Beiträge von krumel

    Als jemand der lange und offen in der linken Szene aktiv ist glaube ich auch nicht, dass die Tendenz zum Rassismus zugenommen hat bzw. es mehr "Rechte" gibt.
    Der Unterschied ist ein anderer: Man fühlt sich sicherer. Man glaubt sich mitunter in der Mehrheit bzw. innerhalb einer relevanten Masse. Und dann ist man auf einmal deutlich mutiger, deutlich mehr bereit sein wahres Ich zu zeigen.

    Als jemand der in der Ecke wohnt und unter anderem in dem Bereich aktiv ist:
    Leider nicht der einzige Vorfall den es in letzter Zeit gab.
    Und es wundert mich kein bisschen. Jahrelang wurde von der lokalen Gesellschaft in den Gegenden das Problem als "Nicht vorhanden" erklärt. "Hier gibts doch keine Nazis"...Und noch heute sind Rassisten in der Meinung vieler Meinungsbildner "besorgte Bürger". Zum Kotzen.


    Falls jemand noch mehr kotzen will: http://perlen-aus-freital.tumblr.com/

    Hallo zusammen,

    Zitat

    (...)Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Satzung und die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Mansfeld-Südharz gestern für unwirksam erklärt.(..)


    Zitat

    (...)Die ITW-Transporte sollen jetzt vorläufig eingestellt werden(...)


    http://www.skverlag.de/rettung…lionen-zurueckzahlen.html


    Damit stellt der letzte aktive öffentlich-rechtliche ITW-Dienst im Land den Dienst ein, nachdem bereits der Magdeburger ITW aufgrund mangelnder Kostendeckung abgeschafft wurde. Die dortigen Transporte fährt nun die BF mit einem "Schwerlast-ITW".
    Es existieren damit in einem gesamten Bundesland nur noch privatrechtliche ITW-Dienste (u.a. z.B. des MHD im Kliniktransportdienst der Uni Magdeburg).


    Mir war nie klar, warum ausgerechnet im Mansfelder Land mit seiner dezentralen und schlecht-erschlossenen Lage ein ITW stehen muss. Aber die Tatsache, dass es nun gar keine Möglichkeit mehr gibt Patienten bodengebunden unter echten ITW-Bedingungen zu transportieren ist schon bitter.

    Vorab: Ich kann nichts zum neuen Vergütungssystem sagen - da bin ich zu lange draußen für.
    Zu mindestens früher stimmte das in der Tat - Gerade in den Bereichen mit hoher Privatpatientendichte führte dies zu ganz erquicklichen Erträgen. Ich weiß, dass ein NA bei einem VU mit 8 Leichtverletzten in der Tat auch auf eine ähnliche Summe kam (alles Privatpatienten).


    Leider ist genau dieser Abrechnungsmodus eines der Hauptprobleme in der bayerischen NA Landschaft gewesen.
    Viele Probleme /Ärgernisse des bayerischen RD sind ursächlich auf diese Problematik zurück zu führen:
    - So haben viele -grade "hausärztliche" NA- auf diese Weise Defizite Ihrer Praxen ausgeglichen und dabei Druck auf den RD ausgeübt das möglichst viele Einsätze NA Einsätze sind. (Dies ging soweit, dass mitunter versucht wurde bewusst versucht wurde "Privatpatienten" zu selektieren - Mir ist ein Selberfahrer-NA bekannt der versuchte durchzusetzen, dass er per se bei allen Privatpatienten in seinem Gebiet gerufen würde - ob NA Indikation oder nicht).
    - Es wurde ferner versucht bewusst zu verhindern, dass Assistenzpersonal Maßnahmen setzt da man diese ja ggf. möglicherweise nicht mehr abrechnen könne.
    - Es führte zu der perversen Situation, dass es in dem bayerischen Landkreis mit der höchsten Privatpatientendichte mehr NEF-Standorte als RTWs gibt.
    - Leider ist immer wieder zu beobachten gewesen, dass es zu Versorgungs-Defiziten kam die in dieser Problematik begründet sind. Mehr als einmal habe ich erlebt, dass dringend notwendige "Threat'n'run Patienten" nicht verzögert transportiert wurden bzw. transportiert werden sollten da der anwesende NA meinte erst noch alle Leichtverletzten "abrechnen" zu müssen (= Daten aufnehmen für die Abrechnung - Gemacht wurde auch nix), gleichzeitig aber kein weiterer NA kommen durfte da man sich ja sonst "die Quote teilen muss" (O-Ton). Wurde meistens umgangen in dem das RD Personal entweder genug "Wind" gemacht hat, dass der anwesende NA doch mitfuhr, dass man dem NA anbot die "Daten nachzureichen" oder der RTW eben ohne NA fuhr (bzw. sich ggf. unterwegs mit einem anderen NEF traf).


    Es handelt sich wie gesagt um Einzelfälle - Aber diese sind eben leider oftmals besonders "laut" aufgetreten und haben daher viel Staub aufgewirbelt. Der durchschnittliche bayerische NA unterscheidet sich auch nicht vom durchschnittlichen Würtembergischen oder anhaltinischen NA. :-P


    In wie weit dieser Modus geändert wurde ist mir wie gesagt unbekannt, würde mich aber wundern.


    Aus meiner Sicht gibt es nur einen gerechten Modus: Vernünftiges Grundgehalt pro Stunde (inkl. Pflicht sich auf der Wache aufzuhalten)+ ein Zuschlag wenn sich der Standort einsatzzahlenmäßig über dem Schnitt aller bayerischen NEF-Standorte bewegt (= Der Standort hatte im letzten Jahr 12% mehr Einsätze als der Schnitt= 12% mehr Gehalt). Und die KVB rechnet mit dem Patienten ab und behält die Beträge ein. Ähnliches funktioniert ja im regulären bayerischen RD über die ZAST auch.

    Ich glaube, es sollte keine Banalisierung sein sondern eher darstellen, dass es sich hier um ein - leider - auch in Deutschland verbreitetes Phänomen handelt.


    Es ist halt eine Frage des Umgangs damit. Mein ehemaliger Arbeitgeber kündigte noch jemanden fristlos als binnen eines Monats zwei verunreinigte Siebe auftauchten. (Bin mir ehrlich gesagt aber nicht mehr über die Position sicher...Irgendwer "vom Steri" jedenfalls)


    Wenn man so etwas natürlich als allgemeines "Lebensrisiko" hinnimmt ist das irgendwie bitter. Genauso bitter wie die Tatsache, dass in der Lebensmittelindustrie die Fehlerquoten geringer, die Regeln schärfer und die Kontrollen strenger sind als im OP.

    Auch das kann doch immer nur eine Einzelfallentscheidung sein. Wir wissen doch alle, dass Brustschmerz nicht gleich Brustschmerz ist. Aber wenn Du das trotzdem weiterhin fragwürdig findest, dann aber bitte nicht im selben Forum über überfüllte Notaufnahmen meckern...


    Richtig - Ich kenne die lokalen Gegebenheiten nicht, würde aber im Zweifelsfall befürchten, dass -wie es leider in so manchem Haus vorkommt- die Entscheidung einer überarbeiteten Pflegekraft war die "eines auf den Sack" kriegt wenn zu viele Patienten "da bleiben". Im konkreten Fall hätte das wohl wenig genützt - Wäre der Patient am MI gestorben -was ja genauso "unwahrscheinlich" gewesen wäre-, dann vielleicht schon.
    Mein Kommentar war daher eher auf die leider auf die in Deutschland viel zu seltene strukturierte Triage zu beziehen.


    Zur Medizin vs. Juristerei-Diskussion: Das Problem ist zweischneidig: Leider ändern viele Organisationen ihre Struktur und Prozesslandschaft nicht von sich aus - Wäre dies in den vergangen Jahren umfassender und freiwilliger geschehen hätten wir weitaus weniger Fälle bei denen es überhaupt zu weitreichenden Verfahren käme. Wie viele Kliniken betreiben ein CIRS? Welche Klinik, welche ambulante Einrichtung ist in einem Netzwerk vertreten? Welche ambulante Einrichtung definiert ihre Prozesse wirklich nachvollziehbar und geregelt?
    Übrigens: Die selben Argumente die in der "Medizin vs. Juristerei"-Diskussion immer wieder kommen höre ich von befreundeten Bankern auch. :-D:-D

    Soweit mir bekannt, werden die Kosten für Transporte tatsächlich nur dann übernommen, wenn entweder Start- oder Zielpunkt im heimatlichen Rettungsdienstkreis liegen. D.h. eine kurze Entlassung aus dem Zielkrankenhaus unterwegs nach zuhause absetzen (nicht im Heimatkreis gelegen), ginge auf Kosten des Betreibers.


    Dass bei Notfällen dennoch ausgeholfen wird, egal ob kostengedeckt oder nicht, sollte nicht zur Debatte stehen...


    Wie angesprochen innerhalb Bayerns sowieso hinfällig (zentrale Abrechnung des Landes zu einheitlichen Tarifen - Die "Organisation" als Leistungserbringer kriegt ihr Geld im wesentlichen unabhängig vom Einsatz des Fahrzeuges (Materialkosten und Streckenpauschale ausgenommen) für die Besetzung des landeseigenen Fahrzeuges).
    Mit den umliegenden (Bundes-)ländern BaWü, Hessen, Thüringen sowie der Republik Österreich gibt es entsprechende Abkommen. (Wie es mit Sachsen aussieht weiß ich nicht, Tschechien mauert wohl ziemlich).


    Viele Grüße,
    Krumel

    krumel
    Danke für die Info. Damit scheint dies ja bei euch organisatorisch geregelt zu sein. Das hatte Ich aus deinem erstem Post anders verstanden. Davon sind wir hier meilenweit entfernt, keine GPS-Dispostion, RM idR nur in der Heimatleitstelle hinterlegt, etc.
    (...)
    Und wo wir schon bei anderen Threads sind, im Forum wurde auch schon die mangelnde Ortskenntnis bei Berufsanfängern/Aushilfen/BFD/FSJlern/usw. bemängelt. Aber das fremde RM auf Rückfahrt, soll nun genug Ortskenntnis in allen durchfahrenen Bereichen besitzten um einen signifikanten Zeitvorteil zu erbringen ?


    Ein gut ausgerüstet Rettungsmittel hat aber ein Funkgerät dabei. Du wirst lachen, damit kann eine Leitstelle wunderbar lotsen (spätestens die haben den Kartensatz), schlussendlich besteht noch die Möglichkeit auf externe Kräfte (FW/POL) zurück zu greifen.
    (Anekdote: Ich als RAiP habe mit einem Baden-Würtemberger KTW mal in Würzburg auf der Rückfahrt von der Fernfahrt "voraus-gerettet" bis ein weiter entfernter RTW -nach 20min- eintraf. Die Anweisungen erfolgten von der Leitstelle mit Straßen, am Funk befindliche RTW gaben aber immer noch ein "beim Netto links", "bei der Gaststätte rechts" dazu:D Großartige Zusammenarbeit:D)


    Ich glaube es ist außerdem allen klar, dass wir nicht von Situationen reden in denen der "eigene RTW" 3 Minuten länger braucht sondern von Situationen in denen man als Disponent schlichtweg "blank" ist weil der ursprünglich zuständige RTW seinen Patienten zum entfernten Maximalversorger transportiert, die Gebietsabsicherung die man disponiert hat auch weg ist und der übernächste RTW auch unterwegs ist... In vielen Bereichen wäre dann sowieso überörtliche Hilfe der Nachbarleitstelle gefragt.


    Übrigens, nachdem ein Fall grade meinen Schreibtisch passierte: Es kommt wohl durchaus vor, dass ihr Niedersachsen "Hilfe aus dem Osten" kriegt - Auch über zwei Leitstellenbereiche hinweg :-P

    Jörg Jedem seine Meinung, wenn sie aber nichts zum Thema beiträgt darf man sie auch gerne für sich behalten. Ansonsten darfst du mir gerne aufzeigen wo im du im § 323 ein Dispositionsrecht für fremde Leiststellen und eine Transportpflicht für durchfahrende Rettungsmittel findest!


    Andrechen schau dir bitte nochmal den Threadverlauf an. Es ging mit einem NRW-RTW in BY los, ging weiter mit RM im Nachbarkreis, dann kam krumel der vom Nachbarkreis sogar noch eins weiter geschickt wurde. Bei dem Gedanken daran Von Kreis A in Kreis B geschickt zu werden, worauf hin Kreis B einen nach Kreis C schickt, sind wir an dem Punkt wo sich mir die Zehennägel aus organisatorischer Sicht hochrollen. Denn wo ziehen wir hier die Grenze ? Bei der Einfahrt ins Nachbarbundesland ? Außer HB,HH und BER dort eins weiter ? Wenn die Besatzung nicht pünktlich zum Feierabend im eigenen Kreis ist ? Wenn die Ablösung mit dem Reserveretter vom Hof muss ? Wenn Ich meine Hilfsfrist nur durch Einsatz von durchfahrenden RM bei 95% halten kann ? und so weiter und so weiter.


    Da du dich auf mein Post beziehst:
    Ist in Bayern ganz einfach: Das Land ist der Betreiber des Rettungsdienstes und plant landesweit. Theoretisch kann das Land - und diesen Vertritt das Land- also durchaus über mehrere Leitstellenbereiche hinweg agieren. Die Ressourcen sind ausdrücklich landesweit zu nutzen, bestimmte Spezialrettungsmittel sind eben auch über 3 Rettungsdienstbereiche hinweg geplant, in ganz seltenen Fällen sind sogar RTWs über zwei Leitstellen hinweg an zweiter oder dritter Stelle der AAO eingeplant. Manche RTW sind so eingeplant, dass Sie 70% Ihrer Einsätze für einen anderen RDB fahren. Es ist ferner ausdrücklich gewünscht, dass z.B. bei Fernfahrten von KTWs diese auf der Rückfahrt disponiert werden (es ist z.B. nicht unüblich, dass der Münchner KTW auf der Rückfahrt von Nürnberg in Ingolstadt eine Fahrt nach München mitnimmt).
    Es kommt z.B. auch durchaus vor, dass ein "Randgebiete"-RTW bei entsprechender Einsatzlage für den Nachbar-RDB (*) eine Gebietsabsicherung fährt, ganz selten und in speziellen Konstellationen ist sogar eine "über zwei RDBs hinweg" Gebietsabsicherung vorgekommen.


    (* Bitte Rettungsdienstbereiche, Kreise spielen in Bayern quasi keine Rolle, es gibt quasi keinen Rettungsdienstbereich in Bayern der Deckungsgleich mit einem Landkreis ist.)


    Es ist ferner klare Dienstanweisung, dass bei Notfalleinsätzen immer das nächste geeignete und einsatzklare Rettungsmittel verwendet werden muss. Ergo hat der Disponent sogar keine andere Wahl als den "Fremd-RTW" zu verwenden. (Umgekehrt kann der Disponent der "Heimatleitstelle" auch darauf zählen, dass er immer das nächste freie Fahrzeug des anderen RDB bekommt.
    Wieso auch nicht? Ist der "Meins" Gedanke/Kantönligeist so wichtig, dass die reine Möglichkeit, dass im "eigenen Gäu" etwas passieren könnte den real vorliegenden Notfall im "fremden Gäu" überwiegt? Wo ist denn deine Grenze? Gemeindegebiete? Dem traditionellen "Gäu" einer Rettungswache (was wenn nun eine zusätzliche mit einem anderen Anbieter in diesem Gäu geschaffen wird - selbiges passiert in Bayern grade massiv-)? Dem Landkreis? Dem Regierungsbezirk? Dem Rettungsdienstbereich? Dem Bundesland?
    Darf der Neu-Ulmer aber noch in Ulm retten? Und wenn der bayerische RTW auf der A9 in Sachsen steht und die örtliche Leitstelle anfragt ob er bei dem VU aushilft... Muss er die Patienten dann liegen lassen? Und was ist mit dem Katastrophenfall? Muss man nur Fahrzeuge schicken wenn man die eigenen 95% noch halten kann? (Also keine?)


    (Bei Durchfahrt&Leitstellenübergang nicht melden ist übrigens ein klarer Verstoß gegen diverse Vorschriften/Verordnungen/Gesetze in BY - Und mir sind tatsächlich zwei ausgesprochene Abmahnungen bekannt, grade in Zeiten des gemeinsamen Fzg. Status-Monitoring ist es auch leicht zu verfolgen. )