Beiträge von Monschi

    Fahren lernen kann man in der Fahrschule und vom RTW "fahren" lernste den Umgang am Pat. und die Maßnahmen auch net!


    Au contraire, mon ami!
    In der Fahrschule lernst du Autos bewegen. Fahren ist eine ganz andere Sache. Ein "guter Fahrer" hat ca. 5 Jahre Fahrerfahrung oder alternativ 100.000km hinter sich. Einen Rettungswagen mit Sonderrechten zu fahren ist, so sehe ich das, durchaus fahren am Limit. Du fährst schnell, ungewohnt für andere Verkehrsteilnehmer, musst alles im Blick haben und jederzeit mit Gefahren rechnen. In der letzten Schicht ist mit ein 5 jähriger an einem Zebrastreifen mit seinem Fahrrad vor den RTW gefahren. Gott sei dank hatte ich keine Geschwindigkeit drauf. Aber Doc und RA haben sich schon bedankt für die Vollbremsung. Solche Situationen im normalen Alltag gefahrlos zu bewältigen ist schon eine Herausforderung. Bei Sonderrechtsfahrten ist es Wahnsinn.
    Einen RAiP, weil er es nicht lernen will oder kann deshalb nicht an ein Steuer zu packen ist, meine Meinung nach, ein klares Fehlen von Kenntnissen in seinem Berufsalltag. Das ist so als ob der Klemptner nicht schweißen lernt, weil er ja nen Kollegen dabei hat, der das dann macht.
    Hier muss gerade ein "Neuling" herangeführt werden.

    Korrekt!
    In dem von dir zitierten Beitrag antworte ich auf einen Post von Valandil. Mein Post davor bezog sich auf dich. Hätte ich vielleicht zitieren sollen, sorry.
    Was die Ausbildung im RD betrifft, wo ich zwar nicht ausbilde, würde ich dir aber zustimmen. Hier kenne ich es auch immer noch als Ultima ratio.

    Also bei uns in der Gegend klappt die Zusammenarbeit mit der Polizei ganz gut. Das Problem besteht eher darin, dass die Polizisten regelmäßig mit verschiedenen Organisationen und RD-Bereichen zu tun haben. Sorry, aber da würde ich mir auch nicht merken wer, wann, wie, wo vorgeht oder was der erwartet. Ein einfaches Beispiel: sind wir bei uns im Gebiet unterwegs werden wir immer von den Kollegen der Polizei gegrüßt. Sind wir in nem anderen Wachbereich (weil da bspw. das Ziel-KH ist) ist das schon nicht mehr der Fall.
    Mit der Bereitschaftspolizei bei uns sieht es wieder anders aus. Die machen keinerlei Kompromisse und gehen massiv, auch schon bei Verdacht vor. Ich hab mal (im Dienst) einen Karnevalsteilnehmer gesehen, der einen Teleskopschlagstock in der Hand hielt und wieder einpackte. Ein freundlicher Hinweis an die Polizei und der Junge lag schneller auf dem Boden und hatte die "Acht" anmontiert als der auch nur husten konnte. Der war dann im mitgebrachten Gefängniswagen erst mal länger Zeit beschäftigt. Gerade bei solchen Groß-Veranstaltungen hab ich gelernt: Es gibt nichts gefährlicheres als gelangweilte oder genervte Polizisten...

    Also in meiner Lehraussage steht davon nichts drin. Die davor hab ich nicht mehr, aber auch hier hätte es mich gewundert eine diesbezügliche Aussage zu finden. Die erste Ausbildungsvorschrift, welche ich persönlich in Händen hatte und so etwas gefunden habe war aus den 70er Jahren.

    Ich glaube Raphael-Wiesbaden bezog sich hier vornehmlich auf den Bereich der Ersten Hilfe. Hier ist sie in der Tat schon seit mehr als zehn Jahren nicht mehr enthalten.

    Wir schließen grundsätzlich nicht ab und lassen auch den Schlüssel stecken. Ausnahmen können mal soziale Brennpunkte sein. Einzige wirkliche Ausnahme ist unser KH für Püschhiaterie und Suchtkramke. MAn muss ja keinen verführen wollen...
    In unserm NAchbarkreis gibt es aber eine Dienstanweisung, die besagt dass das Fahrzeug immer und überall abgeschlossen sein muss. Auch in der eigenen Halle.

    Es ist hier eine Art Güterabwägung der Fall. Auch Maschinen oder Regelmesswarten können natürlich ein höherwertiges Gut darstellen. Bspw. könnte ich mir vorstellen, dass der Kollege am Schaltpult im Atomkraftwerk nicht so unbedingt da weg sollte...

    Gut Ani, das ist sicherlich richtig. Doch ich möchte nochmal auf meine Frage zurück. Ist das überhaupt statthaft einen NA pauschal und dann pro Einsatz zu bezahlen? Kann man hier nicht sagen 650 Euro (als Beispiel) und du rollst wie oft du halt rollen musst? Provokant ausgedrückt: Wir reden bei 650 Euro von einem Stundenlohn von 27 Euro. Das ist für Bereitschaftszeit schon sehr anständig wie ich finde. Erst recht wenn du noch ne Praxis nebenbei hast, die nochmals Kohle abwirft. Oder ist das zu Blauäugig?

    In einer Statdt im näheren Umkreis von mir ist es so, dass Nachts seltener Tagsüber, wenn die LST eine solche Situation vermutet der RTW, ggf. NEF und das mit hauptamtlichen BFlern besetzte HLF mit sechs Mann als "Meinungsverstärker" mit ausrückt. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist vermag ich nicht zu beurteilen, aber deeskalierend wirkt es sicherlich nicht...

    Mal eine Frage:


    Es heißt doch "Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit". Ist es demnach denn statthaft überhaupt eine Pauschale zu zahlen, die dann pro behandeltem Pat. steigt? Oder müsste man hier nicht auch einen Festbetrag aufstellen? Ein KH-Arzt bekommt doch auch keine Pauschale pro behandeltem Pat., oder? In Bayern soll es ja wohl auch so sein, dass Notärzte von zu Hause aus starten und eben nicht auf einer Wache eingebunden sind. Ist daher der Unterschied zu erklären?




    EDIT: Räschtschreipung...

    Transportverweigerung ist ein heikles Thema und rechtlich leider nicht immer ganz eindeutig. Wie Nils ja schon geschrieben hat gibt es allein in der Zwangseinweisung ländertechnsch unterschiedlichste Regelungen. Bei uns in NRW bspw. ist es soagr so, dass nicht mal zwingend ein ärztliches Gutauchten erhoben werden muss. Wenn der Ordnungsbeamte will kann er das ganz alleine machen. Ist dann allerdings sehr waghalsig, denn er benötig natürlich eine Begründung. Ein ärztl. Attest macht es ihm hier deutlich einfacher. Teilweise sind die Befugnisse bezüglich der Zwangseinweisung auch vom Ordnungsamt delegiert worden, an den A-Dienst der FW, alle verbeamteten FW-Leute in einer Stadt, alle RD-Mitarbeiter,... Da gibt es unterschiedlichste Modelle.


    Weiterhinist es leider nicht so, dass du mit einer Unterschrift immer sicher bist. Unzurechnungsfähigkeit hier nur mal als Stichwort. Auch bei einem in-den-Mund-legen schwierig. Wenn dass zu offensichtlich geschieht (und das liegt dann leider nicht mehr in den Händen des RDs, sondern im schlimmsten Falle in den Händen des Richters) ist die Unterschrift auch nix mehr wert. Der Klassiker hier: "Also, wir KÖNNTEN sie jetzt ins KH bringen, aber damit KÖNNTEN sie auch morgen zu ihrem Hausarzt. Was ist ihnen lieber? Jetzt 2 Stunden im Krankenhaus, oder doch lieber morgen zu ihrem Hausarzt, den sie seit Jahren kennen?"

    Andererseits gibt es das Recht auf freie Behandlungswahl und die damit einhergehende Transportverweigerung seitens des Patienten.


    Ein Satz wie bspw.: "Ey Alder, leck mich am Aasch isch will nicht!" käme dem schon sehr nahe. Wenn besagter Fall so passiert ist, dann hätte ich vermutlich den Pat. nicht transportiert, da klar erkennbar ist, dass er eine Behandlung ablehnt. Die Pol. zu holen war sicherlich nicht falsch, im Zweifelsfall als Zeugen. Aber er ist 20 und darf alleine bestimmen (und was mich noch viel mehr verzweifeln lässt auch wählen).EIne andere Frage ist die Zurechnungsfähigkeit, die lass ich bewusst einmal außen vor, denn dazu müssten wir mehr wissen als in dem zitierten Artikel besteht.

    Dann macht doch beides. Tretet der DBRD bei und schreibt einen offenen Brief in dem Ihr die Arbeit der DBRD ja ausdrücklich stützt. Das ist besser als gar nichts. Und zu dem Rest: PR ist wirklich kein großes Ding und sehr einfach zu bewerkstelligen, nur wer hat die ZEit und den Elan? Geld wird hier kaum welches gebraucht.

    Interessante Beiträge, sehr interessante Beiträge! Ich gestatte mir ein paar Anmerkungen:


    Zuerst möchte ich wieder auf meine geliebten Äpfel und Birnen zurück. Schmiddie, entschuldige aber du hast hier einen Denkfehler. Pflege ist etwas grundlegend anderes als Medizin und ein Arzt ist dem Pflegepersonal grundsätzlich einmal nicht weisungsbefugt. Die Grenze ist sehr fließend und an manchen Stellen auch sicherlich schwer nachzuvollziehen, aber Pflege ist Pflege und Medizin ist Medizin.
    Ich versuch es an einem Beispiel: Ein Arzt ordnet an, dass die Wunde trocken bleiben soll und auf keinen Fall durchnässen soll. Der medizinische Teil, der klar dem Arzt obliegt, ist das Behandeln der "Krankheit" also hier der Wunde. Wie der Pfleger dies allerdings anstellt ist grundsätzlich erst einmal seine Sache. Das ist dann die Pflege. Wenn der Pfleger findet, dass hier ein Verband die Lösung ist, dann macht er das so, wenn er glaubt es geht auch anders steht ihm das frei. Sollten Probleme auftreten oder das nicht so klappen wie gewünscht versucht der Pfleger erst einmal einen anderen Weg. Erst dann findet man zusammen eine Lösung. Es sind zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche.
    Die Frage bezüglich der ITW-VErlegung bleibt hier: ist eine ITW-Verlegung primär medizinisch, dann ist es was für den RA oder ist es eine pflegerische Sache, dann ist es klar (Fach-)Pflegepersonal. Ich vermag das nicht zu beantworten.


    @hiaslinga:


    Ich meinte das durchaus ernst. Wenn in Dresden eine Brücke gebaut werden soll, dann schließen sich 200 LEute zusammen und tun Ihre Meinung kund. Wenn durch Althintertupfingen die neue Bundesstraße führen soll, dann schließen sich 50 Bürger zusammen und machen darauf aufmerksam. Wenn im Wald zu viele Pilze mitgenommen werden setzen sich 5 Leute zusammen und bekunden dem Bürgermeister Ihren Unmut.
    Warum nicht also auch ein Internet-Forum? Nur weil ein VErband mich vertritt heißt das ja nicht, dass ich nicht zusätzlich meine Bedenken einbringen darf.
    In diesem Forum sind 2.000 (?) Leute Registriert. Nimm mal 200 davon weg, weil sie kein RA sind oder ähnliches. Dann bleiben noch 1.800 übrig. Die HiOrgs und auch der Berufsverband der Feuerwehren wird hier sicherlich seine Petition einreichen. Ebenso der DBRD, das ist klar. Aber was hält diese Forum davon ab zusätzlich auf Bedenken, Gefahren, Wünsche oder Problematiken hinzuweisen? Eine direktere Stimme des Volkes ist sicherlich schwer möglich. Dein Beitrag gefiel anscheinend vielen und warum sollte man Ihn deshalb nicht als Aufhänger für eine Diskussion darüber nehmen welche das Ziel hat hier einen eigenen BEitrag ins Rennen zu schicken? Den DBRD wird´s wohl wenig stören, wenn er Rückendeckung erhält.

    @hiaslinga:


    Sehr guter Beitrag! Kannst du den auf Papier ziehen und dem entsprechenden Gremium im BmG welches für die Novellierung des RAs zuständig ist schicken? Warum sollte das Forum nicht eine schriftliche Stellungnahme oder eine Erklärung da einreichen. Dein Beitrag scheint mir ein sehr solider und qualifizierter Beitrag.