Beiträge von advomedix

    Hi hi,


    also in NRW hab ich spontan überhaupt keine Ahnung... Aber ich kann dir aus eigener Erfahrung die Desinfektorenschule in Bad Kreuznach (RLP) empfehlen.
    unter http://www.fht-dsm.com findest die angebote...


    Ich selbst war dort ganz zufrieden... nette Atmosphäre und gute Weigüter in der Umgebung ;-)


    So long
    ÖpfÄ

    Oh Mann, oh mann,


    da bekommt man ja wirklich Fracksaussen, wenn man sich das so durchliest. Nun, das Verhalten der beiden Raser steht wohl ausser Diskussion.... Aber die Reaktion darauf hätte ich auch manchem deutschen KOllegen zugetraut. Nichts desto trotz zeugt es nicht wirklich von hoher Intelligenz und sozialer Kompetenz solche Äusserungen zu verallgemeinern und diese auch noch öffentlich zu machen. Im Ganzen sieht das für mich einfach nach abgedrucktem Stammtischgeschwätz aus. Schlimm genug...


    Ich kann eigentlich nicht mehr dazu sagen, ausser den Kopf schütteln und mich für meine österreichischen Landsleute schämen...


    GRüße
    ÖpfÄ

    Bei der Empfehlung der EU handelt es sich wie schon gesagt um eine Empfehlung, die den einzelnen Mitgliedsstaaten einen Spielraum in der Umsetzung lässt. Sollte sich aber innerhalb einer bestimmten Frist keine Umsetzung erkennen lassen, so droht die EU-Kommission mit Zwangsdurchsetzung. Das Urteil gibt der Bundesregierung zwar eine Umsetzung vor, lässt ihr aber auch den Spielraum dies nach eigenem Gutdünken zu tun. Soviel zu den Rahmenbedingungen. Warum das in Deutschland noch nicht bzw. nur schleppend umgesetzt wird liegt einfach an den Kosten. WEr solls denn bezahlen? Die KAssen sind leer und die Umsetzung des Urteils würde auf einen SChlag ein paar neue Stellen erfordern. Stellen die die Anzahl der arbeitslosen Rettungsdienstler sicher minder würde und dem Bruttoinalndsprodukt nicht schaden, aber auch diese müssen erstmal finanziert werden. Und wenn man das gesamte Gesundheitssystem betrachtet, so handelt es sich hierbei nicht um peanuts.... Und nun greif dem nackten Mann in die Tasche und hol dort Geld raus...
    Dass die Umsetzung kommen muss erscheint wohl jedem als klar. Nur das wann und wie ist noch völlig unklar. Keiner weiss es genau und wills auch gar nicht so genau wissen, denn sonst muss man gleich die Rechenschieber auspacken.

    Sehr richtig... Es gibt keine relevanten Studien die die Effektivität der Überkopf-Rea belegen. Ich denke man muss mal abwarten was die ILCOR in den neuen Guidelines bringt... Wobei ich zu behaupten wage, dass die Datenlage nicht deutlich besser geworden ist. Insofern wird die Empfehlung in dem Punkt eher neutral sein oder die bisherige "Kopf-Seiten"-Reanimation empfohlen werden.

    Nun auch mein Senf zum Mega Code...


    Als Mega-Code-Instruktoren lehren wir an unserer LRW den Bereichs-üblichen Algorithmus. Dieser ist streng an die Ilcor-Guidelines angelehnt, bietet jedoch auch die Möglichkeit sich, sofern es für den Patienten zweckmäßig erscheint, davon zu lösen. So trainieren wir es auch mit den Kollegen. Der ärztliche Betreuer der FoBi sieht das ähnlich. Algorithmus ist gut, aber man sollte auch mal nach rechts und links vom Weg schauen und evtl. mal ne andere Richtung wählen.
    Im ergebnis vereinfacht jede Form eines Algorithmus die ZUsammenarbeit ohne große Absprachen. Aber wie schon einige Vorredner bemerkt haben sollte man eben nicht stur daran festhalten und sich überlegen was für den jeweiligen Einsatz am sinnvollsten erscheint. Die aktuelle Studienlage gibt einem natürlich nur noch ein paar Argumente an die Hand, um das Vorgehen zu begründen. Sie ist aber wohl nicht auf jeden Patienten uneingeschränkt übertragbar.

    Richtig Jörg, ich komme auf 280 Stunden.... So war mein Praktikumseinsatz und so sind auch die unsrigen angesetzt... Aber ich will mich da grad nicht genau festlegen, ohne in den Unterlagen geblättert zu haben und ohne was aus Karlsruhe gehört zu haben.

    Man lernt nie aus.....


    Für den Regierungsbezirk Neustadt/wstr. gilt:
    40 Stunden Normalstation
    40 Stunden Notaufnahme (interdisziplinär)
    80 Stunden Intensiv
    120 Stunden Anästhesie


    Für den Regierungsbezirk Karslruhe gilt meines Wissens nach, für den Quereinsteiger RS:


    80 Stunden Intensiv
    120 Stunden Anästhesie
    80 Stunden Notaufnahme


    so haben wir es zumindest immer gestaffelt (oder Vossi?)


    Aber auf die Aussage vom RP bin ich auch mal gespannt...


    Ach ja.... Alle angaben natürlich ohne Gewähr :rolleyes:

    Nicht mehr ganz aktuell, aber auch ich möchte natürlich allen Hinterbliebenen mein Beileid ausdrücken.


    @ RA-Pioneer:
    "Hoffe dass es nicht aus BLödsinn passiert ist." Ist das wirklich das erste was dir dazu einfällt??? Sicher sind solche Unfälle auch mal aus Leichtsinn passiert, doch wollen wir das von nun ab jedem Kollegen der einen Unfall erleidet unterstellen, bis das Gegenteil bewiesen ist? Ich zweifle keinen Moment daran, dass unsere Kollegen in ernster Absicht unterwegs waren und mit Patientin an board nicht einmal einen hauch eines Gedanken daran verschwendet haben, Unfug anzustellen. Würde ich anders denken, würde ich niemals mehr neben einem Kollegen auf den Beifahrersitz klettern, denn er will ja doch erstmal nur Blödsinn anstellen... Bei einer solchen Aussage von dir kann man eigentlich nur den KOpf schütteln.


    Leider passieren aber nicht nur den FLugrettern Unfälle, sondern auch den Strassenrettern.... In diesem Sinne wünsche ich jedem von uns, dass er von einem solchen Schicksal verschont bleibt.

    Hallöchen @ all


    Also das mit der STellungnahme der BÄK und folgend derer der Bundesärzte der HiOrgs lässt sich folgendes sagen. Wie meine Vorredner schon angemerkt haben, stellen diese Stellungnahmen kein Gesetz oder dergleichen dar. Es handelt sich um EMPFEHLUNGEN der Sachverständigen in diesem Bereich. Insofern wird jedes Gericht, dass sich mit einer Kompetenzfrage des Rettungsfachpersonals in Deutschland zu beschäftigen hat, auch dieses als vorformuliertes Schaverständigen-Gutachten heranziehen. Für den Einzelfall wird sicherlich auch ein weiteres Einzelfall-Gutachten angefertigt werden, aber sollte schon gegen die Empfehlungen verstoßen worden sein, so wird die Eisdecke auf der man sich bewegt arg dünn.
    Das soll natürlich nun auch nicht heissen, dass die Empfehlung der BÄK als zwingendes Recht angesehen werden soll. Nur sollte jedem bewusst sein, dass wenn er sich anders verhält als von der BÄK empfohlen er dies auch fundiert begründen können muss.
    Hierzu meine Lehraussage: Das was Ihr tut müsst ihr vor dem Patienten, vor Euch und vor dem Richter so gut begründen können, dass diese, trotz Gegenargumenten, sich in der gleichen Situation genauso verhalten würden, wie ihr.
    Soll heissen: Mach das was du kannst und lass von dem was du nicht kannst die Finger weg.

    @ KLaus


    Jaaa, es gibt HiOrgs die den Helfern den RA-Lehrgang bezahlen... ICh arbeite in der LRW einer solchen, ganz in deiner Nachbarschaft... Ob und wann das Sinn macht, ist umstritten....nicht jeder der den Lehrgang machen möchte ist auch dafür geeignet oder fühlt sich nach Abschluss der Ausbildung wohl darin.


    @ all...


    Meine Empfehlung ist die, erstmal die Ausbildung zum RettSan zu machen, dann ein paar Monate als zweiter Mann auf dem RTW fahren um mal einen richtigen Einblick in den Job zu bekommen, bevor man selbst oder aber die HiOrg das Geld in den Lehrgang investiert. So kann man Routine sammeln, die bei den verkürzten Lehrgängen eigentlich auch vorausgesetzt wird. Wobei ein paar Monate sicher keine große Routine mitbringen.... Ich gebe zu Bedenken, dass der verkürzte Lehrgang im Anforderungsprofil, an den ERFAHRENEN RettSan gerichtet ist.

    Also ich kann dir die FAMS nur empfehlen. Im BW-Vergleich sicherlich eine der besten Schulen. Natürlich hat jede Schule ihr Vorzüge und Nachteile, aber ich persönlich kann auch hier nur dazu raten sich selbst ein Bild davon zu machen und auch mal die Schüler der aktuellen und vergangenen Lehrgänge zu befragen. Von denen gibts hier ja auch ein paar.
    Was bekommst du bei der FAMS? Nun meiner Ansicht nach eine gut fundierte theoretische Ausbildung auf recht hohem Niveau. Dazu die praktischen Grundfertigkeiten, die man als RettAss beherrschen sollte.


    Kategorie: sehr empfehlenswert!!!

    Zur rechtlichen Sache:
    Ohne mich dabei zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, möchte ich zu Bedenken geben dass solche Rechtsforen Im Internet eigentlich nicht geeignet sind, dieexakte Rechtslage darzustellen. Auch die Textpassagen der einzelnen § sollten nicht immer wörtlich angewendet werden. Diejenigen die einen dubios erscheinenden Ausbildungsvertrag haben oder sich Rechtssicherheit verschaffen wollen, sollten sich besser an einen Rechtsbeistand wenden.


    Unstreitig ist es ein großes Manko, dass von vielen Arbeitgebern Ausbildungsverträge zum Nulltarif geschlossen werden. Null Lohn für viel Arbeit. Dass das ein Zustand ist der nicht toleriert werden kann steht wohl ausser Frage. Jedoch ist es ein Hinderniss für alle Beteiligten, dass es immernoch so viele Menschen gibt, die auch noch Geld bringen würden um ein BLaulichtauto zu fahren. Diesen Umstand macht sich mancher Arbeitgeber eben zu nutze.
    Ich bitte das nicht falsch zu verstehen. Ehrenamtlickeit soll hier nicht an den Pranger gestellt werden. ICh finde ehrenamtliches Engagement sehr wichtig und notwendig. Jedoch wird genau das von manchem Arbeitgeber ausgenutzt um solche Null-Tarif-Verträge zu rechtfertigen."Wenn andere schon umsonst arbeiten kommen, das kann derjenige der hier auch noch ausgebildet wird, auch." HIer ist ein Umdenken der CHefetagen gefragt, gestützt von Auszubildenden die sich gegen solche Verträge wehren.
    Wir an unserer LRW können uns hierbei beruhigt zurücklehnen, denn unsere Auszubildenden erhalten ordentliche Ausbildungsverträge mit einer entsprechenden Vergütung.

    Hallo Leuts


    Also die Anerkennung zum RS-SRK zu bekommen ist wahrlich nicht sehr schwer. Teuer, aber nicht schwer. Logischerweise verlangt das SRK wie auch die entsprechenden Kantonsbehörden ein Staatsexamen zum Rettungsassistenten.
    Wie bei uns der RD als Ländersache gehandhabt wird, bzw. auf Komunaler Ebene geregelt ist, ist er dort Kantonsangelegenheit, kmit ein paar Kantonsübergreifenden Regelungen. Meines Wissens nach muss man in der Schweiz eine jährliche Rezertifizierung nachweisen. Dort obliegt die Anerkennung gleichwertioger Nachweise dem ärztlichen Leiter-RD.


    Soweit meine Informationen zu dem Thema... Und natüröich ohne Gewähr..


    So long

    Vielleicht wäre der beste Weg, die Bildungseinrichtung zu wechseln. Mein Vorredner hat ja schon gesagt was da so mit nem Querolanten passieren kann... Die Wahrscheinlichkeit durch die Prüfung zu fallen ist ja immer gegeben und in so einem Fall ist es auch sehr schwer hier persönliche Resantiments nachzuweisen oder gar eine unfaire Prüfung.


    Just to think about...

    Hey folks,


    also ich kann das Problem ansatzweise verstehen. Jedoch BEinhlatet die Ausbildung zum RettAss ja durch aus die Ausbildung zum RettSan. Hat ein Teilnehmer eines RA-Lehrganges (Vollzeitform) alle Voraussetzungen erfüllt um die RSP abzulegen, so ist ihm dies nicht zu verwehren.


    Im ZWeifel sollte man da bei der zuständigen Behöre nachfragen und wenn die grünes Licht für die PRüfung geben, kann sich auch die schule nicht mehr dagegen wehren. Aber solches sollte man sich immer schriftlich geben lassen.


    Für den ANfang würde ich noch keinen Rechtsbeistand betrauen... das kostet Geld und muss evtl. gar nicht sein, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.


    MfG
    Opfae