Beiträge von Jan Waldorf

    Nicht so einfach mit der fehlenden Vertrauensbasis - bei leitenden Angestellten ist dieser Kündigungsgrund zwar i.d.R. ausreichend, bei einem einfachen Angestellten wird's tendenziell eher schwierig. Was viele Arbeitgeber gerade im Bereich der HiOrgs zudem häufig zu vergessen scheinen: "Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht". Es ist nach meiner Erfahrung vergleichsweise selten, dass der Arbeitgeber gewinnt...und ich fürchte, daran wird sich auch im konkreten Fall nichts ändern...

    Wie motiviert und aktiv ist denn der Apparat im BGM noch nach der Abwahl/Rausschmiss der FDP aus dem Bundestag.


    Da das der APrV zu Grunde liegende Gesetz bereits verabschiedet ist und am 01.01.2014 in Kraft tritt, steht man unter Zugzwang...auch bei vollständig fehlender Motivation wird man das Ding zu Ende bringen müssen. Unabhängig davon: Die APrV ist wohl schon eine Weile fertig.

    nur den Rest des Gesetzes eben nicht.


    Kommt noch ;-)

    Vorne der RA mit 2 Jahre Berufserfahrung mit dem frischen RS als RTW - Team und hinten der RA mit 5 Jahren Erfahrung, der Stunden für seinen NFS sammelt?


    Ein RA mit 5 Jahren Erfahrung muss keine Stunden mehr sammeln, er kann die Ergänzungsprüfung ohne weitere Schulung ablegen. Ich weiß aber, worauf Du hinauswillst - bei mir ist witzigerweise (aufgrund meiner nur nebenberuflichen Tätigkeit) sogar die Konstellation denkbar, dass ich als Praktikant bei Kollegen "mitfahren" müsste, welche ich selbst ausgebildet habe...

    Fazit: Ich danke den kranken Gehirnen für diese Übergangsregelung.


    Ich finde generell das die Übergangsregelung für Rettass der größte Murks des ganzen Gesetzes ist.


    Vor wenigen Monaten wurde ich für solche Aussagen sowohl hier als auch an anderer Stelle noch fast gesteinigt. Schön, dass dem Einen oder Anderen nun ein Licht aufgeht.

    Jan Waldorf hat es meiner Erinnerung nach auch mal ausgesprochen.

    Richtig ;-)

    Ich finde es zudem bemerkenswert, dass sich besonders engagierte Kollegen aus den berufspolitischen Diskussionen mehr und mehr zurückziehen bzw. ganz zurückgezogen haben.

    Ich halte es da derzeit ganz mit Mathias - wir sind anscheinend beide der Meinung, dass wir unsere Energie an anderer Stelle sinnvoller & Gewin bringender einsetzen können. Ich darf zu meiner großen Freude derzeit an einem sehr spannenden Projekt im Hinblick auf unser neues Berufsbild mitarbeiten...mehr dazu zu gegebener Zeit.

    Es wäre schön wenn ihr auch andere Meinungen gleichberechtigt akzeptieren könntet, ich weiß das es schwer fällt mir selbst auch!

    Harun, ganz ehrlich: Zumindest im Hinblick auf Dich & Deine Meinung ist das manchmal eine echte Herausforderung. Vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, WIE Du hier auftrittst.

    All die anderen sind wie eine träge Herde Kühe. Sie schaun kurz auf, wenns blitzt und donnert, und grasen dann gemütlich weiter. Und sie scheißen auf die Wiese.

    Manch einer schaut noch nicht einmal nach oben, sondern beschränkt sich nur auf den letzteren Teil.

    Vielleicht die Erkenntnis, daß die Ziele, für dam man gekämpft hat, immer mehr in weite Ferne rücken?

    Ganz sicher nicht. Im Übrigen: "Nach der Novelle ist vor der Novelle". Wir sind noch nicht durch mit dem Thema.

    Ist das die selbe Schule die Ihren RA Absolventen kostenlos den Aufbaulehrgang zum NFS anbietet? Gibt es da auch einen Link zu? Gern auch via PN, Jan.


    Nein, das kostenfreie RA/NFS-Upgrade wird durch das Bildungsinstitut des DRK-LV Rheinland-Pfalz angeboten, das LRA/Praxisanleiter-Upgrade durch die DRK-Schule in Düsseldorf.
    Übrigens spricht rein technisch nicht viel dagegen, ist doch auch die Ausbildung zum Praxisanleiter in der Pflege nicht wirklich genau geregelt. Letztlich ist eigentlich immer nur von einer "pädagogischen (Zusatz-)Ausbildung mit einem Umfang von mind. 200 Stunden" die Rede - was in den 200 Stunden letztlich gelehrt wird, ist (wenn überhaupt) nur sehr eingeschränkt geregelt.
    Wenn die Praxisanleiterausbildung für den Rettungsdienst in rechtlicher Hinsicht ähnlich geregelt wird wie in der Pflege, könnte z.B. auch die Weiterbildung "gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK)" den Ansprüchen an die Ausbildung von Praxisanleitern genügen.


    Wobei ich die Bezeichnung "Praxisanleiter" weiterhin für recht problematisch halte, da diese Bezeichnung an vielen RD-Schulen für Absolventen des ersten Blockes der LRA-Ausbildung "vergeben" wurde.

    Ich gehe nicht davon aus, dass der LRA auf die Fortbildung zum Praxisanleiter angerechnet wird. Daher würde ich dafür kein Geld mehr Ausgeben. Aber wenn dein AG dich schickt würde ich es auch machen.


    Nach gegenwärtigem Stand der Dinge wird der "Lehr-Notfallsanitäter" wohl wirklich - analog der Pflege - "Praxisanleiter" heißen. Mindestens eine Schule in Deutschland bietet (nur) den eigenen LRA-Absolventen jetzt schon (!) einen Aufbaulehrgang LRA --> Praxisanleiter an.

    Warum kann man die Waffen der Sportschützen nicht in einem gesicherten Tresorraum im Vereinsheim unterbringen?

    Gerade hinsichtlich der von Dir aufgeworfenen Frage gibt es einen guten Grund, eben das nicht zu tun. Die meisten Vereinsheime liegen recht abgelegen z.B. im Wald (aufgrund der Lärmbelästigung) & durchschnittlich wird nur 2x pro Woche trainiert, jedenfalls wenn der Stand nicht gleich von mehreren Vereinen genutzt wird. Ergo: Viel Zeit zum Einbrechen & die Alarmanlage hört im Regelfall auch niemand - und wenn doch, dauert's lange bis die Polizei da ist. Eine ganze Waffensammlung dort zu lagern wäre extrem leichtsinnig & aus gutem Grund begrenzt der Gesetzgeber die max. zulässige Zahl in Vereinsgebäuden gelagerter Waffen, insbesondere bei sog. Kurzwaffen. Eine "dezentrale" Aufbewahrung halte auch ich für weitaus sicherer.


    Was den Waffenbesitz angeht: Ich wäre zwar vermutlich ein grundsätzlich geeigneter "Sparringspartner" für entsprechende Diskussionen, aber diese Auseinandersetzungen sind üblicherweise recht müßig da sich beide Lager i.d.R. mehr oder minder unversöhnlich gegenüber stehen. Wir haben in der BRD eines der strengsten Waffengesetze der Welt (ich kenne mit UK eigentlich nur ein strengeres), und damit kann man sich ja ggf. auch mal zufriedengeben...

    Welches ist denn das Luftgewehr und woran erkennt man es?

    Das zweite Gewehr von rechts ist in jedem Fall ein Luftgewehr - ein sog. "Knickspanner", welcher durch ein "Abknicken" des Laufes gespannt wird. Das entsprechende, hier gut erkennbare Scharnier sitzt am Übergang von Lauf zu Schaft. Das Gewehr ganz rechts könnte ebenfalls ein Luftgewehr sein, leider ist die Waffe nicht gut genug zu erkennen.

    Als jemand der keinen Plan von Waffen hat - was sind Plöpper? Und warum sind die Waffen nicht schlimm die man dort gefunden hat?

    Mit Plöpper bezeichnet man umgangsprachlich bestimmte Flaschenöffner...und genau so dürfte sich ein nicht unerheblicher Teil der abgebildeten Waffen anhören ;-) 2-3 der abgebildeten Gewehre sind dagegen durchaus "richtige" Waffen und damit gefährlich (jedenfalls wenn der offensichtlich alte Kram noch funktioniert) - aber ein solches Arsenal ist jetzt auch nicht unbedingt ungewöhnlich. Sowas gehört zu einem gut sortierten Haushalt ;-)