Beiträge von Jan Waldorf

    Leicht OT: Ich erhielt heute eine offizielle Information, dass es auch bei Aspirin i.v. (mal wieder) zu Lieferengpässen kommt. Unsere Zentralapotheke liefert nur noch "kontingentiert" unter Bevorzugung von "Rettungsdiensten, Notaufnahmen und Katheterlaboren", im Übrigen wird ein wohlüberlegter Einsatz empfohlen, wobei insbesondere zur Analgesie auf andere Präparate ausgewichen werden soll...

    Eine Einschätzung, die ich voll und ganz teile. Aus diesem Grunde kann ich mich nur wiederholen:


    b) Der Bundesgesetzgeber schafft eine Ausnahmeregelung im HPG (meines Erachtens der einzig sinnvolle Weg, um wirkliche Rechtssicherheit zu schaffen)


    Nachdem es ja gerade zu ersten zaghaften Vorstößen hinsichtlich eines "Ausbügelns" verschiedener Unzulänglichkeiten des NotSanG kommt, wird man sich hoffentlich früher oder später auch mit dem "Kernproblem" der weiterhin völlig unklaren Kompetenzen beschäftigen. Ich bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis der erste Notfallsanitäter vor Gericht steht. Streng genommen wundert es mich fast, dass nicht schon die ersten Verfahren laufen...


    Hervorhebungen durch mich


    Aus meiner Sicht eine unglücklich formulierte Passage - denn um einen "Arztvorbehalt" geht es hier bestenfalls am Rande, da ja auch Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde berechtigt sind (von wenigen Einschränkungen abgesehen, welche an dieser Stelle aber nicht relevant sind). Das HPG fordert entweder eine ärztliche Approbation ODER eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde & in DIESEM Zusammenhang hat der (Bundes-) Gesetzgeber bisher keine Ausnahmeregelung geschaffen. Damit verbleiben für eine rechtlich saubere Regelung der Handlungskompetenz 2-3 Optionen:


    a) NotSan erhalten eine (ggf. zeitlich befristete & inhaltlich beschränkte) Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, z.B. im Rahmen der jährlichen Fortbildung / Kenntnisüberprüfung. Ein Weg, der u.a. von Michael Neupert bereits vorgeschlagen wurde.
    b) Der Bundesgesetzgeber schafft eine Ausnahmeregelung im HPG (meines Erachtens der einzig sinnvolle Weg, um wirkliche Rechtssicherheit zu schaffen)
    c) Die "Vorabdelegation" setzt sich in juristischer Lehre und Schriftum als rechtlich zulässig durch (so wird's wahrscheinlich laufen - damit bleibt aber eine erhebliche Rechtsunsicherheit...denn irgendwo wird sich immer jemand finden, der eine andere Sichtweise vertritt...blöd, wenn's der Richter ist...)

    Ich finde die dahinter stehende Idee gar nicht schlecht, auch das Musterskript zu Midazolam ist auf den ersten Blick nett gemacht. Die Videos sind streckenweise allerdings eher verwirrend bzw. konfus als lehrreich.
    Dennoch...ich überlege gerade, ob ich mal testweise teilnehmen soll...quasi als Forums-Laborratte...

    Dazu hätte ich mir Erläuterungen gewünscht, ebenso wie zu der Frage, ob das eine richterlich angeordnete Durchsuchung war oder eine ?Können wir uns mal bei Ihnen umsehen??-Maßnahme.

    Sollte es sich wirklich um Ersteres gehandelt haben, fände ich das schon sehr bemerkenswert (und zumindest hinsichtlich des Sinngehaltes zudem auch noch äußerst fragwürdig - zumindest wenn es wirklich das Ziel der Durchsuchung gewesen sein sollte, eventuell vorhandene Medikamente zu finden...).
    Hoffentlich stellen die meine Bude niemals bei entsprechenden Vorwürfen auf den Kopf. Der schiere Umfang unserer Hausapotheke würde wahrscheinlich massiv strafverschärfend wirken... :ironie:

    Das kann so nicht vorkommen, da der Beruf des RettAss in Zukunft nicht mehr ausgebildet wird und somit auch nicht mehr als Qualifikation gefordert sein kann.


    Es zeichnet sich ab, dass dies sehr wohl der Fall sein könnte. Einzelne Bundesländer planen (neben der Kombination RS / NotSan für den RTW), den RettAss als Mindestqualifikation für den Fahrer des NEF in den novellierten Rettungsdienstgesetzen festzuschreiben - letztlich können dann RA weiterhin "ökonomisch sinnvoll" eingesetzt werden & nicht nur als Fahrer des RTW.

    Selbst 80 bestandenen Prüfungen bei 93 Teilnehmern macht immerhin 86% erfolgreiche Ergänzungsprüfungen.

    Nach meiner Kenntnis haben bei den bisherigen Prüfungen in Hessen in der Tat überdurchschnittlich viele Prüflinge bestanden. Wobei Teilnehmer der entsprechenden Prüfung diese als durchaus anspruchsvoll beschrieben haben. Über die Gründe für die vergleichsweise gute Quote kann man nur mutmaßen - geschenkt gibt's die Prüfung aber wohl auch in Hessen nicht.

    Und 40 % finde ich nicht so viel angesichts des Kompetenzsprungs, der damit verbunden sein soll...

    Immer eine Frage der Ausgangsbasis...

    Na ja. Da Notfallsanitäter im medizinischen Bereich ganz erheblich mehr können sollen (laut Ausbildungskatalog), müssten bei Ergänzungsprüfungen sehr deutliche Durchfallquoten zu erwarten sein. Ich bin auf die Entwicklung gespannt.

    Nach meinem Kenntnisstand liegen die Durchfallraten derzeit - je nach Schule und Bundesland - bei ca. 40-60%, bezogen auf den ersten Prüfungsanlauf (andere / weiter gehende Zahlen habe ich bisher noch nicht vernommen). In Anbetracht der Tatsache, dass im Moment vielerorts v.a. Dozenten, LRA & die eher motivierten Kollegen zur Prüfung antreten, finde ich diese Durchfallraten schon recht stramm.

    Wenn ich es richtig durchschaue, willst Du nun den anerkannten schweizer RS als deutschen NotSan anerkennen lassen, oder?! Meinst Du, das klappt?


    Wer die NotSan APrV aufmerksam liest, wird feststellen, dass das in vielen Fällen nicht ohne weiteres möglich sein wird. Denn Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Ausland eine Ausbildung durchlaufen wurde. In Fällen, in welchen "nur" anerkannt wurde (beispielsweise bei vielen dipl. RS SRK ) dürfte eine reine "Umschreibung" vollkommen ausgeschlossen sein.

    Hat denn wer praktische Erfahrungen mit der Anerkennung der RettSan-Tätigkeit in NRW?


    In einem mir persönlich bestens bekannten Fall (engster Bekanntenkreis) wurde eine Anerkennung bestimmter Stunden im ersten Anlauf zunächst abgelehnt. Der geschätzte Kollege hat das zunächst mal auf sich beruhen lassen & dann exakt den gleichen Antrag einige Wochen später auf mein Anraten nochmal eingereicht. Ergebnis: Anderer Sachbearbeiter, anderes Ergebnis. Die Stunden wurden problemlos anerkannt.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüft im Auftrag der europäischen Kommission eine Rückname der Zulassung verschiedener Pasta-Produkte. Der Konsum größerer Mengen bestimmter Produkte soll mit erheblichen Risiken verbunden sein, wie nachstehendes Bild eindrucksvoll vor Augen führt: