Beiträge von Merlin414

    https://www.schwarzwaelder-bot…58-905d-d367191070c1.html


    Zitat

    Für Patienten sind die Zahlen alarmierend. Wer in Baden-Württemberg einen Notarzt oder Rettungswagen braucht, muss damit rechnen, dass die Retter in viel zu vielen Fällen zu lange brauchen, bis sie da sind. Das liegt daran, dass diverse Regionen nach wie vor mit Rettungsmitteln unterversorgt sind. In 95 Prozent der Einsätze müssen die Einsatzkräfte binnen höchstens 15 Minuten vor Ort sein. So schreibt es das Gesetz vor. Geschafft haben sie das auch im vergangenen Jahr viel zu selten.


    Und da scheitert es ja dann auch in BW. Die ÄLRD haben eben erst angefangen und das IM hat recht klare Vorstellungen davon, was jetzt vorerst gemacht wird und was nicht. Bislang hat noch keiner die Möglichkeit zu irgendeiner Schulung oder Überprüfung gehabt, und das wird sich so schnell auch nicht ändern. Und mal ernsthaft, wenn ich wüsste was in BW alles aus den NotSan-Prüfungen rauskommt (zumindest was ich so gehört hab) wäre ich auch erst mal zurückhaltend. Ich glaube das Gefälle ist im Zweifel noch etwas zu groß um einen zufriedenstellenden kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden.


    Und genau an diesem Punkt wäre es aus meiner Sicht der logische Schritt, wenn sich die "alten" ÄVRD mit den ÄLRD ihres Regierungspräsidiums zusammensetzen würden, um ein Konzept zu erarbeiten, was wie geschult und geprüft werden muss. Der ÄVRD ist zumindest in unserem Rettungsdienstbereich nah genug an den Notfallsanitätern, um nach (!!!) den Schulungen und Prüfungen entscheiden zu können, wer innerhalb, aber auch wer außerhalb der Mindestanforderungen arbeitet. Und wer durch die Prüfung rasselt, darf eben keine erweiterten Versorgungsmaßnahmen durchführen, das ist in anderen Bereichen doch auch so.


    Darüber hinaus: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in BaWü ein größeres Gefälle existiert als in anderen Bundesländern. Ich habe in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen gearbeitet und überall gab es Gute und weniger Gute...

    Vielen Dank schon mal, auf so eine Antwort von einem Juristen hatte ich ehrlich gesagt gehofft. Natürlich besuchen wir im Praxisanleiterteam regelmäßig Fortbildungen! Aber diese Stunden hätten wir eben auch ganz gerne bezahlt, und so kann ich jetzt etwas besser argumentieren.

    Hallo zusammen,


    im Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg steht folgender Paragraph:


    § 9 (4) Das im Rettungsdienst sowie in der Leitstelle eingesetzte Personal hat jährlich an
    einer aufgabenbezogenen Fortbildung im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen. Die
    Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den jeweils aktuellen
    medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird. Die Kosten der
    Ausbildung und weiteren Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz sowie der Ausbildungs-
    und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind
    Kosten des Rettungsdienstes.


    Aus diesem Paragraphen kann ich nicht ableiten, dass die Praxisanleiter, die neben der
    Ausbildung der Notfallsanitäterschülerinnen und Schüler auch die interne
    Pflichtfortbildung auf die Beine stellen, die Stunden zwingend extern besuchen
    müssen. Der gesunde Menschenverstand sagt zwar schon, dass wir uns kaum auf den
    aktuellen Stand bringen können, wenn wir keinen externen Input (Buchstabenkurse,
    DINK etc.) erhalten. Die von uns konzeptionierte und gehaltene Fortbildung zu
    den 30 Stunden zu zählen, erscheint mir geradezu absurd. Aber wenn die
    Vorgesetzten mit dem Totschlagargument "Wo steht das" kommen, kann
    ich derzeit leider nichts Greifbares erwidern.


    Kann mir jemand mit einer schlüssigen Argumentation helfen?


    Vielen Dank schon mal aus dem stürmischen Süden der Republik und einen schönen Sonntag.