Beiträge von schno

    Beim Kostendeckungsprinzip sieht das halt anders aus. Gerade für kommunale Rettungsdienste ein sinnvolles Modell. Hier kannst du eher damit rechnen, dass sich dein AG anstrengt um möglichst viel aus dem Tarifvertrag für die Mitarbeiter rauszuholen.

    Was hat Kostendeckungsprinzip mit möglichst viel für den Mitarbeiter heraus holen zu tun?


    Kostendeckung bedeutet ich bekomme die entstandenen Kosten ersetzt... egal ob für den neuen Dienstwagen vom Chef oder für die bessere Bezahlung der Mitarbeiter.
    Es kommt nur darauf an, was ich als notwendige Kosten begründen kann und ob ich mich damit bei der Haushaltsplanung durchsetzen kann.

    Das Entgelt für den Rettungsdienst wird anhand eines Kosten-Leistungs-Nachweises ermittelt.

    Nicht im Fall einer Ausschreibung, da der Anbieter seine Kalkulation frei gestalten kann. D.h. ob er auf seine Kosten einen Risikozuschlag von 10% oder von 50% nimmt ist Ihm überlassen.
    Am Ende bekommt der günstigste den Zuschlag.
    Hat er zu knapp kalkuliert und mach mit dem Auftrag Verlust so ist auch dies sein Problem.


    Das Kostendeckungsprinzip gilt in der Regel nur dort wo nicht ausgeschrieben wird, sondern z.B die Stadt die Gesamtkosten durch die Anzahl der Transporte teilt...

    Weil viele Krankenschwester, Arzt, Rettungssanitäter etc. nicht wirklich auseinander halten können.


    D.h. sie können deren Kompetenz nicht abschätzen und vertrauen darauf, dass Ihnen geholfen wird.


    Ob die Hilfe dann tatsächlich richtig oder falsch ist können Sie noch weniger beurteilen.



    Es bleibt als ein „Gefühl“ von angemessen behandelt oder nicht,
    ggf. sogar nur ein Gefühl von irgendwie doof oder tatsächlich ernst genommen.



    Und all dies hat nichts mit der richtigen oder falschen Therapie zu tun.


    Und wer sich vom Rettungsdienst schlecht behandelt fühlt, erwartet vom Arzt, Krankenhaus etc. auch keine bessere Behandlung

    Würde mich mal interessieren, wie das in Städten aussieht, wo der Krankentransport komplett vom öffentlichen RD abgetrennt ist. Also Berlin, Hamburg, usw.

    Für Köln: sehr einfach, es herrscht "ein gewisses Maß" an Wettbewerb zwischen den Anbietern. Der einzelne Anbieter hat eine Interesse seine Kunden gut zu bedienen, d.h. auch nachts und am Wochenende. Damit fahren nachts insgesamt genügend Fahrzeuge.


    Wobei nicht jeder Anbieter die ganze Nacht fährt, sondern mit den anderen zusammenarbeitet.


    Es gibt deshalb sowohl KTW´s die bis 23:00 oder 24:00 Uhr fahren, als auch Fahrzeuge die rund um die Uhr fahren.

    "Wieso muss ich einen Patienten im Auto denn umsetzen? Und bei einem
    BTW-Transport wird der Rolli ja auch mittels Haltegurten an der
    Bodenlaufschiene festgezurrt. Wieso sollte das mit einem Tragestuhl
    nicht auch gehen? Vorausgesetzt natürlich, dass der Patient im
    Tragestuhl entsprechend festgeschnallt werden kann bspw. mit
    Hosenträgergurten."




    Vereinfacht, weil alles Rollstuhl und Tragestuhl Notlösungen
    sind.



    Ein Fahrgast muss immer auf einem zugelassenen Sitz (fest im
    Fahrzeug verbaut, Zulassung M1) sitzen.



    Im BTW ist der Transport im eigenen Rollstuhl nur zugelassen
    wenn eine umsetzen aus dem Rollstuhl nicht möglich ist. Der Rollstuhl über ein
    geeignetes Haltesystem (z.B. Kraftknoten) verfügt und der Fahrgast zusätzlich
    einen 3-Punkt-Gurt und Kopfstützen hat.



    Nur für richtige Krankenwagen/Rettungswagen gibt es dann noch die Besonderheit,
    dass Trage und Tragestuhl verwendet werden dürfen, da ein Transport der Patienten
    nicht anders möglich ist, z.B. umsetzen auf einen regulären Sitz. Natürlich dürfen
    Trage und Tragestuhl auch nur mit zugelassener Bodenhalterung, Kopfstütze, 3-Punkt
    Gurt etc. verwendet werden.

    Hallo,



    beides, ein bisschen richtig und eine bisschen falsch.



    Denn, es kommt in NRW wie immer darauf an.



    Wurde der Rettungsdienst bzw. Krankentransport ausgeschrieben oder gibt es eigene Genehmigungen?



    Bei Ausschreibung: Wie wird die Leistung vergütet? Nach Vorhaltezeiten oder pro Einsatz



    Und dann noch wer hat den Auftrag erhalten? gGmbH, e.V. dürfen die Gewinne machen?



    Wählen Sie eine beliebige Kombination…..

    Es gibt bei billiger und teuer auch noch einen anderen
    Aspekt den man nicht vergessen darf.



    Wer sich an einer Ausschreibung beteiligt, möchte damit Geld
    verdienen und zwar möglichst viel.



    Vor einigen Jahren selbst erlebt, bei zwei Ausschreibungen in zwei Städten gab es einen Unterschied
    von über 100% bei den angebotenen Stundensätzen. Beide Ausschreibungen waren vergleichbar.
    Beide Angebote kamen von der gleichen Hilfsorganisation.



    Der einzige Unterschied
    war, in der einen Stadt erwartete man keine Mitbewerber und in der anderen
    Stadt war bekannt, das sich alle Organisationen an der Ausschreibung beteiligen
    würden.

    Wer soll denn sowas kontrollieren?


    Ich weiß von einer Hilfsorganisation aus Hessen die am Flughafen Köln/Bonn einen Patienten abgeholt hat. Die Mitarbeiter der HiOrg waren so freundlich sich bei der Leitstelle der Feuerwehr zu melden und nach der richtigen Zufahrt zu Fragen.


    Das hat die Hilfsorganisation mehrere Tausend Euro Strafe gekostet.

    - pro Fahrt weniger Geld:
    Die Privaten müssen mit den Krankenkassen die Preise frei verhandeln, und bekommen dann durchaus weniger als eine HiOrg, da sie eine schlechtere Position haben, Lobby, Verhandlungsgeschick etc.
    Ggf ist der Unterschied auch einfach dem Standort geschuldet, wenn man die Preisunterschiede in den Gebührensatzungen etc sieht.


    - müssen Beiträge zu BG abführen
    da ist ein Gedankenfehler drin , grob ist der unterschied:
    für den ehrenamtlichen Bereich wie Katastrophenschutz etc keine Abgaben an die BG,
    für den "gewerblichen" Bereich wie Kindergärten, Rettungsdienst etc. sind Abgaben fällig.