Beiträge von otcho

    Zitat


    Liest sich für mich sehr optimistisch, denn wenn wirklich mit dem Stichtag 01.01.21 alleinig der NotSan als Fahrzeugführer festgeschrieben wird sehe ich große Probleme auf den Rettungsdienst zukommen.
    Betrachtet man sich dass es aktuell noch keine Möglichkeit für die Ergänzungsprüfung gibt, es diese vermutlich erst gegen Mitte bzw. Ende des Jahres geben wird und die Anzahl der Schulen doch "begrenzt" ist sehe ich ein ernsthaftes Problem. Mal ganz kritisch betrachtet, wie soll man denn bis 2021 genug NotSan zusammen bekommen um alleine alle Rettungswagen/MZF mit je einem NotSan besetzt zu bekommen. In Anbetracht der steigenden Rettungsmittelzahlen und des Aus- bzw. Weiterbildungsbedarfs sehe ich ernsthafte Probleme um bis 2021 genügend NotSan zusammen zu bekommen, vor allem dann wenn man sieht das es jetzt schon einige offene Stellen gibt; die Mitarbeiter irgendwie freigestellt werden müssen und einige Schulen mehr Interessenten für entsprechende Weiterbildungen haben wie andere und es so zu einem gewissen "Stau" kommt.


    Und?
    Kann für den einzelnen Mitarbeiter ja nur von Vorteil sein. Wenn es mehr Nachfrage als Angebot an NFS gibt kann der auch bessere Arbeitsbedingungen erwarten/fordern.
    Vgl. Andere Länder wo dies der Fall ist...

    Hört sich stark nach MHD an. Das gleiche Vorgehen kenne ich aus der Erzdiözese einer größeren Stadt in Baden Württemberg.
    Die gleiche Drohkulisse die dort aufgebaut wurde...
    Die Frage ob jemand plötzlich auch anders als bisher eingeplant werden kann würde ich mit eurer MAV besprechen.
    Meist wird im Arbeitsvertrag stehen der AG kann dich nach billigen ermessen einteilen.
    Evtl. Kann man auch diese Schlichtungsstelle mit ins Boot holen. (Meist Graf Freiherr XY)
    Ansonsten (zwischen)Zeugnis ausstellen lassen und mal ausrechnen bis wann man rückwirkend Lohndifferenzen einfordern kann. 31.10. 2009 war eigentlich Stichtag zum Wegfall Anlage 18 AVR Einzelne Diözesen hatten glaube ich eine "Sonderverlängerung"
    Und dann schauen was der Rettungsdienst Markt so zu bieten hat in deiner Region. Ich jedenfalls würde unter so einer "Führung" nicht arbeiten.
    Viel Erfolg!
    PS: Google mal Schiering und Anlage 18
    PPS den steuerfreibetrag kann man übrigens mit dem Gfb\450? kombinieren

    Zitat


    Der Kandiat hat Hundert Punkte ;-)

    Das mag sein aber der Herr A. wird kaum dorthin gewechselt sein um nur die dritte Geige spielen zu dürfen und ich denke das er durchaus im Hintergrund kräftig am wirken ist. Das hat er an seiner alten Wirkungsstätte schon bestens gekonnt.


    Darüber hinaus ist das ganze, wie ich finde, eine doch etwas überraschende Entscheidung gegen die REGA. Es rächt sich nun, dass die REGA es versäumt hat in einen der Bevölkerungsreichsten Kantone einen Heli zu stationieren. Bzw. die Basler Maschine anders zu Positionieren. Es wird spannend in wie weit andere kommerzielle Anbieter nun versuchen werden ebenfalls in der Schweiz Fuss zu fassen.


    Im Kanton Aargau ab gibt es relativ wenig Primäreinsätze für einen RTH. Einmal weil meistens die Anästhesie verfügbar ist. Bzw. mitfährt, zum anderen weil kein wirklicher Zeitvorteil besteht: es gibt genügend Zentrumsspitäler die schnell erreicht werden können.


    Der TCS wird sich vermutlich stärker auf das lukrativere sekundär Geschäft konzentrieren. Rega 2 fliegt eh meist im LK Lörrach oder WT umher und ist damit oft nicht verfügbar...

    Die Diskussion um den TCS Heli von AAA im Aargau geht nach dem Unfalltod eines 5 Jährigen weiter.
    Der TCS hätte schneller als Rega 2 aus Basel vor Ort sein können. Gestorben wäre der Junge wahrscheinlich so oder so:


    SRF
    AZ Artikel


    Siehe auch diesen ähnlichen Fall vom März, wo ein Kind überrrolt wurde: Aargauer Zeitung


    Nächste Woche will die Gesundheitsdirektion eine Entscheidung treffen wie es im Kanton Aargau mit der Luftrettung weitergeht.

    Würde mich nicht wundern, wenn das 2015 so, oder so ähnlich in den neuen Guidleines kommt. Vor allem bei kurzer "Liegezeit" wie z.b. im Krankenhaus
    Wobei die Sache mit der Brille in den Mund doch etwas seltsam ist :-D


    google mal "cardiocerebral resuscitation" oder tipp es in die med. Suchaschinen wie Pubmed, Medline, etc ein.


    Gruß

    War zufällig jemand auf dem Anästhesie Symposium in Bern im Februar?


    Dort ging es um das Thema "Massenanfall von Patienten- was tun, wenn es uns trifft?"
    Es hat dort auch ein Verantwortlicher von der Sanität Oberwallis gesprochen.


    Wäre interessant, wenn jemand den Vortrag o.ä. als PDF hat .


    Click

    das das "Anerkennungsverfahren nach 2 Jahren geschlossen wird" war mir bisher nicht bekannt! Interesaante Info, Merci


    Bitte, hier noch mal das Zitat und die Quelle:


    "Werden die zur Anerkennung erforderlichen Nachweise nicht
    innerhalb von zwei Jahren erbracht, so wird das Dossier geschlossen."


    Quelle: Link

    ist das richtig, dass man die Prüfung in Bern, wenn man durchfällt, trotzdem beliebig oft wiederholen kann?
    Also Jahr, für Jahr, für Jahr...


    Das dürfte eigentlich theoretisch schon dadurch begrenzt sein, dass das Anerkennungsverfahren nach 2 Jahren geschlossen wird, wenn es in dieser Zeit nicht abgeschlossen ist. eine Verlängerung ist zwar möglich, aber sicher auch nicht auf 5 Jahre denke ich mal...


    Wahrscheinlich müsste man das Anerkennungsverfahren komplett neu starten (falls das überhaupt möglich ist :hmm: )
    Von den 2000 CHF Pro Prüfung mal ganz abgesehen...


    Frag doch mal in Bern nach :P


    du meinst, ein "Menderes" der Rettungsszene ?


    :D

    Dabei gibt es doch gerade zu den Stroke-Scales (CPSS und Konsorten) so schöne Studien, die eine enorm hohe Sensitivität und Spezifität zeigen. Die Münsteraner Studie werde ich mir beizeiten mal anschauen.


    Eine andere interesante Untersuchung vom selben (co)Autor aus Münster über ein standardisiertes Abfrageprotokoll beim Stroke in Anlehnung an den FAST Test ist hier zu finden:


    Ein Schlaganfall konnte in 77% (Vorjahreszeitraum: 70%) durch die Notarztdiagnose bestätigt werden. Eine potenzielle vitale Bedrohung oder akute Lebensgefahr zeigte sich bei 16% der Patienten (Vorjahreszeitraum: 20%). Bei keinem Patienten mussten unmittelbare notärztliche Maßnahmen (kardiopulmonale Reanimation, Intubation) durchgeführt werden (Vorjahreszeitraum: 1,5%)

    Gibt es denn eine Untersuchung, welche das im Bezug auf den Schlaganfall belegen könnte?
    Was macht denn der Notarzt beim Schlaganfall, das zu einer deutlichen Verbesserung des Outcome führt? Ich wundere mich über diese Aussage immer wieder.



    Ich kann dir diese Untersuchung von Schilling et al aus Münster liefern, die sich auf die besere Diagnosefindung durch Notärzte beruft.
    Dort wird so argumentiert: "Der Einsatz von Notärzten erhöht die Diagnosesicherheit der Einsatzdiagnose Schlaganfall, welches für einen raschen Beginn der Akuttherapien notwendig ist"


    Bei n=127 hatten 24% der durch den NA gebrachten Pat. einen nicht diagnostizierten Schlaganfall.
    Die restlichen 76% pat. mit einem nicht diagnostizierten Schlaganfall kamen mit dem Rettungsdienst.
    Ergo: Immer den NA mit zum Apoplex (zumindest in Münster) ;)


    So hat übrigens Harding auf dem DINK Vortrag pro NA bei (jedem) Apoplex argumentiert (er war auch an der Untersuchung beteiligt)