Beiträge von advomedix


    (...)Der RA hat Aufgrund seiner Ausbildung und Funktion......die Situation richtig eingeschätzt und gehandelt.

    Nein, hat er gerade nicht. Zumindest ist das der Vorwurf, dem wohl die Verurteilung zu Grunde liegt. Er hat die Situation gerade nicht richtig eingeschätzt, da er sich aufdrängende Gesichtspunkte unberücksichtigt lies, oder zumindest nicht bedacht hat. Soweit ich das aus den hier bekannten Details entnehme, hat er bei der Entscheidung ausser Acht gelassen, dass es sich um einen Hausnotruf-Alarm handelt, den die nunmehr Verstorbene noch selbst ausgelöst hat.


    Wenn in einem solchen Fall die Indikation zur Reanimation gegeben ist und keine überzeugenden Gründe angeführt werden können, dies nicht zu tun, hat man richtigerweise ein Problem.

    (...)
    Allerdings finde ich es sehr traurig, wie schon wieder die Gerüchteküche brodelt... Der verantwortliche Disponent soll sich lt. "GANZ sicherer Quellen" schon in U-Haft befinden... Hauptsache die entsprechenden Personen können mitreden und wissen was neues und einzigartiges, was sonst keiner weiß- herzlichen Glückwunsch...
    Nur zur Klarstellung: U-Haft ist für den Kollegen sicher nicht in Sicht...

    Nun, wer sagt dass der Kollege nicht doch in U-Haft sitzt? Vielleicht wegen ganz anderer Dinge... Da wir alle die Vorgänge dort und deren Einzelheiten nicht kennen, können wir auch nicht beurteilen, ob ein vorwerfbares und strafbares Verhalten "des Kollegen" vorliegt oder ob eine Inhaftierung in Betracht kommt oder nicht.


    Soviel zum Thema Gerüchte und Co.

    Weil sich aus einem solchen Verhalten neben strafrechtlichen Konsequenzen, auch berufsrechtliche und approbationsrechtliche Konsequenzen ergeben können. Im Übrigen kommt es auch darauf an, ob nur der Chef oder die ganze Abteilung betroffen ist, was dann zu durchaus unterschiedlichen taktischen Ansätzen führen kann.

    Verzeihen Sie aber aufgrund ihrer Äußerung und ihrer Herkunft muss ich von einen Naheverhältnis zu der Organisation ausgehen, somit sehe ich ihre Äußerung als Spam. Grüß Gott und viel Spass in einer indoktrinierten Lebenswelt.

    Aufgrund Ihrer Äußerungen und Ihrer Herkunft gehe ich weder von einem Näheverhältnis zur Organisation noch von einem Hauch einer Ahnung dessen aus, was dort abläuft und sehe auch daher keinen Grund weshalb Sie etwas halbwegs Produktives zu dieser Diskussion beitragen könnten.


    Im Übrigen rate ich von beleidigenden Äußerungen anderen Usern gegenüber dringend ab.

    Bei den Polizeigesetzen der Länder würde ich in 90 % anempfehlen der Bundesverfassungsgericht anzurufen, weil juristisch in fast jedem ein Verstoß gegen höherwertiges Recht (Bundesrecht oder EU-Recht) zu verorten ist. Dies ist in vielen Fällen auch schon passiert und es wurden Teile der Polizeigesetze durch die Gerichte kassiert, denn Politiker räumen Polizei und Militär Rechte ein, welche nicht gesetzlich legitimiert werden können.

    Nachdem du ja ein echter Experte zu sein scheinst, frag ich mich, wie du zu solch einer Aussage kommst. Kannst du diese bitte mal konkret darlegen? Ansonsten ist das nicht mehr als hohles Stammtischgeschwätz was du von dir gibst und als solches verdammt peinlich.


    Zitat

    Weil einige die hier für die Polizei Stellung beziehen, würden auch das
    Luftsicherheitsgesetz für rechtskonform halten. Nur das deutsche Recht
    kennt den übergesetzlichen Notstand und dieser kann wie der Name schon
    sagt nicht in Gesetze gegossen werden, auch wenn Politiker dies wollen.

    Sag mal, liest du eigentlich was du hier schreibst, bevor du es abschickst? ich vermag nicht zu erkennen, wie das Luftsicherheitsgesetz hier eine Rolle spielt, oder dass sich jemand hierüber ausgelassen hätte.


    Vernichten, juristisch? Nach deinen bisherigen Postings, dürfte es ein leichtes sein, dich juristisch fundiert auf alle Ewigkeit zu demontieren.


    Zitat

    Entweder mißbrauchen Politik und Polizei die Medien oder die Gegenseite
    und dies spricht auch für einen Krieg, denn in diesem ist bekannter
    Maßen die Wahrheit das erste Opfer.

    Der sogenannte Mißbrauch der Medien ist eher eine gefärbte Darstellung der eigenen Position aber meiner Ansicht nach kein Mißbrauch. Und der Vergleich mit dem Krieg macht die Darstellungen nicht besser... Weisst du eigentlich von was du sprichst, wenn du das Wort "krieg" in den Mund nimmst?


    :growup:

    Wenn die Demonstranten z.B. die Straße sperren, was im Rahmen der Demonstrationsfreiheit legal ist und die Polizei eigene Kräfte mit RTW's durch die Sperre bringt, so handelt es sich hierbei um den Mißbrauch von Treu und Glauben und eine Schädigung des Ansehens des Schutzzeichens, auch wenn es juristisch nicht zu ahnden ist, weil Gorleben noch keinen Bürgerkrieg darstellt.

    Ohne auf die vorigen, verwirrenden und falschen Darstellungen einzugehen, stelle ich anhand dieser Äusserungen mal ein paar Fragen:


    1. Woraus entnimmst du, dass das Sperren einer Straße durch die "Demonstrationsfreiheit" (gemeint ist wohl eher die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG) legitimiert ist?


    2. Wieso liegt ein Missbrauch von Treu und Glauben vor?


    3. Schädigung des Ansehens des Schutzabzeichens? ... ziemlich weit hergeholt...


    Im Übrigen zeugt der Vergleich von den Geschehnissen um Gorleben und einem Bürgerkrieg nicht gerade davon, dass du weisst was du schreibst... Sowas entspricht eher unterem Stammtischniveau...


    Zitat

    Das Sperren von Straßen ist nicht illegal wenn es vorher durch ein
    Gericht dieses Recht bestätigt wurde, denn die Exekutivorgane haben wie
    der Name schon sagt zu Exekutieren und nicht zu richten oder politische
    Entscheidungen zu fällen. Nur leider vergessen viele Polizisten, dass
    sie nur Diener des Rechts sind aber keinerlei rechtssprechende Funktion
    haben, denn diese steht allein der Judikative zu.

    Ähm, würdest du deine Aussage mal näher präzisieren?


    Die Exekutivorgane haben dort einzugreifen, wo widerrechtliche Handlungen vorgenommen werden, um die Allgemeinheit vor daraus hervorgehenden Gefahren zu schützen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass im Rahmen der Anmeldung einer solchen Versammlung, das Sperren von Straßen zugelassen wird, weshalb eine solche Handlung eben widerrechtlich wäre.


    Die Pauschalabkanzlung der Polizisten halte ich für völlig verfehlt und beruht wohl kaum auf Tatsachenkenntnis, denn eher auf unterirdischem Stammtischgeplapper.

    Es ist erstaunlich und gleichsam ermüdend, dass immer die Politik für die Umstände des Rettungsfachpersonals verantwortlich gemacht werden. Sicherlich nicht ganz zu Unrecht, aber das ist auch hinlänglich bekannt... Erstaunlich umso mehr, dass der größte Teil des Rettungsfachpersonals immer noch den Hintern nicht hochbekommt und sich entsprechend organisiert.


    Auf Andere schimpfen können viele, aber selbst ihren Teil dazu beitragen wohl nicht. Wenn der überwiegende Teil des Rettungsfachpersonals schon kein Interesse zeigt, die Lage zeitnah und deutlich zu verbessern, warum sollten es die Politiker tun, die derzeit ohnehin ganz andere Probleme haben...

    Ist per se ja auch ne Chance für nen Neuanfang. Dazu muß man sich halt qualifizierte Führungskräfte einkaufen und keine abgebrochenen Medizinstudenten.

    Es wäre ja einmal ein Novum, plötzlich einen Profi auf so eine Stelle zu setzen... Mensch, das geht doch nicht... Der hat am Ende ja sogar noch Ahnung von dem was er da macht und zu entscheiden hat. :ironie:


    In der Sache allerdings muss man einfach mal abwarten, was passiert. Ob die, vom Betroffenen selbst, geäußerten Vermutungen die Gründe für die Entlassung sind oder ob diese nicht anderweitig begründet wird, muss man einfach mal abwarten. Wilde Spekulationen helfen jedoch keiner von beiden Seiten.
    Die Presse scheint gar etwas beleidigt zu sein, wenn schon erwähnt werden muss, dass manche Leute sich nicht äußern oder gar betont wird, dass Telefonate beendet wurden. In einer solch frühen Phase eines Kündigungsverfahrens ist aber genau das die richtige Taktik: Mit Äußerungen zurückhalten und die Fakten in Ruhe zusammentragen und bewerten.

    Sehr interessant finde ich den geforderten Eignungstest für die Mitarbeiter... Wenn auch grundsätzlich wünschenswert, so wage ich an dessen Zulässigkeit zu zweifeln. Dass die formellen Qualifikationen (RettAss-Urkunde, Fortbildungsnachweise, etc.) vorgelegt werden müssen, okay. Der Eignungstest geht meiner Ansicht nach zu weit und überschreitet das zulässige Maß an Anforderungen.

    Wenn man der Katze den Schwanz aus dem Maul zieht und sie stattdessen mal auf den Kopf stellt, muss man sich ja sogar fragen, ob ein ÄLRD eigentlich etwas Rechtswidriges anordnen darf. Aber ich bin diesbezüglich ja ohnehin der Ketzer.

    Richtig... Und damit führt sich das Konstrukt des ÄLRD selbst wieder ad absurdum. Nur ob man das den ÄLRD auch klarmachen kann?


    Haben Sie? In wie fern?

    Wenn ich mich recht erinnere, gab es bei der damaligen und streitbehafteten Ausschreibung das Problem, dass die Gewinner (JUH und MHD) der Ausschreibung davon ausgingen, die Angestellten des vormaligen Anbieters (DRK) nicht übernehmen zu müssen, bzw. diese nach eigenem Tarifgefüge einstellen zu können. Da es sich jedoch um einen Betriebsübergang handelte, was beide Anbieter wohl nicht bedacht haben oder zumindest in der Berechnung des abgegebenen Angebotes nicht berücksichtigt haben, mussten die Angestellten des DRK zu den gleichen Beschäftigungsbedingungen nun von JUH und MHD weiterbeschäftigt werden. Damit waren die Kosten höher als im Angebot zu Grunde gelegt...


    @schmunzel:
    Richtig, das ist ein Problem der Anbieter, nicht des Kreises.. Wobei es zum Problem des Kreises werden könnte, wenn die Anbieter aufgrund von Fehlkalkulationen Ihre Dienste nicht mehr aufrecht erhalten können. Dass der Kreis einer solchen Entwicklung vorbeugen möchte ist nachvollziehbar, wenn auch kein wirklich schlagendes Argument.
    Ich stimme dir zu, dass die Verantwortlichen sich lieber damit beschäftigen sollten eine adäquate Ausschreibung durchzuführen, anstatt sämtlie Mühen in deren Vermeidung zu investieren.


    Wobei, die Ausschreibung von Leistungen für die öffentliche Verwaltung ist schon ein Novum, welches in der Praxis kaum gebräuchlich ist. Da kann man schon verstehen, dass man versucht dies zu vermeiden.:ironie:

    Dieses Gebahren der beiden HiOrgs, sofern es tatsächlich so zutreffend geschildert wurde, bestätigt mich in meiner Meinung, dass Hilfsorganisationen nichts in einem professionellen Rettungsdienst-System zu suchen haben. Hier werden Vereinsmeierei und Befindlichkeiten über die Qualität und Professionalität gestellt.


    Und was die behauptete Widerrechtlichkeit anbelangt, so verkennen die Verantwortlichen der HiOrgs, dass die Steiger-Stiftung das Fahrzeug ja nur zur Verfügung stellt, Betreiber sind jedoch das Klinikum und die besetzende HiOrg. Ansonsten wäre es ja auch schwierig, wenn man sich ein Fahrzeug bei Mittelstädt (nur als Beispiel) ausleiht. Diese Firma wird ja, obwohl ihr das Fahrzeug gehört und dem jeweiligen RTD nur zur Verfügung gestellt wird, nicht zum Betreiber des Rettungsdienstes.