Tja, woher wird der Gesetzgeber seine Auffassung haben?
Vermutlich aus der in der Vergangenheit oft erfolgten (richtigen? falschen?) Interpretation z.b. der BÄK des Sachverhaltes bei bisher schlicht fehlender eindeutiger Regelung des sich ergebenden Spannungsverhältnis Arzt, RA, Pat...
Klassisches Beispiel für Gewohnheitsrecht ?