Es mag euch ärgern, aber er wird sicherlich nicht der einzige bleiben. Ich vermute auch, dass da der ein oder andere Verband bzw. Gewerschaft noch was gerichtlich regeln will..
Beiträge von Monschi
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Zitat
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Als Beispiele werden die Finanzierung, die Übergangsregelungen und die ärztliche Fachaufsicht genannt.
...Hätte niemals gedacht, dass es zumindest einen Teilaspekt gibt dem ich zustimme...
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Einigen wir uns auf Unentschieden...
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Nananananaaaa....keine Propheten hier beleidigen. Das mögen die Salafisten nicht so...
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Klar. Kommt doch alle ins gelobte Land...
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Das Pulheim liegt aber in NRW (also bei uns) und nicht in Sachsen-Anhalt...
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Nein, das Bundeskabinet! Das Bedeutet somit, dass sich die Bundesminister und die Kanzlerin einig sind, das Gesetz so in den Bundestag zu bringen!
Kleiner Unterschied
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Weil man unterstellen kann, daß die Erfahrung des BK-RA auch etwas wert ist. Das ist halt etwas das ein frisch ausgebildeter RA nicht hat. Besonders wenn man die Qualität der Schulen berücksichtigt.
Hiergegen ist auch nichts einzuwenden. Eine allgemein notwendige Schulung für alle von bspw. 3 Monaten länge mit anschließender Überleitungsprüfung und dann ein gewisses Kontingent an Einsatzstunden. Das wäre die Lösung.
Dann müsste der 12 Jahre RA-Ehrenheimer bis er seine 10.000 Einsatzstunden als RA nachweisen kann eben noch 2 Jahre fahren, der RA mit 2 Jahren Berufserfahrung noch 3 und der "alten Mann" mit 32 Jahren Berufserfahrung ist bereits nach Schulung fertig. So wäre es nachvollziehbar, schlüssig und fair auch wenn die Einsatzzahlen hier etwas hoch sind. -
Den Ionie-Smilie dahinter hast du aber schon gesehen, oder? Abgesehen davon habe ich schon den persönlichen Ehrgeiz mit die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" zu verdienen...nur eben mit dem dazugehörenden fairen Weg und eben den sehe ich hier klar als nicht gegeben an.
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Dann wird´s ja doch ganz einfach! Man lässt sich den RA in der Schweiz anerkennen, bekommt den Diplom-RS und lässt sich den dann in D zurückanerkennen als NFS. Sollte die Schweiz nicht mitspielen, tut´s vielleicht die Ausbildung in England, Kanada, Schweden oder Ghana. :wacko: :ironie:
Was ich mich noch frage ist, ob die ja hier schon mal angedachte Regelung gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz verstößt. Was unterscheidet rein fachlich den RA mit 2 Jahren Berufserfahrung von dem mit 7 oder 22 Jahren? Nichts. Im Zweifel ist der jüngere sogar besser, aber das ist ein anderes Thema.
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Ist denn vielleicht die Möglichkeit eines "Freischusses" gegeben? Kann man also als RA mit nur 4 Jahren Berufserfahrung zum Staatsexamen gehen, wenn man dies besteht ist man NFS, wenn nicht bleibt einem immer noch der "Umweg" über die Stunden mit Überleitungsprüfung?
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Der Ü-Kandidat muss aber diese Prüfung bestehen und so nachweisen, daß er über die geforderten Kenntnisse verfügt. Da gleich einen qualitativen Unterschied hineinzuinterpretieren, halte ich für gewagt.
Ich muss die selbe Prüfung absolvieren und kann das erst NACH den 500 bzw. 1.000 Stunden! Und glaube mir, es ist kein Einzelfall. Auf meiner jetzigen Wache sind es etwa 40% Übergeleitete, auf der davor 50% und davor 30%. Warum sollte ein Arbeitgeber mir also die Weiterqualifizierung bezahlen, zumal sie ihn ggf. auch noch Arbeitszeit kostet die er zudem vergüten muss? Er hat doch seine "Alten" Arbeitnehmer, die schon irgendwie die Prüfung schaffen werden.
Meine Befürchtung ist klar, dass ich ausgebremst werde zwischen "den Alten" und "den Neuen", die direkt den NFS gemacht haben. Und Kollegen mit einem Zeitvertrag oder im Ausschreibungswahnsinn werden zwischen allen Fronten zerrieben werden. Wer zahlt denen die Prüfung wenn sie Arbeitslos sind? Wer nimmt die noch ihne NFS und "nur" mit RA? Eine Pflicht des Arbeitgebers mir den NFS zu ermöglichen habe ich zumindest nirgendwo gesehen. -
Ich bleibe dabei: Die Novellierung ist gut und richtig, darauf kommt es in erster Linie an! Aber die Überleitung vom RA zum Nfs ist ein schlag ins Gesicht von jungen Rettungsassistentinnen und -assistenten. Nochmal fast 500 bzw. 1.000 Stunden (was dem alten RA-Umfang entspricht) nebenberuflich zu absolvieren und mein älterer (übergeleiteter!) Kollege geht dann mal kurz ne Prüfung machen...
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Aber es war schon eine Gebrauchsanweisung für einen Perfusor?
Das schon. Nur für die falsche Software.
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Die können selbstverständlich alle ihren Perfusor bedienen...
Du wirst lachen, aber ich wollte das letzte Schicht nochmal einüben, da du den bei uns wirklich nie brauchst. Der Kollege gibt mir also die Bedienungsanleitung und los geht´s....zumindest bis zur Bolusgabe. Da fiel uns dann auf, dass die Gebrauchsanleitung nicht zum Perfusor passt.
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Also gibt es den Gedanken sie runter zu nehmen vom Fahrzeug. Wisst ihr vielleicht auch wieso?
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Die Münchner ersetzen das während des Oktoberfestes durch Weizenbier. Hab ich gehört.
J.
Du verwechselst da was. Grundsätzlich stimmt es natürlich, dass Stärke auch in Weizenbier enthalten ist. Das Problem ist hier aber, dass die 6% sich auf den Alkoholgehalt und nicht auf die Menge der Stärke in der "Lösung" beziehen. Alles Klar?
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Das klingt aber ziemlich allgemein.
Eben! Deshalb will ich ja mehr Infos.
Angeblich führt der BRK KV München auf seinen Rettungsmitteln kein HAES mehr mit. Mehr weiß ich auch nicht...
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Zwei Dinge:
1.) Gibt es in der Sache bezüglich der ÄLRD vs. HiOrgs was neues?
2.) Freunde haben mir berichtet, dass das BRK in München keine HAES mehr auf den RTWs mitführt da Studien wohl ergeben haben sollen, dass HAES negative Auswirkungen auf die Therapie haben soll. Kann dazu ein "Einheimischer" vllt. was zu sagen?
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Das Paper dazu kann man in der Notfall und Rettungsmediizn lesen und ja ich habs gelesen...
Soweit klar, aber ein Paper ist keine Studie sondern viel mehr eine Zusammenfassung. Meist geschrieben von Autor selber. Paper sind wichtig in der (Natur-)Wissenschaft um Infos schnell und breit zu streuen, aber eigentlich nichts besseres als Zeitungsartikel.