Der finale Entwurf wurde heute vom Kabinett beschlossen.
Beiträge von Munin
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Die Verknüpfung zwischen Ergebnis der Abfrage und dem Einsatzcode… also „was wird zu Meldebild XY wie geschickt. „
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Wir haben standardisiere Abfrage und eine NEF-Quote von unter 5%…regelm. Codereview und ein vernünftiges Mapping sind der Schlüssel zum Erfolg.
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Spannende Frage in diesem Kontext: Kann eine KI den Job des Calltakers vielleicht sogar besser als ein Mensch? Schnell anlernbar, standardisierte Abfrageprotokolle und das sogar in jeder bekannten Sprache der Welt.
Wenn der Anrufer „complained“ ist sicher machbar. Bei aufgebrachten und unkooperativen Anrufern kann ich es mir ohne menschliches Gegenüber nur schwer vorstellen.
Eine KI unterstützte Abfrage (Liveübersetzung, OHCA-Erkennung) fände ich aber gut.LG
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Unruhe in der Notaufnahme im Lörracher Kreiskrankenhaus: Chefarzt Samuel Hemmerling ist seit Monatsbeginn nicht mehr im Dienst. Ein Teil der Belegschaft stellt sich hinter den Mediziner.
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Der Bund regelt "die Nummer" also über das Geld?
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Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in 2./3. Lesung verabschiedet. Damit werden die Pflege umfassend entbürokratisiert und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert.
Dadurch wird sich auch für Notfallsanitäter einiges ändern.Habe 194 Seiten einmal von ChatGPT alles zum Thema NotSan zusammenfassen lassen:
1. Neue Rechtsgrundlage für eigenverantwortliche Heilkunde
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit besonderer notfall- oder akutmedizinischer Qualifikation dürfen künftig heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich erbringen, wenn
- sie entsprechend ausgebildet oder weitergebildet sind, oder
- ihre Kompetenz durch eine staatliche Feststellung anerkannt wurde (§ 15b Abs. 2).
Damit wird die bisherige berufsrechtliche Erlaubnis (§ 2a NotSanG) erstmals leistungsrechtlich im System der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) abgesichert.
2. Eigenständiges Handeln in Notfällen
Die Erlaubnis gilt, wenn
- ein akuter oder notfallmedizinischer Zustand vorliegt,
- eine sofortige Versorgung erforderlich ist, und
- keine rechtzeitige ärztliche Behandlung verfügbar ist.
Damit dürfen NotSan in solchen Fällen heilkundliche Maßnahmen selbstständig und eigenverantwortlich durchführen – also z. B. Medikamente verabreichen oder invasive Maßnahmen durchführen, wenn dies notwendig und durch ihre Qualifikation gedeckt ist.
3. Umfang der Maßnahmen
§ 15b Abs. 4 erlaubt ausdrücklich, dass Notfallsanitäter in Notfällen über bestehende Leistungskataloge hinaus tätig werden dürfen, wenn es zur Abwendung akuter Lebensgefahr oder erheblicher Gesundheitsgefahr erforderlich ist.
Das erweitert ihren bisherigen Handlungsspielraum erheblich.
4. Ärztliche Verantwortung bleibt bestehen
Die Vorschrift stellt aber klar (§ 15b Abs. 5):
„Die Maßnahmen erfolgen unbeschadet der Gesamtverantwortung der Ärztinnen und Ärzte für die medizinische Versorgung.“
Das heißt: Ärztinnen und Ärzte behalten die Gesamtverantwortung, aber NotSan dürfen in akuten Situationen vorübergehend autonom handeln.
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5. Bundesweite Regelung und Qualifikationsnachweis
Das Bundesgesundheitsministerium soll eine Rechtsverordnung erlassen (§ 15b Abs. 6), die
- Inhalte und Umfang der Qualifikationen,
- Anforderungen an Weiterbildungen und
- Verfahren der staatlichen Kompetenzfeststellung
einheitlich regelt. Damit soll es bundesweit gleiche Standards geben.
6. Bedeutung
Diese Änderung ist ein großer Schritt für die rechtliche Absicherung der Notfallsanitäter:
- Sie dürfen heilkundlich handeln, wenn keine ärztliche Hilfe verfügbar ist.
- Ihr Handeln wird sozialrechtlich (also gegenüber den Krankenkassen) anerkannt.
- Das Risiko straf- oder haftungsrechtlicher Unsicherheiten (z. B. „Heilkunde ohne Approbation“) wird reduziert.
Am iPhone erstellt- keine Garantie für die Formatierung…
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Kannst du den Entwurf hier zur Verfügung stellen?
Danke und LG -
Vom Notfallsanitäter lese ich da leider gar nichts…
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Der Kanton Bern alarmiert Hebammen via First-Responder App.
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Hallo Zusammen
ich war mal so frei im BMG zum aktuellen Stand der Dinge nachzufragen.
Anbei die Antwort:„
…im Namen von Bundesministerin Nina Warken danken wir Ihnen für Ihre Nachricht vom 6. August 2025. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Reform der Notfallversorgung einschließlich der Regelungen zum Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch konnten in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag nicht mehr verabschiedet werden. Dabei ist es für Menschen mit einem akuten medizinischen Behandlungsbedarf entscheidend, jederzeit bedarfsgerechte Hilfe zu erhalten und hierbei auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen zu können. Daher ist es der Ministerin wichtig, dieses Vorhaben nun zügig zu realisieren. Die Entwürfe werden derzeit überarbeitet. Ziel ist es die Reform noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice“
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Dann hoffen wir doch mal alle auf die baldige “Notfallreform“ und das es dort deutlicher formuliert wird.
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"In den ersten 100 Tagen schaffen wir eine gesetzliche Regelung, die die Sozialversicherungsfreiheit von Ärzten im Bereitschaftsdienst der KV ermöglicht und bringen Gesetze zur Notfall- und Rettungsdienstreform auf Grundlage der bisherigen Entwürfe auf den Weg."
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Lange schon keinen Bürokratiewahnsinn mehr gehört? In Bayern bedroht ein geplantes Gesetz die Einsatzfähigkeit erfahrener Notfallsanitäter. Warum jetzt sogar eine Verfassungsbeschwerde ansteht, lest ihr hier.
Link du DocCheck
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Vllt muss man es mal genau darauf ankommen lassen!?
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Link zum Artikel in der Ärztezeitung