Beiträge von MaMo

    Ich würde es für etwas abstrakt halten, dass man seine Legitimation für ein regelmässiges und qualifiziertes Handeln aus einem Konstrukt bezieht soll, welches eigentlich für eine Ausnahme geschaffen wurde.


    Absolut korrekt, sehe ich genau so auch! Das RP in Karlsruhe hat auch mal definiert das eine RTW Besatzung mit mehr als 12h Dienst kein geeignetes Rettungsmittel mehr ist. Hintergrund war, die Anweisung der damaligen RLS es wäre "Unterlassene Hilfeleistung" wenn man nach 12h keinen Notfalleinsatz mehr übernehmen würde. Man meinte das wäre halt dann ein Notfall. Das Arbeitszeitgesetz sieht das aber anders und das RP zum Glück auch. Man kann nicht den Regelfall aus einer Notfallsituation ableiten. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass durch Überlappungen der Schichtzeiten ein Rettungsmittel das Feierabend hat, diesen auch antreten kann. Die Heranziehung wären nur in echten Notfällen. "MANV Stufe oder ähnlichem" zulässig.


    Das kann man analog auf den RD und seine Patientenversorgung übertragen. Es kann nicht sein, dass man ärztliche oder kurativen Maßnahmen am Patienten dadurch rechtfertigt, dass man sich des "rechtfertigenden Notstandes" mehrfach in einer Schicht bedient. In anderen Fällen würde mann dann von organisatorischem Verschulden sprechen. Oder?


    Warum hat BW versagt. Die Situation ist doch in allen Bundesländern die selbe.


    Eddy


    Hallo Eddy,


    sehe ich nicht so, wir haben in Baden- Württemberg verpasst den ärztlichen Leiter zu implementieren. Ebenso gibt es keine Handlungsempfehlungen die durch eine Behörde als verbindliche Vorgabe gelten können.


    Fazit: Wir bilden Leute drei Jahre aus, erhöhen die Notarzt Vorhaltungen und Standorte, und pumpen so Geld in besseres Assistenzpersonal, das noch mehr Ausbildung erfahren darf, um es dann nicht anwenden zu dürfen. Wenn also der RettAss schon wegen mangelnder Herausforderungen den Job an den Nagel hängte, warum sollen dann besser ausgebildete Notfallsanitäter das nicht auch machen?


    So sehe ich das aktuell. Was ich dahingehend noch schlimm finde, ist der Umgang mit der Presse und der Bevölkerung. Man erzählt, gerade Vertreter eines Berufsverbandes, die Notfallsanitäter dürften nun besser und effektiver helfen! Klar man kann dem Bürger ja nur schwer vermitteln das Investitionen in besser ausgebildetes Personal quasi zu keiner Verbesserung der Qualität in der Patientenversorgung führen!


    Der Bund hat die Büchse der Pandora geöffnet, die Länder bekommen diese nicht mehr zu... Die Ärzteverbände scheinen sich noch zu wehren, jetzt haben diese die Heilpraktiker auf Schirm.


    :ironie:
    Vielleicht ganz gut für uns, wenn man ein neues "Feindbild" hat, das die Volksgesundheit ja vielleicht mehr gefährdet :-)

    Antrag
    der Abg. Dr. Ulrich Goll u.a. FDP/DVP


    und


    Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

    Rettungsdienst in Baden-Württemberg – die zukunftsorientierte Arbeit des Innenministeriums unter anderem mit Blick auf Ehrenzeichen, den Bundesrechnungshof und Bedarfsprüfungen


    Es wird aber formuliert das heilkundliche Maßnahmen NICHT möglich sind! Damit ist das Hauptziel NA Einsätze auf eine "notewendige" Menge zu reduzieren nicht erreichbar. Weiter macht es dann auch keinen Sinn die RettAss vom RTW als Transportführer zu streichen!


    --> Viel Geld investiert und keinen nachweisbaren Nutzen erhalten! Baden- Württemberg hat hier einfach versagt!

    http://www.stuttgarter-nachric…42-8668-133f8999dc83.html


    Ein Sujet welches heute in vielen Tageszeitungen hier zum Tragen kommt. Exemplarisches der Artikel der SN. Wirklich interessant finde ich das mal jemand das Wort Kommunalisierung sich traut in den Mind zu nehmen.


    Vor allem würden dann die sogenannten Bereichsausschüsse in denen es ja nur darum geht, die Leistung so billig wie möglich anzubieten, und die Kassen versuchen diese Angebote noch zu drücken, ihre Bedeutung für die Kassen verlieren. In dem Moment, in dem eine Gemeinde den Rettungsdienst selber organisiert und betreibt, wird eine Preisliste auf den Tisch gelegt. So lange diese nachvollziehbar ist, gibt es da nix mehr zu verhandeln, sondern dann müssen die Kostenträger einfach bezahlen.


    Es würde ja sicher in den Bereichsausschüssen auch deutlich gesitteter im Umgang mit allen zugehen, wenn die Organisationen gemeinsame Ziele verfolgen würden, die Realität ist doch, das man da seit Jahren nicht an einem Strang zieht. Jeder will der Größte und der Beste sein, man duldet andere Kollegen nicht im Führungsdienst, und versucht so zu verhindern das diese mit ihrer Organisation einen RTW im Plan bekommen, welcher solch eine Position rechtfertigen könnte. Neben der Bezahlung wären dann sicher auch die Arbeitsbedingungen, wie auch die Infrastruktur wiederum deutlich besser, wenn ich mir überlege, wie den aktuell bei uns einige Kollegen in ihren Wachen hausen.


    :ironie:
    O.K wenn die Einsatzfrequenz noch mehr wird, dann braucht man die Wache auch nur noch als Umkleide, denn man kommt ja ehe in 12h nicht mehr rein. :biggrin_1:


    Auf jeden Fall sind die Gemeinden dafür bekannt oft auch Teilzeitstellen anzubieten oder Nebenberufliche zu beschäftigen, man würde von dort her sicher den Arbeitsmarkt mit allen Angeboten die fachlich passen versuchen abzufischen. Auch das findet ja aus unersichtlichen Gründen aktuell nicht statt.

    Das regelt eine solche Transportpflicht im Krankentransport, nicht aber in der Notfallrettung.


    (Die weitergehende Frage, ob sich daraus auch eine Beförderungspflicht für Fahrten ergibt, die nach § 1 Abs. 3 RDG BW gerade keine Krankentransporte darstellen, blende ich einmal aus.)


    Gut, dann stelle ich fest das es ein KTW Einsatz wäre dann fahre ich ihn selber oder geben ihn, wenn verfügbar ein einen KTW ab. Transportieren muss ich, wenn der Patient das ausdrücklich wünscht. Wenn die Kasse den Transport als nicht nötig erachtet kann sich ja versuchen die Kosten wieder vom Versicherten einzutreiben. Nach dem Sozialgesetzbuch sollte das aber bei plötzlich einzutretenden Erkrankungen oder Unfällen fast unmöglich sein. Bei uns geht das so weit, das bei einem Gutachten die Gutachterin feststellte das von der ILS definierte KTW Einsätze tatsächlich Einsätze des Rettungsdienstes vorlagen. Die Gutachterin erklärte das alle Erkrankungen oder Ereignisse die zu einem Anruf bei der ILS führen (nicht planbar sind) automatisch als Einsätze des Rettungsdienstes einzustufen sind. Nur Krankenfahrten oder Termine zum Arzt, Dialyse etc. sind Einsätze des Krankentransportes. Es ist also auch unerheblich, wie lange eine Grunderkrankung besteht, wenn diese jetzt in diesem Moment zu einer neuen Symptomatik oder zu einer Verschlimmerung führte, ist das ein Notfalleinsatz (Einsatz für den Rettungsdienst)


    Aber da schweife ich jetzt ab :-)

    Kurze Anmerkung, weil ich es immer wieder höre und lese: Wenn nach meinem Ermessen bereits im RD die Notwendigkeit für ein 12-Kanal-EKG vorliegt, dann liegt automatisch die Notwendigkeit einer zeitnahen ärztlichen Untersuchung (in Verbindung mit weiterer apparativer Diagnostik) vor. Ich schreibe ein 12-Kanal-EKG zur Verifizierung einer Verdachtsdiagnose bzw. bei entsprechenden Risikofaktoren und nicht auf gut Glück, weil mir nichts Besseres einfällt. Eine solide Begründung für eine EKG-Diagnostik im RD bedeutet für mich in der Regel, dass ich den Patienten nicht an andere verweisen werde.


    Hmm, also für mich ist das 12 Kanal EKG über die Jahre auch ein Instrument geworden, das ich jedem internistischen Patienten zukommen lassen, es wird hier in den Kliniken auch bei jeder Aufnahme geschrieben unabhängig des Krankheitsbildes. Wenn ich also einen Patienten zu hause lasse, und an den ÄND verweise, möchte ich dem ärztlichen Kollegen so viele Informationen wie möglich hinterlassen, das finde ich auch nur fair, denn ich übergebe den Patienten in dessen "Weiterbehandlung", sollte ich etwas übersehen haben, dann kann der Arzt hier noch an Hand meiner Informationen den Fall anders bewerten und ggf. doch noch eine Einweisung veranlassen. Ich bin was das betrift ein Freund von Transparenz und guter Kommunikation zwischen den Fachdiensten. Ich habe durch mein 12 Kanal EKG schon öfter Zufallsbefunden erheben können, die wohl dann erst in der Klinik zu Tage gekommen wären, zugegeben hätten diese aber zu keiner Konsequenz in der Versorgung geführt.

    Dummerweise: Hat sich der Express jetz auch eingemisch: Dementsprechend: Wird es jetzt noch: unsachlicher.


    Express


    Jo, da das Blatt wohl ein Straßenverkäufer ist und kein Zeitung mit Abonnementenbestand, bin ich bei den Schlagzeilen mal etwas vorsichtiger. Wir kennen die Fakten von beiden Seiten nicht, wir wissen nicht, was dokumentiert und wirklich gemessen wurde. Die Patientin laufen zu lassen ist, abhängig vom Krankheitsbild ist sicher nicht grundlegend falsch. Sollte die Patientin wirklich nicht untersucht worden sein, keine Vitalparameter erhoben worden sein, dann wäre das natürlich für die Kollegen echt doof. Das der RTW / KTW die Patientin nicht trägt wirkt reißerisch, denn der Bürger erwartet genau das von uns immer noch. Der Rettungsdienst ist dazu da, Menschen die nicht mehr laufen können in die Klinik zu bringen!


    In unserer Republik nimmt die Lust auf Regress oder der Schrei nach "Gerechtigkeit bzw. Vergeltung" immer mehr zu. Dies st eine Lebensweise die man aus den klagefreudigen USA immer wieder in Filmen vorgelebt bekommt. Gerichtssendungen die dann auf den "Qualitätssendern" RTL RTL2 und Super RTL etc ausgestrahlt werden tun ihr übriges. Ich bekomme nur Recht, wenn ich das auch einklage. Die Gesellschaft wandelt sich! Wir entwickeln uns weiter, nur wo hin, und ob das gut ist, weiß noch keiner!


    Leider würden mir in meinem Dunstkreis aber auch auf die Schnelle mehr als 5 Kollegen einfallen, die bspw. zu einer gestürzten älteren Dame mit den Händen in der Hosentaschen den Satz prägten: "Ja was ist! Können Sie nicht aufstehen?" Dabei ist das verkürzte, nach außen rotierte Bein klar erkennbar, auch ohne sich zur Patientin auf den Boden zu bewegen. Dann weiter: "Aber das tut nicht weh oder? Sie wollen doch keinen Notarzt, sie waren doch im Krieg" Von daher kann ich mir leider schon vorstellen, ohne das jetzt näher bewerten zu wollen, dass man Mitarbeiter findet, die wenn das Umfeld noch etwas schwierig ist, jegliche Profession verlieren. Gerne genommen, wenn es sich um Patienten oder Angehörige handelt, die die "Google-Diagnose" schon liefern und einen mit den Worten begrüßen "Meine Mutter hat einen Ileus, die muss sofort mit Blaulicht in die Klinik - und wer von Ihnen ist bitte der Arzt?"


    Fazit von mir: Solche Fälle wird es genauso geben, wie Ärzte die einen schlechten Tag haben und etwas übersehen, umgekehrt hätte eine fitte RTW Besatzung auch die Patientin in einem Schockraum anmelden können und der aufnehmende Arzt in der Klinik hätte die Notwendigkeit nicht gesehen und dort hätte man nach zwei Stunden den "Fehler" bemerkt. Dann hätte jetzt die Klinik die schlechte Presse. Fehler passieren, das Ziel muss es sein, jeder für sich so selbstkritisch und überlegt zu handeln, diese Fehlerquellen zu minimieren. Ich finde das RDG in Baden- Württemberg dazu ganz gut. Hier gibt es eine Transportpflicht, wenn der Kunde also wegen einem nichts in die Klinik will und er ist an den Vertreter des Hausarzt nicht zu vermitteln, dann kommt er mit mir mit. Ich persönlich delegiere solche Patienten nie per Angehörigen an den ÄBD oder ÄND sondern rufe da selber an, übergebe am Telefon die nötigen Informationen und lasse den Durchschlag des Notfallprotokolls, wie auch des ggf. obligatorischen geschriebenen 12 Kanal EKGs dort.

    neox:


    Was die SQR erreicht hat, ist dass in der Zwischenzeit alle Leistellen die Zeiten nach dem gleichen Muster erfassen und damit dem eben oder anderen kreativem Vorgehen bei der Ermittlung der Zeiten der Hilfsfristen ein Riegel vorgeschoben wurde. (Was übrigens mit eine Ursache dafür war, dass die Enhaltung der Hilfsfristen in einihgen Bereiche deutlich schlechter wurde...)


    :lol: Kreativ finde ich in diesem Zusammenhang echt nett gewählt :lol:


    Aber wenn wir schon bei dem Thema sind, DocL hat schon recht, das oftmals so lange an dem Protokoll herumgeschraubt wird, bis es grün wird. Anders finde ich es zur Erfassung der Zeiten einfach toll, das wir im ELR die Eintreffzeiten des Rettungsmittels ab da erfassen, ab wo das Rettungsmittel nicht mehr weiter kommt. Wenn ich des Nächtens nach 10 Minuten Fahrtzeit mit dem RTW eingetroffen bin und dann 5 Minuten vor dem APH warten muss, bis Schwester "Unblutig" die Türe geöffnet hat, dann ist die Hilfsfrist für BaWü erfüllt. (15 Minuten Frist) Brauche ich 13 Minuten ist sie drüber.


    Viel spannender finde ich ja die Zeiten der primären Luftrettung, klar der Hubschrauber ist S4 wenn er am Boden ist, aber wie oft muss die Besatzung noch zugebracht werden, oder selber einige 100 Meter zur Einsatzstelle rennen. Da werden die Zeiten im Protokoll sicher auch grob über den Daumen gepeilt, denn technisch erfasst werden diese Zeiten ja nicht. Die technischen Möglichkeiten die Zeiten direkt am Patienten quasi zu "drücken" würde es ja schon lange geben, ich behaupte nur, das man solch eine Statistik gar nicht so genau haben will!

    Bei reichlich 100 Mitarbeiter in 2 LRW und einer Außenwache:


    2x im 960h Lehrgang (vom AG delegiert)


    Wow, es gibt Bundesländer, und Schulen, die diesen anbieten? Es gibt Kollegen, die sich das antun? Oftmals wird ja nur der 480er angeboten alles was mehr gemacht werden muss läuft auf ein Staatsexamen hinaus.

    Zitat

    Und noch eine persönliche Bemerkung: die Anzahl der Auszubildenden ist für die Struktur und Größe des Betriebes deutlich zu hoch.


    Wenn ich damit rechne, das einige Abspringen bzw. abbrechen oder man auch für den Arbeitsmarkt ausbildet, sind das eigentlich zu wenige...



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    Kurz als Ergänzung: Das HPG gibt es seit 1939; vorher galt seit 1869 die sogenannte "Kurierfreiheit" ab. Diese ermöglichte es jedem Menschen, ohne Zulassung oder Ausbildung oder andere Hürden, Kranke nach Belieben zu behandeln. Grundsätzlich wollte das HPG also erstmal die Ausübung der Heilkunde reglementieren.


    Jetzt ist natürlich die Frage, wie sich dann der Rest des HPG ergibt. Und da gibt es einige interessante Formulierungen drin, die im zeitlichen Kontext das HPG auch mal etwas anders darstellen. Interessanter Artikel hierzu, leider etwas einseitig: http://news.doccheck.com/de/94…ns-rechte-licht-gerueckt/


    Ich fasse das dann mal zusammen:


    Nächster Schritt wäre die Änderung des Heilpraktikergesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes. Das könnte man jetzt über eine Petition beim Bundestag versuchen.


    Wenn das nicht geändert oder angepasst wird, können wir die Stichtagsregelung zur Berufserfahrung gleich über Bord werfen. Weiter könnte man die Rettungsdienstgesetze wieder so anpassen, das NotSan oder RettAss ohne Stichtag Patienten betreuen können. Dann erhalten wir uns den guten Namen und die drei Jahre bezahlte Berufsausbildung...


    Ich verstehe jeden Tag weniger, warum einige Behörden so ein Theater wegen den Prüfungszulassungen mancher RettAss machen, wenn zur Kompetenz aber auch gar nix dazu kam....



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    Egal ob überhaupt eine berufliche Tätigkeit in der BRD angedacht ist oder nicht. Bei anderen ist es chancenlos (BW).


    Warum habe ich das verstärkte Gefühl, das es immer in BW mit allem kompliziert ist, und man vom Grundgedanken her alles was von wo anders kommt als schlechter interpretiert, als wenn hier die Perle der Medizin geschaffen werden würde....



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    Das stimmt. In BaWü werden z.B. 5 Jahre mit 50%, HA Tätigkeit gefordert. Diese Lesart kann ich allerdings nicht nachvollziehen, vor allem da im Gesetz nur steht als "RA tätig" und in der Gesetzesbegründung "überwiegend den Lebensunterhalt gedient hat". Soll ja auch Situationen geben, in denen man seinen Lebensunterhalt mit Diensten als EA bekommen hat.


    Falsch, das RP Karlsruhe hatte mir geschrieben mindestens hauptamtliche Vollzeitstelle bei 38,5h. Das war noch vor dem einreichen meiner Unterlagen. Jetzt warte ich auf den offiziellen Bescheid, ich rechne mit einer Ablehnung dann gehts mit dem Anwalt weiter.


    RettAss im RD auf RS Schichtplan 8 Jahre Vollzeit wurde auch abgelehnt. Bekannter von mir...


    Von daher.. Die Ungleichbehandlung der Kollegen die ein Examen bestanden haben finde ich sehr zweifelhaft.



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    Insbesondere soll die Ausbildung nunmehr garantieren, dass der Notfallsanitäter auch wirklich in der Breite das kann, was ein guter Rettungsassistent oft auch heute schon kann - (...)... Der gute Rettungsassistent hat die Möglichkeit, sich (ohne erneute oder nach verkürzter Ausbildung) zum Notfallsanitäter weiterzuqualifizieren.


    Grüße,
    -thh


    Hmm "Oft auch schon kann"
    Kann ich so nicht unterschreiben wenn ca 40 Prozent durchfallen.


    Und es hat nicht jeder gute Rettungsassistent die Möglichkeit über eine Ergänzungsprüfung an den NotSan zu kommen.
    Dazu muss er die Tätigkeit nachweisen. Was je nach RP sehr frei ausgelegt wird. Weiter kann es ihm passieren das man ihm nur die Vollprüfung zulässt. Bedeutet das man nach X Jahren Tätigkeit den vollen Schulstoff parat haben muss. In jede, Beruf sollte das eine brutale Hürde darstellen. Der reguläre Weg kann dies nicht sein.


    Ich warte mal drauf, wann der erste Rettungssanitäter (dipl) CH seine Umschreibung beantragt. :-) die kommen sicher noch schneller dran, ohne etwas tun zu müssen, als die eigenen Leute...



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    Man muss ja eine ganz schön schwierige Persönlichkeit sein, wenn man sich davor fürchten muss...


    Trift jetzt nicht auf mich zu, aber ich weiss von Kollegen die standen schon gegenseitig vor Gericht... Bzw. es gab andere Streitpunkte bei denen es zu Beschwerden bei den Vorgesetzten kam. Wenn man zusammen arbeitet oder Berührungen hat kann man nach 10 Jahren stress mit dem Einen oder Anderen nur sehr schwer unvoreingenommen prüfen.


    Aber wie gesagt das ist meine persönliche Meinung... Die muss keiner mit mit teilen.



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    @ Johannes
    Nun ja, da jeder vorher einen Lehrgang besuchen möchte kann ich die Prüfungstrennung oder den Vorbehalt des hiesigen RP nicht ganz verstehen. Wenn ich direkt zur Prüfung gehen wollte ohne Kurs wäre das ja noch nachvollziehbar.
    Nach aussage des Gesundheitsamtes in Düsseldorf, kann ich die Ergänzungsprüfung dann in Düsseldorf ablegen, wenn die hiesige Behörde auf einen Lehrgang besteht. Siehe RettAss mit weniger als 5 Jahren Tätigkeit. Dann gilt wieder als Ausbildung das Recht auf freie Schulwahl.



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    @Harun
    Nun ja für Klischees bin ich gerne zu haben. Ich sage immer: Wichtig ist, was am Ende raus kommt" egal wie das Beschäftigungsverhältnis aussieht. Ich erfahre gerade am eigenen Leib, wie Willkür von Beamten aussehen kann, da Menschen alle nicht von Emotionen frei sind, und gewisse Personen man gerne im RD los hätte, liegt meine Befürchtung nicht ganz so weit weg. Ich lasse mich gerne von besserem überzeugen.


    Faktisch beim Thema zu bleiben. Es ist nichts anrüchiges daran, bei einem so neuen Feld und einem so unausgegorenen System eine Prüfung wen sie nicht zu den eigenen Gunsten ausfällt kritisch zu hinterfragen. Ich wäre gegen eine durchgefallene Prüfung sicher aus vorgegangen bzw. hätte mich rechtlich beraten lassen. Dieses Recht steht jedem frei. Das es dies ggf am Ego der Beteiligten Prüfer nagt, gehört denke ich gerade in der Anfangsphase solcher Prüfungen zum Schicksal eines Prüfers.



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