gesetzgeber nicht ohne Grund die Führerscheinklassen und damit die Beschränkungen der Fahrerlaubnis, restriktiver geregelt. Eine solche Ausnahmeregelung konterkariert den Zweck der Änderung. Und wenn man dann schon hört, dass interne Fahrlehrer die zukünftigen Fahrer schulen sollen... Da ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet... Aber was sag ich da... Es sind ja alle sooooooooo vernünftig und clever :ironie: .....

    Hmmm, man mag sich bei obiger Fallschilderung durchaus die Frage stellen, warum eine "Not"-Analgesie durchgeführt wurde, nachdem der behandlnde Arzt selbst für die regelmäßig äusserst schmerzhafte Reposition, eine Analgesie für entbehrlich hielt. Alleine die Reposition führt doch in aller Regel schon zu einer deutlichen Linderung der Schmerzen... oder lieg ich da grad ganz falsch?

    Ich möchte hier mal im Allgemeinen davor warnen eine parallele (Rechts-)Beratung zu machen. Im Fall von Zen ist bereits ein Anwalt involviert (oder auch mehrere) insofern würde ich auch sämtliche Problematiken über den Anwalt klären.


    Und für den Anwalt / oder die Anwältin als Tipp: RettAssG und RettAssAPrVO lohnen einen Blick. Damit lässt sich die ganze Problematik eigentlich sehr gut aufbereiten.

    So ganz spontan würde ich mal bei der zuständigen Behörde anfragen, wie das weitere procedere nun geplant ist. Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt, bei dem in Zusammenarbeit von Regierungspräsidium und RD-Schulen, eine Lösung gefunden wurde.


    Im Übrigen musste ja irgendwann jemand diese Förderung genehmigen. Das könnte auch ein passende Ansprechpartner sein.


    Für konkrete Fragen und Lösungen schliesse ich mich Jörg´s Rat an: Anwalt aufsuchen...

    Wie man der Zeitung entnehmen darf hat man mal wieder eine große Welle wegen nichts gemacht.
    http://www.general-anzeiger-bo…mid=10001&detailid=851550
    Zeigt wieder deutlich, wie falsch man liegen kann, wenn man meint Einsätze nur wegen eines Zeitungsartikels bewerten zu wollen und unter Umständen alles besser weiß als die Leute "vor Ort".

    Ich wäre etwas zurückhaltender... Der Artikel besagt letztlich nur, dass eine Verzögerung der medizinischen Versorgung nicht stattgefunden hat. Über die Sinnhaftigkeit des Handelns des, in der Kritik stehenden, Rettungsfachpersonals ist jedoch nichts ausgesagt. Und das wird wohl seinen guten Grund haben!

    Nur eines ist paradox: Die einen haben gesoffen, die anderen müssen davon kotzen. Da wird einem ja schon vom Zuschauen schlecht.


    :ill:

    Ich stell mir grad die Frage, ob ich saufen oder kotzen sollte... Jedenfalls hats Basti auf den Punkt gebracht.


    EDIT:
    Und ganz so schrecklich wie meine Vorredner finde ich diese (Stammtisch-)Diskussion gar nicht. Sie zeigt immerhin, welche Sicht so manche von dem Rettungsfachpersonal haben.

    Du musst diesen Kommentar nicht zensieren, ich stehe zu meiner Aussage.


    Ich behandle RettAss nicht grundsätzlich als "I*ioten", das war auch nicht die Intention meiner Aussage. Ich sage auch nicht, dass RettAss in beratender Fuktion, wenn es um fachspezifische Dinge geht, nicht als Sachverständiger herangezogen werden sollte. Es ist jedoch ein Unterschied, ob ich so jemanden generell in ein Entscheidungsgremium setze, bei dem völlig andere Probleme und Sachverhalte eine Rolle spielen, oder ob so jemand "nur" beratend tätig wird.


    Und doch, von einem Entscheidungs- bzw Führungsgremium im gesamten Gesundheitswesen erwarte ich eine entsprechende persönliche aber auch fachliche Qualifikation. Und zumindest bei der fachlichen fällt der Otto-Normal-Rettungsassistent raus.

    Zitat

    Das es einfach ist habe ich in keiner Art und Weise behauptet! Die Idee
    Rettungsassistenten in die Führung mit einzubinden finde ich nicht
    schlecht denn diese sind näher an der Materie und würden wohl für so
    manche Erklärung bzw. Erleuchtung sorgen können.

    Und welche Erleuchtung genau soll ein RettAss der Führungsebene einer KK bringen? Dort geht es nicht mehr um die Frage ob ein RTW 79.000 Euro oder 82.000 Euro kosten darf, sondern um ganz andere Problematiken. Also sehe ich nicht, was ein RettAss dort zu suchen hätte.


    Im Übrigen hätte ich auch grundsätzliche Bedenken, einen RettAss einfach so in die Entscheidungsebene einer Krankenkasse zu befördern. Wenn wir uns die Probleme anschauen, die RettAss bei der Bewältigung der täglichen und vergleichsweise weniger komplexen Anforderungen haben, mag ich mir nicht ausmalen wie das in einer solchen Stellung aussehen würde.



    Ein RettAss ohne betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation ist auch für weniger sensible Stellen (Geschäftsführung, Abteilungsleitung, etc.) schon ungeeignet; Zumindest nach meinem Dafürhalten.

    Er hat sich eine Vorfahrt erzwungen ohne dazu gehörige Berechtigung, da §38 STVO nicht zum tragen gekommen ist.

    Das würde ich nicht so sehen. Gemäß § 35 StVO darf er die StVO übertreten. Der Einsatz von Blaulicht und akustischem Signal ist hierbei nicht notwendig. Er kann sich lediglich nicht darauf berufen, dass die Schulkinder hätten Platz machen müssen...


    Allerdings könnte in § 35 Abs. 8 StVO das eigentliche Problem liegen. Ob die öffentliche Sicherheit und Ordnung hinreichend berücksichtigt wurde mag man hier so oder so beurteilen können. Dazu gibt der Bericht auch zu wenig Fakten preis.

    die bildungseinrichtung der johanniter in mannheim bildet erklärtermaßen beurkundete rettungshelfer auch dann zu rettungssanitätern fort, wenn der grundkurs länger als drei jahre her ist.

    Was nicht unbedingt heisst, dass dieses auch richtig sein muss. Ich kenne die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der JUH nicht mehr en Detail um das hieraus bewerten zu können.


    Allerdings besagt die Grundlage der RettSan-Ausbildung, die Empfehlungen des "Bund-Länder-Ausschuß Rettungswesen", dass die gesamte Ausbildung innerhalb von 2 Jahren abgeschossen sein soll. Eine solche "Soll-Regelung" eröffnet zwar auch die Möglichkeit, nach längerer Zeit die RS-Ausbildung noch abzuschließen, jedoch besagt gleicher Text auch, dass der letzte Ausbildungsabschnitt nicht länger als 6 Wochen zurückliegen darf. Hierzu genügt es wohl aber, den Abschlußlehrgang zu absolvieren, da dieser als eigener Ausbildungsabschnitt angesehen wird.


    Ich ziehe somit den Schluss, dass die Ausbildung im Regelfall innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein soll. In begründeten Ausnahmefällen kann aber auch eine läneger Ausbildungszeit möglich sein und die RettSan-Prüfung auch noch nach Ablauf der 2 Jahre abgelegt werden, ohne nochmals von vorne zu beginnen.


    Und ich bin schon etwas erstaunt. Gibt es bei Euch wirklich nur ganz oder gar nicht bzgl. der Reanimation?

    Ja, bei der von mir zu verantwortenden Entscheidungsfindung, ganz klar... Ja.


    Entweder stelle ich die Indikation zur Reanimation, dann schulde ich auch eine leitlinienkonforme Rea und kein Show-Theater... oder ich stelle die Indikation nicht, dann gibts auch keine Reanimation.


    Egal für was man sich entscheidet. Man sollte seine Entscheidung gut fundiert begründen können, dann hat der Notarzt auch nicht das Dilemma, vielleicht anfangen zu wollen, obwohl die RTW-Besatzung etwas anderes entschieden hat.
    Ich begründe meine Entscheidung dem Notarzt gegenüber (und im Übrigen auch den etwaig anwesenden Angehörigen) in der Art, dass diese die Entscheidung nachvollziehen können und meine Argumenation sie überzeugt. In der Praxis bin ich damit bisher sehr gut gefahren...

    Die von Jörg und condorp4 angesprochene Problematik, dass der Notarzt evtl. vor vollendete Tatsachen gestellt wird und gar nicht anders entscheiden kann, zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, dass Ärzte und Rettungsfachpersonal zusammenarbeiten und auch gemeinsame Fortbildungen etc. besuchen. Denn nur durch eine enge Zusammenarbeit und Absprache kann man dieses Problem verbessern. Endgültig lösen kann man es wohl nicht.


    Ausser... Das Rettungsfachpersonal beginnt grundsätzlich mit einer Reanimation und erst der nachrückende Notarzt entscheidet über hop oder top... Meiner Ansicht nach nicht unbedingt die beste Lösung.

    Das bei unsicheren Todeszeichen eine REA auch durch einen deutschen RettAss einzuleiten ist ist klar, weil dies nicht einmal der Arzt verweigern darf es sei denn dies liegt in der Form einer Patientenverfügung vor. Dann ist der Arzt und auch das Assistenzpersonal daran gebunden.

    Das ist in der Pauschalität nicht richtig. Es ist hierzulande umstritten welche Wirkung eine Patientenverfügung, gerade in der Notfallmedizin, entfaltet. Von einer Bindung an die Patientenverfügung kann also so keine Rede sein.


    Im Übrigen intressiert mich, wie auch andere User, die gesetzliche Grundlage dafür, wonach auch bei sicheren Todeszeichen eine Reanimation einzuleiten sein soll. Das dies möglicherweise Lehrmeinung ist, ist unerheblich, denn auch Lehrmeinungen können falsch sein und entfalten schon gar keine rechtliche Bindungswirkung.


    Zitat

    Als Arzt würde ich aber auch nicht wesentlich anders entscheiden, da wir Studium auch ständig mit dem juristischen Aspekt konfrontiert werden.

    Es dreht sich, gerade bei der ärztlichen Entscheidung, nicht vordringlich um die Frage der juristischen Absicherung, sondern in erster Linie um die Frage der medizinischen Indikation von Reanimationsmaßnahmen. Wenn die Indikation positiv gestellt wird/werden kann, sind Reanimationsmaßnahmen einzuleiten, bei negativer Feststellung /-smöglichkeit sind diese nicht einzuleiten. Daran orientiert sich dann auch die juristische Bewertung.

    ja scheint so... :rolleyes:
    in den geschlossenen Thread steht:warscheinlich wäre die Pat. auch durch die Rea nicht zu retten gewesen(oder so ähnlich)
    is mir schon wieder zu rechtlich und verworren :hmm:
    Aber wie schon öfter festgestellt wurde: Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.

    In dem Fall wird man wohl sagen müssen: Der Kollege hatte nicht Recht und folgerichtig auch nicht Recht bekommen...