Beiträge von Munin


    Hi, ja dazu gibt es natürlich einen Erlass. Dieser ist aber VS.

    Was für eine Stammtisch Parole. Vor allem da der oberste Chef im Ring der Bürgermeister ist und der hat meist gar keine Ausbildung. Von daher argumentiere doch mal sauber deine Forderung. Guten Argumenten bin ich gerne zugänglich!


    Keine Parole, lediglich meine persönliche Meinung zu dem Thema.

    Hier habe ich jedoch eine ganz andere Meinung. Und die habe ich u.a. auch, weil ich jahrelang miterleben musste, wie Fachberater Sanität in der Abschnittsleitung Rettungsdienst dem OrgL und LNA an die Seite gestellt wurden, die vom Rettungsdienst nicht wirklich Ahnung haben, weil sie selbst nur Sanitätshelfer oder rein ehrenamtliche RettSan waren (sind), und bestimmte Dinge des Rettungsdienstes aufgrund fehlender Fachkenntnis und Erfahrung nicht nachvollziehen konnten. Gleiches würde dann auf einen OrgL auch zu treffen. Unterschiede merkt man hier auch, wenn ein OrgL, der hier vom gD der Berufsfeuerwehr gestellt wird (Führungsebene B), der ein Aufsteiger ist (und somit RettAss) oder über keine rettungsdienste Ausbildung verfügt. Ich kann als Zugführer der freiwilligen Feuerwehr nicht zu einer Berufsfeuerwehr kommen und sagen "Hallo, da bin ich. Ich bin ab sofort eurer Wachabteilungsleiter". Wer den Rettungsdienst führen will, der muss, wie beim Pendant der hauptamtlichen Kollegen der Berufsfeuerwehr auch, eine richtige Rettungsdienstausbildung haben. Heutzutage noch der RettAss, in Zukunft der NotSan. Und dabei ist es mir völlig egal, ob ich mich dabei dann "nur" um organisatorisch-taktische Dinge des Rettungsdienstes kümmern muss. Warum sollten wir, die "Profis", hier allein berufspolitischen Gründen darauf verzichten? Auch alleine aus Gründen des Respektes sollte man so verfahren! Denn ich glaube nicht, dass der FF-Zugführer bei der Berufsfeuerwehr so einfach akzeptiert und auch respektiert werden würde, wenn er nicht mindestens die gleichwertige Ausbildung absolviert hat wie die Kollegen der Berufsfeuerwehr selbst auch. Gleiches habe ich so auch schon bei den "Fachberater San" mit einer Sanitätshelfer oder RettSan Ausbildung erlebt. Der hauptamtliche RettAss schaut dann mit einem Lächeln im Gesicht die Person an und sagt: "In was möchtest Du mich denn fachlich beraten, Herr Fachberater San?"


    Also von mir ein eindeutiges JA (!) zum RettAss / NotSan beim OrgL.


    Gruß


    Damit hat Harris alles gesagt. Wir möchten eine Professionalisierung im Rettungsdienst, das passt es nicht das jemand mit einer 3-monatigen Ausbildung der Chef im Ring ist.

    Hallo zusammen!


    Ich bin auch der Meinung das der ORGL Notfallsanitäter sein muss.Vieles was Harris geschrieben hat unterschreibe ich so. Zudem ist die Sichtung eine nicht zu unterschätzende Aufgabe, die auf den ORGL zukommen kann. Hier schneiden RS schon wesentlich schlechter als RettAss ab (Siehe "Nichtärztliche Vorsichtung beim Massenanfall von Verletzten" von M.S. Dietmar et. al).



    Grüsse


    M

    Der Umstand, dass MRSA-Patienten nicht mehr zwingend Fall für den Krankentransport sein sollten und dieser Passus aus dem RDG gestrichen werden sollte, ist nicht eingetreten. MRSA ist nach wie vor eine Krankentransport-Indikation.


    Muss ich Dir widersprechen:


    "16. Art. 40 wird wie folgt geändert:
    a) In Abs. 1 werden die Wörter „ , insbesondere sol- cher mit Resistenzen,“ gestrichen.
    b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: 21.
    aa) Der Nr. 1 wird das Wort „oder“ angefügt.
    bb) In Nr. 2 wird das Wort „oder“ durch ein Kom- 22. ma ersetzt.
    cc) Nr. 3 wird aufgehoben."


    Weiterhin möchte ich ergänzen, dass Allgemeinmediziner wieder ÄLRD werden würden. Einsatzleiter RD (für die Nichtbayern: Das ist sowas wie ein "Gruppenführer Rettungsdienst" oder "C-Dienst") müssen in Zukunft ebenfalls Notfallsanitäter sein. Paradoxerweise reicht für den ORGL der RettSann, sicher dem Umstand geschuldet dass die Wasser- und Bergwachten sonst keine ORGL mehr stellen könnten.
    Auch der Leiter eines Rettungsdienstes, oder eine zur Geschäftsführung beauftragte Person, muss den NotSan nachweisen können.


    Meiner Meinung nach ist es sehr Schade am RettSan als ORGL und NEF-Fahrer festzuhalten. Mit dem Rest des Gesetzes bin ich eigentlich ziemlich zufrieden.


    Grüsse


    M

    Und in HH ist jeder FF 24h alarmierbar und kann innerhalb von wenigen Minuten ausrücken oder wie oft ist das HLF der Nachbarwache vor dem der FF dar? Vermutlich in den allermeisten Fällen. Es sei denn es ist Sonntagnacht halb drei oder die FF hat gerade Dienstabend.
    Ich halte freiwillige Feuerwehren für wichtig, stelle aber weiterhin in Frage, ob es korrekt ist, mit seinem Opel Corsa mit 70km/h durch die Stadt zu brettern.


    Hi,


    die FFs verpflichten sich, wenn sie am Einsatzdienst teilnehmen möchten, innerhalb von 5 Minuten mit 6 Leuten (davon min. 2 AGT) auszurücken. Viele lösen das mit einer Art Dienstplantool. Das HLF der Nachbarwache kann auch nur vorher da sein wenn es alarmiert wird, bzw. wenn es überhaupt eine Nachbarwache gibt. In Eidelstedt, Langehenhorn, Neugraben usw. gibt es keine BF Züge.
    Allerdings muss ich auch sagen dass es eine Dienstanweisung der FF-Führung gibt, auf Anfahrt zum Gerätehaus die STVO einzuhalten.


    Grüsse