Nachdem das hier ja das Rechtsboard ist, freue ich mich über die Gelegenheit zu einer Randbemerkung in die fachliche Richtung: Ich glaube, dass es bei dem von Dir geschilderten Ablauf weniger um die Auslegung des Rechts geht und mehr darum, ob man sich bestehender Schranken bewusst ist.
Ich denke in beiden Denkansätzen, sowohl von Nils, als auch von schmunzel, steckt ein wesentlicher Aspekt:
Die grundlegenden Umstände werden sehr wohl durch das Recht gegeben und damit auch Schranken der Handlungsmöglichkeiten. Andererseits wird das Recht auch durch veränderte tatsächlich gegeben Möglichkeiten, verändert. Was vor 10 Jahren rechtlich noch sinn- und zweckmäßig war, kann heute zu weitreichend sein.
Und was die Frage der Schranken angeht, so ist deren Existenz und vor allem deren Erkennen ein wesentlicher Bestandteil der rettungsdienstlichen Tätigkeit. Meine rettungsdienstlichen Möglichkeiten geraten an Ihre Schranken, wenn ich damit meine persönlichen Fähigkeiten übersteige. Das Rettungsfachpersonal ist in seiner Handlungsfähigkeit weniger rechtlich, denn tatsächlich, durch die eigenen Fähigkeiten limitiert. Daher muss man sich im Einzelfall immer die Frage stellen, wieviel Risiko ich meinem Patienten, in Anbetracht meines medizinischen (Halb-)Wissens zumuten kann.
Erst dort wo man die eigenen Fähigkeiten und mithin die eigenen Schranken übertritt, wird man auch die rechtlichen Schranken übertreten.