Was neues zu Falck in der Schweiz?
Beiträge von Munin
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Hallo
Sind detailliertere Zahlen verfügbar? Zum Beispiel Einsatzland, NACA-Score und Transport via RTH / Einsatz als Notarztzubringer.
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Du hast recht. Es gab am 03.08 schon mal eine. Danke do den Hinweis!
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Formell hat er wohl recht. Egal ob bekannt oder nicht, die offizielle Einladug kam heute - und damit zu spät.
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Ich glaub das Problem der Gemeinde ist was anderes:
Wenn der Mitarbeiter bei Alarm von seinem Arbeitsplatz verschwindet, dann muss der Arbeitgeber für die fehlende Zeit nicht zahlen. Allerdings wird der Lohnausfall von der Gemeinde übernommen. Zumindest hab ich so was noch aus meiner Zeit bei der FF in Erinnerung."Bayerisches Feuerwehrgesetz
(BayFwG)Art. 9
Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
(1) 1Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten der Freistellung das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten." -
Hallo zusammen
Ich stelle gerne mal ein paar Daten für das Jahr 2016 aus einer bayerischen Gemeinde zur Verfügung. Ob es repräsentativ ist kann ich natürlich nicht sagen, es kann aber glaub ich einen kleinen Eindruck über den zu erwartenden Aufwand vermitteln.
Einwohnerzahl der Gemeinde: ca. 7500
Ortsteile: 4
Einsatzmeldung RD2 Bewusstlos / Leblos: 21
Einsatzmeldung RD2 Bewusstlos / Leblos Kind: 1
Einsatzmeldung RD2 Reanimation: 2Die Daten sind direkt dem Leitrechner entnommen.
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Man könnte auch einfach den jetzigen Vorstand abwählen falls man damit unzufrieden ist....
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„Hohe Defizite, sinkende Patientenzahlen im stationären Bereich: Um das Zürcher Stadtspital Waid steht es schlimmer als befürchtet.“
Spannend wie sich die eigene Wahrnehmung nicht mit denen der Verwaltung / Controller deckt. Ich fahre dieses Krankenhaus jeden Dienst mehrmals als Zuweiser an und treffe dort immer auf andere Teams von uns. Das Unsipital und das Triemli platzen schon jetzt aus allen Nähten, da muss es nicht mal ein warmer Freitag- oder Samstagabend sein. Unvorstellbar wenn die Notaufnahme vom „Waid“ wegfallen würde.
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Daran, dass Du in meiner Notfallsanitäter-Heimpraxis gerne als Neukunde erstmal einen Espresso bekommst.
Ich glaube der gute Dens meint die „Sektorale Erlaubniss zur Ausübung der Heilkunde“ für NFS und GuK -
Es nervt mich in Deutschland halt einfach, ständig im rechtfertigenden Notstand arbeiten zu müssen. Passiert ist mir persönlich juristisch allerdings auch noch nie etwas.
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Gegen ein bisschen mehr Rechtssicherheit hättest Du sicher auch nichts oder ?
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"Der Notfall im Sommer: Eine Wespe im Getränk, verschluckt, gestochen. Der Hals schwillt zu, der Patient braucht einen Luftröhrenschnitt. Ein Rettungsteam ist da, doch noch kein Notarzt. Die Lübecker CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke fordert mehr Befugnisse für Rettungssanitäter. Die dürfen bisher invasive Eingriffe wie einen Luftröhrenschnitt nicht selbst vornehmen."
Das ausgerechnet der "Luftröhrenschnitt" wieder ausgepackt werden muss sei mal dahingestellt. Ansonsten gute Sache.
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Klingt verdächtig nach Berlin... und einer ausgebrannten Kollegin. Schade das sie sich so Luft machen muss. :sad:
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UKE Hamburg in Kooperation mit dem BWK HH 😎
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Es gibt solche Fahrzeuge durchaus auch in Deutschland- zumindest in Bayern. Ich versuche mal ein Foto zu finden.
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Bin gespannt bist die ersten Leitstellen bzw. Disponenten das Urteil zur Kenntnis nehmen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen. Ich fürchte das die NA-Alarmierung ziemlich bald sehr niederschwellig erfolgen wird - alleine um "den Arsch aus der Schusslinie" zu bekommen.
Wenn ich die Gedanken und die Argumentation des Gerichts mal weiterführe, komme ich zu dem Schluss das es zukünftig keine RTW-Einsätze (solo) mit Sondersignal mehr geben darf. Der Paragraph 38 StVO spricht ja für eine Freigabe im RD-Kontext nur bei "Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, ". Also zwingende NA-Indikationen.
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Da will ich olleHopp beipflichten:
Vielleicht waren ja wirklich zwei "per se überforderten Rettungssanitäter" auf dem Rettungsmittel ?!
Solche "Zustände" gibt es aber nicht nur in Berlin. In Bayern ist es sogar im Rettungsdienstgesetz offiziell geduldet ohne RettAss / NotSan auszurücken (Artikel 43 Absatz 3).