Beiträge von MaMo

    Zitat


    Wie ich an anderer Stelle bereits dargelegt habe: Die Festlegung des Schulungsbedarfes anhand der "Berufserfahrung" wird lediglich dazu führen, dass wir im Rettungsdienst nochmal eine Negativauslese erleben. Und davon hatten wir in der Vergangenheit bereits genug.
    Glaubt Ihr ernsthaft, man wird von einem BF-Angehörigen verlangen, 20 Jahre "Berufserfahrung" nachzuweisen, weil er nur eine Woche im Monat auf dem RTW sitzt? 30 Jahre für den GfB'ler und 40 Jahre für den Ehrenamtlichen?


    Aber genau das sollte es doch auch sein, man möchte sich im Berufsverband ganz klar von der "Pein" Ehrenamt und GfB befreien! Die EA machten einem doch als Profieretter die letzten Jahre alles "schlecht".


    Ich fahre regelmäßig fast jede Woche, meine RTW Schichten, vorwiegend auf dem Beifahrersitz. Eines ist klar, wenn man mich dazu verdonnern möchte einen Lehrgang mit Pflichtstunden zu machen, nach dem ich 9 Jahre Rett-Ass mit regelmäßiger "Wochenendbeschäftigung" bin wird es mir persönlich ein Spass sein, dies von einem Verwaltungsrichter prüfen zu lassen. Es kann ja wohl nicht angehen, das bei uns Rett-Ass 15 Jahre lang sich auf dem NEF bzw. dem Fahrersitz den "Hintern breit drücken", und das motivierte, medizinische interessierte Personal auch wenn es nur am Wochenende fährt schlechter behandelt wird. Der RLS Disponent kann dann sicher auch Berufserfahrung von 5 Jahren am Patienten nachweisen, nach dem er 5 Jahre am Stück oder länger "Telefonsanitäter" war. Der Rettungswachenleiter, der außer Dienstplananeinteilung und etwas OrgL Tätigkeit die letzten Jahre nichts an einem Patienten gemacht hat ebenso oder wie?! Ich sehe hier genug Gründe für eine Richterliche Überprüfung....


    Für mich zum Glück kein finanzielles Handicap. So wie ich hier einige einschätze, werde ich nicht der erste sein, der das tun wird. Man muss nur einen Fall rauskramen, wo der Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr im Rahmen seiner Löschzugtätigkeit anerkannt bekommt. Hier ist ganz klar eine Option über "AGG" einen Einwurf zu machen.

    Woher weiß der DBRD, dass unter "Berufserfahrung" vom Gesetzgeber grundsätzlich die Vollzeittätigkeit verstanden wird?


    Aus der FAQ des Berufsverbandes:
    Wie errechnet sich die anrechenbare bisherige Tätigkeit als Rettungsassistent?
    Grundsätzlich versteht der Gesetzgeber unter Berufserfahrung die Vollzeittätigkeit, die
    voraussichtlich durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen ist. Für
    Teilzeitbeschäftigte, Feuerwehrbeamte sowie Ehrenamtliche wird daher ein längerer Zeitraum
    notwendig sein.


    Nun, ja ich fand es auch überraschend, was der Berufsverband alles vermutet :-) Es sind und bleiben Vermutungen. Ich bin seit 9 Jahren RettAss, ich wäre echt gespannt ob die hiesige Behörde das wirklich auf die Stunden herunterbrechen möchte. Bei allem muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen...

    Nun ja, wenn man RettAss und RettAss unterschiedlich behandelt, bezüglich ihrer Diensttätigkeit dann könnte es sein, das die Ergänzungsprüfung jeder RettAss besuchen darf. Eine Überleitung ohne Prüfung kann ich hier nicht ableiten.


    Ich finde es aber persönlich schon nachvollziehbar, das man sich an Hand der Einsatzerfahrung orientiert. Ich hatte die Diskussion neulich wieder mit den Kollegen, als ich mich fragte warum der gerade frisch mit Urkunde versehene RettAss nach 3 Monaten Dienst auf dem RTW zum NEF herangezogen wird. Wie ich heraus fand, war das nicht die Idee des Wachenleiters sondern die Idee des Mitarbeiters. Weder Orgl-Kurs noch weitere Erfahrungen sind vorhanden.


    Ich beziehe es mal auf mich, ich war damals froh, endlich eigenverantwortlich Patienten in meinem Rahmen versorgen zu können, aber für Berufsanfänger ist es doch cooler OrgL-Light zu spielen und den Doc spazieren zu fahren...


    Ja und es stimmt, zur "Abwechslung" fahre ich auch gerne mal NEF, bzw mache einen Dienst auf der ILS.

    Ja ich wiederhole mich wohl, aber mir erschliesst sich auch nicht warum RettAss untereinander schlechter gestellt werden sollen, emotionen mal aussen vor was ihr persönlich favorisiert, alle haben das gleiche Zeugnis bzw. Beruferlaubniss egal auf welcher Ausbildung diese erreicht wurde. Ich denke das es sehr gut ausschaut für diejenigen die Beschwerde bzw. Klage wegen Benachteiligung /Gleichstellung einreichen.


    Das mit dem Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland so eine Sache.


    Ich gebe Dir recht das alle RettAss auch eine Urkunde haben. Aber bei der Weiterbildung zum NotSan hatte man sich Gedanken gemacht, wie man verhindert das ohne Wissensüberprüfung, die NotSan Qualifikation zu erreichen ist. Das ging nur durch einen neuen Namen des Berufsbildes und Schaffung neuer Richtlinien dieses zu erreichen. Gerade weil es so viele Arten gab, RettAss zu werden, wird hier dem Ganzen etwas Rechnung getragen. Ich denke das gerade die alten RS1 und RS2 Überleitungen sicher sehr weit von dem weg sind, was heute üblich ist. Ein Staatsexamen wurde von den RS1 und RS1 Kollegen nie abgelegt. Ich bsp. musste beim Staatsexamen, bei der Rea, noch intubieren. Heute ist es in einigen Schulen üblich, was ja auch korrekt ist, einen LTD zu schieben.


    Faktisch musste unter Stress aber keiner mehr diese Maßnahme (Intubation) in einer Prüfung am Phantom vorführen. Ich persönlich sage, die Prüfungen sind an einigen Schulen die letzten Jahre einfacher geworden. Reine persönliche Einschätzung.


    Ich kann aus meiner persönlichen Empfindung schon für mich sagen, das die jahrelange Tätigkeit im RD, die damit verbundenen Anzahl der mitgemachten Narkosen, Geburten, Politraumata, Herzinfarkte etc. es mir nun leichter machen mit solchen Patienten um zu gehen, als noch vor 6 oder 9 Jahren. Fachwissen ist durch nichts zu ersetzen. Aber "Lebens"Erfahrung auch nicht. Wenn man seine Fortbildungen besucht hat und nicht seinen Kopf nach dem Staatsexamen geleert hat, dann sollte es doch legitim sein ohne Lehrgang eine Ergänzungsprüfung ablegen zu dürfen.


    Das bedeutet ja nicht das man sie automatisch besteht. Ich habe mal aus Dozentenkreisen gehört, dass das Innenministerium Ba-Wü davon ausgeht, das ca. 60% der RettAss, die zur Ergänzungsprüfung kommen wollen, wohl beim ersten mal, gerade wenn sie keinen Lehrgang besucht haben, durchfallen werden. Das ist ganz klar nur eine Vermutung, aber ich kann mir auch vorstellen das es keine "Schenkungsprüfung" wird.


    Daraus resultierend werde ich für mich auch situativ entscheiden was ich mit meiner Urkunde aus dem Jahre 2005 tun werde. Ob ich freiwillige einen Ergänzungslehrgang, plus eine Prüfung mache. Oder ob ich ein E-learning Portal nutzen werden, oder einen Fernlehrgang der einen auf diese Prüfung vorbereitet oder ob ich einfach zur Prüfung gehen werde.


    Ich denke da absolut unklar ist, was von einem erwartet wird, wäre der letzere Weg sicher der risikoreichste. Ich bin persönlich kein Freund von ankalkulierten Risiken in so fern werde ich mir eine Form der Prüfungsvorbereitung suchen, die zu meinen persönlichen Umständen am besten passt.

    Bis jetzt hat man sich selbst (und den anderen Leistungserbringern) aber oft genug damit ins Knie geschossen, dass man Dilettanten und Fachfremde in solche Verhandlungen geschickt hat. Da liegt ja gerade die Wurzel des Dilemmas, gegen das man jetzt anschreit. Das DRK merkt doch immer erst hinterher, was es wieder "ausgehandelt" hat...


    J.


    Wie gesagt, ich kenne Eure Situation dort vor Ort nicht, ja der Kollege hat eine gewissen Präsenz, einige Kollegen bezeichnen Ihn auch als "Hardliner". Ich bin zu weit weg um das zu beurteilen, mir ging es nur um zwei Dinge.


    1.) Warum er in seiner Position als KBL im Bereichsausschuss eventuell zusammen mit einem KGF oder RDL dort vertreten ist
    2.) Das es nicht immer schlecht sein muss, bsp. einen Betriebswirt oder ähnliches aus der Wirtschaft mit in solch ein Gremium mit zu nehmen.


    Das muss beides oder kann beides nicht ein Garant für erfolgreiche Verhandlungen sein... das ist mir auch klar..

    Ich erwarte dort einen Geschäftsführer, einen Rettungsdienstleiter und/oder stv. Rettungsdienstleiter. Nicht aber einen Kreisbereitschaftsleiter.


    Hehe, was DU erwartest, oder was der Verein dort hin schickt sind zwei verschiedene paar Stiefel. Es muss auch nicht immer falsch sein, jemand anderes dort hin zu schicken. Vielleicht ist der Herr RettAss und Betriebswirt doch noch besser geeignet als andere hier zu Lande mit dem Geschäft beauftragten?


    Es wäre sogar denkbar das der Vorsitzende des Vereines hier bei den Gesprächen mit anwesend ist. Bei Privatfirmen kann es durchaus sein, das neben dem eingesetzten Geschäftsführer, der übrigends oft ebenfalls ein Angestellter ist auch der Eigentümer bei wichtigen Verhandlungen zu gegen ist. Das muss nicht falsch sein... Ist sehr personenabhängig wie ich finde.

    es gibt einfach noch keine Angaben zu den Kosten. Da heißt es noch abwarten


    :ironie:
    Das ist ja in dieser Republik so gewollt, erst verabschieden dann die Details wie Geldfragen klären. Nun ja, der Steuerzahler hat es ja ;-)

    Danke. Das erklärt jedoch noch immer immer nicht, was ein Kreisbereitschaftsleiter oder meinetwegen auch ein Landesdirektor der Bereitschaften im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst macht ;-)
    Dass er dort aufgrund der Vereinsstrukturen sitzen "darf", meinte ich nicht.


    KBL = Vorstandsmitglied!!!


    Oder meitest Du das dies doof ist? Weil er da keine Ahnung hat?! Oder es ihn nicht betrifft? Ich raffe Deine Frage nicht sorry

    Danke. Ich sehe gerade - Landesdirektor der Beitschaften. Das erklärt jedoch noch immer nicht, was er im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst macht.


    Ok, ich erkläre Dir wie dein Arbeitgeber funktioniert: :hallo:


    Er ist Kreisbereitschaftsleiter, damit ist er Vorstandsmitglied. Da der Vorstand des DRK e.V. Betreiber des Rettungsdienstes ist, kann er als Vorstandsmitglied durch die Geschäftsordnung als Vertreter des DRK in den Bereichsausschuss geschickt werden. Ob das in seinem Falle so ist weiß ich nicht.


    Fakt ist: Ist der Rettungsdienst keine gGmbH, so unterstehen alle hauptamtlichen Kräften der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand eingestellt. Wenn also der Vorstand quasi dem Geschäftsführer in Teilbereichen einen Beisitzer mitgeben will ist das legitim. Auch kann es sein das der Geschäftsführer nur gewisse Dinge entscheiden kann. Ich kann mir also die Funktion nur dadurch erklären das der Vorstand hier informiert oder auch mitbestimmen möchte.


    Ist der RD eine gGmbH, so wird dieses Mitbestimmungsrecht im Gesellschaftsvertrag geregelt. Meist ist dann das DRK xyz 100% Mutterkonzern, so das hier auch der Vorstand wieder Kontrollfunktionen haben kann. Ich kenne es auch so, das Beisitzer im Vorstand durch ihre berufliche Qualifikation, gewisse hauptamtliche Geschäftsbereiche mitorganisieren können.


    Der Fluch bzw. das Recht der Mitglieder eines Vereines auf diesen einwirken zu können.

    Aus dem Artikel:



    Was macht denn ein Kreisbereitschaftsleiter im Bereichsausschuss? Übt Herr Wiesbeck noch eine andere Funktion innerhalb des Kreisverbands aus?


    Jup, er ist DRK Landesdirektor Ba-Wü. ! Von daher ist gerade er politisch für den Verein (DRK) stark unterwegs. Er ist auch sicher kein einfacher Artgenosse, ich durfte bei Ihm an der Landesschule mal ein Seminar genießen :pleasantry:

    eLearning, verbunden mit Präsenzpflicht bei Prüfungen, ist aus meiner Sicht eh ausbaufähig im Rettungsdienst.


    Hier sehe ich auch das zukünftige Potential, das weiter auch nebenamtlichen Kollegen ich sage bewusst nicht ehrenamtlich, oder auch andere Gruppen den Einstig in das Berufsbild schaffen können.


    Eigentlich bildet ja der AG aus, um seinen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu sichern. Wenn jetzt jeder wie in einem anderen Thema erwähnt, nur zur Überbrückung NotSan werden will, dann ist das am Ziel des Gesetztes eigentlich vorbei. Denn wir wollen doch keine staatlich finanzierten NotSan, die später als Ärzte in Kliniken arbeiten. Damit geht die Ressource NotSan und die damit verbundene Finanzierung den Bach runter ;-)

    ...was eine Teilzeitausbildung de facto unmöglich macht ;-)


    Hm, das sehe ich etwas anders. Wenn wir uns überlegen das es schon in der Vergangenheit Fern- oder auch Studienvarianten gab, so könnte ich mir vorstellen das eine 5 Jährige Ausbildung zum NotSan berufsbegleitend durchaus möglich sein sollte. Gerade den Theorianteil kann man gut für sich zu Hause oder am Rechner lernen.


    Wenn es bereits akzeptiert ist Fortbildungen online als Weiterbildung zu akzeptieren, sollte es auch akzeptierbar sein einen Teil der theoretischen Ausbildung so zu bestreiten.


    Es ist ja auch egal, wie man es erlernt, so lange man seine Pflichtscheine sammelt, bzw. seine Zwischenprüfungen erfolgreich ablegt.


    Grüße


    Marco


    Ich sehe das Gesetz durchweg positiv.
    Diese ganze HPG-Debatte (aus der ich mich eh weitesgehend raus gehalten habe) sehe ich gar nicht als Kernelement, ich finde sie nicht mal besonders wichtig, oder zielführend.
    Die eigentliche Sensation - und das sollten wir feiern - ist doch, dass mit schaffung eines neuen FACHberufes dem Notfallsanitäter mittelfristig nicht länger der Nimbus des Ehrenamts oder Hilfsarbeiters anhängen wird.


    Dazu kann ich nur sagen: "Man hat den Ruf, den man selber verdient" Ich bin ja mal gespannt, ob die Situation des "armen" Hauptamtlichen mit der sinkenden Zahl an ihm unterdrückenden Ehrenamtlichen besser werden wird. Sicher müssen wir uns dann noch darum rum schlagen, in Zukunft alle RettAss genannt zu werden. Hat dies doch die Bevölkerung jetzt erst richtig verstanden :-)


    Ich bin auch davon überzeugt, dass es weiterhin trotz der 3 Jahre Berufsausbildung ehemalige Hauptamtliche geben wird, die nach ihrem Studium oder Ihrer Elternzeit, entweder als GfB oder als ehrenamtliche Kollegen arbeiten werden, um einfach bei der Stange zu bleiben. Ebenso darf man nicht vergessen, das es auch in Zukunft möglich sein wird die Ausbildung berufsbegleitend zu erlangen. Ich denke wenn der Wille eines EA Kollegen da ist, wird er den Weg gehen. Wir werden durch diese neue Situation sicher die Qualität steigern, und zwar bei allen Beschäftigten. Ich persönlich wäre sogar ein Freund von einer eher strengen Ergänzungsprüfung. Mir kann es egal sein, ich muss damit nicht meine Brötchen verdienen, gleiches Recht für alle, aber nicht immer gleiche Konsequenzen dadurch für alle. In so fern bin ich auf die Prüfungsvorschriften und Inhalte gespannt. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das man es in diesem Bereich so überziehen will. Auch bin ich davon überzeugt das sich in einem Rettungsdienstbereich wie meinem so schnell gar nichts ändern wird. Wenn ich mir überlegen, zu was die Kollegen schon alles in der Lage waren, denke ich werden die GUTEN sicher positiv übrig bleiben und da sehe ich hier bei uns die Mehrzahl der Mitarbeiter, und das in jedem Beschäftigungsbereich.

    Mowl


    Ich stimme Dir voll und ganz zu. Wie man ja von mir weis, finde ich die Idee für eine Überarbeitung sehr gut. Nur bin ich Skeptiker und sehe immer noch das Handikap mit den Kosten. Ich befürchte auch wie in einem letzten Schreiben angekündigt, das die Gesetzgeber einfach keinen relevanten Nutzen finden könnten. Ich bin davon überzeugt, man kann den NotSan nur dann besser verkaufen, wenn man die Mehrkosten an anderer Stelle wieder rein holt. Weniger Notärzte und dafür wieder mehr Ärzte in geringerem Maße in die Notaufnahmen. Viele andere Länder sehen den Notarzt auf der Straße als Verschwendung von Ressourcen.


    Das unser Gesundheitssystem durch das immer älter werden der Gesellschaft an die Wand fahren wird, das ist sicher wahr, nur ist es der Notfallrettung zu verdanken? Ich denke die großen Kosten stecken wo anders.


    Ich hoffe sehr, das Ani nicht recht haben wird, und man dieses Gesetzt sich nicht totlaufen lassen will. Das es einigen Lobbyisten an den Sack geht und man jetzt Panik bekommt ist klar und deutlich zu sehen. Ich bin in Summe wirklich gespannt ob der NotSan Bestandteil des Heilpraktiker-gesetztes wird und somit deutlich mehr "Behandlungsspielraum" bekommen kann.


    In Summe sollte es uns um den Patienten gehen, der wir alle mal werden können. Ich persönlich finde es immer noch gut, wenn wir die Option auf einen NA im RD hätten. Wenn ich aber tagtäglich sehen wie inflationär diese Ressource aber genutzt wird, um letzten Endes weitere Standorte zu rechtfertigen, dann ist dieses Berufsbild vielleicht wirklich der richtige Anfang, Kosten und Leistung auf den richtigen Weg zu bringen.


    Nur wie ich schon sagte, wir müssen öffentlich zugeben was wir vom "Goldstandard" Überhall ist schnell ein Arzt zu bekommen, einen Schritt zurück gehen. Dafür aber eine andere Lösung anbieten, um die ärztliche Qualifikation wieder vermehrt in den Notaufnahmen zu haben.

    Hi nach da Draußen,
    mir stellt sich zzt. eine große Frage: Was passiert mit dem Berufsbild Rettungssanitäter wenn der neue Notfallsanitäter kommt? Wird der RS dann irgendwann ausgestorben sein? Darf er dann die Arbeit verrichten die ein RH zzt. ausübt? und was ist mit dem?


    Danke schon mal für eure Antworten!


    Deine Frage war etwas unglücklich formuliert. Faktisch ist der Rettungssanitäter eine Hilfsarbeitertätigkeit. Die Ausbildungsordnungen sind in den div. Bundesländern verschieden. Da keiner weiss, wie es sich das Feld Rettungsdienst und die dort vorhandenen Ressourcen entwickeln werden, denke ich ist das heute noch alles Spekulation. Ich kenne jetzt schon Rettungsdienste, die nur noch RettAss einstellen. Im KTP sollte es weiter möglich sein als Transportführer zu arbeiten. Im Rettungsdienst könnte es wirklich "eng" werden.


    Aber da dieses Gesetz NOCH nicht verabschiedet ist, ist faktisch noch absolut alles offen! Ich bleibe bei meiner Grundmeinung. Demokratie funktioniert nicht dadurch, das eine Behörde und eine IV vielleicht etwas voran treibt und deshalb das Thema schon "durch" ist.


    Ich kann Dir aktuell aber leider auch keinen Tipp geben was jetzt schlau wäre. Viele Kollegen empfehlen noch einen RettAss jetzt anzuhängen. Kommt gerade aus dem EA Bereich, ist ja klar, man möchte die Option "einfach" den NotSan nachzuholen nicht wegwerfen.


    Du siehst eine Patentlösung oder mehr als in die Glaskugel schauen kann aktuell keiner...


    Grüße


    Marco


    P.S. Vielleicht hilft Dir mein Beitrag etwas weiter....

    Das Was klappen würde, Mamo?
    Das neue NotSanG?
    Ernsthaft, mir ist immer noch nicht ganz klar worauf Du dein Statement beziehst!?


    Ich denke übrigens nicht das Vossi auf dein fachliches Wissen und Können abzielte...


    Ich persönlich denke das die Verabschiedung dieses Gesetztes weit mehr als nur eine "Formalität" darstellt. Da es hier noch genug Widerspruchspunkte gibt. Ich kann mir nicht vorstellen das die GKV sich die Kosten so einfach wehrlos ans Bein binden lassen. Wenn es doch klappen sollte, ziehe ich sehr gerne meinen Hut. :hi:


    An der Erwartungshaltung des "Kunden" wird sich die nächsten Jahre sicher nichts ändern.

    Punkt 4 finde ich mehr als beachtlich. Immerhin kommt das Ganze vom Gesundheitsausschuss. Allerdings sehe ich gerade den Punkt zur Anrechnung des RS bzw. als RS geleistete Stunden mehr als kritisch...


    Siehst Du, und ich gar nicht! Man schlägt politisch die Türe nicht zu! Faktisch finde ich die Idee auch nicht schlecht. Die 520h sind ja auch nicht wirklich so viel Einsparung. Da leidet die Qualtitä sicher nicht! Die Begründung dazu gefällt mir um so mehr :dance2:

    Einem kleinen Paukenschlag gleich sind die Empfehlungen der Ausschüsse zum NotSanG an den Bundesrat, die aktuell übergeben wurden.


    Hmm das liest isch doch mal sehr gut.


    Mir persönlich sind folgenden Punkte postiv aufgefallen:
    - Nicht notwendiger Hochschulabschluss für Dozenten (Man legt wert darauf, das Berufsausüber Praxis vermitteln)
    - Anrechnung der Ausbildung RettSan im Umfang der 520 Stunden (Man hat erkannt, das aus dem EA später viele HA Mitarbeiter resultieren)


    Bei der Finanzierung bin ich echt mal gespannt ob sich hier die Kassen nicht weiter versuchen zu wehren. Und welche Verbindungen hier in der Politik noch gezogen werden.
    Wenn ich es richtig interpretiere, dann gab es im Bereich Übergangsregelung vom RettAss zum NotSan keine Verbesserungsvorschläge mehr.


    Wir lassen uns mal überraschen Abwarten und :kaffee: trinken.